Die Orden in den deutschen Texten
zurKirchen- und Reichsreform des 15. Jahrhunderts
Die
Texte,
deren Autoren ich imfolgenden
nach ihrerMeinung
über diegeist-
lichen Orden
befragen will,
stellen einproblematisches Corpus dar, ja
es ist dieFrage,
obesüberhaupt
sinnvollist,
sieals einTextcorpus
zubehandeln,
obwohldas vielfach üblich
ist,
seit Constantin Höfler 1850vonderspätmittelalterlichen
Reichsreform
sprach1.
In der
Folgezeit
ist immerwieder davon die Rede gewesen, daßim 15.Jahr-
hundert nicht nureine ReihevonAutoren dieZeichen derZeit
erkannt,
dieRe-formbedürftigkeit
vonReich undKircheanalysiert
und daraus mehr oderweniger
aussichtsreiche
Verbesserungsvorschläge abgeleitet
habe.Ja
mehr:Esgibt
seitdemdie Reichsreform des deutschen
Spätmittelalters oder,
um den Titel derzusam- menfassendenMonographie
vonErich Molitorvon1921 zuzitieren: DieReichs-reformbestrebungen
des 15.Jahrhunderts.
Inder letztenAuflage
vonGebhardtsHandbuch haben sowohl Friedrich
Baethgen
wieKarl BosldieserReichsreform eineigenes Kapitel gewidmet2.
SiehabeneinPhantom beschrieben.Obwohl nichterstich das
meine3,
scheint esmirdoch nichtüberflüssig,
dieseMeinung
in aller Kürze zubegründen.
Was wäre denn dieBedingung
einerReichsreformindemsooft
behaupteten
Sinne?Eine erste
Bedingung
würde in derMeinung
derZeitgenossen bestehen,
daßjene Äußerungen,
dievonspäteren
HistorikernzueinerGeschichtevonReichs-reformbestrebungen
zusammengezogenwerdensollten,
tatsächlichzusammenge-hörten, daß,
andersgesagt,dieAutoren,
derenMeinungen später
alsZeugnis
einesüberindividuellen Denk- und
Diskussionsprozesses
inAnspruch
genommenwurden,
voneinanderwußten,
daßsieaufeinanderBezug
nahmen.War das der Fall? Die
eingangs
erwähnten modernen Autoren haben dieseFrage
nichtgestellt.
Siebegnügten
sichdamit,
einenallgemeinen
Wandel des1 Constantin
Höfler,
Überdiepolitischen Reformbewegungen
inDeutschland im 15.Jahr-hundertund denAntheil Beyernsanderselben(München 1850).SieheHeinz Angermeier,
DieReichsreform1410-1455(München1984)22f.
2 [Bruno] Gebhardt,HandbuchderDeutschen Geschichte1,
hrsg.
v.HerbertGrundmann(Stuttgart91970)
§§209,215und256.3Siehe namentlich die
einschlägigen Darlegungen
vonPeterMoraw,vorallemin:DeutscheVerwaltungsgeschichte, hrsg.
v.KurtG. A.Jeserichu.a.1 (Stuttgart1983)58ff.Zeitgeistes anzunehmen,
mit einemGärungsprozeß
zurechnen,
wie die gerngebrauchte Metapher
aus derWeinproduktion lautete,
derer sich schon Ranke bei derBeschreibung
desspäteren
Mittelalters bediente4. Die Reichsreform-bewegung
sollte Teil diesesGärungsprozesses
sein. Die in allerRegel evangeli-
schen
Historiker,
diediesenGärungsprozeß beschrieben,
sagten zwarnicht,
daßder
Wein,
deramEndeherauskam,
die lutherische Kirchegewesen sei. Dochlief dieSache,
nimmtmandieMetapher
vonderGärung halbwegs
ernst,daraufhin-aus.
Noch
problematischer
war, daß unterderÜberschrift
Reichsreform nichtnurliterarischeTexte wie dieoft genannte Reformatio
Sigismundi5
oderaufwissen-schaftlicher
Grundlage geschriebene Erörterungen
wiedie Concordantia catho- lica des NikolausvonCues6eingeordnet wurden,
sondern auch AktenvonVer-handlungen,
deren ZielzumBeispiel
einneuerReichslandfriedenwar.Das sind
heterogene Texte,
derenZusammenhang
nur dadurch konstituiertwurde,
daßspätere
Historikermeinten,
unterdenZeitgenossen
habeeineDebatteumdie Reform des Reiches stattfindenmüssen,undandieserDebattehättensich einNikolausvonCues wieauch
diejenigen,
die sichumeinenReichslandfrieden7bemühten, beteiligt
oderjedenfalls beteiligen
müssen.Voneiner solchen
Beteiligung
kannaber keine Redesein,
und dieErwägung,
was
jemand
inderVergangenheit
nachspäterer Meinung
hättetun müssen,kann sinnvollerweise bei derFrage danach,
wasdennfrüher wohl gewesenseinkönnte,
kein Gewicht haben.
Das
heißt,
die ersteBedingung,
diegegeben
seinmüßte,
wenn eserlaubt seinsollte,
von der Reichsreform schlechthin zusprechen,
ist nichtgegeben
oderjedenfalls
nicht erwiesen. Wir wissennicht,
ob die Praktiker die Schriften der Theoretiker zur Kenntnis genommenhaben,
wir haben keine Anzeichendafür,
daß das
geschehen
seinkönnte,
und esistebensowenig
zuerkennen,
daßwenig-
stensdie Theoretiker voneinander
gewußt
haben.Eine weitere
Bedingung dafür,
daß es erlaubt wäre, bestimmte Texte des15.
