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Managementplan für das FFH-Gebiet Nr. 8214 -341 „Blasiwald und Unterkrummen“ und das Vogelschutzgebiet 8114-441 „Süd-schwarzwald“ - Teilgebiet Blasiwald

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Academic year: 2022

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Dienstgebäude Bissierstraße 7 · 79114 Freiburg i. Br. · Telefon 0761 208-0 · Telefax 0761 208-394273 · abteilung5@rpf.bwl.de www.rp.baden-wuerttemberg.de · www.service-bw.de

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ABTEILUNG UMWELT

Managementplan für das FFH-Gebiet Nr. 8214 -341

„Blasiwald und Unterkrummen“ und das Vogelschutzgebiet 8114-441 „Süd- schwarzwald“ - Teilgebiet Blasiwald

Bekanntgabe der Endfassung

Für die Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes „NATURA 2000“ werden im Auftrag der Regierungs- präsidien nach und nach Managementpläne (MaP) erstellt. Mit Hilfe dieser Managementpläne soll der Schutz und die Erhaltung der in NATURA 2000-Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie umgesetzt werden.

Der Managementplan (MaP) „Blasiwald und Unterkrummen“ kann bei folgenden Behörden und Gemeinden zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden:

• Gemeinde Schluchsee, Rathaus (Zi. 2), Fischbacherstr. 7, 79859 Schluchsee

• Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Untere Naturschutzbehörde (Zi. 111), Stadtstr. 3, 79104 Freiburg

• Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Landwirtschaftsamt - Außenstelle Titisee-Neustadt, Goe- thestraße 7, 79822 Titisee-Neustadt

• Regierungspräsidium Freiburg, Referat Naturschutz und Landschaftspflege, Bissierstr. 7, 79114 Freiburg

Die Unterlagen stehen außerdem zum Download bereit unter:

http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/17900/

Weitere Informationen zu den Managementplänen finden Sie auch auf den Internetseiten des Regierungs- präsidiums Freiburg, Referat Naturschutz und Landschaftspflege:

http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1298963/index.html

Vorkommen der Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten der FFH-Richtlinie sowie Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie sind im MaP flurstücksgenau dargestellt. Die kartierten Lebensraumtypen und Lebens- stätten von Arten sind im derzeitigen Erhaltungszustand zu bewahren. Dieser darf nicht verschlechtert wer- den (§ 33 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz). Daher werden im MaP Erhaltungsziele formuliert und Empfeh- lungen für Erhaltungsmaßnahmen gegeben. Zahlreiche der empfohlenen Maßnahmen können durch Verträ- ge (Pflegeaufträge nach Landschaftspflegerichtlinie (LPR) etc.) mit den Bewirtschaftern oder über das ME- KA-Programm umgesetzt werden.

Eine weitere Verbesserung des Zustands der Lebensraumtypen und Lebensstätten der Arten im Gebiet ist freiwillig. Hierfür werden Entwicklungsziele und -maßnahmen beschrieben. Die Flächen mit Darstellung von Entwicklungszielen eignen sich u. a. für Ausgleichs-, Ersatz- oder Ökokonto-Maßnahmen.

Ihre Ansprechpartner sind

• beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald (Tel. 0761/2187-0)

Naturschutz Frau B. Koch --4214

Landwirtschaft Herr K. Kress - 5925

Forst Herr Dr. G. Müller - 5211

• beim Regierungspräsidium Freiburg, Referat Naturschutz u. Landschaftspflege (Tel. 0761/208-0) Gebietsreferent Landkreis Breisgau-

Hochschwarzwald Herr Dr. B. Seitz - 4131

Referenzen

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