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QUO VADIS, VEREINIGTES KÖNIGREICH? QUO VADIS, VEREINIGTES KÖNIGREICH? 4 44

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MONATSBERICHT

SCHLAGLICHTER

DER WIRTSCHAFTSPOLITIK

4 APRIL 2020 4

4 SCHLAGLICHTER

DER WIRTSCHAFTSPOLITIK APRIL 2020

MONATSBERICHT

IM FOKUS

QUO VADIS, VEREINIGTES KÖNIGREICH?

NACH 47 JAHREN HAT DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH DIE EUROPÄISCHE UNION VERLASSEN. ES GILT NUN, DAS KÜNFTIGE VERHÄLTNIS AUSZUHANDELN.

DER ZEITRAUM BIS ENDE 2020 IST DENKBAR KNAPP.

06 SCHNELLE HILFE

MASSNAHMEN GEGEN DIE FOLGEN DES CORONAVIRUS

24 MODELLPROJEKT

FACHKRÄFTE AUS DEM AUSLAND IN DER PFLEGE

38 BÜROKRATIEABBAU

PRAGMATISCHE LÖSUNGEN FÜR DEN EUROPÄISCHEN BINNENMARKT

06

24 MODELLPROJEKT

FACHKRÄFTE AUS DEM AUSLAND IN DER PFLEGE

38 BÜROKRATIEABBAU

PRAGMATISCHE LÖSUNGEN FÜR DEN EUROPÄISCHEN BINNENMARKT

SCHNELLE HILFE

NACH 47 JAHREN HAT DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH DIE EUROPÄISCHE UNION VERLASSEN. ES GILT NUN, DAS KÜNFTIGE VERHÄLTNIS AUSZUHANDELN.

DER ZEITRAUM BIS ENDE 2020 IST DENKBAR KNAPP.

IM FOKUS

QUO VADIS, VEREINIGTES

KÖNIGREICH?

(2)

„DIES IST EIN MASSNAHMENPAKET, DAS ES SO IN DER GESCHICHTE DER BUNDESREPUBLIK

DEUTSCHLAND NOCH NICHT GEGEBEN HAT.“

SCHLAGLICHTER APRIL 202002

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den Bereichen Handel und Tourismus, sondern auch in der Industrie.

Zur Störung der Wertschöpfungsketten tritt zunehmend eine aus bleibende Nachfrage.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in Deutschland mög lichst zu begrenzen, hat die Bundesregierung ein umfassendes Maß nahmenpaket beschlossen. Es ist ein Paket, das es so in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben hat. Mit einer Reihe von Unterstützungsleistungen, die sehr rasch und unbürokra tisch zur Verfügung stehen, spannen wir ein Sicherheitsnetz für Unternehmen und Beschäftigung.

Um Arbeitsplätze zu sichern, hat der Koalitionsausschuss bereits Anfang März erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurz arbeitergeld beschlossen. Mit weiteren Maßnahmen sichern wir die Liquidität von Unternehmen. Dafür verändern wir den Rahmen bestehender Programme und stellen zusätzliche Mittel bereit, um den Zugang mittelständischer Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Ferner werden neue Programme für den Mittelstand und große Betriebe aufgelegt. Daneben nimmt sich die Bundesregie rung auch spezieller Berufsgruppen, wie etwa Selbständigen, an.

In der aktuellen Ausgabe der "Schlaglichter" informieren wir Sie, mit welchen Maßnahmen wir Unternehmen bei Bedarf unterstützen und so Impulse zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung setzen.

Es gibt aber noch ein anderes wirtschaftspolitisches Ereignis, das uns beschäftigt: Ende Januar ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgetreten. Nun gilt es, unsere zukünftigen bilateralen Beziehungen zu gestalten. Wir werden als Europäische Union alles dafür tun, ein umfassendes Freihandelsabkommen zu verhandeln. Zudem streben wir eine umfassende Sicherheitspartnerschaft sowie eine enge Zusam menarbeit in der Außen- und Verteidigungspolitik an. In unserem Fokusartikel beleuchten wir, wie die Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgestaltet werden könnte und welche Zielsetzungen die Verhandlungspartner in Bezug auf ein zukünftiges Abkommen verfolgen.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre.

PETER ALTMAIER

Bundesminister für Wirtschaft und Energie

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03SCHLAGLICHTER APRIL 2020

(4)

- SCHNELLE HILFE Maßnahmen gegen die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus

06

KONJUNKTUR

SCHLAGLICHT 10

IM FOKUS

QUO VADIS, VEREINIGTES KÖNIGREICH?

Nach 47 Jahren hat das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen. Es gilt nun, das künftige Verhältnis auszuhandeln.

Die Zeit ist knapp.

14

WORTMELDUNG

„Keine reine Zollfrage“

Dr. Klaus Günter Deutsch

19 AUF EINEN BLICK

You say goodbye and I say hello – wie sich Zu- und Abwanderung nach dem Brexit verändern

22

TELEGRAMM 23

(5)

ERFOLGSMODELL FÜR

DIE PFLEGEBRANCHE Für die Pflegebranche werden Fachkräfte aus dem Ausland gewonnen. Ein Leitfaden mit Handlungsempfehlungen

24

BMWI AKTIV

Gründerkampagne „GO!“ wird fortgesetzt

31

BEST OF SOCIAL MEDIA 31

KURZ & KNAPP

Umweltbonus 2.0: Kaufprämie für Elektroautos EU-Ratspräsidentschaft: gemeinsam erfolgreich

32

MEHR ZEIT,

GRÖSSERE BEDEUTUNG Wie die Koordinierungsphase der Europäischen Union mit einem Zwei-Jahres-Zyklus an Bedeutung gewinnen kann

34

DEN BINNENMARKT ENTBÜROKRATISIEREN

Wie pragmatische Lösungen die Entsendung von Arbeitskräften erleichtern können

38

3 FRAGEN AN

den parlamentarischen Staatssekretär im BMWi, Marco Wanderwitz

40

TERMINE 41

K O N J U N K T U R

42 — 53

DIE WIRTSCHAFTLICHE LAGE

IM MÄRZ 2020 44

BIP-NOWCAST FÜR DAS 1. QUARTAL 2020 50

DIE WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG IM 4. QUARTAL 2019 51

GRAFIKEN & TABELLEN

Den Zahlenteil mit Übersichten und Grafiken finden Sie in der Beilage.

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(7)

SCHNELLE HILFE

STABILITÄT, SOLIDARITÄT UND EIN

SCHUTZSCHILD GEGEN DIE WIRTSCHAFT LICHEN FOLGEN DES CORONAVIRUS

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D

ie Bundesregierung hat milliardenschwere Hilfsprogramme, steuerpolitische Maß nahmen und gesetzliche Erleichterungen beim Zugang zu sozialen Unterstützungsleistungen auf den Weg gebracht. Denn die weltweite Ausbrei tung des neuartigen Coronavirus stellt auch Deutschland vor ernste Herausforderungen.

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Die Bundesregierung trifft deshalb alle nöti gen Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Oberste Priorität hat dabei die me dizinische Versorgung. Gleichzeitig ist aber klar, dass die Pandemie auch das Wirtschaftsleben und damit jeden Einzelnen und jede Einzelne stark trifft. Die Bundesregierung tut alles Mögliche und Nötige, um den Auswirkungen der Pandemie um fassend zu begegnen. Darauf können sich alle Bür gerinnen und Bürger verlassen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Ländern sowie mit unseren europäischen und internationalen Partnern.

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Die zentrale Botschaft der Bundesregierung:

Es sind genügend Mittel vorhanden, um die Krise zu bekämpfen, und sie wird diese jetzt einsetzen.