Jahrhunderts
zuZeugnissen
einerBemühung
um Reichsreform zusammen-zuziehen,
wäre, daß dieseTextenicht willkürlichzerteilt,
sondernimganzen zurKenntnis genommen
werden,
und dasist nichtgeschehen.
4Hartmut Boockmann,Dasfünfzehnte
Jahrhundert
und die Reformation,in: Kirche undGesellschaftim
Heiligen
Römischen Reich des15.Jahrhunderts,hrsg.
v.dems.(Abhandlun-gender Akademie der Wissenschaftenin Göttingen.Phil. hist. Kl. 3.
Folge
206,Göttingen
1994) 13. Siehe auch zum„Lieblingsthema
derSpätmittelalterforschung",
nämlich zur„Krise",ErichMeuthen,Gabeseinspätes Mittelalter?,in:
Spätzeit, hrsg.
v.JohannesKunisch (Berlin 1990)109ff.5Monumenta GermaniaeHistórica,Staatsschriften desspäterenMittelalters6: Reformatio
Sigismundi, hrsg.
v.Heinrich Koller(Stuttgart1964).6Nicolai de Cusa Opera omnia 14: De Concordantia Catholica,
hrsg.
v. Gerhard Kallen(Hamburg
1963).7 Siehe zum
Beispiel
den Reichslandfrieden von 1442, die von denZeitgenossen
oft sogenannte „Reformatio Friderici" und die Akten von dessen
Vorgeschichte,
in: DeutscheReichstagsakten
16(Gotha[1921-]1928).Die literarisch-theoretischen
Texte,
wieichdiejenigen Zeugnisse
der Einfach- heit halber nenne, die nicht allein ReliktevonVerhandlungen,
alsoAkten, sind,
behandeln nämlich die Reichsreform und die Kirchenreform zusammen, und nichtnurdas.DieReichsreform ist nicht der
primäre Gegenstand
dieser Schriften.Deren
hauptsächlicher
Inhalt und auch Anlaßistvielmehr die Kirchenreform.Die Reichsreform kommterstparallelisierend
zurSprache8.
AusdiesenTexten immer wieder nurdie Partienherauszulösen,
dievonder Reform des Reicheshandeln,
führt unvermeidlichzueinemZerrbild.Von der Reichsreform ohne Rücksicht auf die Kirchenreform darf man nur
reden,
wenn mansichauf dieAnalyse
der Akten konzentriert und die literarisch- theoretischenTexte beiseite läßt. So ist HeinzAngermeier
in seinem Buch überdie Reichsreform vorgegangen,
wenngleich
nichtvöllig konsequent.
Denn manfindet bei ihm auch ein
Kapitel
über die Reichsreform in derTheorie,
und dasleidet sichtbar
darunter,
daßerdieFragen
der Reichsreformenergisch
vondenenderKirchenreform trennt9.
Hiersolles nun umein Problem der Kirchenreform
gehen.
Ich möchtedanachfragen,
wieeseinige
derimmerwiederzitiertenReformautoren-
die Theoretiker der Kirchen-wiederReichsreform
-
mitder Reform der Orden halten.
Angesichts dessen,
wasich ebenzurmodernenLiteratur überdie Reichsreform bemerkthabe,
könnteesscheinen,
ich wolltenunden dort notiertenFehlermei-nerseits
begehen,
indem ichzwarnicht die Reichsreformvonder Kirchenreformabtrenne,
wohl aber die Kirchenreformvon der Reichsreform. Ich hoffejedoch,
dadurch
legitimiert
zusein,
daß die Kirchenreform derprimäre Gegenstand
dieserAutoren
ist,
während der Reichsreform erst einenachrangige Bedeutung
zu-kommt.
Doch habe ich ander traditionellen
Darstellung
dieserDinge ja
auchkritisiert,
daß nicht danach
gefragt wurde,
ob dieAutoren,
die alsZeugen
füreineReichs-reformdiskussionin
Anspruch
genommenwurden,
dennüberhaupt
voneinandergewußt haben,
obsie Partner einesDiskurseswaren.Ist,falls sich das nichterwei-sen
läßt,
nicht auch dieFrage
nach derMeinung
dieser Autoren über diegeist-
lichen Orden
fragwürdig?
Dashoffe ich nicht.Denn einen Diskurs kann man doch wohl nicht nur dort
treffen,
wo manAutoren
findet,
die tatsächlich voneinandergewußt
und aufeinanderBezug
ge-nommen haben. Ein
anderer,
wenn auchweniger befriedigender Weg
bestehtdarin,
Autoren nach ihrerMeinung
übereinen wesentlichen Sachverhalt zufra- gen,um ausdenAntwortenGemeinsamkeiten abzuleiten oder auch nicht. Findetman
Gemeinsamkeiten,
sokönntemanmeinen,
einenSchrittweiterzusein,
aber8 Hartmut Boockmann, Überden
Zusammenhang
von Reichsreform undKirchenreform,in:ReformvonKirche undReich,
hrsg.
v.IvanHlavácek u.AlexanderPatschovsky
(Kon-stanz1996).Siehe fernerAngermeier(wieAnm. 1)und Karl-FriedrichKrieger,
König,
Reichund Reichsreform im
Spätmittelalter (Enzyklopädie
Deutscher Geschichte 14, München 1992)49,derdenZusammenhang
vonKirchen-und Reichsreformallerdings
etwasverklei-nert.
