Matrikelnummer
Kennzeichnung des Studiums:
Q066602 Molekulare Medizin MSc
Antrag auf Ausstellung des Bescheides zur Erlangung des akademischen Grades
Hiermit bestätigt die Antragstellerin/der Antragsteller alle lt. Studienplan erforderlichen Lehrveran- staltungen und sonstigen Voraussetzungen (Praktika, Seminare, Gesamtprüfung und Masterarbeit) für den positiven Abschluss des Masterstudiums der Molekularen Medizin (Q 066 602) absolviert zu haben und dass diese Leistungen im i-med.inside zum Zeugnisdruck aufscheinen.
(Anerkennungen kein Zeugnisdruck möglich – scheinen unter „Anerkennung/Zeugnisnachtrag“ auf!) Checkliste: (zutreffendes bitte ankreuzen) Kontrolle: (MUI)
PR, SE, VO, VU
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Gesamtprüfung (MCQ)
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Masterarbeit
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UStat2 Bestätigung
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Anlage:
UStat2 Bestätigung
Ort/Datum Unterschrift der/des Studierenden
Liebe Absolventinnen und Absolventen der Medizinischen Universität Innsbruck!
Laut §87 (1) UG 2002 hat das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ den Ab- solventinnen und Absolventen der ordentlichen Studien nach der positiven Beurteilung aller im jeweiligen Curriculum vorgeschriebenen zu erbringenden Leistungen (Prüfungen, Masterarbeit etc.) den festgelegten akademischen Grad durch einen schriftlichen Bescheid zu verleihen.
Antragstellerin/Antragsteller
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Akad. Grad, Vorname/n, Familienname Telefonnummer:
E-Mail (ausschließlich MUI Studierenden Adresse) @student.i-med.ac.at Füllen Sie dieses Formular ELEKTRONISCH korrekt und vollständig aus.
Händisch ausgefüllte oder auch nur teilweise händisch ausgefüllte Formulare werden nicht angenommen!
Studierende müssen den Antrag persönlich in der Abteilung Lehr- und Studienorganisation, Fritz-Pregl-Straße 3, 6020 Innsbruck
abgeben!
Von der Sachbearbeiter*in auszufüllen:
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BescheidDatum:
Sachbearbeiter*in:
MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT INNSBRUCK Abteilung Lehr-und Studienorganisation Fritz-Pregl-Straße3,A-6020 Innsbruck Internet:
http://www.i-med.ac.at
Der schriftliche Bescheid ist somit der rechtsgültige Nachweis, dass Sie Ihr Studium absolviert haben und den dadurch verliehenen akademischen Grad führen dürfen. Daher ist auch dieser Bescheid - bzw. die Kopie dessen - jene Unterlage, die den Bewerbungsunterlagen bei Bedarf beigelegt werden kann. Die Sponsionsurkunde, die Ihnen bei der akademischen Feier ausge- händigt wird, dient ausschließlich der Veranschaulichung Ihres Abschlusses.
ao. Univ.-Prof. Dr. med. univ. Wolfgang Prodinger, MME (Bern) Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten