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COVID-19: Deutschland reformiert Bevölkerungsschutz

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© 2021 Center for Security Studies (CSS), ETH Zürich 1 Nr. 287, Juli 2021

CSS Analysen zur Sicherheitspolitik

COVID-19: Deutschland

reformiert Bevölkerungsschutz

In vielen Ländern erwies sich die Koordination während der COVID- 19-Pandemie als unzulänglich. Um dies anzugehen, will Deutschland seine für die Krisenreaktion zuständigen Behörden reformieren. Dazu gehört auch die Schaffung eines Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz. Andere Länder könnten dies zum Anlass nehmen, ihre eigenen Krisenmanagementsysteme auf den Prüfstand zu stellen.

Von Benjamin Scharte

In der öffentlichen Wahrnehmung in Deutschland führte das Bundesamt für Be- völkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) während der COVID-19-Pandemie ein Schattendasein. Ein Beispiel dafür ist ein im Mai 2020 im Nachrichtenmagazin

«Der Spiegel» unter dem Titel «Das verges- sene Amt» erschienener Artikel. Dabei ist die Pandemie zweifellos eine der grössten Herausforderungen, mit denen Deutsch- land in jüngster Zeit konfrontiert worden ist. Man sollte annehmen, dass eine Bun- desbehörde, die für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zuständig ist, bei der Bewältigung einer solchen Herausforde- rung eine wichtige Rolle spielen würde;

schliesslich verfügt das BBK über die ent- sprechende Expertise. Organisatorische Beschränkungen hinderten das Amt jedoch daran, sich während der Pandemie aktiver am Krisenmanagement zu beteiligen.

Hauptaufgabe des BBK ist die Leitung der Zivilschutzmassnahmen im Falle eines be- waffneten Konflikts. Nur auf Anforderung der Bundesländer kann das BBK – bei Ka- tastrophen, die nicht auf regionaler Ebene bewältigt werden können – die Koordina- tiong der Massnahmen zum Bevölke- rungsschutz übernehmen. Dies war wäh- rend der COVID-19-Pandemie jedoch nicht der Fall.

Stattdessen reagierte Deutschland auf zwei Ebenen. Auf regionaler Ebene waren die

Bundesländer direkt für das Krisenmana- gement in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Auf nationaler Ebene leite- ten das Bundesministerium für Gesund- heit (BMG) und das Robert Koch-Institut (RKI) als dem BMG unterstellte Bundes- behörde die Pandemiebekämpfung. Dieser zweigeteilte Ansatz hatte eine mangelnde Koordination zwischen den Akteuren auf Bundesebene (horizontal) und auch zwi- schen Bund und Ländern (vertikal) zur

Folge. Dazu kam es, weil die Länder nur für ihr eigenes Territorium zuständig sind und weil sowohl das BMG als auch das RKI keine Behörden mit echtem Schwer- punkt im Krisenmanagement sind. Beiden fehlt also die Expertise zur Koordination systemischer Krisen.

Gesellschaften können aus der Pandemie Lehren ziehen, um auf die nächste Krise besser vorbereitet zu sein. Deutschland und

BBK-Präsident Armin Schuster stellt gemeinsam mit Bundesinnenminister Horst Seehofer das Konzept für die Neuausrichtung des BBK vor. Markus Schreiber / Reuters

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sein System für den Bevölkerungsschutz sind in dieser Hinsicht ein lehrreiches Bei- spiel. Ähnlich wie in vielen anderen Län- dern, etwa der Schweiz, gab es in Deutsch- land eine Vielzahl von Problemen im Umgang mit der COVID-19-Krise. Infol- gedessen initiierte das BBK einen Evalua- tionsprozess, der im März 2021 in der Ver- öffentlichung eines Konzepts für eine Neuausrichtung mündete. Um das Kon- zept und die darin enthaltenen Empfeh- lungen zu verstehen, muss man sich zu- nächst mit der Rolle und dem Auftrag des BBK beschäftigen. Diese müssen anschlie- ssend vor dem Hintergrund der Heraus- forderungen betrachtet werden, die sich aus einer komplexen Krise wie einer Pan- demie ergeben.