Wegen der hohen Unsicherheit in der aktuellen Situation hat die Bundesregierung bewusst ent schieden, deren Höhe nicht zu begrenzen. Denn viele Unternehmen leiden derzeit an unverschul deten Umsatzrückgängen – entweder aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder signifikanten Nachfragerückgängen infolge der umfassenden Schließungen. Laufende Kosten können aber nicht in gleichem Maße abgebaut werden. Dies kann dazu führen, dass gesunde Unternehmen unverschuldet in Finanznöte geraten. Es gilt, die Fortführung von Unternehmen trotz der herben wirtschaftlichen Verluste zu sichern und so den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in Deutschland entschieden entgegenzutreten.

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Die Maßnahmen reichen von direkten Finanz hilfen, Krediten und Garantien bis hin zu rechtlichen Erleichterungen für die Unternehmensführung in -

den Bereichen des Genossenschaftsrechts und des Aktienrechts. Über eine vorübergehende Ausset zung der Insolvenzantragspflicht hinaus gibt es unter anderem weitreichende Moratorien für Zah lungsverpflichtungen von Verbrauchern und Kleinstunternehmen. Die Kündigung von Mietver trägen für Wohnungen und Gewerbeimmobilien aufgrund von Pandemie-bedingten Mietschulden wird befristet ausgeschlossen.

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LIQUIDITÄTSHILFEN UND BÜRGSCHAFTEN Neue und im Volumen unbegrenzte Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung schützen Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesregierung stellt außerdem vorübergehend Haftungskapital bereit. Ziel ist es, die Solvenz von Unternehmen, die infolge der aktuellen Entwicklung in die Krise geraten sind, und ihre Existenz zu sichern.

Die Bundesregierung hat deshalb die beste henden Programme für Liquiditätshilfen bei der KfW und den Bürgschaftsbanken sowie das Groß bürgschaftsprogramm des Bundes deutlich ausge weitet. Die Risikoübernahme wird erhöht, die Zugangskriterien werden erleichtert und der Hand lungsspielraum wird flexibilisiert, damit die Banken Expressbürgschaften vergeben können. Außerdem legt die KfW für Unternehmen, die keinen Zugang zu bestehenden Programmen haben, zusätzliche Sonderprogramme auf. Die Bundesregierung wird die dafür erforderlichen Garantien im notwendigen Umfang bereitstellen.

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WIRTSCHAFTSSTABILISIERUNGSFONDS Die Bundesregierung hat darüber hinaus einen großvolumigen Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf den Weg gebracht: Er federt die ökonomischen Auswirkungen der Pandemie auf Unternehmen ab, deren Bestandsgefährdung erhebliche Aus-

07SCHLAGLICHTER APRIL 2020

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- wirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den

Arbeitsmarkt in Deutschland hätte. Er soll ebenfalls Liquiditätsengpässe beseitigen, die Refinanzie rung am Kapitalmarkt unterstützen und vor allem auch die Kapitalbasis von Unternehmen stärken.

www.bmwi.de/coronavirus

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- SCHUTZSCHIRM FÜR DIE WIRTSCHAFT

MIT VIER ELEMENTEN

08SCHLAGLICHTER APRIL 2020

1. UNBEGRENZTE LIQUIDITÄTSHILFEN: Der Garantierahmen des Bundes für KfW-Kredite in unterschiedlichen Programmen wurde auf 822 Milliarden Euro angehoben. Auch die Bürgschaftspro gramme wurden ausgeweitet.

2. DER WIRTSCHAFTSSTABILISIERUNGSFONDS mit einem Volumen von bis zu 600 Milliarden Euro hilft ebenfalls bei der Überwindung von Liquiditätsengpässen und stärkt die Kapitalbasis von Unternehmen, deren Bestand für den Standort Deutschland oder den Arbeitsmarkt erhebliche Bedeutung hat. Der Fonds kann sich auch zeitlich begrenzt direkt an Unternehmen beteiligen.

3. Solo-Selbständige, Angehörige Freier Berufe und kleine Unterneh men aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 10 Mitarbeitern erhalten SOFORTHILFEN in Form von Zuschüssen. Dafür stehen insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro bereit. Selbständigen wird der Zugang zur Grundsicherung erleichtert.

4. KURZARBEITERGELD kann nun einfacher und zu verbesserten Bedingungen in Anspruch genommen werden. Dafür stehen 10 Milliarden Euro bereit.

SOFORTHILFE FÜR KLEINSTUNTERNEHMEN UND SOLO-SELBSTÄNDIGE

Besondere Unterstützungsmaßnahmen gelten für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsberei chen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierig keiten geraten sind. Sie verfügen in der Regel kaum über Sicherheiten oder weitere Einnahmen. Diesen

Unternehmen soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) bzw.

bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Voll zeitäquivalente). Damit sollen insbesondere die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller gesichert und akute Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden, zum Beispiel Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten. www.bmwi.de/coronavirus

Kleinunternehmer und Solo-Selbständige verfügen außerdem in aller Regel nicht über eine Arbeitslosenversicherung. Damit ihre Existenz nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich verein fachte Vermögensprüfung. Aufwendungen für Un terkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit ist der Verbleib in der Woh nung erst einmal gesichert. Die Leistungen werden schnell und unbürokratisch zunächst für sechs Monate gewährt. Die Selbständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden.

https://t1p.de/bmas-informationen-corona Um den Kinderzuschlag zu gewähren, werden nicht mehr Einkommensnachweise der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen, sondern der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Damit erhal ten auch diejenigen den Kinderzuschlag, die einen plötzlichen Einkommensverlust erlitten haben.

https://t1p.de/bmfsfj-informationen-unterstuet zungsangebote

KURZARBEITERGELD

Kurzarbeitergeld kann nun einfacher und zu ver besserten Bedingungen in Anspruch genommen werden. So müssen nur noch zehn Prozent der Be schäftigten in einem Betrieb von Arbeitsausfall betroffen sein, die Sozialversicherungsbeiträge werden voll übernommen und auch Leiharbeit wird in die Regelung einbezogen. https://t1p.de/

bmas-13-milliarden-schutzschild-fuer-deutschland Die Unternehmen werden auf diese Weise deutlich stärker entlastet als während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Darüber hinaus wird vorübergehend auf die vollständige Anrech

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nung des Entgelts aus einer Beschäftigung, die

während der Kurzarbeit aufgenommenen wird, verzichtet. So wird ein Anreiz geschaffen, auf frei williger Basis vorübergehend Tätigkeiten in aktuell wichtigen Bereichen, wie dem Gesundheitswesen, der Landwirtschaft und der Versorgung mit Lebens mitteln, aufzunehmen.

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WEITERE MASSNAHMEN

Die Finanzbehörden können darüber hinaus die Zahlung von Steuern für die von den Auswirkungen des Coronavirus betroffenen Unternehmen zinsfrei stunden. Vorauszahlungen von Einkommen- und Körperschaftssteuer können unkompliziert herab gesetzt werden. Sofern Steuerschuldner unmittelbar betroffen sind, sollen die Finanzbehörden außer dem von Vollstreckungsmaßnahmen bis Ende 2020 absehen. Durch diese Maßnahmen werden liquide Mittel in Betrieben in Milliardenhöhe geschont.

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https://t1p.de/bmf-kurzarbeit-beschaeftigung- sichern

In der Corona-Pandemie kommt es jetzt ins besondere darauf an, schnell die notwendigen Res sourcen zur Verfügung zu stellen, insbesondere für die Kliniken, Ärzte und alle Verwaltungseinheiten, Einrichtungen und Personen, die an der Bewälti gung der Pandemie-Krise arbeiten. Beschafferinnen und Beschaffer in der öffentlichen Verwaltung müssen tagtäglich innerhalb extrem kurzer Fristen versuchen, Material zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung, wie etwa Desinfektions mittel, Einmalhandschuhe, Masken, Schutzaus rüstungen und medizinisches Gerät, zu erhalten.

Das Vergaberecht bietet eine Reihe von Möglich keiten, in solchen Dringlichkeitssituationen schnell und effizient zu beschaffen. Diese Möglichkeiten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in einem am 19. März 2020 veröf fentlichten Rundschreiben umfassend dargestellt.

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- www.bmwi.de/anwendung-vergaberecht MASSNAHMEN AUF EUROPÄISCHER EBENE Deutschland ist sich seiner Verantwortung für Europa bewusst. Im engen Austausch mit den euro päischen Partnern wird die Bundesregierung ihre Corona-Maßnahmen europäisch verzahnen. Sie stimmt sich hierbei sehr eng mit der Europäischen Kommission ab. Diese hat u. a. ein Temporary Fra mework für Beihilfen vorgelegt. Dieses definiert den Rahmen für beihilfekonforme mitgliedstaat liche Unterstützungsmaßnahmen. Die Kommission

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09SCHLAGLICHTER APRIL 2020

wird die volle Flexibilität der europäischen Fiskal regeln nutzen. Sie klassifiziert die COVID-19-Pan demie als „ungewöhnliches Ereignis außerhalb der Kontrolle der Regierung“. Schließlich hat sie eine

„Corona Response Investment Initiative“ gestartet, um mit EU-Strukturfondsmitteln u. a. die Gesund heitssysteme und kleinere und mittlere Unterneh men mit bis zu 37 Mrd. Euro stützen zu können. Des weiteren hat die Europäische Investitionsbank ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, mit dem zusätz liche Finanzierungen von Unternehmen in Höhe von 40 Mrd. Euro angeschoben werden sollen.

WEITERE INFORMATIONEN

Zur Information von Unternehmen hat das Bun desministerium für Wirtschaft und Energie eine Corona-Hotline eingerichtet. Sie unterstützt die Unternehmen bei Fragen und informiert über Ins trumente, die zur Verfügung stehen.

MEHR ZUM THEMA

INFORMATIONEN UND HOTLINE FÜR UNTERNEHMEN (Bundeswirtschaftsministerium)

Telefon: 030-18 615 1515, www.bmwi.de/coronavirus HOTLINE FÜR BÜRGER (Bundesgesundheitsministerium) Telefon: 030-34 64 65 100

INFORMATIONEN ZU WIRTSCHAFTSBEZOGENEN FRAGEN (Bundeswirtschaftsministerium)

Telefon: 030-18 615 0

INFORMATIONEN ZU HILFE-PROGRAMMEN (KfW) www.t1p.de/kfw-corona-hilfe-fuer-unternehmen INFORMATIONEN ZU HILFEN

durch Bundes- und Landesbürgschaften (BMWi-Förderdatenbank) www.foerderdatenbank.de

PRESSEANFRAGEN Telefon: 030-18 615 6121

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#KONJUNKTURSCHLAGLICHT

KONJUNKTUR BELEBTE SICH GER ADE, AUSBLICK DURCH CORONAVIRUS NUN ABER MERKLICH GETRÜBT

LEGENDE

- Indikatoren in einem

Teilbereich wachsen mehrheitlich überdurchschnittlich Indikatoren in einem Teilbereich entwickeln sich durchschnittlich bzw. gemischt Indikatoren in einem

Teilbereich gehen mehrheitlich zurück Nähere Informationen in Jung et al (2019): "Das neue Konjunk turschlaglicht: Was steckt hinter den Pfeilen?", Schlaglichter der Wirtschaftspolitik 01/2020

GESAMTWIRTSCHAFT

DER AUSBLICK FÜR DIE GESAMTWIRTSCHAFT IST WEGEN DES CORONAVIRUS MERKLICH GETRÜBT.

Die vorliegenden Indikatoren bilden dies noch nicht ab. Die auf diesen überwiegend auf Januar datierten Indikatoren basierenden Pfeile zeigen daher noch überwiegend seitwärts. Zu Jahresbeginn deutete sich demnach eine Belebung der Industriekonjunktur an. Aus verschiedenen Gründen sind Voraussagen der wirtschaftlichen Entwicklung gegenwärtig allerdings mit sehr großer Unsicherheit verbunden.

BRUTTOINLANDSPRODUKT UND IFO GESCHÄFTSKLIMA*

* zentrierte gleitende Drei-Monats-Durchschnitte bzw. Quartale, saisonbereinigt, Veränderungen gegenüber Vorperiode in v. H. bzw. Salden bei ifo Quellen: StBA, BBk, ifo Institut

10SCHLAGLICHTER APRIL 2020

WELTWIRTSCHAFT

DIE GLOBALE KONJUNKTUR GERÄT UNTER DRUCK.

Die Erholung der globalen Wirt schaft setzte gerade ein. Dem steht nun aber die Ausbreitung des Coronavirus mit ihren wirtschaft lichen Folgen entgegen. Infolge dessen sind die wirtschaftlichen Erwartungen der Unternehmen eingebrochen. Dies betrifft inzwi schen nicht nur die chinesische Volkswirtschaft, sondern weite Teile der Welt.

EINKAUFSMANAGERINDEX WELT J. P. MORGAN/ IHS MARKIT

Composite Output Index, saisonbereinigt, Wachstumsschwelle = 50

Quelle: J. P. Morgan / IHS Market, Macrobond

EINKAUFSMANAGERINDEX WELT J. P. MORGAN/ IHS MARKIT

Composite Output Index, saisonbereinigt, Wachstumsschwelle = 50

BRUTTOINLANDSPRODUKT UND IFO GESCHÄFTSKLIMA*

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AUSSENWIRTSCHAFT

- DIE AUSSICHTEN FÜR DEN AUSSENHANDEL WAREN ZU JAHRESBEGINN VERHALTEN.

Die Exporterwartungen im verarbeitenden Gewerbe zeigten in den letzten Monaten wenig Bewegung.

Die möglichen Risiken durch das Coronavirus sind allerdings noch nicht vollständig eingeflossen und dürften die Perspektiven dämpfen.

AUFTRAGSEINGÄNGE AUS DEM AUSLAND UND ifo EXPORTERWARTUNGEN

Auftragseingang Ausland, Volumenindex 2015 = 100, kalender- und saisonbereinigt

ifo Exporterwartungen, 3 Monate, Salden, saisonbereinigt

Quellen: StBA, BBk, ifo

PRODUKTION

DIE INDUSTRIEKONJUNKTUR STABILISIERTE SICH ZULETZT.

Zu Beginn des Jahres verzeichneten Auftragseingänge und Produktion ein sattes Plus. In den kommenden Monaten dürften die Auswirkungen des Coronavirus der Produktion zum Beispiel durch Nachfrageausfälle oder Lieferschwierigkeiten von Vorleistungen zusetzen.

INDUSTRIEPRODUKTION

Monate, Volumenindex 2015 = 100, kalender- und saisonbereinigt

Quellen: StBA, BBk

PRIVATER KONSUM

DER KONSUM EXPANDIERT SOLIDE.

Auch im März war das Konsumklima stabil. Allerdings dürften sich die Rahmenbedingungen nun verschlechtern.

Verhaltensänderungen der Nachfrager und Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus lassen Umsatzein bußen in einigen Dienstleistungsbereichen erwarten.

Pkw NEUZULASSUNGEN Monate, absolut, saisonbereinigt

Quelle: StBA, BBk

ARBEITSMARKT

11SCHLAGLICHTER APRIL 2020

DER ARBEITSMARKT IST WEITERHIN STABIL.

Die Zunahme der Beschäftigung setzt sich bisher mit niedriger Geschwindigkeit fort. Die Arbeitslosenquote ist in etwa konstant, während nun mit steigender Kurzarbeit zu rechnen ist.

ERWERBSTÄTIGE (Inland)

Monate, absolut (in 1000), Veränderung gegen Vorjahr

Quelle: StBA

ERWERBSTÄTIGE (Inland)

Monate, absolut (in 1000), Veränderung gegen Vorjahr Pkw NEUZULASSUNGEN

Monate, absolut, saisonbereinigt

INDUSTRIEPRODUKTION

Monate, Volumenindex 2015 = 100, kalender- und saisonbereinigt AUFTRAGSEINGÄNGE AUS DEM AUSLAND

UND ifo EXPORTERWARTUNGEN Auftragseingang Ausland, Volumenindex 2015 = 100, kalender- und saisonbereinigt

ifo Exporterwartungen, 3 Monate, Salden, saisonbereinigt

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KÖNIGREICH?

KÖNIGREICH?

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IM FOKUS: QUO VADIS, VEREINIGTES KÖNIGREICH? 14 WORTMELDUNG 19 AUF EINEN BLICK: YOU SAY GOODBYE AND I SAY HELLO 22 TELEGRAMM 23 ERFOLGSMODELL FÜR DIE PFLEGEBRANCHE 24 BMWI AKTIV + BEST OF SOCIAL MEDIA 31

KURZ & KNAPP 32

MEHR ZEIT, GRÖSSERE BEDEUTUNG 34 DEN BINNENMARKT ENTBÜROKRATISIEREN 38

3 FRAGEN AN … 40

TERMINE 41

(14)

QUO VADIS, VEREINIGTES KÖNIGREICH?

NACH 47 JAHREN HAT DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH DIE EUROPÄISCHE UNION VERLASSEN. ES GILT NUN, DAS KÜNFTIGE

VERHÄLTNIS AUSZUHANDELN. DER ZEITRAUM BIS ENDE 2020 IST DENKBAR KNAPP.

14SCHLAGLICHTER APRIL 2020

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A

m 1. Februar 2020 ist das Vereinigte König reich aus der Europäischen Union (EU) aus getreten. Es setzt damit das Ergebnis des Referendums vom 23. Juni 2016 um. Die britische Bevölkerung hatte mit knapp 52 % für einen Aus tritt aus der EU gestimmt und damit einen bis heute einmaligen Prozess in Gang gesetzt. Zum ersten Mal in der Geschichte der EU ging es darum, nicht einen Beitritt, sondern den Austritt eines Mitglied staates zu verhandeln. Mit dem Vereinigten König reich ist der drittgrößte Mitgliedstaat, die zweit größte Volkswirtschaft und ein wichtiger Nettozahler aus der EU ausgetreten. Gleichzeitig ist das Vereinigte Königreich aktuellen Zahlen zufolge nach China und den USA der drittgrößte Handels partner der EU.

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- Der Prozess der Austrittsverhandlungen war langwierig und schwierig, vor allem deshalb, weil im Vereinigten Königreich selbst sehr unterschied liche Auffassungen über Weg und Ziel des Austritts vorherrschten. Durch die Einigung über das Aus trittsabkommen und die damit verbundene Über gangszeit bis Ende 2020 bleiben die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zunächst weitgehend un berührt (Abbildung, Seite 16).

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15SCHLAGLICHTER APRIL 2020

JAHRE

dauerte es vom Referendum bis zum Austritt.

ÜBERGANGSZEITRAUM GIBT UNTERNEHMEN UND BÜRGERN RECHTSSICHERHEIT

Während der Übergangsphase ist das Vereinigte Königreich kein Mitglied der EU und der Europäi schen Atomgemeinschaft mehr und es nimmt an Sitzungen und Entscheidungen der EU-Institu tionen mit Ausnahme weniger, eng geregelter Ausnahmen nicht mehr teil. Die bisherigen Rege lungen des EU-Rechts inklusive der Rechtspre chungshoheit des Europäischen Gerichtshofs gelten im Verhältnis der EU mit dem Vereinigten König reich jedoch fort. Für Bürger und Unternehmen ändert sich somit während der Übergangsphase zunächst fast nichts.

FÜR BÜRGER UND UNTER NEHMEN ÄNDERT SICH SOMIT WÄHREND DER ÜBERGANGSPHASE

ZUNÄCHST FAST NICHTS.

Unternehmen können ihre bisherigen Geschäftstä tigkeiten im und mit dem Vereinigten Königreich bis zum Ende der Übergangsphase im Wesentlichen ohne Änderungen fortführen. Waren, die vor Ende der Übergangsphase im jeweils anderen Markt recht mäßig in den Verkehr gebracht wurden, können auch nach Ende der Übergangsphase – ohne zusätz liche Kennzeichnungen – im freien Verkehr bleiben und auf dem jeweiligen Markt angeboten werden.

Dies gilt allerdings nicht für lebende Tiere und tieri sche Erzeugnisse. Auch für Zoll, Umsatz- und andere Verbrauchsteuern sind die Unionsvorschriften an wendbar, die zur Zeit des Beförderungsbeginns gal ten. Auch Rechte zum Schutz geistigen Eigentums bestehen für diese Waren fort.

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16SCHLAGLICHTER APRIL 2020

Das Austrittsabkommen schützt die Rechte von EU- Bürgern, die im Vereinigten Königreich leben, sowie von Briten, die in der EU leben, umfassend und auf Lebenszeit. Sofern sie bis zum Ende der Über gangszeit ihr Recht auf Personenfreizügig keit im jeweils anderen Land ausgeübt haben, können sie dort weiterhin erwerbstätig sein, stu dieren und soziale Sicherheit genießen; dies gilt auch für ihre Familienangehörigen. Geschützt wird auch der dauerhafte Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen, einschließlich Ansprüchen auf Gesundheits- und Altersversorgung. Das Vereinigte Königreich wird auch für den Zeitraum 2014 bis 2020 weiterhin einen Beitrag zum Unionshaushalt leisten. Die Übergangsphase ist ein malig um bis zu zwei Jahre verlängerbar; dazu wäre ein gemeinsamer Beschluss bis zum 30. Juni 2020 erforderlich. Das Vereinigte Königreich schließt aktuell jedoch eine Verlängerung politisch aus.

IN KÜRZE Nordirland erhält auch nach Ablauf der Übergangs phase und un abhängig vom Ausgang der Verhandlungen zum zukünftigen Verhältnis ungehinderten Zugang zum EU­Binnenmarkt.

ABBILDUNG 1: BREXIT-MEILENSTEINE

1 Die Briten stimmten am 23. Juni 2016 für den Austritt aus der EU.

2 Das Vereinigte Königreich (VK) hat am 29. März 2017 den Europäischen Rat über den Austrittswunsch nach Art. 50 des EU-Vertrages informiert.

3 Die EU hat sich mit dem VK am 17. Oktober 2019 endgültig auf ein Austrittsabkommen geeinigt.

Das VK blieb während der Verhandlungen vollwertiges Mitglied der EU.

4 Dem Abkommen stimmten das britische Parlament am 9. Januar, das britische Oberhaus am 22. Januar und das EU-Parlament am 29. Januar 2020 zu.

5 Das VK trat mit Ablauf des 31. Januars 2020 aus der EU aus und scheidet gleichzeitig aus den EU-Institutionen aus. Bis Ablauf einer Übergangsfrist zu Ende 2020 gelten die EU-Verträge fort.

