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Das heißt: SindΘ1undΘ2 allgemeinste Unifikatoren einer LiteralmengeM, dann gibt es eine Variablen-UmbenennungΘ˜ mitΘ2=Θ1Θ˜

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Variablen-Umbenennungen

Ziel: Beschreibung der Wahlfreiheit f ¨ur allgemeinste Unifikatoren Gezeigt: Ein allgemeinster Unifikator kann gefunden werden.

Frage: Wie sehen die anderen aus?

Definition 1. EineVariablen-Umbenennungist eine Substitution der FormΘ = {x1/y1,. . .,xn/yn}, wobeiy1,. . .,ynVariablen sind.

Satz 1(Eindeutigkeit des allgemeinsten Unifikators). F ¨ur jede Literalmenge gibt es bis auf Variablen-Umbenennungen nur einen allgemeinsten Unifikator. Das heißt:

SindΘ1undΘ2 allgemeinste Unifikatoren einer LiteralmengeM, dann gibt es eine Variablen-UmbenennungΘ˜ mitΘ21Θ˜.

Beweis. Es seienΘ1undΘ2allgemeinste Unifikatoren der LiteralmengeM.

• Nach der Definition allgemeinster Unifikatoren gibt es dann Substitutio- nen ˜Θ1und ˜Θ2mitΘ12Θ˜2undΘ21Θ˜1. Damit gilt also auch

Θ12Θ˜21Θ˜1Θ˜2 (∗)

• Es seiV1=S

xVariableV(xΘ1), also die Menge der Variablen, die im Bild vonΘ1vorkommen. Gleichung (∗) impliziert, dassxΘ˜1Θ˜2 =xf ¨ur jedes x∈V1. Insbesondere istxΘ˜1eine Variable f ¨ur jedesx∈V1.

• Wir definieren:

xΘ˜ =

xΘ˜1 fallsx∈V1

x sonst

Man beachte, dass dann ˜Θeine Variablen-Umbenennung ist. Außerdem stimmtT heta˜ mit ˜Θ1auf allen Variablen inV1 ¨uberein. Deshalb gilt:

Θ1Θ˜ =Θ1Θ˜12.

Pr¨adikatenlogische Resolution

Ziel Verallgemeinerun aussagenlogischer Resolution auf Pr¨adikatenlogik.

Naiver Ansatz Aussagenlogische Resolution f ¨ur Herbrand-Expansion durchf ¨uhren.

Nachteil dabei Erfordert Raten der richtigen Grundsubstitution am Anfang.

Pr¨adikatenlogische Resolution arbeitet daher direkt mit Klauseln, die noch Variablen enthalten.

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Definition 2(Pr¨adikatenlogische Resolvente). Es seienK1,K2pr¨adikatenlogische Klauseln undΘ12Variablen-Umbenennungen, so dassK1Θ1undK2Θ2disjunkte Variablenmengen haben.

Falls es LiteraleL1,. . .,Lm∈K1Θ1undL10,. . .,Ln0 ∈K2Θ2gibt, so dass {L1,. . .,Lm,L10,. . .,Ln0}

unifizierbar ist mit allgemeinstem UnifikatorΘ, dann heißt

R:= (K1Θ1\ {L1,. . .,Lm})∪(K2Θ2\ {L10,. . .,Ln0}) Θ

pr¨adikatenlogische Resolvente vonK1undK2. Beispiel:

{p(f(x)),¬q(z),p(z)} {¬p(x),r(g(x),a)}

{x/y}

{¬p(y),r(g(y),a)}

{z/f(x),y/f(x)}

{¬q(f(x)),r(g(f(x)),a)} In diesem Fall ist

K1={p(f(x)),¬q(z),p(z)}, K2={¬p(x),r(g(x),a)}, Θ1={},

Θ2={x/y},

Θ={z/f(x),y/f(x)},

R={¬q(f(x)),r(g(f(x)),a)}.