9 Wie Anm.1,84ff.
daswärenur
jener Irrtum,
der ebenzujenem
traditionellenBildvonderGärung
des
späteren
Mittelaltersgeführt
hat. Etwas festeren Bodengewinnt
manjedoch,
wennzuden
gedanklichen
Gemeinsamkeiten auch eine Gemeinsamkeit der sozia- lenSituationderAutorentritt,
wenn manAnlaßzuderVermutung hat,
daßdas,
was sie meinen
-
indiesemFall über die
geistlichen
Orden-
auchetwasmitihrer
eigenen Stellung
imLebenzutunhat.Sokönnteeshiersein.DerKern
dessen,
was ichnundarlegen möchte,
bestehtinderVermutung,
daßwir indenAutorenvon
Vorschlägen
zurReform der Kirche-
und sekundär auch des Reiches
-
in einem
prononcierten
Sinne Weltklerikervor uns haben. Schon daß diese Autoren Klerikersind,
ist eineFeststellung, die,
so könnte man viel-leichtsagen, querzu den traditionellen
Meinungen
über Kirchen- undReichsre- formimMittelalter steht. Manhat sich nicht hinreichend darüber Rechenschaftgegeben,
daß dieReformforderungen
damals klerikaleForderungen
nicht nurwaren,sondern auchnurseinkonnten.So
lag
diegenauereFrage,
wasdas denn für Klerikerwaren, die sichdaartikulierten,
fern. Zu einer Antwortauf dieseFrage
lädt
jedoch
eineUntersuchung
dessenein,
wasinjenen
Reformschriften überdiegeistlichen
Ordenund derenErneuerung
gesagtwird.Danach will ich nun
fragen,
und ichbeginne
mit dem anonymenAutor derReformatio
Sigismundi,
weilsich dermitdengeistlichen
Ordenamausführlich-sten
beschäftigt.
Indieser AusführlichkeitmageineRechtfertigung
dafürliegen,
mit ihmnichtnur zu
beginnen,
sondernihmauchdasgrößte
Gewichtzugeben.
Allerdings widerspreche
ich mir-scheinbar oder tatsächlich
-
selbst,
wenn icheine
Erwägung
über diesen AutorandenAnfang
setze,da ich michja
-mit eini- gem
Erfolg,
wieich hoffe-dafür
ausgesprochen habe,
die sekundäreBedeutung
dieses
Mannes,
alsodasGewicht,
das ihminder Wissenschaftseitdemausgehen-
den19.
Jahrhundert zukommt,
deutlichvondemzutrennen,wassich überseineRezeption
unter denZeitgenossen
und unmittelbar Nachlebenden sagen läßt.Entgegen
denMeinungen,
dieseitdemausgehenden
19.Jahrhundert das,
was indieser
merkwürdigen
Reformschrift zu lesenist,
als einen unmittelbaren Aus- druck desZeitgeistes
inAnspruch
zu nehmen könnenglaubten10,
meineich, nachgewiesen
zuhaben,
daß dieserTextbisindieReformationszeit hinein nahezuwirkungslos
gewesenist,
daßseinevergleichsweise
breiteÜberlieferung
undauchdie
Bemühungen derer,
die modifizierteVersionen der Schriftherstellten,
einemIrrtumoder aucheinerabsichtsvollen
Spekulation
zuverdankensind,
nämlichderFiktion,
daßessich bei diesenErörterungen
tatsächlichumeineautoritativeVer-lautbarung
dessenhandelte,
wasdieMeinung
KaiserSiegmunds
war11.Es istnicht ohneGrund gesagt
worden,
daßdas,
was inder ReformatioSigis-
mundizu lesen
ist, gelegentlich
andaserinnert,
was im Umkreis desKönigs
ge-10 DazudieÜbersichtvonLothar
Graf
zuDohna,ReformatioSigismundi (Göttingen1960)203ff.
11 Hartmut Boockmann, Zu den
Wirkungen
der „Reform KaiserSiegmunds",
in: Studienzum städtischen
Bildungswesen
des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit,hrsg.
v.Bernd Moelleru.a.
(Abhandlungen
derAkademie der Wissenschaften in Göttingen, Phil,hist. Kl.3.
Folge
137,Göttingen 1983).dachtwurde12. FürdieOrdensreform
gilt
dasgewiß weniger
als für andere Ge- biete.Aber die Ordensreformspielt
indiesemText eineherausragende Rolle,
unddas
gilt
nichtnurfür diesenText,
undsolohntessich,
danachzufragen,
wasdennderAutorder ReformKaiser
Siegmunds
vondengeistlichen
Ordenhält.Erhältvonden
geistlichen Orden,
sokannmansagen,wenig.
AmEndelaufenseine
Meinungen
immer wiederaufEinschränkungen, Begrenzungen
und Reduk-tionen hinaus. Doch die sind das Resultat ausführlicher
Zustandsbeschreibungen
und
Zukunftspostulate.
Und die erlauben einen Blick auf das Verhältnis vonWirklichkeitserfassung
undReformpostulat13.
