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Reglementsverordnungen werden angepasst

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Diese Mitteilung und weitere Informationen zur Stadt Arbon finden Sie auf www.arbon.ch Medienstelle

Stadthaus, Hauptstrasse 12 9320 Arbon

Telefon: 071 447 61 05 Telefax: 071 446 30 80 E-Mail: medien@arbon.ch Home: www.arbon.ch

Arbon, 12. November 2018

Reglementsverordnungen werden angepasst

Der Stadtrat hat auf Antrag von Verwaltungsstellen die Verordnungen zum Reglement über die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zum Gebührentarif für Dienstleis- tungen angepasst. Die beschlossenen Änderungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft.

Seit 2014 ist die ausführende Verordnung zum Reglement über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOR) in Kraft. Die jetzt vorgenommenen Änderungen betreffen den Gebührentarif sowie Bestimmungen über die Gebührenpflicht, die Zuständigkeit und allenfalls Befreiung. Im Bereich Gastgewerbe müssen zahlungsunwillige Wirte damit rechnen, dass sie ihren Betrieb bis zum Begleichen der Schuld schliessen müssen. Hundehaltern, die notorisch die Hunde- steuer nicht bezahlen, kann nach einem erfolglos geführten Mahnprozess der Hund wegge- nommen werden, bis die Zahlung erfolgt. Die Massnahmen ersetzen ein aufwändiges und teures Verfahren über das Betreibungsamt.

Punktuell angepasst wird auch die Verordnung zum Gebührentarif der Stadt Arbon. Dem Aufwand entsprechend sind künftig Beglaubigungen von Urkunden teurer. Eine Preiskorrek- tur erfolgt für die Nutzung von Grabstellen bei der Urnengedenkwand. Änderungen im Tarif- wesen wurden für das Schwimm- und Strandbad, den Seeparksaal und den Hafen vorge- nommen. Die bereits im Juni vom Stadtrat beschlossenen Preisanpassungen bei der Grün- abfuhr mussten ebenfalls in den Gebührentarif aufgenommen werden.

Kontakt für weitere Informationen:

Peter Wenk

Leiter Abteilung Einwohner und Sicherheit Telefon: 071 447 61 22

E-Mail: peter.wenk@arbon.ch

Medienmitteilung

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