Auftrag und Kapazitäten des BBK Nach dem deutschen Grundgesetz ist die Ausübung staatlicher Gewalt Ländersache, soweit das Grundgesetz nichts anderes be- stimmt oder zulässt. Dies gilt ebenso für den Bevölkerungsschutz und das Krisen- management, auch im Falle einer Pande- mie. Eine spezifische Ausnahme von dieser allgemeinen Regel ist, dass der Bund die ausschliessliche Gesetzgebungsbefugnis in Bezug auf auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung hat, einschliesslich

des Schutzes der Zivilbevölke- rung in einem bewaffneten Konflikt (Zivilschutz). Der Be- griff Zivilschutz bezeichnet in Deutschland eine besondere Form des Bevölkerungsschut- zes, die nur bei bewaffneten Konflikten zum Tragen kommt.

Zivilschutz unterscheidet sich daher vom Bevölkerungsschutz, welcher bei allen sons- tigen Grossschadenslagen greift, ein- schliesslich Naturkatastrophen oder Pande- mien.

Im «Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes» wird das Grundgesetz konkretisiert. Es weist die Verantwortung für den Zivilschutz dem BBK zu. Dies umfasst die Unterstützung der Bundesbehörden bei der Zivilschutz- planung, die Unterweisung des mit Fragen des Zivilschutzes befassten Personals und die Information der Bevölkerung über den Zivilschutz. Das Gesetz legt zudem fest, dass die Vorhaltungen und Einrichtungen des Bundes für den Zivilschutz auch den Ländern für ihre Aufgaben im Bereich des Bevölkerungsschutzes zur Verfügung ste- hen. Interessanterweise berechtigt das Ge- setz die Bundesländer, auf Wunsch die Ka- pazitäten des BBK im Hinblick auf Lagebild, Ressourcenmanagement und Ko-

ordination zu nutzen. So könnte das BBK als Koordinationsinstrument dienen, wäh- rend die Verantwortung für das operative Krisenmanagement bei den Bundesländern verbleibt.

Ausgehend von diesem Auftrag erfüllt das BBK ein breites Aufgabenspektrum, das weit über den eng definierten Zivilschutz hinausgeht. Dazu gehört die Planung und Vorbereitung der Zusammenarbeit zwi- schen Bund und Ländern im Hinblick auf besondere Gefahren – Gefahren mit über- greifenden Auswirkungen, die die Länder nicht allein bewältigen können. Zu den Aufgaben gehören auch die Unterstützung von Betreibern kritischer Infrastrukturen mit Plänen und Konzepten für den Schutz kritischer Infrastrukturen, Aus- und Fort- bildungsmassnahmen für den Bevölke- rungsschutz, Forschung zum Bevölke- rungsschutz und bundesweite Risikoanaly- sen. Das BBK ist zuständig für die Planung und Durchführung der Länder- und Res- sortübergreifenden Krisenmanagement- übungen. Beim BBK ist auch das Gemein- same Lagezentrum von Bund und Ländern angesiedelt, dessen Aufgaben sich aus dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz ergeben. Dieses Zentrum erstellt Lagebe-

richte zu Themen im Bereich Bevölke- rungsschutz, dient als Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit, unter an- derem mit dem Katastrophenschutzmecha- nismus der EU, und ist für den effektiven Einsatz von Ressourcen in Krisenfällen ver- antwortlich. Insgesamt verfügt das BBK über ein umfangreiches, systemisches Wis- sen über Gefährdungen und Risiken und deren Bewältigung. Dazu gehören fundier- te Kenntnisse zu und etablierte Netzwerke mit allen relevanten Akteuren im Bereich des Bevölkerungsschutzes in Deutschland.