Wie bei
jeder Frage
nach derReformatioSigismundi
darfmanauch hier nichtverkennen,
daßder Textunsinverschiedener Gestalt überliefertist.DieFassung,
die wohl 1439
abgeschlossen
wordenist,
haben wirnurannäherungsweise
undhandschriftlich in einem
einzigen Exemplar14.
Andere Handschriften stellenBe-arbeitungen dar,
die sich von diesem dieUrfassung halbwegs repräsentierenden Exemplar
beträchtlich unterscheiden. AuchimHinblick auf diegeistlichen
Ordengibt
es da Unterschiede. Doch am Endegelten
dieerwähntenEinschränkungen
für alle
Fassungen
der Reform KaiserSiegmunds.
ImGrundsatz sind sich dieseFassungen,
sosehrsiesichsonstvoneinander auchunterscheiden, einig.
Die Or-densangehörigen
sollen in ihre Klausurenzurückgeführt,
dieAufgaben
und diePfründendes
Weltklerus,
diesieinnehaben undversehen,
sollenihnengenommen werden15.Wieauchsonstlassen sichimHinblick auf die
Reformpostulate
betreffend diegeistlichen
Orden beim VerfasserderReformKaiserSiegmunds
undden Bearbei-ternseines Textesvielfach Irrtümerbei der
Darlegung
sowohl derals vorbildlichangesehenen
früheren Zustände feststellen wie auch bei derBeschreibung
derGegenwart.
Allzu rascheVerallgemeinerungen
lokalerErfahrungen
führennicht12Heinrich Koller,
Beiträge
zum Kaisertum Friedrichs III., in:Geschichtsschreibung
undgeistliches
Leben imMittelalter.FestschriftfürHeinz Löwe(Köln,Wien1978)578f.; ders., DieAufgaben
der StädteinderReformatio Friderici(1442),in: HistorischesJahrbuch
100 (1980)201ff.Sieheauch MichaelHiersemann,DerKonfliktPapst-Konzil
und die Reforma- tioSigismundi
imSpiegel
ihrerÜberlieferung,
in:Zeitschrift für HistorischeForschung
9 (1982)12.13Hermann
Heimpel
hatwiederholt nichtnurauf diehinterReformforderungen
stehendeWirklichkeit aufmerksam
gemacht,
sondern auch darauf, daß man es im Zweifelsfall mit„einerGeneralisationvon
Einzelbeobachtungen"
zutunhabe, „dieineinemverhältnismäßig
engenBereich
gemacht
sind":DieFederschnur. Wasserrecht und Fischrechtinder „Refor-mation Kaiser
Siegmunds",
in:Deutsches Archiv19(1963)452.Siehe auch dieBemerkungen
von
Johannes
Helmrathdarüber,daß „dieältereLiteratur...ihreKenntnissevonMißstand und Reform...auseinerHandvoll Traktaten" entnahm:Reformals Thema derKonziliendesSpätmittelalters,
in:ChristianUnity,hrsg.
v.GiuseppeAlberigo
(Leuven 1991)87f.undetwas modifiziert in:Rottenburger
JahrbuchfürKirchengeschichte
71 (1992)47f.14Es handelt sichumdieFassungN.SieheAnm.5,zitierte Editionsowieauch denÜber- blick vonHeinrich Koller, in: Diedeutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon 7
(Berlin,NewYork21989)1070ff.
13Edition(wieAnm.5),96ff.,106ff.,116ff., 160ff. und182ff.
seltenzu
unrichtigen Aussagen16.
Die aberverdienen,
wieschon gesagt, Aufmerk- samkeit nichtdeshalb,
weil derspätere
Historiker demQuellenautor
Fehler nach- weisenkann,
sondern vielmehrdarum,
weilsiesoetwaswiedieempirische
Basiserkennen
lassen,
auf der dieReformforderungen
des Autors dieserSchrift,
abergewiß
auchanderer,
die sich hieräußerten,
aufbauten. Gerade derUmstand,
daßdie Reformatio
Sigismundi
nichtnurineiner Textversion überliefertist,
die den Absichten des Autors rechtnahezu stehenscheint,
sondern auch in beträchtlich verändertenVersionen, gibt
der TatsacheGewicht,
daß dieAussagen
über dieRe-form der Ordenindem
ursprünglicheren
Textundindenspäteren Fassungen
imPrinzip gleich
sind. Obwohl die Bearbeiter derursprünglichen Fassung
den ihnenvorliegenden
Textvielfach veränderthaben,
sindsiedoch bei demgeblieben,
wasderAutorüber die Orden
geschrieben
hat.Siewußtenesoffensichtlichnicht bes-seralser.Siehatten offenbar keine anderen Ziele.
Dochworum
ging
esimeinzelnen?Der Autorder ReformatioSigismundi
for-dert eine radikale
Beschränkung
derOrdensgeistlichen
auf den Chordienst17. Inunseren
Augen
fordert derReformer,
demes immerwiederumdie Rückkehrzu denursprünglichen Ordnungen geht,
damitetwas,wasdenAngehörigen
der altenOrden sehr wohl angemessen gewesenwäre, den Bettelorden
aber,
die hier aus-drücklich genannt
werden, gerade
nicht. Verkannteder AutordenUnterschied?Oder will er
hier,
entgegen dem ausdrücklichenTenor seinerPostulate18,
dochetwasNeues?