6 Die EU und das VK haben am 2. März mit den Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis begonnen.

Quelle: Europäische Kommisison

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SONDERREGELUNGEN GELTEN FÜR DIE GRENZE ZWISCHEN IRLAND UND NORDIRLAND

Wichtiger Bestandteil des Abkommens ist das Nordirland-Protokoll, das nach Ablauf der Über gangsfrist dauerhaft in Kraft tritt, sofern und so lange keine andere Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wird, die die Fragen umfassend regelt. Es soll durch eine offene Grenze zwischen der Republik Irland und Nordirland als Teil des Ver einigten Königreichs den Frieden auf der irischen Insel dauerhaft sichern und gleichzeitig die Integri tät des EU-Binnenmarktes wahren. Nordirland er hält auch nach Ablauf der Übergangsphase und unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen zum zukünftigen Verhältnis ungehinderten Zugang zum EU-Binnenmarkt. Auf Grund der gefundenen Re gelung wird Nordirland eine umfassende Zollpart - -

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ABBILDUNG 1: BREXIT-MEILENSTEINE

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nerschaft mit der EU eingehen, gleichzeitig aber in einem gemeinsamen Zollgebiet mit dem Vereinigten Königreich sein. Kontrollen, die im Warenverkehr erforderlich sind, werden an den Eingangspunkten zur irischen Insel von britischen Behörden unter Anwendung des EU-Zollkodex durchgeführt. EU- Zölle gelten für solche Waren, bei denen die Ver mutung besteht, dass diese in den EU-Binnenmarkt gelangen. Das nordirische Parlament kann in regel mäßigen Abständen – frühestens jedoch nach vier Jahren – darüber entscheiden, ob die Regelungen fortgelten sollen.

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POLITISCHE ERKLÄRUNG ENTHÄLT ECKPUNKTE DER ZUKÜNFTIGEN PARTNERSCHAFT

Die EU und das Vereinigte Königreich haben außer dem im Oktober 2019 in einer Politischen Erklä rung Eckpunkte der zukünftigen Partnerschaft festgelegt. Angestrebt wird danach die Vereinba

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rung einer umfassenden Wirtschafts- und einer Sicherheitspartnerschaft. Grundlage der künftigen Wirtschaftsbeziehungen soll ein umfassendes und ausgewogenes Freihandelsabkommen sein. Auf grund der geografischen Nähe und der engen wirt schaftlichen Verflechtung sollen robuste und um fangreiche Vereinbarungen getroffen werden, um insbesondere faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Orientierung sollen die bei Austritt geltendem hohen EU-Standards in den Bereichen staatliche Beihilfen, Wettbewerb, Sozial- und Beschäftigungsstandards, Umweltschutz, Klima wandel sowie Steuerfragen bieten. Die politische

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Erklärung umfasst auch Elemente zum zukünfti gen Verhältnis unter anderem auf folgenden Fel dern: Sicherheit/justizielle Zusammenarbeit/Straf verfolgung, Außen- und Sicherheitspolitik,

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ANGESTREBT WIRD EINE UMFASSENDE WIRTSCHAFTS- UND SICHERHEITS PARTNERSCHAFT. -

17SCHLAGLICHTER APRIL 2020

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- - - - Energie, Transport, Verteidigungspolitik, Raum

fahrt, Mobilität der Bürger, Unionsprogramme (in den Bereichen Forschung- und Entwicklung, Kultur, Bildung) sowie Mechanismen für die Rechts durchsetzung im Vereinigten Königreich und die Beilegung von Streitigkeiten.

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- IN KÜRZE

Für die zukünftige Wirtschafts partnerschaft strebt das Mandat der Europäischen Kommission eine Freihandelszone ohne Zölle, Ge bühren, Abgaben, Quoten oder sonstige Beschrän kungen für alle Sektoren an.

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DAS MANDAT BIETET DEN RAHMEN FÜR DIE ZUKÜNFTIGEN VERHANDLUNGEN AUF EU-SEITE

Am 25. Februar 2020 hat der Rat für Allgemeine Angelegenheiten die Europäische Kommission be auftragt, die Verhandlungen zum zukünftigen Verhältnis mit dem Vereinigten Königreich auf zunehmen und zugleich Verhandlungsleitlinien („Mandat“) beschlossen.

Das Mandat orientiert sich an der Politischen Erklärung und erstreckt sich umfassend auf alle Bereiche, welche aus Sicht der EU im zukünftigen Verhältnis geregelt werden sollen. Dazu gehören Waren, Fischerei, Dienstleistungen, Energie, Ver kehr, Raumfahrt, Mobilität der Bürger, Programme in Bereichen Forschung- und Entwicklung, innere

Sicherheit, Außen- und Sicherheitspolitik, Kultur und Bildung, sowie faire Wettbewerbsbedingungen (Level playing field). Weiterhin ist ein Kapitel zur Governance des zukünftigen Verhältnisses ent halten, welches einen übergeordneten Streit schlichtungsmechanismus sowie übergeordnete Dialogformate und ein einheitliches Verwaltungs instrument für sämtliche Aspekte des zukünftigen Verhältnisses vorsieht. Hiermit soll eine rechtliche Zersplitterung des zukünftigen Verhältnisses ver mieden werden. Geregelt werden soll das zukünf tige Verhältnis in einem einheitlichen Abkommen mit zwei Säulen (Abbildung 2).

ABBILDUNG 2: DIE ZUKÜNFTIGE PARTNERSCHAFT AUS EU-SICHT

INSTITUTIONELLE VEREINBARUNGEN

WIRTSCHAFTSPARTNERSCHAFT SICHERHEITSPARTNERSCHAFT

Freihandelsabkommen (FHA) und sektorale Kooperation Warenhandel

Zollzusammenarbeit Dienstleistungen und Investitionen Rahmen der Regulierungszusammenarbeit

Fischerei Transport Mobilität der Bürger

Level Playing Field

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

(Drittstaat außerhalb des Schengenraums/Keine Freizügigkeit)

Datenaustausch Kooperation der Vollzugsbehörden Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbeugung von Geldwäsche

und Terrorismus

Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik Strategischer Dialog Sanktionsmaßnahmen Teilnahme an EU-Programmen

und -Missionen Verteidigungsfähigkeiten

Geheimdienstlicher Informationsaustausch

Raumfahrt Entwicklungszusammenarbeit

EU-RECHTSGRUNDLAGE FÜR DRITTSTAATEN IN EU-PROGRAMMEN z.B. Horizon Europe *

* Rahmen für Zusammenschluss wurde im Kontext der Planungen des Mehrjährigen Finanzrahmens diskutiert

EINSEITIGE EU-MASSNAHMEN

z.B. Äquivalenzbeschluss in Bezug auf Finanzdienstleistungen und Angemessenheitsbeschluss in Bezug auf Datenschutz

Quelle: Europäische Kommission

18SCHLAGLICHTER APRIL 2020

EU STREBT EINE ENGE WIRTSCHAFTS PARTNERSCHAFT AN

Für die zukünftige Wirtschaftspartnerschaft strebt das Mandat eine Freihandelszone ohne Zölle, Ge bühren, Abgaben, Quoten oder sonstige Beschrän kungen für alle Sektoren an. Hier sollen vergleich bare Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.

