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Erlass Nr. 3/2018 Änderung der Richtlinie für die Aufgabenstellung und Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung (ARI)

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Bremen, 10.04.2018

Erlass Nr. 3/2018

Änderung der Richtlinie für die Aufgabenstellung und Bewertung der Leistun- gen in der Abiturprüfung (ARI)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die am 01.10.2015 erlassene Richtlinie für die Aufgabenstellung und Bewertung der Leistun- gen in der Abiturprüfung (ARI) wird für die Fächer Geschichte und Politik wie folgt geändert:

1.3.1.1. Auswahl der Prüfungsaufgaben Satz 4 erhält folgende Formulierung:

„In den Fächern des Aufgabenfeldes II liegen zwei Prüfungsaufgaben vor. Die Prüflinge wäh- len aus den vorgelegten Aufgaben eine zur Bearbeitung aus.“

2.2.1.2.2 Auswahl von Aufgaben (Geschichte) Satz 2 erhält folgende Formulierung:

„Es werden zwei Prüfungsaufgaben vorgelegt, von denen der Prüfling eine zur Bearbeitung auswählt.“

2.2.2.2.2 Auswahl von Aufgaben (Politik) Satz 2 erhält folgende Formulierung:

„Es werden zwei Prüfungsaufgaben vorgelegt, von denen der Prüfling eine zur Bearbeitung auswählt.“

Die Änderung der Richtlinie für die Aufgabenstellung und Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung (ARI) tritt zum 15. April 2018 in Kraft.

(2)

Abweichend davon tritt die Änderung für den Grundkurs Geschichte bilingual zum 01.08.2019 in Kraft.

Die geänderte Richtlinie für die Aufgabenstellung und Bewertung der Leistungen in der Abitur- prüfung (ARI) wird im Internet auf den Seiten der Senatorin für Kinder und Bildung veröffent- licht.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag

gez. Dr. Thomas Bethge

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