Während der COVID-19-Pandemie haben sich die Bundesländer und die zuständigen Bundesbehörden jedoch nicht über das BBK koordiniert. Stattdessen wurde das Krisenmanagement auf Bundesebene durch das BMG und das RKI geleitet. Dies ent- spricht dem Auftrag des RKI. Das Robert Koch-Institut ist laut Infektionsschutzge- setz die nationale Behörde zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten sowie zur früh-

zeitigen Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen. Dabei hat das RKI die Aufgabe, eine wissen- schaftliche Grundlage für gesundheitsbe- zogene politische Entscheidungen zu schaffen und die politischen Entschei- dungsträgerinnen und -träger, die Wissen- schaft und die Öffentlichkeit zu informie- ren und zu beraten. Im Falle einer Pandemie ist es zudem auch für die Koordination der Zusammenarbeit zwischen der Bundesebe- ne und den Ländern zuständig. Hingegen weist das Infektionsschutzgesetz dem BBK keine Rolle zu; das BBK wird im Infekti- onsschutzgesetz überhaupt nicht erwähnt.

Es erscheint also logisch, im Falle einer Pandemie auf das RKI zu setzen. Aller- dings ist der Auftrag des RKI auf die epide- miologischen Aspekte einer solchen Krise beschränkt. Das RKI ist also keine Stelle, die in einer komplexen Krise die Gesamt- koordination übernehmen kann.

Komplexe Krisen bewältigen

Um die Herausforderungen zu verstehen, denen sich das deutsche Bevölkerungs- schutzsystem bei der Reaktion auf die CO- VID-19-Pandemie stellen musste, er- scheint es notwendig, die spezifischen Merkmale solcher Ereignisse genauer zu untersuchen. Eine Pandemie ist eine kom- plexe Krise. Massnahmen, die zur Ab- schwächung der Krise ergriffen werden, können zu unvorhersehbaren Wechselwir- kungen und Kaskadeneffekten führen, die über den Bereich der Epidemiologie hin- ausreichen. Die Art und Weise, wie die mo- derne, globalisierte Gesellschaft funktio- niert, schafft ein ideales Umfeld für eine unkontrollierte – und bis zu einem gewis- sen Grad unkontrollierbare – Ausbreitung übertragbarer Krankheiten. Der internatio- nale Reiseverkehr, globalisierte Lieferket- ten und eng verflochtene geografische Ge- biete wie der europäische Kontinent, er- leichterten zusammen mit der Eigenschaft des Coronavirus SARS-CoV-2, dass Men- schen ansteckend sind, bevor sie überhaupt Symptome aufweisen, den Ausbruch der Pandemie. Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und schliesslich zu stop- pen, ergriffen viele Regierungen entschlos- sene Massnahmen. Bevor Impfstoffe weit- hin verfügbar waren, konzentrierten sich die meisten dieser Massnahmen auf die be- wusste Entkopplung wichtiger Teile vonei- nander abhängiger Systeme, die Einschrän- kung nicht notwendiger Reisen und das Herunterfahren grosser Teile von Wirt- schafts- und Sozialsystemen. Zwar konnten diese Massnahmen im Allgemeinen die Ausbreitung des Virus begrenzen, sie waren aber mit erheblichen wirtschaftlichen,

Ähnlich wie in vielen anderen

Ländern gab es in Deutschland

eine Vielzahl von Problemen im

Umgang mit der COVID-19-Krise.

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rechtlichen und gesellschaftlichen Kosten verbunden. Sie hatten eine Vielzahl unbe- absichtigter und unerwünschter Folgen, wie zum Beispiel einen starken wirtschaft- lichen Abschwung, steigende Arbeitslosig- keit, Unterbrechungen der Lieferketten, eine wachsende Zahl psychischer Probleme und einen Anstieg häuslicher Gewalt.