Im Zollbereich sind eine vereinfachte Zollabwick lung im Einklang mit dem Unionszollkodex, unter

INSTITUTIONELLE VEREINBARUNGEN

EINSEITIGE EU-MASSNAHMEN

z.B. Äquivalenzbeschluss in Bezug auf Finanzdienstleistungen und Angemessenheitsbeschluss in Bezug auf Datenschutz WIRTSCHAFTSPARTNERSCHAFT SICHERHEITSPARTNERSCHAFT

Freihandelsabkommen (FHA) und sektorale Kooperation Warenhandel

Zollzusammenarbeit Dienstleistungen und Investitionen Rahmen der Regulierungszusammenarbeit

Fischerei Transport Mobilität der Bürger

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

(Drittstaat außerhalb des Schengenraums/Keine Freizügigkeit)

Datenaustausch Kooperation der Vollzugsbehörden Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbeugung von Geldwäsche

und Terrorismus

Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik Strategischer Dialog Sanktionsmaßnahmen Teilnahme an EU-Programmen

und -Missionen Verteidigungsfähigkeiten

Geheimdienstlicher Informationsaustausch

Raumfahrt Entwicklungszusammenarbeit Level Playing Field

EU-RECHTSGRUNDLAGE FÜR DRITTSTAATEN IN EU-PROGRAMMEN z.B. Horizon Europe *

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anderem durch Aufnahme des Instruments des sogenannten Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, und eine enge Zusammenarbeit bei Zoll- und Um satzsteuererhebungsverfahren vorgesehen. Die Vereinbarungen zu den Ursprungsregeln orientieren sich an den EU-Standards bei Freihandelsabkom men, ohne sich auf ein bestimmtes Modell festzu legen. Im Feld der Regulierungszusammenarbeit sieht das Mandat für die Bereiche der technischen Handelshemmnisse (TBT) und der Kontrollen nach gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutz rechtlichen Vorschriften (SPS) eine freiwillige re gulatorische Zusammenarbeit für Bereiche im Unionsinteresse vor. Angestrebt wird für das zu künftige Abkommen eine Verständigung auf inter nationale Standards auf Grundlage des bisherigen EU-Acquis, mit dem Ziel, die gegenseitige Anerken nung zu vereinfachen. Gewählt wird hierbei ein risikobasierter Ansatz, der je nach Sektor auch eine Selbstzertifizierung durch Unternehmen ermög licht. Sowohl bei den Ursprungsregeln als auch bei der Regulierungszusammenarbeit liegt das Ambi tionsniveau des Mandats deutlich über dem Niveau der Welthandelsorganisation (WTO).

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Zur Schaffung vergleichbarer Wettbewerbsbedin gungen ist für alle relevanten Bereiche – das heißt Steuerrecht, Arbeits- und Sozialstandards, Umwelt und Gesundheitsstandards – ein gegenseitiges Rückschrittverbot hinter den gemeinsamen EU- Acquis vorgesehen. Für das Kartell- und Wettbe werbs- sowie das Beihilfenrecht sollen die entspre chenden EU-Regeln für und im Vereinigten Königreich anwendbar bleiben.

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ES SOLLEN VERGLEICHBARE WETTBEWERBSBEDINGUN GEN GESCHAFFEN WERDEN.

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AUCH DIENSTLEISTUNGEN, DIGITALER HANDEL UND ENERGIE WERDEN ADRESSIERT

Für den Dienstleistungsbereich strebt das Mandat ambitionierte Regeln an, die über das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS – General Agreement on Trade in Services) hinausgehen. Diese stehen aber unter dem Vorbe halt des jeweiligen Regulierungsrechts der Parteien.

Zudem sind einzelne Sektoren wie etwa der

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WORTMELDUNG

„KEINE REINE ZOLLFRAGE“

DAS ZUKÜNFTIGE VERHÄLTNIS DER EU ZUM KÖNIGREICH BRAUCHT TIEFE.

Das zukünftige Verhältnis der EU zum Vereinigten Königreich sollte durch ein umfassendes und qualitativ hochwertiges Abkom men geregelt werden. Es steht viel auf dem Spiel, da das Königreich neben den Vereinigten Staaten und der Volksrepublik China zu den drei größten Wirtschaftspartnern der EU zählen wird. Die EU wird auch der mit Abstand wichtigste Partner des Königreichs bleiben.

Die EU hat sich rasch auf ein Verhandlungsmandat verständigt, das alle Anforderungen an ein umfassendes und tiefes Abkommen beider Seiten zum politischen Rahmen, zum Wirtschaftsverhältnis und zu innen- und außenpolitischen Beziehungen erfüllt. Die bri tische Regierung hat ihrerseits Vorschläge vorgelegt, die geringere Ambitionen für gemeinsame Regeln erkennen lassen.

Bis zum Sommer wollen beide Seiten nun intensiv verhandeln, um dann Prioritäten für die bis zum Herbst zu treffenden Entschei dungen über das Abkommen festzulegen. Dabei müssen massive Risiken eines ungeordneten Verhältnisses für den Wirtschafts verkehr begrenzt werden. Auf Zölle und Quoten sollte verzichtet werden. Die wesentlichen Regeln für den Wettbewerb der Wirt schaftsräume müssen vereinbart werden. Auch die weitere Teil nahme Londons an EU-Programmen, die Offenheit des ffentlichen Beschaffungswesens und ein funktionierender Verkehr sind für die Schadensbegrenzung von wesentlicher Bedeutung.

Eines sollte von Beginn an klar sein: bei zwei hoch entwickelten Wirtschaftsräumen wird ein reines Zollabkommen nicht die Anforderungen erfüllen. Vertraglich und institutionell belastbare Vorkehrungen für fairen Wettbewerb sind aus Sicht der europäi schen Wirtschaft unverzichtbar, um sich endlose Streitigkeiten über Subventionen, Dumping, steuerliche Verzerrungen oder andere Themen zu ersparen.

19SCHLAGLICHTER APRIL 2020

DR. KLAUS GÜNTER DEUTSCH leitet beim Bundesverband der

Deutschen Industrie die Abteilung Research, Industrie- und Wirtschafts politik. In seinen Verantwortungs bereich fallen auch die Themenfelder nationale und internationale makroökonomische Politik sowie die Europäische Integration.

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audiovisuelle Sektor und Dienstleistungen in Aus übung hoheitlicher Gewalt ausgeschlossen.

- Im Bereich Finanzdienstleistungen wird primär auf die jeweiligen Kompetenzen der Vertragspartner und die gegenseitige Anerkennung im Rahmen von Äquivalenzbeschlüssen abgestellt. Dieser Bereich wird nicht Teil der Verhandlungen sein. Im Bereich digitaler Handel sieht das Mandat den Schutz perso nenbezogener Daten und Verbraucherrechte nach EU-Standards vor. Auch über den Bereich des Daten schutzes wird die Europäische Kommission im Rah men eines Angemessenheitsbeschlusses entscheiden.

Der zukünftige Kapital- und Zahlungsverkehr zwi schen der EU und dem Vereinigten Königreich soll nach dem Mandatsentwurf grundsätzlich frei sein;

das Mandat sieht hier aber die Möglichkeit von Vor behalten, etwa zur Vermeidung von Zahlungsbilanz krisen, vor. Auch für den Bereich Öffentliche Beschaf fung/Vergaberecht strebt das Mandat Regelungen über dem Standard des WTO-Beschaffungsüberein kommens GPA (Government Procurement Agree ment) an. Hinsichtlich des geistigen Eigentums soll der Bestand der EU weitgehend bewahrt werden.

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BEIM DATENSCHUTZ ENT SCHEIDET EUROPÄISCHE KOMMISSION IM RAHMEN EINES ANGEMESSENHEITS BESCHLUSSES.

Im Energiebereich strebt das Verhandlungsmandat eine Partnerschaft an, die unter anderem die Ko operation zur Lieferung von kostengünstigem, sauberem und versorgungssicherem Strom und Gas vorsieht. Grundlage ist dabei ein Wettbewerbs markt und diskriminierungsfreier Zugang zu den Netzen. Die Kooperation greift auch bei der Förde rung und Integration von erneuerbaren Energien sowie bei der technischen Zusammenarbeit bei Interkonnektoren (Grenzkuppelstellen für Strom und Gas). Das Mandat spricht sich zudem für die Verknüpfung eines – zukünftigen – britischen Emissionshandelssystems mit dem EU-Emissions handelssystem aus.