Dafür könnte
sprechen,
daß den Bettelorden nicht nur das Abnehmen der Beichte und das GewährenvonBegräbnissen
verboten werdensoll,
sondern auch diePredigt,
esseidenn,
dafür bestehe Bedarf und der Bischofgebe
die Erlaubnis19.Die
Fassung
V,inder die Schriftamweitestenverbreitet wordenist, fügt
nochpräzisierend hinzu,
dieser Bedarfmüssein einemPfarrbezirkbestehen,
währendeine weitere
Fassung (P)
diesen Absatzwegläßt20.
Dieursprünglichste Fassung dagegen
fährtmitderBemerkung fort,
mansollemitdenKartäusernebensover-fahren21. Der Verfasser oder
jedenfalls
derAutor,
dem die demursprünglichen
Textamnächsten stehende
Fassung
zuverdankenist,
stellt alsoeinenalten Orden ausdrücklich mit den Mendikanten aufeineStufe,
während ein modernerLeserdiesen Orden eher dort suchen
würde,
woinder Reformschriftvonden Benedik- tinernundZisterzienserndie Redeist.Was magdenAutorveranlaßthaben,
aus-gerechnet
die Kartäuserebenso behandelnzuwollenwiedie Bettelmönche? Die16 SieheAnm.13.
17 Edition(wieAnm.5),204f.
18 Daß derAutornicht aufeine inden FundamentenneueWelt zielte,sondern „Reform"
mittelalterlichverstand,also als Rückkehrzuden
ursprünglichen
Normen,dürfte nach der DissertationvonDohna(Anm. 10) nichtzubestreiten sein. Siehe auchHermannHeimpel,
Dasdeutsche15.JahrhundertinKriseund
Beharrung,
in:DieWeltzurZeitdesKonstanzerKonzils(Vorträgeund
Forschungen
9, Konstanz, Stuttgart1965) 27ff. sowieHiersemann, (wieAnm.12),11.19 Edition(sieheAnm.5),206f.
20 Ebd.207Z.21(linke
Spalte)
sowie dieLückeinderrechtenSpalte.
2' Ebd. 208,210.
Schreiber von anderen Handschriften haben diese Sonderbarkeit des
ursprüng-
lichsten Textes immerhin bemerkt. Sie haben diesen Satz
weggelassen
oder dieSache durch eine
eigene Überschrift
„von den Cartußern" zu heilenversucht22.Anders sieht es beim Deutschen Orden und bei den
Johannitern23
aus. HiermodifizierendieRedaktorendie
späteren Fassungen
zwarauch,
aber siemachendasGanze damitnicht besser.
Die eben
erwähnte,
derUrfassung
am nächsten stehende Handschrift N be-ginnt
mit derFeststellung,
dieKomturesängen
nichtundsieläsen auchnicht. Dasbrauchten die Ritterbrüder des Ordens auch nichtzutun24. Oder sollte derAutor Priesterbrüder
meinen,
weil es in seinemErfahrungsbereich
Kommendengab,
deren Komture Priesterbrüderwaren25?
Dergleichen
magder Autor vorAugen gehabt haben,
aberer hat mit seinerForderung
doch die Priesterbrüdergerade
nicht
gemeint.
Er sagt nämlichanschließend,
diese würden im Orden unter-drückt26.
Die
Fassung
P wirft nicht nur denKomturen,
sondern auch denBrüdern,
womitwiederum die Ritterbrüder
gemeint sind, generell
denmangelnden
Chor-dienst vor, während die
Fassung
G wortreicher ist und diese Kritik dadurchverdeutlicht,
daßsiedieOrdensritter als Mönche bezeichnet27. Damitwird zwar der Vorwurfmangelnden
Chordienstes etwasplausibler,
doch weiß der Autoroffensichtlich
nicht,
daß dieReformforderung,
die er hierweitergibt
und einwenig ausdehnt,
aufeinenRitterordenzielt,
und das istum soauffälliger,
alsseineKenntnisseüber den Deutschen Ordenweiterreichen als
die,
denenmanin denanderen
Fassungen begegnet.
In der Handschrift G ist nämlich ausdrücklich davondieRede,
daß diese Gemeinschaft sichvonanderenOrden,
die ihre Nieder-lassungen
im Reichhaben,
unterscheidet. Der Bearbeiter wirft dem Deutschen Orden vor, nicht den Glaubengegen dieHeidengestärkt
zuhaben,
und erver-weistals
Beleg
auf dieVerhandlungen
vordem BaslerKonzil28,
vordem in der22 Ebd.208*».
23 Ebd. 182ff.ZurSache siehe UdoArnold, Reformansätze im Deutschen Orden während des
Spätmittelalters,
in:Reformbemühungen
undObservanzbestrebungen
imspätmittel-
alterlichenOrdenswesen,
hrsg.
v.Kaspar
Elm(Berlin 1989)undHartmutBoockmann,DerDeutsche Ordenum1400,ebd.
24 Edition(wieAnm.5),184Z.2f.ZurLebensform derOrdensritter hiernurUdoArnoldin
Katalog:
800Jahre
Deutscher Orden,hrsg.
v. GerhardBottund Udo Arnold (Gütersloh,München1990)342.Zur
bedingten
undeingeschränkten
TeilnahmeamChorgebet
Herbert Grundmann,DeutschesSchrifttumimDeutschenOrden,in:Altpreußische Forschungen
18 (1941)39ff.23 ImJahre1393,ausdemmandiebesten KenntnisseimHinblickauf dieBallei Elsaß-Bur-
gund
desDeutschenOrdenshat,amtiertenPriesterbrüderalsKomtureinSundheim,Straß-burg
und Andlau:Karl-Otto Müller,Beschreibung
der DeutschordensballeiElsaß-Schwa-ben-Burgund
imJahre1393(Stuttgart1958)37, 41,43.26Edition(wieAnm.5),184Z.5.
