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LexikonWas ist eigentlich ...?

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62 Bayerisches Ärzteblatt 3/2010

Lexikon

Was ist eigentlich ...?

Die Fachterminologie im Gesundheits- wesen ist vielfältig. Sie reicht von A wie Approbation bis Z wie Zulassung. In einer Serie bieten wir Ihnen einen Überblick.

Die Richtlinie 2005/36/EG

Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerken- nung von Berufsqualifikationen vom 7. Sep- tember 2005 wird auch Europäische Berufs- anerkennungsrichtlinie genannt. Sie wurde mit dem Ziel geschaffen, die bis dahin existie- renden, verschiedenen sektoralen, allgemeinen und koordinierenden Richtlinien zur Berufs- anerkennung zusammenzuführen und zu ver- einfachen. Die Europäische Union garantiert jedem Bürger vier Grundfreiheiten: die Waren-, die Kapitalverkehrs-, die Niederlassungs- und die Dienstleistungsfreiheit. Damit diese ge- nutzt werden können, ist unter anderem auch die Anerkennung von Berufsqualifikationen und Bildungsnachweisen eine essenzielle Vor- aussetzung für den Bürger, um seinen erlernten Beruf in einem anderen Mitgliedstaat ausüben zu können.

Für die Gesundheitsberufe bedeutete das in Kraft treten der Richtlinie 2005/36/EG und deren Umsetzungsgesetze unter anderem Än- derungen der Bundesärzteordnung und der Weiterbildungsordnungen. Einerseits behielt man mit der Richtlinie 2005/36/EG das bisher geltende System der Richtlinie 93/16/EWG bei, was somit keine grundsätzliche Überarbei- tung des nationalen Anerkennungssystems erforderte. Auf der anderen Seite gab es ne- ben sprachlichen Änderungen auch inhaltliche Neuerungen, wie etwa die Forderung entspre- chender Sprachkenntnisse und die Anwendung des allgemeinen Systems in den nicht unter das automatische Anerkennungsverfahren fal- lenden Qualifikationen.

Nähere Informationen unter: http://ec.europa.

eu/internal_market/qualifications/future_

de.htm Newsletter der Bayerischen Landesärztekammer – Aktuelle Informationen der Bayerischen Landesärztekammer erfahren Sie auch in unserem kostenlosen Newsletter, der unter www.blaek.de abonniert werden kann.

Aufnahme der Geschäftstätigkeit der neu gegründeten Bayerischen Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen BAS Unternehmergesell- schaft (haftungsbeschränkt) zum 1. Januar 2010 – In einer außerordent- lichen Mitgliederversammlung der Bayerischen Akademie für Suchtfragen in Forschung und Praxis BAS e. V. wurde einstimmig beschlossen, mit der Baye- rischen Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen BAS Unternehmerge- sellschaft (haftungsbeschränkt) einen neuen Rechtsträger zu gründen und die Geschäftstätigkeit des BAS-Vereins auf diese zu übertragen. Der Verein und alleiniger Gesellschafter des neuen Rechtsträgers bleibt mit seinen Or- ganen – dem Vorstand, den Mitgliedern und dem Beirat – bestehen.

68. Bayerischer Ärztetag

am 24. April 2010 in Regensburg

Vollversammlung der Bayerischen Landesärztekammer TOP 1 Aktuelle gesundheitspolitische Lage

1.1 Einführung durch den Präsidenten

1.2 Berichte der Ausschussvorsitzenden aus den vorbereitenden Workshops 1.3 Diskussion

TOP 2 Novellierung der Muster-Berufsordnung

TOP 3 Vorbereitung des 113. Deutschen Ärztetages in Dresden (11. bis 14. Mai 2010)

Tagungsort: Kolpinghaus Regensburg, Adolf-Kolping-Straße 1, 93047 Regensburg Beginn der Wokshops: 9.00 Uhr – Beginn der Arbeitstagung: 11.00 Uhr

„Frauen in Führungspositionen“ – Die erste Ausgabe einer neu- en Broschürenreihe des Bayerischen Staatsministeriums für Ar- beit und Sozialordnung, Familie und Frauen ist erschienen. Die Reihe soll gezielt Frauen ansprechen, sie umfassend informieren und im Erwerbsleben begleiten. Die erste Broschüre „Frauen in Führungspositionen“ untersucht die Chancen und Risiken von Frauen auf dem Weg an die Spitze. Sie enthält neue Forschungs- ergebnisse und Erkenntnisse aus diesem Bereich, Praxistipps für Frauen sowie weiterführende Informationen zum Thema „Mento- ring“ und Literaturhinweise.

Die Broschüren können beim Bürgerbüro, Telefon 089 1261-1660, bestellt werden oder stehen zum Download unter

www.broschueren.bayern.de bereit.

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Bayerisches Ärzteblatt 3/2010 63 Haftpflichtversicherung – Wir weisen darauf

hin, dass der Arzt nach § 21 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns verpflichtet ist, sich hin- reichend gegen Haftpflichtansprüche im Rah- men seiner beruflichen Tätigkeit zu versichern!

Ich lese das Bayerische Ärzteblatt, um über berufs- und standespolitische Dinge informiert zu werden. Außerdem gibt es eine gute Übersicht über Fortbil- dungsmaßnahmen.

Martin Witzko, Facharzt für Innere Medizin, Altdorf

„Das Zitat“

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Haben auch Sie einen besonderen Fall? Wenn ja, dann fotografieren und beschreiben Sie ihn für eine „Blickdiagnose“. Bitte achten Sie darauf, dass das Bild eine ausreichende Qualität aufweist (gescannte oder digitale Bilder als jpg- oder tif-Datei mit mindestens 300 dpi bei 12 cm Breite). Auch Foto-Papier- abzüge (mindestens im Format 10 x 15 cm) können eingereicht werden. Polaroid-Auf- nahmen oder Power-Point-Folien hingegen sind ungeeignet. Sollte der Patient auf dem Foto identifizierbar sein, ist eine Einverständ- niserklärung (Formular bei der Redaktion) beizulegen. Die Bild-Nutzungsrechte gehen an das Bayerische Ärzteblatt.

Schreiben Sie praxisnah und prägnant. Bei der Fallbeschreibung soll es sich nicht um eine wissenschaftliche Publikation sondern vielmehr um einen spannenden Fortbildungs- beitrag handeln. Bei Veröffentlichung erhal- ten Sie 100 Euro.

Redaktion Bayerisches Ärzteblatt, Stichwort Blickdiagnose, Mühlbaurstraße 16, 81677 München, E-Mail: aerzteblatt@blaek.de

Informationsveranstaltung – Ärzte ohne Grenzen veranstal- tet am 23. März 2010 um 19 Uhr eine Informationsveranstal- tung im Klinikum Augsburg, Kleiner Hörsaal, Stenglinstraße 2, 86156 Augsburg. Bei dieser Informationsveranstaltung wird ein Projektmitarbeiter die Organisation vorstellen, Möglich- keiten der Mitarbeit aufzeigen und über seine persönlichen Erfahrungen berichten. Anschließend werden die Fragen der Teilnehmer diskutiert.

Ärzte ohne Grenzen e. V. sucht für seine Projekte Ärzte, Pflegepersonal, Hebammen, Medizinisch- Technische Assistenten (MTA), Psychologen und Finanz-Administratoren sowie technisch begabte

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