Definition 3(Herleitung). Es seienΣeine Menge von Klauseln undKeine Klausel.

Eine FolgeK1,. . .,Knvon Klauseln mitKn ≡Kist eineHerleitung vonKausΣ, in ZeichenΣ`ResK, falls f ¨ur16k6n:

(i) Kk∈Σoder

(ii) es gibti,j < k, so dassKkpr¨adikatenlogische Resolvente vonKiundKjist.

Satz 2(Korrektheit und Widerlegungsvollst¨andigkeit, Robinson). Es seiA ≡

∀x1· · · ∀xnBgeschlossen und in Skolemform, wobeiBin KNF ist. Dann istAun- erf ¨ullbar genau dann, wennB`Rest.

Bemerkungen zum Satz:

Korrektheit Ahnlich zum aussagenlogischen Fall¨

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Widerlegungsvollst¨andigkeit Zu einer HerleitungK10,. . .,Kn0 aus Klauseln von Formeln inE(A)mittels aussagenlogischer Resolution konstruiere Her- leitungK1,. . .,Knmittels pr¨adikatenlogischer Resolution, so dassKi0ei- ne Grundinstanz vonKiist f ¨ur16i6n. Beweis in der ¨Ubung.

Die Konstruktion verwendet folgendes Lemma:

Lemma 1(Lifting-Lemma). Es seienK1,K2pr¨adikatenlogische Klauseln undK10, K20 Grundinstanzen vonK1,K2mit aussagenlogischer ResolventeR0. Dann gibt es eine pr¨adikatenlogische ResolventeRvonK1,K2, so dassR0Grundinstanz vonRist.

Als Bild:

K1

K2

K10 R

K20

R0

Hier steht wieder ein Pfeil f ¨ur eine Substitution und gerade Linen ohne Pfeil- spitze f ¨ur einen Resolutionsschritt.

Beweis. • Wir f ¨uhren den Beweis f ¨ur den Fall, dassK1 undK2 variablen- disjunkt sind. Der allgemeine Fall wird in der ¨Ubung besprochen.

• DaKi0Grundinstanz vonKiist, gibt es eine SubstitutionΘimitKi0=KiΘi f ¨uri=1,2.

• DaK1undK2variablendisjunkt sind, k ¨onnen wir die SubstitutionΘ = Θ1∪Θ2bilden, die sich auf den Variablen vonK1so verh¨alt wieΘ1und auf denen vonK2so verh¨alt wieΘ2.

• R0ist Resolvente vonK10 undK20, also gibt es ein LiteralLmitL∈K10 und L∈K20 undR0=K10\ {L} ∪ K20 \ {L}

• Es seienL1,. . .,LmundL10,. . .,Ln0 die Literale, f ¨ur die {L1,. . .,Lm}={M∈K1|MΘ1=L}, {L10,. . .,Ln0}={M∈K2|MΘ2=L}.

• Dann gilt

LiΘ=LiΘ1=L f ¨ur16i6m, Li0Θ=Li0Θ2=L f ¨ur16i6n.

Also istΘUnifikator von

{L1,. . .,Lm,L10,. . .,Ln0}.

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Es seiΘ0 ein allgemeinster Unifikator dieser Menge. Dann gibt es eine Substitution ˜ΘmitΘ=Θ0Θ.˜

• Definiere

R= (K1\ {L1,. . .,Lm})∪(K2\ {L10,. . .,Ln0}) Θ0. Dann istRResolvente vonK1undK2. Außerdem gilt:

RΘ˜ = (K1\ {L1,. . .,Lm})∪(K2\ {L10,. . .,Ln0}) Θ0Θ˜

= (K1\ {L1,. . .,Lm})∪(K2\ {L10,. . .,Ln0}) Θ

=K10\ {L} ∪ K20 \ {L}

=R0.

• Damit istR0Grundinstanz vonR.

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