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Naturpark Drömling wird Biosphärenreservat Kulturelle Identität stärken und regionale Wertschöpfung ermöglichen Magdeburg/

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Nr. 98/2019

Magdeburg, 25. 2019

Naturpark Drömling wird Biosphärenreservat

Kulturelle Identität stärken und regionale Wertschöpfung ermöglichen

Magdeburg/Klötze. Der 1990 gegründete Naturpark Drömling wird Biosphä- renreservat nach Landesrecht. Damit erhält nach der Mittelelbe (1979) und dem Südharz (2009) die dritte international bedeutsame Landschaft diesen besonderen Status in Sachsen-Anhalt. Die einzigartige Niedermoorlandschaft im Drömling erfüllt die Voraussetzungen des UNESCO-Programms „Mensch und Biosphäre“. In Biosphärenreservaten werden Natur- und Landschafts- schutz und die Bedürfnissen der dort lebenden Menschen zusammenge- dacht. Das stärkt die kulturelle Identität und ermöglicht regionale Wertschöp- fung. Seltene Arten wie der Fischotter, Laub- und Moorfrosch sowie die Gro- ße Moosjungfer, eine in Mooren lebende Libellenart, sind hier zu Hause. Vor allem können seltene Vögel wie Seeadler, Bekassine und Schilfrohrsänger beobachtet werden. Gäste sind jederzeit herzlich willkommen.

„Wir ermöglichen den Erhalt dieser besonderen Niedermoorlandschaft, weil wir den Naturschutz und die Bedürfnisse der Menschen vor Ort verbinden.

Beides geht im Drömling beispielhaft zusammen. Wir verfolgen das Ziel, ge- meinsam mit Niedersachsen ein länderübergreifendes, von der UNESCO anerkanntes Biosphärenreservat einzurichten. Damit sichern wir langfristig das naturschutzfachliche Management des Gebietes und die Regionalent- wicklung für den gesamten Drömling“, begründete Umweltministerin Prof. Dr.

Claudia Dalbert die Entscheidung.

Die Ministerin hat am vergangenen Sonnabend in Kunrau (Stadt Klötze) im Rahmen des Drömlingsfestes die Verordnung zur Einrichtung des Biosphä- renreservates Drömling Sachsen-Anhalt unterzeichnet. Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) voraussichtlich Ende des Monats tritt die Verordnung am Folgetag in Kraft.

Die Ausweisung des länderübergreifenden Biosphärenreservates erfolgt je- weils in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen auf der Grundlage der jeweiligen länderspezifischen Rechtssetzungen separat. Der Antrag auf Anerkennung bei der UNESCO wird nach den Ausweisungen in Sachsen-Anhalt und Nie- dersachsen als gemeinsamer Antrag der beiden Bundesländer erfolgen.

Hintergrund:

Der Naturraum Drömling erstreckt sich beiderseits der Landesgrenzen in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Der Naturpark Drömling in Sachsen-

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ____________________

Die

Pressesprecherin ____________________

_______________________

Tel.: 0391/ 567-1950 Fax: 0391/ 567-1964 PR@mule.sachsen- anhalt.de www.mule.sachsen- anhalt.de

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Anhalt hatte eine Ausdehnung von 27.800 und das Biosphärenreservat Drömling Sachsen- Anhalt eine Größe von 34.070 Hektar. Es umfasst im Altmarkkreis Salzwedel Gebiete der Ein- heitsgemeinden Stadt Klötze und Hansestadt Gardelegen und im Landkreis Börde Gebiete der Einheitsgemeinden der Stadt Oebisfelde-Weferlingen und der Stadt Haldensleben sowie der Gemeinde Calvörde und der Gemeinde Bülstringen in der Verbandsgemeinde Flechtingen.

Biosphärenreservate sind wie Naturparke großräumige Kulturlandschaften mit einer reichen Naturausstattung. Sie gliedern sich in die Kernzone, die Pflegezone und die Entwicklungszone.

Die Kernzonen im Drömling bestehen aus Erlenbruch- und Erlen-Eschenwäldern, die noch vor 230 Jahren den Drömlings-Urwald bildeten. Hier haben sich ehemals ausgestorbene Arten wie Seeadler, Rohr- und Schlagschwirl und der Rothirsch wieder angesiedelt und besonders ge- schützte Arten wie Kranich, Bekassine, Laubfrosch und Ringelnatter wieder stark vermehrt.

Die Pflegezone wird im Drömling von ausgedehnten Grünlandflächen eingenommen. Auf den Niedermoorböden mit winterlichen Überflutungen haben sich Feucht- und Nasswiesen ausge- bildet, die Lebensraum für Kiebitz und Weißstorch, Moorfrosch und seltene Heuschreckenarten sind. Wichtig für den Erhalt der Wiesen und Weiden ist die landwirtschaftliche Nutzung, die in der Pflegezone mit unterschiedlichen Nutzungsterminen und -intensitäten erfolgt.

Die Entwicklungszone ist der Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum der Menschen und umfasst auch Flächen ohne Schutzgebietsstatus und Ortschaften. Besonders hier sollen künftig gemeinsame Konzepte mit den Kommunen und der regionalen Wirtschaft entwickelt werden, die landschaftliche, kulturelle, soziale und ökonomische Werte gleichermaßen berücksichtigen.

Weitere Informationen im Internet unter: www.naturpark-droemling.de

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