DIE VERHANDLUNGEN DER ZUKÜNFTIGEN PARTNERSCHAFT (AKTUELLER STAND)

Quelle: Europäische Kommission

20SCHLAGLICHTER APRIL 2020

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DIE WEITEREN VERHANDLUNGEN BESTIMMEN DIE ZUKÜNFTIGE PARTNERSCHAFT

Wie eng die zukünftige Partnerschaft sein wird, hängt von der Bereitschaft beider Seiten zu einer Einigung in den Verhandlungen ab. Mit dem Aus trittsabkommen sind faire Rahmenbedingungen für die Trennung des Vereinigten Königreichs von der EU geschaffen worden. Die Politische Erklärung und das EU-Verhandlungsmandat setzen einen ambitionierten Rahmen für ein umfassendes zu künftiges Verhältnis. Dies wird den vielen gleich laufenden politischen Interessen, dem in fast 50 Jahren gewachsenen gemeinsamen Regulierungs rahmen, der geografischen Nähe und den engen wirtschaftlichen Verflechtungen der EU mit dem Vereinigten Königreich gerecht. Klar muss jedoch auch sein, dass das Vereinigte Königreich die EU einschließlich ihres Binnenmarkts verlassen hat – das zukünftige Verhältnis wird daher zwangsläufig weniger eng sein als bisher.

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Nach der EU hat auch das Vereinigte König reich am 27. Februar 2020 seine Vorstellungen für das zukünftige Verhältnis vorgelegt. Das Vereinigte Königreich strebt danach eine wesentlich weniger enge Zusammenarbeit an und weicht damit auch von der gemeinsamen Politischen Erklärung ab.

Das zukünftige Verhältnis soll aus einem Freihan delsabkommen nach dem Vorbild bestehender bzw.

zurzeit verhandelter EU-Freihandelsabkommen sowie weiterer sektorieller Abkommen bestehen (u. a. zu Fischerei, Transport und Energie). Eine zu künftige (dynamische) Angleichung an EU-Recht sowie die Rechtsprechungshoheit des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Vereinigten Königreich werden abgelehnt.

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Der zeitliche Rahmen für eine Einigung ist denkbar knapp. Bereits im Juni 2020 soll der Fort schritt der Verhandlungen überprüft werden.

Wichtig war, dass die EU-27-Mitgliedstaaten wäh rend der Austrittsverhandlungen stets große Ge schlossenheit gezeigt haben. Der Austritt des Ver einigten Königreichs hat den EU-Mitgliedstaaten die Vorteile der EU-Mitgliedschaft nochmals deut lich vor Augen geführt. Die Zustimmung zur EU ist in den Mitgliedstaaten seit 2016 eher gestiegen.

Auch die Wirtschaftsvertreter haben ihre Regierun gen stets unterstützt. Dies war wichtig für den er folgreichen Abschluss der Austrittsverhandlungen.

Die Umsetzung des Austrittsabkommens ein schließlich des Nordirland-Protokolls ist unerläss liche Basis für ein neues Verhältnis. Sollte eine Einigung scheitern, würde sich das zukünftige - - - - -

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Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im Handelsbereich nach den Regeln der WTO richten: zahlreiche Zölle würden wieder ein geführt und auch der Dienstleistungshandel würde maßgeblich eingeschränkt. Auf dieses Szenario ha ben sich Deutschland und die EU sorgfältig vor bereitet. Dennoch wären negative Effekte auf das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes in Deutsch land, der restlichen EU und auch im Vereinigten Königreich nicht auszuschließen.

MEHR ZUM THEMA WEITERE INFORMATIONEN UND ANSPRECHPARTNER Brexit-Info-Telefon: 030-340 6065 61 brexit@buergerservice.bund.de www.bmwi.de/europa-brexit

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/brexit https://t1p.de/kuenftige-partnerschaft-eu-uk https://bdi.eu/themenfelder/europa/brexit/

https://www.ihk.de/brexitcheck KONTAKT

MARINA GROSS, DR. RIEKE ARENDT &

LORE-MARIE JUNGHANS (PRAKTIKANTIN) Referat: Beziehung zu EU-Mitgliedsstaaten (außer Skandinavien, Bulgarien und Rumänien) schlaglichter@bmwi.bund.de

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SCHLAGLICHTER APRIL 2020

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AUF EINEN BLICK

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YOU SAY GOODBYE AND I SAY HELLO

- NETTOZUWANDERUNG NACH GROSSBRITANNIEN VOR DEM BREXIT-REFERENDUM

1.883.000 aus Drittstaaten

2.470.000 aus der EU

YOU SAY GOODBYE AND I SAY HELLO

44%

AUS DRITT STAATEN

56%

AUS DER EU

NETTOZUWANDERUNG NACH GROSSBRITANNIEN NACH DEM BREXIT-REFERENDUM

2.780.000 aus Drittstaaten

1.383.000 aus der EU

69%

AUS DRITT STAATEN

31%

AUS DER EU SEIT DEM BREXIT-REFERENDUM

HERRSCHT UNSICHERHEIT ÜBER DIE KÜNFTIGEN REGELUNGEN IN BEZUG AUF DIE PERSONEN- FREIZÜGIGKEIT. IMMER MEHR EU-BÜRGER KEHREN DER INSEL DEN RÜCKEN. Als eine der vier Grundfrei heiten in der Europäischen Union ermöglicht die Personenfreizügigkeit, sich in anderen Mitglieds staaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Das Vereinigte Königreich war für viele Unionsbürger ein attraktiver Standort, die Nettozuwanderung, d. h. der Saldo aus Zu- und Abwanderungen nahm stetig zu. Mit dem Brexit-Referendum und der Unsicherheit über den künftigen Status von EU- Ausländern hat sich dieser Trend umgekehrt. Dies führt inzwischen zu Fachkräfteengpässen im Gesundheitsbereich und in Teilen der Dienstleistungs branche – Bereiche, in denen Arbeitskräfte aus der EU eine wichtige Rolle spielen. Demgegenüber steigt die Nettozuwanderung aus Drittstaaten weiter.

VOR DEM BREXIT-REFERENDUM 4. Quartal 2012 bis 2. Quartal 2016;

NACH DEM BREXIT-REFERENDUM 3. Quartal 2016 bis 3. Quartal 2019 Quelle: UK Office for National Statistics

56%

AUS DER EU

31%

AUS DER EU SEIT DEM BREXIT-REFERENDUM

HERRSCHT UNSICHERHEIT ÜBER DIE KÜNFTIGEN REGELUNGEN IN BEZUG AUF DIE PERSONEN- FREIZÜGIGKEIT. IMMER MEHR EU-BÜRGER KEHREN DER INSEL DEN RÜCKEN. Als eine der vier Grundfrei heiten in der Europäischen Union ermöglicht die Personenfreizügigkeit, sich in anderen Mitglieds staaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Das Vereinigte Königreich war für viele Unionsbürger ein attraktiver Standort, die Nettozuwanderung, d. h. der Saldo aus Zu- und Abwanderungen nahm stetig zu. Mit dem Brexit-Referendum und der Unsicherheit über den künftigen Status von EU- Ausländern hat sich dieser Trend umgekehrt. Dies führt inzwischen zu Fachkräfteengpässen im Gesundheitsbereich und in Teilen der Dienstleistungs branche – Bereiche, in denen Arbeitskräfte aus der EU eine wichtige Rolle spielen. Demgegenüber steigt die Nettozuwanderung aus Drittstaaten weiter.

44%

AUS DRITT STAATEN

69%

AUS DRITT STAATEN

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TELEGRAMM

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ZAHL DES MONATS

86%

86%

SO HOCH IST DER PROZENTANTEIL DER DEUTSCHEN BEVÖLKERUNG, DER ONLINE IST.

