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Datum GR-Sitzung: 26. November 2020 Geschäftsnummer: 2020.FINGS.173 Grossratsbeschluss

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Grossratsbeschluss

Datum GR-Sitzung: 26. November 2020 Geschäftsnummer: 2020.FINGS.173

Ämter der Finanzdirektion (Steuerverwaltung, Finanzverwaltung, Personalamt):

Ausgabenbewilligung für die Fach- und Konzernapplikationen.

Rahmenkredit 2021–2023 1. Gegenstand

Ausgaben für Projekte, Weiterentwicklung, Beratung, Betrieb und Wartung für die Fach-und Konzern-applikationen der Ämter der Finanzdirektion in den Jahren 2021–2023. Diese ICT- Leistungen dienen der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Finanzdirektion.

2. Rechtsgrundlagen

– Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (KV, BSG 101.1), Art. 76 Bst. e

– Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0), Art. 46, 47, 48 und 53

– Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV;

BSG 621.1), Art. 139, 141, 145, 147 Abs. 3 ,149 und 154a

– Verordnung vom 24. Januar 2018 über die Informations- und Telekommunikationstechnik der Verwaltung (ICTV, BSG 152.042), Art. 8 Abs. 1 Bst. d

– Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation der Finanzdirektion (Organisati- onsverordnung FIN, OrV FIN, BSG 152.221.171), Art. 8 Abs. 1 Bst. m, 9 Abs. 1 Bst. k und 10 Abs. 1 Bst. m

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Neue, einmalige Ausgaben (Art. 46, 48 Abs. 1 Bst. a FLG): CHF 13'500'000 Neue, wiederkehrende Ausgaben (Art. 47, 48 Abs. 1 Bst. a FLG): CHF 67'161'550

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4. Massgebende Kreditsumme

Neue, einmalige Ausgaben: CHF 12'500'000

zuzüglich Reserve von 8% auf einmaligen Ausgaben: CHF 1'000'000

Neue wiederkehrende Ausgaben: CHF 67'161'550

Total wiederkehrende und einmalige Ausgaben CHF 80'661'550

Die Mittel sind (ohne die Reserve) im Budget bzw. Finanzplan der Erfolgsrechnung (ER) einge- stellt. Betreffend die Investitionsrechnung (IR) ist die Sachplanung eingestellt, die über den Wer- ten des Budgets bzw. Finanzplanes liegt (Sachplanungsüberhang). Die Aufteilung auf die ER und die IR erfolgt gemäss aktuellem Kenntnisstand. Für den Fall, dass die Reserve beansprucht wird, werden die Ausgaben nach Möglichkeit intern kompensiert.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr Rahmenkredit für die Jahre 2021–2023.

Die Ausgaben verteilen sich voraussichtlich auf folgende Kostenarten:

Kostenart Kostenartenbezeichnung

311800 Immaterielle Anlagen Software (ER)

313210 Informatikdienstleistungen Dritte (Beratung + Honorare) 313300 Informatik-Nutzungsaufwand: Bedag AG

313320 Informatikdienstleistungen Dritte (Betrieb) 313330 Informatikdienstleistungen Dritte (Wartung)

313340 Informatikdienstleistungen Dritte (Weiterentwicklung) 315800 Unterhalt Immaterielle Anlagen (VV)

316105 Miete / Benützungskosten Informatik 369010 Beiträge an interkantonale Konferenzen 506200 Informatik-Geräte aller Art

520000 Immaterielle Anlagen Software (IR)

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Der Kredit betrifft folgende Produktgruppen:

Organisationseinheit Steuerverwaltung

Produktgruppe 07.40.9170 Steuern und Dienstleistungen

in CHF inkl. MwSt 2021 2022 2023

Einmalige Ausgaben 3'330'000 3'330'000 3'330'000

davon IR 3'330'000 3'330'000 3'330'000

Wiederkehrende Ausgaben 13'972'000 14'057'000 14'392'000

davon IR 0 0 0

Total 17'302'000 17'387'000 17'722'000

davon IR 3'330'000 3'330'000 3'330'000

Total exkl. Reserve 52'411'000

Organisationseinheit Finanzverwaltung

Produktgruppe 07.06.9120 Dienstleistungen Konzernfinanzen

in CHF inkl. MwSt 2021 2022 2023

Einmalige Ausgaben 300'000 700'000 1'200'000

davon IR 300'000 700'000 1'200'000

Wiederkehrende Ausgaben 3'600'000 3'600'000 4'100'000

davon IR 0 0 0

Total 3'900'000 4'300'000 5'300'000

davon IR 300'000 700'000 1'200'000

Total exkl. Reserve 13'500'000

Organisationseinheit Personalamt

Produktgruppe 07.50.9000 Personal

in CHF inkl. MwSt 2021 2022 2023

Einmalige Ausgaben 60'000 50'000 200'000

davon IR 60'000 50'000 200'000

Wiederkehrende Ausgaben 4'486'850 4'476'850 4'416'850

davon IR 0 0 0

Total 4'546'850 4'526'850 4'616'850

davon IR 60'000 50'000 200'000

Total exkl. Reserve 13'690'550

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Total Kreditbetrag

in CHF inkl. MwSt 2021 2022 2023

Einmalige Ausgaben 3'690'000 4'080'000 4'730'000

davon Investitionsrechnung (IR): 3'690'000 4'080'000 4'730'000

Wiederkehrende Ausgaben 22'118'850 22'133'850 22'908'850

davon IR 0 0 0

Total pro Jahr 25'808'850 26'213'850 27'638'850

Kreditbetrag exkl. Reserve 79'661'550

davon IR 12'500'000

zuzüglich Reserve von 8% auf den einmaligen Ausgaben

1'000'000

Kreditbetrag inkl. Reserve 80'661'550

Der Kreditbetrag von CHF 80'661'550 umfasst:

- wertvermehrende Investitionen (Weiterentwicklung, Projekte) von CHF 12'090'000 - werterhaltende Investitionen (übrige Investitionen) von CHF 410'000

Der vorliegende Kredit löst einen ordentlichen Abschreibungsaufwand von CHF 738'000, CHF 1'554'000 und CHF 2'554'000 in den Jahren 2021, 2022 und 2023 aus. Die Nutzungsdauer (Ab- schreibungsdauer) beträgt durchschnittlich 5 Jahre.

6. Für die Verwendung und die Verlängerung der Gültigkeitsdauer zuständiges Or- gan

Zuständig für die Mittelverwendung im Sinne von Art. 53 Abs. 2 Bst. a FLG sind die unter Ziffer 5 bezeichneten Organisationseinheiten. Diese Organisationseinheiten tätigen Ausführungsbe- schlüsse im Rahmen des Kreditbetrags ihrer Produktgruppen gemäss Ziffer 5.

Allfällige Verschiebungen zwischen den Produktgruppen werden von der Vorsteherin oder vom Vorsteher der Finanzdirektion bewilligt.

7. Folgekosten

Die hier bewilligten neuen Ausgaben für Projekte und die Weiterentwicklung (einschliesslich Neuanschaffung) von ICT-Lösungen können zu Folgekosten insbesondere für Betrieb, Wartung und Lizenzen führen. Die Folgekosten können noch nicht im Einzelnen beziffert werden, weil sie sich in der Regel erst aus den Projekten ergeben, deren Durchführung mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt wird. Die Folgekosten bewegen sich jedoch voraussichtlich in der Grössen-

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8. Finanzreferendum

Diese Ausgabenbewilligung untersteht der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt zu publizieren.

Bern, 26. November 2020 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Costa

Der Generalsekretär: Trees

Fakultatives Finanzreferendum

Gegen diesen Ausgabenbeschluss, welcher in der Wintersession 2020 vom Grossen Rat be- schlossen worden ist, kann die Volksabstimmung (Referendum) verlangt werden (Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe c der Kantonsverfassung).

Für das Sammeln und Einreichen von Unterschriften (mindestens 10 000 in kantonalen Ange- legenheiten stimmberechtigte Personen) sind Artikel 123–132 des Gesetzes vom 5. Juni 2012 über die politischen Rechte massgebend.

Beginn der Referendumsfrist: 23. Dezember 2020 Ablauf der Referendumsfrist (Unterschriften zur

Beglaubigung bei der Gemeinde deponiert): 23. März 2021 Abgabe der beglaubigten Unterschriften bei der

Staatskanzlei: 22. April 2021

Referenzen

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