Kinder und Medien
Thema 5 – Digitale Medien im Arbeitsumfeld frühe Bildung
Dr. Henry Herper
Identität
„Identität (lateinisch īdem ‚derselbe‘, ĭdem ‚dasselbe‘) ist die Gesamtheit der eine Entität, einen Gegenstand oder ein Objekt kennzeichnenden und als Individuum von allen anderen unterscheidenden Eigentümlichkeiten. Analog wird der Begriff auch zur Charakterisierung von Personen verwendet. Psychologisch und soziologisch steht dabei im Vordergrund, welche Merkmale im Selbstverständnis von Individuen oder Gruppen als wesentlich erachtet werden. So folgt die rechtliche Identitätsfeststellung den für Inklusion und Exklusion relevanten Markern moderner bürgerlicher
Gesellschaften.“
Quelle: „https://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4t"
Digitale Identität
„Mit einer digitalen Identität lassen sich Personen oder Objekte durch Computer eindeutig identifizieren. Reale Personen werden durch die digitale Identität in der virtuellen Welt repräsentiert. Für die digitale Identität lassen sich verschiedene Merkmale nutzen.“
„Eine digitale Identität ist die Abbildung einer realen Person oder eines physikalischen Objekts in einer eindeutig identifizierbaren Datenform.“
Quelle: https://www.securityinsider.de/wasisteinedigitaleidentitaeta604019 / (11.12.2018)
Digitale Identität
„Die eigene Identität lässt sich auch digital nachweisen. Um Missbrauch und Diebstahl vorzubeugen, müssen solche Identitäten sicher sein.“
„Die Identität einer Person ist einmalig und unverwechselbar. Sie wird anhand charakteristischer Eigenschaften definiert, der Identitätsattribute. Das können körperliche Merkmale wie Gesichtsbild und Fingerabdruck sowie persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum sein.
Mit einem hoheitlichen Dokument, beispielsweise dem Personalausweis, kann jede reale Person nachweisen, dass sie genau die ist, die sie zu sein behauptet.“
Quelle: https://www.bundesdruckerei.de/de/ThemenTrends/Magazin/WasisteinedigitaleIdentitaet / (11.12.2018)
Datenschutz im Kindergarten: Schutz der Persönlichkeitsrechte des Kindes
https://www.datenschutz.org/kindergarten/ (07.01.2019) Grundlagen:
• "Die Persönlichkeitsrechte von Kindern sind zu schützen . Dazu gehört auch ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das in ihrem Interesse von ihren Eltern wahrzunehmen ist.
• Daher muss in puncto Datenschutz in Kitas darauf geachtet werden, dass stets nur die erforderlichen Daten erhoben werden.
• Bei zusätzlichen Datenerhebungen müssen die Eltern der Kinder schriftlich einwilligen."
Was sind personenbezogene Daten?
https://www.datenschutz.org/personenbezogenedaten/ (07.01.2019)
• "Nach europäischem Recht und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind personenbezogene Daten all jene Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder zumindest beziehbar sind und so Rückschlüsse auf deren Persönlichkeit erlauben.
• Besondere personenbezogene Daten umfassen Informationen über die ethnische und kulturelle Herkunft, politische, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gesundheit, Sexualität und Gewerkschaftszugehörigkeit. Sie sind besonders schützenswert.
• Betroffene haben vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung . Das Speichern und Verarbeiten von personenbezogenen Daten ist mithin nur unter Zustimmung des Betroffenen zulässig."
Welche Daten sind für die Erfüllung der Aufgaben in der Kita notwendig?
https://www.datenschutz.org/Kindergarten/ (07.01.2019)
• "Name, Adresse und Geburtstag des Kindes
• Name, Telefonnummer und Adresse der Eltern
• Krankheiten, von denen die Einrichtung Kenntnis haben muss
• Tetanusimpfung des Kindes
• Kontaktangaben des Hausarztes"
"Diese erhobenen Informationen müssen gemäß dem Datenschutz vom Kindergarten sorgfältig behandelt werden. So ist Sorge zu tragen, dass tatsächlich nur Angaben erhoben werden, die erforderlich sind, und dass sie nur für die angegebenen Zwecke verwendet werden. Zudem muss die Datensicherheit durch Maßnahmen der Zugriffskontrolle gewährleistet sein – etwa indem Papierunterlagen in abschließbaren Fächern verwahrt werden."
Weitere Daten?
https://www.datenschutz.org/Kindergarten/ (07.01.2019)
"Sollten mehr personenbezogene Daten des Kindes oder der Eltern erhoben werden, als gesetzlich vorgesehen und zulässig ist, muss hierfür eine gesonderte Einwilligung eingeholt werden.
Eltern haben gemäß dem Datenschutz im Kindergarten nicht nur ein Auskunftsrecht. Sobald ihre Kinder die Einrichtung verlassen haben, müssen zudem die entsprechenden Daten gelöscht werden, da Angaben nur so lange gespeichert werden dürfen, wie sie erforderlich sind."
Datenaustausch bei Einrichtungswechsel bzw. Übergang zur Schule
"Wenn es hierzu zu einem Datenaustausch zwischen den Einrichtungen kommt, müssen zuvor die Eltern schriftlich hierin eingewilligt haben. Dabei müssen die genauen Arten der
verwendeten Informationen sowie der Zweck angegeben werden."
Einwilligungserklärung
• "Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten, ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig.
• Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen.
• Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben, so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß"
https://www.datenschutz.org/einwilligungserklaerung/ (07.01.2019)
freiwillig schriftlich eindeutig
Bildaufnahmen in der Kita
"Fotos und Videos der Kinder gehören ebenfalls zu den personenbezogenen Daten. Da sie für die Erfüllung der Aufgaben nicht erforderlich sind, ist hier gemäß dem Datenschutz, der im Kindergarten gilt, stets von den Eltern eine Einwilligungserklärung für solche KitaFotos einzuholen.
Beim Datenschutz in der Kita ist in diesem Zusammenhang auch zu beachten, dass für ein Aushängen oder Präsentieren dieser Bilder in der Einrichtung oder auf ihrer Internetseite eine einfache Fotoerlaubnis an die Kita nicht ausreicht, sondern eine gesonderte Einwilligung vonnöten ist, die sich ausdrücklich auf diesen Zweck bezieht."
https://www.datenschutz.org/Kindergarten/ (07.01.2019)
https://www.welt.de/vermischtes/article180429010/DatenschutzKitaschwaerztGesichterinFotoalben.html Grundsätze im Betreuungsvertrag:
> Zweckbestimmung der Aufnahme,
> Nutzungsart und weitere Verwendung,
> Dauer der Aufbewahrung und Zeitpunkt der Löschung,
> Möglichkeit des Widerrufs.
https://www.datenschutzberlin.de/fileadmin/
user_upload/pdf/publikationen/informationsmaterialien/
2018BlnBDI_Flyer_Datenschutz_Inhalt_Web.pdf
https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/
kita/veroeffentlichungen/
Broschuere_Datenschutz_ZV.pdf
https://www.kitafuchs.de/
ratgeberpaedagogik/beitrag/
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datenschutzgrundverordnung/