Am 25. Februar 2020 wurde der D21-Digital-Index 2019/2020 im BMWi vorgestellt. Mit dem Digital-Index misst die Initiative D21 e.V. jährlich den Digitalisie rungsgrad der deutschen Bevölkerung – anhand der Kriterien Zugang, Kompetenz, Offenheit sowie Nut zungsvielfalt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Digitali sierung der Gesellschaft weiter vorankommt, weist aber auch auf Nachholbedarf hin: Nur 36 % sind der Meinung, dass die notwendigen Digitalisierungsfähig keiten in Schulen vermittelt werden.

https://t1p.de/d21-digital-index

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ANSCHUB FÜR INNOVATIONEN

IM JANUAR WURDE DIE NEUE RICHTLINIE FÜR DAS ZENTRALE INNOVATIONSPROGRAMM MITTELSTAND (ZIM) VERÖFFENTLICHT. Das ZIM ist mit jährlich über 3.000 neuen Technologieentwick lungs-Projekten das größte Programm der Bundesre gierung zur Förderung des innovativen Mittelstandes.

Es werden junge und Kleinstunternehmen sowie Erst innovatoren mit zukünftig noch besseren Unterstüt zungsmöglichkeiten gefördert, um ihnen den Weg hin zu anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungspro jekten zu ebnen. Kleine Unternehmen aus allen struk turschwachen Regionen profitieren zudem zukünftig von erhöhten Fördersätzen. Auch der nationale und internationale Wissenstransfer sowie der Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis werden intensiviert.

AUSSENBLICK

DIGITALES BALTIKUM

ZUR VORBEREITUNG DER DEUTSCHEN EU- RATSPRÄSIDENTSCHAFT HAT DER BUNDESWIRT SCHAFTSMINISTER DAS BALTIKUM BESUCHT.

Estland, Lettland und Litauen sind in Sachen Digitali sierung ganz vorne mit dabei. So ist in Estland der Zugang zum Internet ein Grundrecht, Lettland verfügt bei ca. zwei Mio. Einwohnern über mehr als 4.500 kos tenlose WLAN-Hotspots. Litauen hat rund 90 % der öffentlichen Dienstleistungen digitalisiert. Mehr zur Reise lesen Sie auf Seite 33.

IN EIGENER SACHE

NEUE STAATSSEKRETÄRE

DAS BMWI HAT EINE NEUE PARLAMENTARISCHE STAATSSEKRETÄRIN. Parlamentarische Staatssekre täre vertreten eine Ministerin bzw. einen Minister ins besondere gegenüber dem Bundestag, dem Bundesrat und in den Fraktionen. Sie sind Mitglieder des Deut schen Bundestages. Die Parlamentarische Staatssekre tärin Elisabeth Winkelmeier-Becker verantwortet im BMWi die Bereiche Europapolitik, Wirtschaftspolitik und Industriepolitik. Sie ist Juristin und seit 2005 Mit glied im Bundestag. Außerdem wurde Marco Wander witz zum Parlamentarischen Staatssekretär ernannt (siehe Interview auf Seite 40).

MORGEN

23SCHLAGLICHTER APRIL 2020

WIDER DEN

FACHKRÄFTEMANGEL

RUND 63 % ALLER KLEINEN UND MITTLEREN UNTERNEHMEN HABEN BETRIEBLICHE MASS NAHMEN ZUR BESSEREN VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF UMGESETZT. Damit kann dem Fachkräftemangel, den deutsche Unternehmen als eines ihrer größten Geschäftsrisiken ansehen, begegnet werden. Eine andere Maßnahme ist das Fach kräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März in Kraft getreten ist. Damit wird ausländischen Fachkräften der Weg nach Deutschland erleichtert.

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ERFOLGSMODELL FÜR DIE

PFLEGEBRANCHE

AUSZUBILDENDE AUS DRITTSTAATEN FÜR DIE PFLEGE IN DEUTSCHLAND GEWINNEN. EIN LEITFADEN

MIT HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

4,6

24SCHLAGLICHTER APRIL 2020

MILLIONEN

Pflegebedürftige werden für das Jahr 2030 prognostiziert. Derzeit beläuft sich ihre Anzahl auf rund 3,9 Million.

D

ie Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland hängt maßgeblich davon ab, wie gut es uns auch künftig gelingen wird, Fachkräfte zu gewinnen. Dies gilt insbesondere für die Pflegeberufe, denn in diesem Bereich kommt die demografische Entwicklung gleich doppelt an:

Wenn die Gesamtbevölkerung zugleich altert und die Erwerbsfähigen zahlenmäßig abnehmen, steigt der Anteil der möglichen Pflegefälle, während zu gleich dem Pflegearbeitsmarkt potentiell weniger Menschen zur Verfügung stehen.

Auch wenn die Anzahl der Arbeitskräfte in der stationären Pflege in den letzten fünf Jahren um mehr als 15 Prozent (Zuwachs von 100.000 Arbeits kräften) gestiegen ist und es in der ambulanten Pflege sogar einen Anstieg von über 26 Prozent (Zu wachs von 208.000 Arbeitskräften) über den ent sprechenden Zeitraum gab [BMWi: Gesundheits wirtschaftliche Gesamtrechnung 2019], hält diese Zunahme nicht Schritt mit dem rasant steigenden Fachkräftebedarf. Bis zum Jahr 2030 wird mit einem Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen von derzeit 3,9 Mio. auf über 4,6 Mio. gerechnet. Ob ambulant oder stationär – die Bedeutung der professionellen Pflege wird immer wichtiger. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, als dass die Verfügbarkeit professio neller Pflege noch weitere Rückkopplungseffekte auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot nach sich zieht. Denn wenn Erwerbspersonen keine pro fessionelle Pflege für ihre Angehörigen finden und der Pflege selbst nachkommen müssen, können sie ihre Arbeitskraft dem Arbeitsmarkt nur einge

schränkt zur Verfügung stellen. Neben der Verein barkeit von Beruf und Familie kommt dem Wunsch nach mehr Möglichkeiten für Vereinbarkeit von Beruf und Pflege erhebliche Bedeutung zu.

Der Personalbedarf in den Pflegeberufen kann schon heute weder durch einheimische Kräfte noch durch Fachkräfte aus EU-Staaten gedeckt werden.

Nach einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit (siehe Abbildung 1) herrscht in fast allen Bundes ländern Fachkräftemangel in der Gesundheits- und Krankenpflege. Bei Altenpflegefachkräften besteht sogar ein bundesweiter Fachkräftemangel. Zudem bleiben Stellen in der Altenpflege seit geraumer Zeit – im Schnitt über 200 Tage – unbesetzt. Tendenz weiter steigend.

Die Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten ist daher eine Möglichkeit – neben der Aktivierung des inländischen Potenzials und der Gewinnung von bereits qualifizierten Pflegekräften über das Anerkennungsverfahren –, um dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken (Abbildungen 1, Seite 26).

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25SCHLAGLICHTER APRIL 2020

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ABBILDUNG 1A: FACHKRÄFTE IN GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGE (Dezember 2019)

26SCHLAGLICHTER APRIL 2020

ABBILDUNG 1B: FACHKRÄFTE UND SPEZIALISTEN IN DER ALTENPFLEGE (Dezember 2019)

Fachkräftemangel

Anzeichen für Fachkräfteengpässe Keine Anzeichen für Engpässe Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Abbildung

ABBILDUNG 1A: FACHKRÄFTE IN GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGE  (Dezember 2019)
ABBILDUNG 2: PHASEN DES REKRUTIERUNGSPROZESSES UND DEREN INHALTE
Abbildung 1 zeigt die Entwicklung des Nowcast im  Zeitverlauf. Beim Datenstand zu Redaktionsschluss  (12

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