Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.
Nr. 317/2020
Halle (Saale), 4. November 2020
14 493 Gewerbeanzeigen bis Ende III. Quartal 2020
Bis zum Ende des III. Quartals 2020 wurden 7 238 An- und 7 255 Abmeldungen eines Gewerbes durch die Gewerbeämter im Land Sachsen-Anhalt registriert.
Somit wurden insgesamt 14 493 Gewerbeanzeigen(ohne Reisegewerbe und ohne Gewerbeummeldungen) erfasst. Zum Stand 30. September des Vorjahres waren es 8 378 Gewerbeanmeldungen und 8 829 Gewerbeabmeldungen. Dies entsprach einer Abnahme von 13,6 % bei den Anmeldungen und 17,8 % bei den Abmeldungen.
Neben den Landkreisen Salzwedel (+59), Jerichower Land (+58) und Burgenland- kreis (+38) meldeten auch der Landkreis Börde (+32) und der Salzlandkreis (+27) positive Salden aus An- und Abmeldungen nach dem III. Quartal 2020.
Die meisten Neugründungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgten im Einzelhandel. Ausnahmen bildeten die Landkreise Wittenberg (hier: Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe) und Anhalt- Bitterfeld (hier: Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung, sonstige Dienstleistungen).
Im Einzelhandel erfolgten zugleich die meisten vollständigen Aufgaben, wobei die Landkreise Börde (hier: Gastronomie und Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, So- zialversicherung, sonstige Dienstleistungen) und Anhalt-Bitterfeld (hier: Vorbereiten- de Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe) sowie die kreisfreie Stadt Magdeburg (hier: Erbringung von sonstigen überwiegend persönli- chen Dienstleistungen) abweichende Häufungen aufwiesen. Landesweit ergab sich für den Einzelhandel ein positiver Saldo von +46. Zum Vergleich wies der Bereich Gastronomie landesweit 393 Neugründungen und 574 vollständige Aufgaben aus.
Dies entsprach einem Saldo von -181.
Der starke Rückgang der Gewerbemeldungen stellt das allgemeine Gründungs- und Schließungsgeschehen im Land nur unvollständig dar. Ab Berichtsmonat März 2020 war bundesweit ein deutlicher Rückgang der von den Gewerbeämtern übermittelten Gewerbemeldungen zu verzeichnen. Insbesondere dürften die eingeschränkte Er- reichbarkeit verschiedener Gewerbeämter sowie die Aussetzung der Insolvenzan- tragspflicht zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie eine wesentliche Ursache darstellen.
Weitere Informationen zum Thema Gewerbeanzeigen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.
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