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– Bad Windsheim Zuschussrichtlinien auf Bezuschussung kleiner Jugendgruppen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch

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Academic year: 2022

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Zuschussrichtlinien auf Bezuschussung kleiner Jugendgruppen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim

1. Zweck der Förderung

Um kleineren Jugendgruppen eine Freizeit- oder Bildungsmaßnahme oder Gremienarbeit zu ermöglichen, bezuschusst der Landkreis Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim die Übernach- tungskosten von Jugendgruppen. Mit dieser Maßnahme soll die derzeitige Stilllegung des Ju- gendübernachtungshauses Markt Bibart abgefedert werden.

2. Gegenstand der Förderung

Bezuschusst werden Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und Gremienarbeiten von Jugend- gruppen (keine schulischen Aktivitäten), die aufgrund einer von den Einrichtungen vorgegebe- nen Mindestgruppenbelegung wirtschaftlich nicht möglich wären. Bei Unterschreitung der Mindestbuchungszahl, zahlt der Landkreis die Differenz auf bis zu 20 Personen auf. Die Ge- samtbezuschussung wird pro Jahr auf 10.000,00 € begrenzt. Die Mittelvergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Eingänge der Anträge. Sind die Mittel ausgeschöpft, können im laufenden Jahr keine Freizeiten mehr bezuschusst werden. Antragsberechtigt sind nur diejenigen Ju- gendgruppen, die die Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes einhalten.

3. Zuschussempfänger

Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Jugendinitiativen im Landkreis Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim.

4. Umfang der Förderung

- Der Landkreis zahlt einen Zuschuss von einer Mindestgruppenstärke von 12 Personen auf bis zu 20 Personen auf. Die tatsächliche Höhe der Aufzahlung richtet sich nach der tatsächlichen Gruppengröße. Liegt die Mindestbelegung unter 20 Personen, so wird nur auf die tatsächliche Mindestbelegung aufgezahlt. Liegt die Gruppengröße bei 12 Personen oder weniger, so wird für max. 8 Personen aufgezahlt.

- Die Höchstförderung für eine Jugendgruppe beträgt max. 350,00 €.

5. Verfahren

Vor der Maßnahme sollte eine unverbindliche Absprache mit der Kommunalen Jugendarbeit erfolgen. Der Antrag auf Bezuschussung muss mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Kommunalen Jugendarbeit eingereicht werden.

Dem Antrag ist beizufügen:

a) Antragsformular

b) Teilnehmer mit Altersangaben und Unterschriften b) Rechnung Übernachtungshaus (Kopie)

Die Entscheidung über die Vergabe trifft die Kommunale Jugendarbeit. Eine Überweisung auf ein Privatkonto ist nicht möglich.

Kontakt:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim Telefon: 09161/92 2581 oder 2582 - Kommunale Jugendarbeit – Fax: 09161/ 92 92581 oder 92582

Konrad-Adenauer-Str. 1 www.kreis-nea.de

91413 Neustadt a.d.Aisch

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