Nicht nur Pandemien können zu solch komplexen Krisen führen. Ein lang anhal- tender Stromausfall oder ein nicht kontrol- lierter Cyberangriff auf kritische IT-Infra- strukturen könnte zu ähnlich weitreichen- den Schäden führen und viele verschiedene Teile der komplexen, miteinander ver- flochtenen Gesellschaften betreffen. Die Komplexität solcher Ereignisse macht es schwer, sie unter Kontrolle zu bringen.

Massnahmen, die ergriffen werden, um ne- gative Auswirkungen in einem Teil des Systems abzumildern, führen häufig zu Kaskadeneffekten in anderen Teilen des Systems. Daher reicht ein Managementan- satz, bei dem in Silos gedacht wird, bei übergreifenden Krisen nicht aus.

Die Forschung zu komplexen Systemen, systemischen Risiken und Resilienz zeigt, dass für die erfolgreiche Bewältigung sol- cher Ereignisse Koordination von entschei- dender Bedeutung ist. In Wörterbüchern ist Koordination definiert als die Organisation von aus verschiedenen Gruppen stammen- den Personen oder Elementen, damit sie ef- fektiv und effizient zusammenarbeiten kön- nen. Koordination ist die Herstellung einer funktionalen Ordnung zwischen interagie-

renden Komponenten in Raum und Zeit. In Bezug auf das Krisenmanagement ermög- licht Koordination Krisenmanagern und Krisenmanagerinnen verschiedener Behör- den oder staatlicher Ebenen, In-

terdependenzen und mögliche Kaskadeneffekte zwischen ihren jeweiligen Zuständigkeitsberei- chen zu erkennen. Während es

also nicht möglich ist, eine Behörde zu schaffen, die in der Lage wäre, komplexe Si- tuationen zentral zu steuern, ist es dennoch notwendig, Verantwortlichkeiten zuzuwei- sen und zu definieren, um angemessene Strukturen für die Koordination zu schaffen – unabhängig von der spezifischen Gefahr, mit der das System umgehen muss.

Reform des BBK

Für den Bevölkerungsschutz zuständige nationale Behörden, wie das deutsche BBK, könnten für eine derartige Rolle optimal geeignet sein. Wie erläutert, verfügt das BBK über das prozedurale Wissen im Hin- blick auf die Voraussetzungen für ein kom- plexes Krisenmanagement und eine erfolg- reiche Koordination. Im Prinzip ermöglicht sein Auftrag laut Zivilschutz- und Katast- rophenhilfegesetz auch die Übernahme ei- ner koordinierenden Funktion im komple- xen Krisenmanagement. Während der COVID-19-Pandemie fehlten ihm jedoch die notwendigen Organisationsstrukturen, um eine übergreifende koordinierende Rol- le zu erfüllen. Infolgedessen haben weder die Länder noch die zuständigen Behörden auf Bundesebene, wie das BMG und das RKI, das BBK aufgefordert, die koordinie-

rende Führung zu übernehmen. Um dies in zukünftigen Krisen zu ändern, enthält das von BBK und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im März diesen Jahres veröffentlichte Konzept zur Neuausrichtung des BBK eine Reihe von übergreifenden strategischen Empfeh- lungen, wie die Kapazitäten des BBK – und in der Folge der Bevölkerungsschutz in Deutschland insgesamt – gestärkt werden können. Diese Empfehlungen könnten auch in anderen dezentralisierten Ländern wie der Schweiz in Betracht gezogen wer- den, wenn es darum geht, ihre Fähigkeit zur erfolgreichen Bewältigung komplexer Kri- sen zu verbessern.

