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Leserbriefe

Ärzteblatt Sachsen 9/2004 445

Dr. med. Heinrich Günther Lönsstraße 12

01259 Dresden 6. 5. 2004

Sehr geehrte Damen und Herren,

im „Deutschen Ärzteblatt“, Jahrgang 101, 2004, Heft 19, vom 7. 5. 2004, B 1075 ff. war die Neufassung der Grundsätze der Bundesärzte- kammer zur ärztlichen Sterbebegleitung ab- gedruckt.

Der Entwurf dazu war mir als onkologisch- palliativmedizinisch Tätigem vor Monaten seitens unserer Landesärztekammer zur kriti- schen Stellungnahme zugestellt worden. Ich musste mich darin dahingehend äußern, dass die Neufassung im Vergleich zur letzten Fas- sung zwar manch wohlwollende Formulie- rungsänderung enthält, jedoch vielen konflikt- trächtigen Entwicklungen in Gesellschaft und Medizin mit unmittelbaren Auswirkun- gen auf die Sterbebegleitung weiterhin ver- drängend ausweicht und gleichzeitig medizin- rechtliche Unschärfen und Missverständlich- keiten unverändert belässt. Auf Details muss hier verzichtet werden.

Zweifellos bedürfen diese Sachverhalte in- tensiver Beschäftigung, aber eine problem- verdrängende Neufassung scheint dies eher zu behindern. Das gilt umso mehr, als gerade jetzt eine intensive Diskussion zur Patienten- autonomie am Lebensende auf verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen in Gang kommt (Kutzer-Kommission etc.).

Mir bekannte, medizinrechtlich und medizin- ethisch engagierte Kollegen haben ebenfalls kritisch reagiert. Es wirkt auf mich enttäu- schend und ist mir unverständlich, wenn die Bundesärztekammer in dieser sensiblen und auch öffentlichkeitswirksamen Thematik auf die Möglichkeit eines konstruktiven Reifepro- zesses unter Einbeziehung motivierter sach- verständiger Kollegen verzichtet und meines Erachtens voreilig eine Fassung vorlegt, die dringend der Weiterentwicklung bedürfte.

Mit freundlichen Grüßen Dr. med. Heinrich Günther

Dr. med. Jürgen Wenske Briesnitzer Straße 32

02826 Görlitz 20. 5. 2004

Sächsische Landesärztekammer Ärzteblatt Sachsen, Redaktion Leserpost Schützenhöhe 16

01099 Dresden

Leserpost zum Beitrag über den Ärztemangel im Kreis Torgau-Oschatz

Ärztemangel eine Frucht der Gesund- heitsreform und Gesundheitspolitik Nicht nur im Kreis Torgau-Oschatz sondern auch Niederschlesien als Teil Sachsens droht Haus- und Landärztemangel von Hoyerswer- da bis Bad Muskau und Görlitz. Bestätigt durch eine Vielzahl meiner Kollegen. Augen- scheinlich trägt das so genannte Gesundheits- modernisierungsgesetz als Hausmarke „Ulla Schmidt“ dazu bei.

Es sind die ersten Früchte, die die Sicherstel- lung der haus- und landärztlichen Versorgung ernsthaft gefährden. Unstrittig zerschlägt ihre Gesundheitspolitik jungen Kollegen jegliche moralischen Ideale, um in ambulanter Tätig- keit als Haus- oder Landarzt verantwortungs- bewusst tätig zu sein. Vergrault interessierte Jugendliche, ein Medizinstudium aufzuneh- men, um danach als Haus- oder Landarzt tätig zu sein. Wer in Niederschlesien westlich der Neiße nahezu ein halbes Berufsleben als Landarzt tätig war, weiß wie unverzichtbar und segensreich auch künftig diese Tätigkeit für die Menschen auf dem Lande ist und wie dankbar sie dafür sind. Wenn Krankenkassen mit Budgetierung von Medikamenten, Heil- mitteln, Physiotherapie und Patientenzahl pro Quartal und ständigen Regressforderun- gen diese segensreiche Tätigkeit behindern, ist dies moralisch sehr bedenklich und lebens- gefährlich für Leib und Leben der Patienten.

Man kann Schlüpfergummi, Sockenhalter, Strapse oder wie es meine Generation erleb- te, Lebensmittel, Schuhe, Kleidung, Spiel- zeug mittels Lebensmittelkarten oder Punkt- karten budgetieren sprich rationieren jedoch nicht die oben genannten medizinischen Leis- tungen, selbst wenn verwaiste Praxen vertre- ten werden müssen. Nicht zu vergessen die rechtlichen Grauzonen, die die ärztliche Tä-

tigkeit belasten. Wer will als gestandener ver- antwortungsbewusster, sich regelmäßig fort- bildender promovierter Hausarzt mit Facharzt- abschluss wie auf einem orientalischen Basar mit Mitarbeitern der Krankenkassen in ihren Amtsstuben ständig verhandeln, was medizi- nisch notwendig ist oder nicht. Es empfiehlt sich dringend für diese Mitarbeiter der Kran- kenkassen, die unentwegt Hausärzte und Landärzte diesbezüglich drangsalieren, end- lich längere Zeit an vorderster Front als prak- tizierender Haus- oder Landarzt tätig zu sein, um endlich zu erkennen, warum den Patien- ten Ärztemangel droht und Arztpraxen ver- waisen. Die Krankenkassengebühren durch den Hausarzt einziehen zu lassen kommt dem gleich, wenn der Bezirksschornsteinfeger- meister die Kehrgebühren grundsätzlich beim Bäcker entrichten ließe. Hinzu kommt der Etikettenschwindel, dessen sich die Kranken- kassen bedienen, indem sie die Krankenkas- sengebühr öffentlich als Praxisgebühr dekla- rieren. Da grundsätzlich nicht jeder „Nacht- wächter“ das Amt eines Gesundheitsminis- ters begleiten kann, war es für die ehemalige DDR-Gesundheitspolitik eine Selbstverständ- lichkeit, diese Position mit einem habilitier- ten Facharzt für Sozialhygiene zu besetzen.

Ihm konnten deshalb Lobbyisten kein X für U machen. Auch darüber sollte die Politik der Bundesregierung gegenwärtig ernsthaft nach- denken. Da Reform übersetzt geistig sittliche Erneuerung bedeutet, dürfte die Gesundheits- reform weit davon entfernt sein. dies umzuset- zen. Bevor das Kind „Ärztemangel“ endgültig im Freistaat Sachsen in den Brunnen gefallen ist, sollten die Gesundheitsminister und Mi- nisterpräsidenten der Länder und ihre Land- tage gemeinsam mit den Patienten und den Haus- und Landärzten ihres Vertrauens end- lich unverzüglich Tacheles mit der Bundes- ministerin und den Krankenkassen reden.

Schließlich lässt sich etwas nur dann erfolg- reich behandeln, das wissen wir Ärzte am besten, wenn man die Ursache beseitigt, die dazu führten. Unstrittig ist es, die falsche Adresse für diese Entwicklung im Freistaat Sachsen die Sächsische Landesärztekammer oder die Kassenärztliche Vereinigung Sach- sens oder andere Ärztevereinigungen verant- wortlich zu machen.

Dr. med. Jürgen Wenske, Görlitz

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