27 Ebd. 185Z.3ff. rechts unduntenZ.27.
28 Ebd. 185untenZ.31ff.
Tat,
ebenso wie inKonstanz,
derHeidenkampf
diesesOrdensinPreußenundderKonflikt zwischen diesem und Polen-Litauen verhandeltworden war29.
Doch auch diese genauere Kenntnis führt nur auf die Gedankenbahnen der
ursprünglichen Fassung
derReformschriftzurück. Das Aund Osind die Pfarr-kirchen,
diedem Ordeninkorporiert
sind bzw. derenPatronate siebesitzen.Man soll sie dem Deutschen Ordennehmen,
schreibt der Redaktor dieserFassung ebenso,
wie die anderen Bearbeiterwiederholt zum Problem derOrdenspfarrei
zurückkehren30. Und er
fügt
der aus der ältestenFassung
übernommenen Fest-stellung,
imDeutschen Ordenseiendie Priesterbrüdergering geachtet,
die Forde-rungan,diesen Orden
gänzlich
aufzulösen31.Dieses Postulat istzwar nurin diesereinenHandschrift überliefert und findet sichhierüberdies amRande
nachgetragen,
aberesfügt
sichdennoch demTenor,
der bei derBehandlung
derOrdensfragen
sowohl in der älterenFassung
N wieauch inallen anderen Versionen
vorherrscht,
ohneweiteres ein.Das
größte Übel,
gegendas hierangegangenwird, scheinen,
wieeben schonge- sagt, dieinkorporierten
Pfarreienzusein,
und derWeltpriester
ist sozusagender Helddesursprünglichen
Autors wieauch derspäteren
Bearbeiter der Schrift.DasAusgreifen
der Orden über die ihnengesetzten Grenzenhinausdagegen
isteinesderamschwersten
wiegenden Verfallsphänomene32.
Als Maßstab dienen
dabei, ungeachtet gelegentlicher,
schon erwähnter Wider-sprüche,
die altenOrdnungen.
Ebensowieder Verfassergenerell
derMeinung ist,
die Simonie habe in der ersten Hälfte des 13.
Jahrhunderts
Kirche und Weltzu zersetzenbegonnen33,
meint er auchhier,
dieExpansion
der Orden über ihreursprünglichen
und wahrenAufgaben
hinaus habedamals,
imfrühen13.Jahrhun-
29 Siehedieinder
Ausgabe
(wieAnm.5),184Anm. 6 zitierteLiteratur,der inzwischen dieeinschlägigen
Bände mitdenBriefen zwischen demHochmeisterund seinemVertreter ampäpstlichen
Hof-
und auf dem Basler Konzil
-
hinzuzufügen
sind:DieBerichte derGene-ralprokuratoren
des Deutschen OrdensanderKurie 4(Göttingen
1973und1976).30Edition(wieAnm.5),185untenZ.39f.Siehe ferner184Z.9und185Z.14f. rechts.
31 Ebd. 185untenZ.36.
32Die
einschlägigen
Stellen der Schrift bereitengelegentlich Schwierigkeiten,
weil derAutorals„Orden"nichtnurMönchs-undRitterorden bezeichnet.ErverwendetdasWortauchin
jenem allgemeinen
Sinne,der dazugeführt
hat,daßman„ordo"alseinSchlüsselwortfür das Verständnis des Mittelalters benutzenzukönnenmeinte(dazu Otto GerhardOexle, Ordo,in:LexikondesMittelalters,6,7[München,Zürich1993] 1436f.),aber auch alseinesder Sie- benSakramente,also alsOrdination.Soverstanden ist„Orden"fürdenAutor ein
positiver Begriff,
wiemannamentlich72Z. 11f.(Anm. 5zitierteEdition)sieht.DieSchwierigkeiten,
die sichaus dieserdifferenten
Verwendung
von„ordo"ergeben,
findetman schonbei den späterenVersionen der Reformschrift. K. (a.a.O. 72 Z. 29ff.)verdeutlicht, daßes um das Sakrament der Ordinationgehen
soll.DagegendeutetP.dieSacheum.DerVerfasser dieser Version(73Z.16ff. rechtsa.a.O.)spricht gleich
-
entsprechend
demTenordesAutors-
von
den
Verfehlungen
der„ordenlüte",diewiedie„legenpriester"
lebten.Damithättensiefrei-lichdasgetan,wasnach der
Meinung
desAutorsdasBestewar,wasGeistlicheüberhaupt
tunkonnten.
33 Anm. 5zitierteEdition60und64.
dert,
ihrenAnfang
genommen, als dieerstenPäpste
aus den Ordengekommen
seienund diesen nunVorteileumVorteile
zugeschanzt
hätten34.Dochistes nichtnurdieNormder alten und
ursprünglichen Ordnungen,
vonder der Verfasser in seiner Polemik gegen die Orden
geleitet
wird.Wichtiger
scheint eine
-
wenn man sowill
-
theologische Begründung,
nämlichdasArgu-
mentmitden Sakramenten und mit
denen,
die die Sakramente verwalten.DieSieben Sakramente werden als das Fundament der rechten
Ordnung
imall-gemeinsten
Sinne genannt, und diePfarrkirche,
wo siegespendet werden,
wirddarum zum Zentrum der Welt. Wiederholt versichert der
Autor,
mit Rücksicht aufdieVerfügung
überdieSieben Sakramenteseijede
Pfarrkirchewürdiger
alseinKloster35.
