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Eckpunktepapier zur Evaluierung und Anpassung des Finanzgesetzes Die Landessynode möge beschließen: 1

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14. Tagung der I. Landessynode Drucksache-Nr. 9/1 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 19. bis 22. November 2014 in Erfurt

Vorlage des Landeskirchenrates an die Landessynode – 2. Eckpunktepapier zur Evaluierung und Anpassung des Finanzgesetzes

Die Landessynode möge beschließen:

1. Die Landessynode stimmt den Vorschlägen im 2. Eckpunktepapier zur Evaluierung und Anpassung des Finanzgesetzes zu. Für die Berechnung der Stellen im Verkündigungsdienst (Punkt 3.1. der Vorlage) spricht sich die Landessynode für die Variante 2/Variante 3 aus.

2. Das Landeskirchenamt wird gebeten, auf der Grundlage des 2. Eckpunktepapiers eine Gesetzesnovelle zu erarbeiten und gemäß dem beschlossenen Zeitplan vom 15.01.2015 bis 15.02.2015 zur Stellungnahme in die Kirchenkreise zu geben.

3. Der Landeskirchenrat wird gebeten, der Landessynode zu seiner Frühjahrstagung im April 2015 das auf der Grundlage des Stellungnahmeverfahrens überarbeitete Finanzgesetz zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

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