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Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Januar 2003 zwischen derBundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden inDeutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

ZJDVtrG

Ausfertigungsdatum: 10.08.2003 Vollzitat:

"Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts - vom 10. August 2003 (BGBl. I S. 1597), das zuletzt durch Artikel 1 Vertrag vom 6. Juli 2018 (BGBl. I S. 2236) geändert worden ist"

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 Vertrag v. 6.7.2018 I 2236 iVm Art. 1 G v. 29.11.2018 I 2235 Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 15.8.2003 +++)  

Art 1  

(1) Dem in Berlin am 27. Januar 2003 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts - wird zugestimmt.

(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2  

Anpassungen der Staatsleistung im Sinne des Artikels 2 Abs. 2 und des Artikels 7 des Vertrages bedürfen der Zustimmung des Deutschen Bundestages in der Form eines Bundesgesetzes.

Art 3  

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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