Indirekt
leugnet
der Reformerdamit,
daß auch Mönche die Priesterweihe habenkönnten,
undsohaterallenGrund,
die den Ordeninkorporierten
Pfarrkir-chenalsPhänomeneines
späten
Verfallsimmerwiederzubekämpfen.
Mit seinenQuellen
muß erfreilich,
wenn auch aufverdeckteWeise, einräumen,
daß schonPapst Gregor
I. Mönch gewesen ist36. Nur dieFassung
Gspitzt
die General- tendenzzu und sagt, nachMeinung einiger
sei dieserPapst
gar keinMönch ge-wesen37.
Dochdas stärkste
Argument
ist hiernicht dieGeschichte,
sondern vielmehr die schon durchChristus,
undnicht,
wiesonst38,
durchConstantingeschaffene
Ord-nung.Denn die
Weltpriester
stehen für dieJünger
derApostel39.
Sieund niemand anders stellenSt. PetersOrdenoder,
soheißtes anandererStelle,
seineNachkom-mendar.Die klösterlichen Orden
dagegen
sind sekundäreErscheinungen.
FallsChristus
geahnt hätte,
soheißtesin einemanderenZusammenhang,
daß Christen einmal Klöster errichtenwürden,
so würde er sich schon hinreichend deutlich über dieMönchsordenausgesprochen
haben40.Inder
Ordnung,
welche die ReformatioSigismundi entwirft,
istfür MöncheundNonnenund deren Orden nicht eben viel Platz. Sieerscheinen streckenweise
geradezu
als dieHauptgegner
der neuenOrdnung,
und die Distanz zwischenihnen und denvomVerfasser
bekämpften Beginen
und Lollarden41 istnichtgroß.
Wer die
heftigen Auseinandersetzungen
zwischen Weltklerus undOrdensgeist-
lichkeit namentlichim14.
Jahrhundert
und derenFortsetzung
in Konstanzundin Baselkennt42,
demwird diesePolemik nicht unverständlichsein.Umsodringen-
der stellt sich aberdie
Frage,
ob diese Reformschrift nicht einfachüberhaupt
nur34 Ebd.96.
33 Ebd.70ff. und100Z.8.
36 Ebd.96Z. 9f.
37 Ebd.97untenZ.40.
38 Ebd.60f. und94ff.
39 Ebd.92.
4° Ebd.92,94und98.
4i Ebd. 216ff.
42 DieterMertens,Reformkonzilien undOrdensreformim15.Jahrhundert,indem inAnm.
23zitiertenSammelband; Helmrath,(wieAnm. 13),131ff. bzw.56ff.
ein
Zeugnis
für diese Polemikist,
nicht so sehr das bekanntesteBeispiel
fürReichs- und
Kirchenreformbemühungen,
als das sie üblicherweisegilt,
wieviel-mehr
-oder besser gesagt
weniger
-nureincharakteristisches
Kapitel
innerhalbdieser innerklerikalen Polemikund insoferneinschlechter
Gegenstand
fürden,
der nachneuenGedankenüber Reichsreformund Kirchenreformim15.
Jahrhun-
dert
fragt.
Doch stellt die Reformatio
Sigismundi
indieserHinsichtkeinenSonderfall dar.Wo
jene
Autoren, die sich in dereingangs
charakterisierten literarischen oder theoretischen Weise um die Reform von Kirche und Reichbemühen,
auch aufMöncheund Orden zu
sprechen kommen,
lautet der TenorihrerDarstellungen
ähnlich.Das
gilt
für die Concordantiacatholica,
undesgilt
auch fürdieReform-schriften Heinrich Tokes und
Johann
Scheeles. NikolausvonCues hattezwar ander nach derMittedes
Jahrhunderts
in Deutschlandpraktizierten
Ordensreform führendenAnteil,
alspäpstlicher Legat43,
in dessenWindschatten danneinJohan-
nesBusch
operieren konnte44,
undals BischofvonBrixen. Hier isterfreilichmit seinerKlosterreform ebensogescheitert
wie inTirol auchsonst45.Inder Reformschrift des
späteren
Bischofs undLegaten
istvonder Reform der Orden nicht ausdrücklich die Rede. Doch werden die Mönche hier aneinigen
Stellenindurchaus akzentuierenderWeise
erwähnt,
nämlichdisziplinierend
undabwehrend46,
unddamit rückt derCusanusindieNähe desanonymenAutorsder Reform KaiserSiegmunds
-und seine
eigenen
Reformversuche47erhalten einen zusätzlichenAkzent.Heinrich
Scheele,
der LübeckerBischof,
reihtseinePostulate hart undknapp
hintereinander. Pfarrer sollen die Mendikanten
reformieren,
Bischöfe sollenJuris-
diktionauchüber exemte Klöster
ausüben,
alleInkorporationen
-insbesondere
von Pfarrkirchen
-
sollen
aufgehoben
und alleReligiösen
sollen zu den dreiGrundforderungen
mönchischen Lebenszurückgeführt
werden. Auch mit Er-laubnis ihrer Oberen soll ihnen keinerlei
Eigentum
gestattetsein48.43 ErichMeuthen,Diedeutsche
Legationsreise
des NikolausvonKues 1451-1452,in: Le- benslehrenundWeltentwürfe,hrsg.
v.HartmutBoockmannu.a.(Abhandlungen
der Akade-miederWissenschaftenin
Göttingen
Phil.Hist.Kl.NF179,Göttingen
1989).44 Siehenurden ArtikelvonErwinIserloh,in: Lexikondes Mittelalters2,5(Zürich, Mün-
chen1982)1115f.unddie EditionseinesLiber dereformationemonasteriorum,
hrsg.
v.KarlGruber(Halle1886).
