RECHT UND STEUER
Auslandsfonds
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ifigh•isk•AnleihenZinsentwicklung
WELTNEUHEIT
PANKREASFUNKTIONSTEST
patentiert
Verdauungsstörungen - Oberbauchschmerz Ist das Pankreas beteiligt ?
Quantitative Bestimmung der pankreatischen Elastase 1
zwei neue ELISA zur Pankreas - Diagnostik chronische Pankreatitis
cystische Fibrose akute Pankreatitis
• Elastase 1 ist absolut pankreasspezifisch.
• Die Elastase 1-Bestimmung im Stuhl korreliert mit dem Gold-Standard, dem Sekretin-Pankreozymin-Test.
• Elastase/ ist darmstabil, d.h. die Konzentration der E1
imStuhl spiegelt in idealer Weise die Sekretionsleistung des Pankreas wider (Diagnose oder Ausschluß einer exokrinen Pankreasinsuffizienz).
• Eine Substitutionstherapie hal' keinen Einfluß auf das Test- ergebnis.
• Elastase 1
WI Iwie die übrigen Pankreasenzyme während akuter Entzündungsphasen ins Blut über, bleibt darin aber länger nachweisbar als z. B. Lipase oder Amylase, so daß ein akuter Krankheitsschub auch 3 bis 4 Tage nach Krankheitsbeginn noch erkennbar ist.
• Deutlich verbesserte prädiktive Aussagekraft.
• Idealer Screening Test
-Sensitivität und Spezifität größer als 90%.
Zur Bestimmung der
Elastase 1 (El) stehen zwei ELISA, basierend auf monoklonalen Antikörpern, zur Verfügung.
Besuchen Sie unser Auästeller-Seminar am 22. November 1995, 11.00 Uhr in Halle 6, 1. Obergeschoß, Eingang Nord
Bedeutung der pankreatischen Elastasel als Parameter für die PankreasfunktionProf. Dr. med. H.U. Klär, Universität Gießen Diagnostische Wertigkeit der pankreatischen Elastasel in der Pädiatrie unter besonderer Berücksichtigung der Mukoviszidose Prof. Dr. med. H. Lindemann, Universität Gießen
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Medizinisch-Biologische Forschungsgesellschaft mbH Bahnhofstr. 6 D-35435 Weitenberg Telefon 06406-9155-0 'Telefax 0 64 06-91 55-77 Halle 3, Stand B 22
E Vergütung
auch
ohne Notfall
Notfallambulanzen haben gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen auch dann ei- nen Vergütungsanspruch, wenn sich bei der Untersu- chung herausstellt, daß es sich gar nicht um einen Not- fall handelt. Denn Geld gibt es bereits für die Diagnose, entschied das Bundessozial- gericht (BSG) in Kassel (Az.:
6 RKa 9/94,12/94 und 13/94).
Die Ambulanzen der Ber- liner Universitätskliniken hatten mit der Kassenärztli- chen Vereinigung (KV) eine Pauschale für die Behandlung von Notfällen vereinbart. Für mehrere Patienten forderte die KV das Geld zurück, weil es sich nicht um Notfälle ge- handelt habe. Auch das Lan- dessozialgericht Berlin mein- te, weil die behandelnden Ärzte nicht zur vertragsärztli- chen Versorgung zugelassen seien, bestehe ein Vergü- tungsanspruch nur, „wenn ob- jektiv ein Notfall vorgelegen hat oder der behandelnde Arzt aufgrund der gesamten Umstände der berechtigten Annahme sein konnte, ein solcher liege vor".
Mit Erfolg argumentier- ten die Unikliniken, schon die
Investmentfonds, Immobilien und die Zinsentwicklung — diese und andere Themen wurden im jüngsten Geldan- lage-Magazin be- handelt. Wer kein Exemplar bekom- men hat, kann über die Redaktion noch eins anfordern:
Postfach 40 02 43, 50832 Köln, Tele- fon 0 22 34/70 11- 1 11.
Untersuchung begründe ei- nen Vergütungsanspruch.
„Zur Notfallbehandlung ge- hört bereits die ärztliche Tätigkeit, die erforderlich ist, um zu erkennen, ob ein Not- fall vorliegt", stellte ab- schließend das BSG fest. Ein Anspruch bestehe auch dann, wenn das Honorar für die ge- samte Behandlung pauscha- liert sei. Wortmann
Nachbarschaftsrecht — Auch wenn eine Frau an ei- ner Allergie gegen Birken- pollen leidet, kann ihr Nach- bar nicht verpflichtet werden, seine Birke abzuholzen. Es handelt sich zwar um eine „lä- stige Störung" für die Frau, nicht aber um eine wesentli- che Beeinträchtigung — zumal die Bepflanzung mit Birken
„aus ökologischen Gesichts- punkten zu begrüßen" ist.
(Landgericht Frankfurt/M.
Az.: 2/16 S 49/95) WB
Schönheitsreparaturen
—Hat in einer Komfortwoh- nung das Badezimmer „kei- nerlei Ausstattung", so ist der Mieter berechtigt, den Raum
„so herzurichten, wie es ge- hobenen Ansprüchen ent- spricht" — auch wenn dafür 41 Dübellöcher gebohrt werden müssen. Er muß die Löcher beim Auszug nicht „stopfen".
(Landgericht Braunschweig, Az.: 6 S 223/94) WB
Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 46