Am wichtigsten für den Ausbau der Fähig- keit des BBK, komplexes Krisenmanage- ment zu koordinieren, ist die Einrichtung eines Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz. Gemäss dem Konzept soll das Kompetenzzentrum als Koordina- tions- und Kommunikationsplattform für einen kontinuierlichen und institutionali- sierten Informationsaustausch vor, während und nach komplexen Krisen dienen. Das Zentrum soll beim BBK angesiedelt sein, aber nicht Teil des BBK sein. Vielmehr soll

das BBK dazu beitragen, die institutionali- sierten Koordinations- und Kooperations- prozesse innerhalb des Zentrums zu er- leichtern. In einem ersten Schritt wird das Zentrum in Zusammenarbeit mit allen re- levanten Bundesbehörden und Hilfsorga- nisationen aufgebaut. In einem zweiten Schritt wird den Ländern ein Angebot zur Mitwirkung unterbreitet. Erste Gespräche mit den Bundesländern zeigen, dass diese grosses Interesse an dem Zentrum haben, aber von Anfang an und gleichberechtigt in die Umsetzung eingebunden werden möchten. Das Gemeinsame Kompetenz- zentrum für Bevölkerungsschutz zielt ex- plizit darauf ab, Silostrukturen innerhalb und zwischen verschiedenen Behörden auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen auf- zubrechen. Es soll als Knotenpunkt für den deutschen Bevölkerungsschutz dienen und Funktionen wie Frühwarnung dank besse- rer Kommunikation zwischen allen rele- vanten Akteuren, schnelle Risikoeinschät- zung, verbesserte Berichterstattung und ein 360°-Lagebild bereitstellen.

Bisher sind nur wenige Informationen über das geplante Zentrum verfügbar. Da- mit es erfolgreich sein kann, muss es sich in Krisenmanagementstrukturen Bund/Land

Nicht nur Pandemien können zu

komplexen Krisen führen.

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CSS Analysen zur Sicherheitspolitik Nr. 287, Juli 2021

Zuletzt erschienene CSS-Analysen:

Europa und der Atomwaffenverbotsvertrag Nr. 286

Hyperschall-Technologie: bewaffnet und überbewertet Nr. 285 Geostrategischer Sturm über dem Indischen Ozean Nr. 284 Intersektionale Konfliktanalyse: Religion und Gender Nr. 283 Vertrauensbasis in Gefahr: Aufrüsten im Westbalkan Nr. 282 Mediation mit religiösen Akteuren in Israel-Palästina Nr. 281

© 2021 Center for Security Studies (CSS), ETH Zürich

ISSN: 2296-0236; DOI: 10.3929/ethz-b-000491163 4

Die CSS Analysen zur Sicherheitspolitik werden herausgegeben vom Center for Security Studies (CSS) der ETH Zürich. Das CSS ist ein Kompetenz- zentrum für schweizerische und internationale Sicherheitspolitik. Jeden Monat erscheinen zwei Analysen auf Deutsch, Französisch und Englisch.

Herausgeber: Julian Kamasa

Lektorat: Julian Kamasa, Benjamin Scharte Layout und Grafiken: Miriam Dahinden-Ganzoni Feedback und Kommentare: analysen@sipo.gess.ethz.ch

Weitere Ausgaben und Abonnement: www.css.ethz.ch/cssanalysen

das komplizierte deutsche Bevölkerungs- schutzsystem einfügen. Die Verantwortung für die Koordination des Krisenmanage- ments auf nationaler Ebene liegt bei dem für die jeweilige Gefahrenlage zuständigen Bundesministerium. Der Krisenstab dieses

Bundesministeriums stimmt sich dann mit anderen Bundesbehörden und den Län- dern ab. Die Verantwortung für das opera- tive Krisenmanagement verbleibt bei den Bundesländern. Im Pandemiefall bilden das BMI und das BMG einen gemeinsa- men Krisenstab, der die Aufgabe hat, eine gemeinsame und einheitliche Reaktion zu koordinieren. Dies war während der CO- VID-19-Pandemie der Fall; das BBK diente dem Krisenstab in unterstützender Funktion. Darüber hinaus hat auch die In- terministerielle Koordinierungsgruppe des Bundes und der Länder die Aufgabe, in komplexen Krise koordinierend zu unter- stützen. Obwohl Pandemien explizit als eine Situation aufgeführt sind, die diese Interministerielle Koordinierungsgruppe erforderlich macht, wurde die Gruppe während der Pandemie nicht aktiviert.

