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Academic year: 2022

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Kinder und Medien

Thema 5 – Digitale Medien im Arbeitsumfeld frühe Bildung

Dr. Henry Herper

Identität

„Identität (lateinisch īdem ‚derselbe‘, ĭdem ‚dasselbe‘) ist die Gesamtheit der eine Entität, einen Gegenstand oder ein Objekt kennzeichnenden und als Individuum von allen anderen unterscheidenden Eigentümlichkeiten. Analog wird der Begriff auch zur Charakterisierung von Personen verwendet. Psychologisch und soziologisch steht dabei im Vordergrund, welche Merkmale im Selbstverständnis von Individuen oder Gruppen als wesentlich erachtet werden. So folgt die rechtliche Identitätsfeststellung den für Inklusion und Exklusion relevanten Markern moderner bürgerlicher

Gesellschaften.“

Quelle: „https://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4t"

(2)

Digitale Identität

„Mit einer digitalen Identität lassen sich Personen oder Objekte durch Computer eindeutig identifizieren. Reale Personen werden durch die digitale Identität in der virtuellen Welt repräsentiert. Für die digitale Identität lassen sich verschiedene Merkmale nutzen.“

„Eine digitale Identität ist die Abbildung einer realen Person oder eines physikalischen Objekts in einer eindeutig identifizierbaren Datenform.“

Quelle: https://www.security­insider.de/was­ist­eine­digitale­identitaet­a­604019 / (11.12.2018)

Digitale Identität

„Die eigene Identität lässt sich auch digital nachweisen. Um Missbrauch und Diebstahl vorzubeugen, müssen solche Identitäten sicher sein.“

„Die Identität einer Person ist einmalig und unverwechselbar. Sie wird anhand charakteristischer Eigenschaften definiert, der Identitätsattribute. Das können körperliche Merkmale wie Gesichtsbild und Fingerabdruck sowie persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum sein.

Mit einem hoheitlichen Dokument, beispielsweise dem Personalausweis, kann jede reale Person nachweisen, dass sie genau die ist, die sie zu sein behauptet.“

Quelle: https://www.bundesdruckerei.de/de/Themen­Trends/Magazin/Was­ist­eine­digitale­Identitaet / (11.12.2018)

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Datenschutz im Kindergarten: Schutz der Persönlichkeitsrechte des Kindes

https://www.datenschutz.org/kindergarten/ (07.01.2019) Grundlagen:

• "Die Persönlichkeitsrechte von Kindern sind zu schützen . Dazu gehört auch  ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das in ihrem Interesse von ihren  Eltern wahrzunehmen ist.

• Daher muss in puncto Datenschutz in Kitas darauf geachtet werden, dass stets  nur die erforderlichen Daten erhoben  werden.

• Bei zusätzlichen Datenerhebungen müssen die Eltern der Kinder schriftlich   einwilligen."

Was sind personenbezogene Daten?

https://www.datenschutz.org/personenbezogene­daten/ (07.01.2019)

"Nach europäischem Recht und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind  personenbezogene Daten all jene Informationen, die sich auf eine natürliche  Person beziehen  oder zumindest beziehbar sind und so Rückschlüsse auf  deren Persönlichkeit erlauben. 

Besondere personenbezogene Daten umfassen Informationen über die  ethnische und kulturelle Herkunft, politische, religiöse und philosophische  Überzeugungen, Gesundheit, Sexualität und Gewerkschaftszugehörigkeit. Sie  sind besonders schützenswert.

Betroffene haben vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Das Speichern und Verarbeiten von personenbezogenen Daten ist mithin nur  unter Zustimmung des Betroffenen zulässig."

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Welche Daten sind für die Erfüllung der Aufgaben in der Kita notwendig?

https://www.datenschutz.org/Kindergarten/ (07.01.2019)

• "Name, Adresse und Geburtstag des Kindes

• Name, Telefonnummer und Adresse der Eltern

• Krankheiten, von denen die Einrichtung Kenntnis haben muss

• Tetanusimpfung des Kindes

• Kontaktangaben des Hausarztes"

"Diese erhobenen Informationen müssen gemäß dem Datenschutz vom Kindergarten  sorgfältig behandelt werden. So ist Sorge zu tragen, dass tatsächlich nur Angaben erhoben  werden, die erforderlich sind, und dass sie nur für die angegebenen Zwecke verwendet  werden. Zudem muss die Datensicherheit durch Maßnahmen der Zugriffskontrolle  gewährleistet sein – etwa indem Papierunterlagen in abschließbaren Fächern verwahrt  werden."

Weitere Daten?

https://www.datenschutz.org/Kindergarten/ (07.01.2019)

"Sollten mehr personenbezogene Daten des Kindes oder der Eltern erhoben werden, als  gesetzlich vorgesehen und zulässig ist, muss hierfür eine gesonderte Einwilligung eingeholt   werden.

Eltern haben gemäß dem Datenschutz im Kindergarten nicht nur ein Auskunftsrecht. Sobald  ihre Kinder die Einrichtung verlassen haben, müssen zudem die entsprechenden Daten  gelöscht werden, da Angaben nur so lange gespeichert werden dürfen, wie sie erforderlich  sind."

Datenaustausch bei Einrichtungswechsel bzw. Übergang zur Schule

"Wenn es hierzu zu einem Datenaustausch zwischen den Einrichtungen kommt, müssen zuvor  die Eltern schriftlich hierin eingewilligt haben. Dabei müssen die genauen Arten der 

verwendeten Informationen sowie der Zweck angegeben werden."

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Einwilligungserklärung

"Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer  gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten, ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen  zulässig.

Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss  neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck  auch die Rechte des Betroffenen auf  Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen.

Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch  unzulässigerweise erhoben, so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß"

https://www.datenschutz.org/einwilligungserklaerung/ (07.01.2019)

freiwillig ­ schriftlich ­ eindeutig

Bildaufnahmen in der Kita

"Fotos und Videos der Kinder gehören ebenfalls zu den personenbezogenen Daten. Da sie für die  Erfüllung der Aufgaben nicht erforderlich sind, ist hier gemäß dem Datenschutz, der im Kindergarten  gilt, stets von den Eltern eine Einwilligungserklärung für solche Kita­Fotos einzuholen.

Beim Datenschutz in der Kita ist in diesem Zusammenhang auch zu beachten, dass für ein Aushängen  oder Präsentieren dieser Bilder in der Einrichtung oder auf ihrer Internetseite eine einfache Fotoerlaubnis  an die Kita nicht ausreicht, sondern eine gesonderte Einwilligung vonnöten ist, die sich ausdrücklich auf  diesen Zweck bezieht."

https://www.datenschutz.org/Kindergarten/ (07.01.2019)

https://www.welt.de/vermischtes/article180429010/Datenschutz­Kita­schwaerzt­Gesichter­in­Fotoalben.html Grundsätze im Betreuungsvertrag:

> Zweckbestimmung der Aufnahme, 

> Nutzungsart und weitere Verwendung, 

> Dauer der Aufbewahrung und Zeitpunkt der Löschung, 

> Möglichkeit des Widerrufs.

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https://www.datenschutz­berlin.de/fileadmin/

user_upload/pdf/publikationen/informationsmaterialien/

2018­BlnBDI_Flyer_Datenschutz_Inhalt_Web.pdf

https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/

kita/veroeffentlichungen/

Broschuere_Datenschutz_ZV.pdf

https://www.kita­fuchs.de/

ratgeber­paedagogik/beitrag/

ihre­fragen­zur­

datenschutzgrundverordnung/

Referenzen

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