45 WilhelmBaum,Nikolaus Cusanus in Tirol(Bozen 1983);HermannHallauer,Nikolaus
vonKuesals Bischof und Landesfürst,in:
Mitteilungen
undForschungsbeiträge
derCusa-nus-Gesellschaft21 (1994).
46Siehe in derAnm. 6zitierten Edition die imRegisterS. 517.Siehedies.v.monachatus und monachus verzeichneten Stellen sowie GerdHeinz Mohr, Unitas Christiana(Trier 1958)
36ff.
47SiehenurErichMeuthen,NikolausvonKues 1401-1464.Skizze einer
Biographie
(Mün-ster7!992)89f.und115ff;fernerders.,(wieAnm.43),449f.u.472ff.
48HansAmmon,JohannesScheele(Lübeck1931) 105f.;Mertens,(wieAnm.42),448f.
Heinrich
Toke,
derTheologe
undmagdeburgische Domherr49,
äußert sich dif- ferenzierter.Erwillsogarzulassen,
daßMönche,
falls sie sich zehnJahre lang
gutinihren Klöstern bewährt
hätten,
Pfarrer werden können50. Toke will also offen- sichtlichInkorporationen
unter bestimmtenBedingungen dulden,
und auchBischöfe sollenausdem Mönchsstande
gewählt
werden dürfen51.Esfälltauf,
daßToke an anderer Stelle mit dem
Stiftungsprinzip argumentiert,
wenn er davonspricht,
die Stifter kirchlichenVermögens
undvonPfründen hätten nichtgewollt,
daß
Papst
und Kardinäle über dievon ihnengeschaffenen
Stellenverfügten.
Dassollten vielmehr die Bischöfe und Prälaten der
jeweiligen Region
tun52. Demabstrakten,
auf frühere Idealzustände rekurrierendenRigorismus
der ReformatioSigismundi
ist eine solche mit der tatsächlichen Geschichteargumentierende
Denkweiseganz
fremd,
während für Tokeshistorisches Denken dervorsichtigere Umgang
mitden Orden wohl charakteristischist,
ähnlichwiefürJob Vener,
der sich-
inderkonkretenWirklichkeitzuHause
-
bei den Orden auf das
Adelspri- vileg
konzentriert und hierwieauchsonstsehrvorsichtig argumentiert53.
Doch
bewegt
sich auch Tokegelegentlich
auf den Bahnen einesgegebene
Rechteund
gewachsene
Besonderheitensouveränignorierenden,
voneinemidea-len
Ausgangspunkt
herargumentierenden
Fundamentalismus.Solange
Konzilund römische
Könige einig
gewesenseien,
schreibt er, habe auchjeder
Ordenseine
Regel befolgt
und die Klösterseienreformiertworden,
währendsie sichnunnicht durch das Konzil reformieren lassen wollten.Soforderter,daß diein seinem Sinne reformierten und von
Weltgeistlichen geleiteten
Partikularschulen Räum- lichkeitender Bettelordensklöster für dieUnterbringung
derSchülernutzensoll-ten54. Toke
will,
wie sich aus demFolgenden ergibt, keineswegs
ganze Klösteraufgelöst wissen,
abererwill denMendikanten,
da sichinihren Klöstern„plures
...cellulevacantes"
fänden,
eine ArtvonInternatsbetriebaufzwingen.
IndiesemFalle hätte der
peremtorische
SatzTokes,
denerimZusammenhang
des auchvonanderen Reformern
aufgegriffenen
Problems der vielen zweifelhaften Tîtularbi- schöfe aus dem Mönchsstandeformuliert,
nämlich daß die„conversado"
der Mendikanten„in
claustro" ihrenOrthabe55,
wohleingeschränkt
werdenmüssen.Weitere Namen ließen sich
anfügen,
darunter der des FelixHemmerlin,
eines Mannes, derbeiUntersuchungen
über die Zeit des Basler Konzils auchsonstzu49 Zu ihm
Gottfried
Wentz(\),BerentSchwineköper,
DasErzbistumMagdeburg
1,1(Germa-niaSacra)(Berlin,NewYork1973)529ff.sowie
Hildegund
Hölzel,in:Verfasserlexikon(wieAnm.14),(Berlin,NewYork21995)964ff.
30
Concepta
proreformationestatusecclesiastici:Hansgeorg Loebel,DieReformtraktate desMagdeburger
Domherrn Heinrich Toke(Diss.phil.
masch.,Göttingen1949)101.51 Ebd.
32 Concilia,wiemandie halten soll:Loebel, (wieAnm.50),107.
33 Hermann
Heimpel,
DieVenervon Gmünd undStraßburg
1162-1447 (Göttingen 1982)953.
54Concepta(wieAnm.50),98.
33 Ebd.102.