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TOP 2 - Bericht über die Beteiligungsgesellschaften, Museumsstiftungen und öffentlichen Anstalten der Freien Hansestadt Bremen zum 30.06.2021

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 7. September 2021 beschlossene Fassung

Der Senator für Finanzen

17. August 2021

Vorlage für die Sitzung des Senats am 7. September 2021

„Bericht über die Beteiligungsgesellschaften, Museumsstiftungen und öffentlichen Anstalten der Freien Hansestadt Bremen zum 30.06.2021“

A. Problem

Über ausgewählte Beteiligungsgesellschaften, Museumsstiftungen, öffentliche Anstalten ist dem Senat und dem Controllingausschuss turnusgemäß jeweils per 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres zu berichten.

Mit Beschluss des Controllingausschusses vom 3. Februar 2021 wurde der Senator für Finanzen um Vorlage eines Berichts über die Ergebnisse ausgewählter Beteiligungsgesellschaften, Museumsstiftungen und öffentlichen Anstalten zum 31.03.2021 und weiterhin wie bisher turnusgemäß für jeweils alle weiteren drei Quartale des Jahres 2021 gebeten. Ergänzt werden die Managementreports dieser Quartalsberichte um ein jeweiliges Kennziffernblatt mit einer Darstellung der

„Entwicklung von Leistungskennziffern vor und während der Pandemie“, um die Dynamik von Corona bedingten Auswirkungen zeitnah erkennbar zu machen.

Ausgenommen von dem ergänzenden Kennziffernblatt sind die Beteiligungsgesellschaften und öffentlichen Anstalten, die im Geschäftsjahr 2020 von überwiegend mittelbaren Auswirkungen der Corona Pandemie betroffen waren:

Hanseatische Naturentwicklungs GmbH, bremenports GmbH & Co.KG, Immobilien Bremen AöR, Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH, Bremer Aufbau-Bank GmbH, WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, Die Bremer Stadtreinigung AöR, Facility Management Bremen GmbH, Bremer Toto und Lotto GmbH, Governikus GmbH &

Co.KG, Werkstatt Nord gGmbH, BREBAU GmbH und GEWOBA AG. Die Effekte von unmittelbaren Auswirkungen geben in ihrer wirtschaftlichen Gesamtwirkung nach derzeitigem Sachstand, auch mit Blick auf die Wirtschaftspläne 2021, keinen Anlass zu einem gesonderten risikoorientierten Monitoring-Prozess über die turnusgemäße Berichtslegung hinaus. Eine Überprüfung dieser Bewertung möchte der Controllingausschuss mit dem Bericht per 30.06.2021 vornehmen.

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2 B. Lösung

Der Senator für Finanzen legt dem Senat den Bericht über die Ergebnisse ausgewählter Beteiligungsgesellschaften, Museumsstiftungen und öffentlichen Anstalten zum 30.

Juni 2021, ergänzt um Kennziffernblätter mit einer Darstellung der „Entwicklung von Leistungskennziffern vor und während der Pandemie“, vor.

C. Alternativen Keine

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung

Finanzielle, personalwirtschaftliche und/oder genderspezifische Auswirkungen sind nicht erkennbar.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage ist mit der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, dem Senator für Kultur, der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, der Senatorin für Wissenschaft und Häfen sowie der Senatskanzlei abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Da in der Anlage Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt sind, wird nach § 6 S. 2 des Informationsfreiheitsgesetzes von deren Veröffentlichung im Informationsregister abgesehen.

G. Beschluss

1. Der Senat nimmt den als Anlage beigefügten Bericht über die Beteiligungsgesellschaften, Museumsstiftungen, öffentlichen Anstalten der Freien Hansestadt Bremen zum 30. Juni 2021 zur Kenntnis.

2. Der Senat bittet den Senator für Finanzen, den Bericht dem Controllingausschuss zur Kenntnis zu geben.

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