Das Gemeinsame Kompetenzzentrum Be- völkerungsschutz muss in diesem kompli- zierten Rahmen seinen Platz finden. Bei- spielsweise dürfte es sich als ständige Einrichtung deutlich von der Interministe-

riellen Koordinierungsgruppe und den mi- nisteriellen Krisenstäben abheben. Eine dauerhafte Arbeit vor, während und nach Krisen ermöglicht den Aufbau von gegen- seitigem Vertrauen zwischen den relevan- ten Akteuren, was wesentlich zum Erfolg

von Koordination beiträgt.

Gleichzeitig muss das BBK deutlich machen, dass es nicht plant, sektorspezifische Exper- tise aufzubauen, um an die Stel- le von Fachbehörden wie dem RKI zu treten. Diese Fachbe- hörden werden auch nach Ein- führung des Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz für bestimmte Themen, etwa die Bewälti- gung einer Pandemie, zuständig sein. Im Idealfall wird das Zentrum als leistungsfä- higes Koordinationsinstrument dienen, das alle relevanten Akteure zusammenbringt, die verfügbaren Daten sinnvoll nutzt, alle Beteiligten mit zeitnahen Lageberichten versorgt und die im BBK vorhandenen Ka- pazitäten für das Krisenmanagement leicht zugänglich macht.

Stärkung des Bevölkerungsschutzes Das Management komplexer Krisen ist eine Aufgabe, mit der nicht nur Deutsch- land und sein BBK in Zukunft häufiger konfrontiert sein werden. Auch andere fö- deral aufgebaute Länder wie die Schweiz müssen mit solchen Situationen besser umgehen können. Daher sind geeignete Organisationsstrukturen für die Koordina- tion von Reaktion und Wiederaufbau aber auch von Planung und Vorsorge von gröss- ter Bedeutung. Sie müssen an die spezifi- schen Gegebenheiten der betroffenen Sys- teme angepasst, aber auch unabhängig von

der spezifischen Gefahrenlage sein. Ange- sichts der Komplexität von Gesellschaften und der daraus resultierenden Ungewiss- heit über das Auftreten disruptiver Ereig- nisse wie Pandemien könnte es sinnvoll sein, staatliche Stellen mit einer Reihe von allgemeinen, systemischen Krisenmanage- mentkapazitäten auszustatten. Dazu gehö- ren neben organisatorischen und struktu- rellen Kenntnissen über nationale Bevölkerungsschutzsysteme auch allge- meine Instrumente für Strategie und Pla- nung, Szenariodenken, Entscheidungsun- terstützung und Lagebewertung sowie Risiko- und Krisenkommunikationsstrate- gien. Diese Stellen – in den meisten Fällen nationale Bevölkerungsschutzbehörden – könnten für die übergreifende Koordinati- on bei komplexen Krisen zuständig sein.

Damit sie diese Funktion erfüllen und ge- genseitiges Vertrauen unter allen relevan- ten Akteuren aufbauen können, müssen die Koordinationsaktivitäten dauerhaft sein, was bedeutet, dass sie nicht nur während, sondern auch vor und nach Krisen stattfin- den. Mithilfe solcher Strukturen können moderne Gesellschaften im Umgang mit komplexen Krisen Resilienz zeigen.

Für mehr zu Sozio-technischer Resilienz, siehe CSS Themenseite.

Benjamin Scharte leitet das Team Risiko und Resilienz am Center for Security Studies (CSS) der ETH Zürich.

Geeignete Organisations-

strukturen sind für die

Koordinierung von Reaktion

und Wiederaufbau von

grösster Bedeutung.

Referenzen

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