Kanton Bern
Canton de Berne Auszug aus dem Protokoll
des Regierungsrates
Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif
. 3. November 2010 ROM C
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Gemeinde Biel/Bienne:
Beitrag aus dem Sportfonds an den Neubau der „Stades de Bienne"
(Verpflichtungskredit)
1 Gegenstand
Die Stadt Biel lässt von der HRS AG in einer Public Private Parntership einen Stadionkomplex mit Fussballstadion, Eishockeystadion, Curlinghalle und Fussball-Trainingsfeldern mit kommer- zieller Mantelnutzung erstellen. HRS baut die Stadien schlüsselfertig für 77 Millionen. Nach Ab- zug der nicht direkt sportdienlichen Anlageteile und der prozentualen Anteile der Nutzung durch die ersten Mannschaften des EHC und des FC Biel/Bienne, die nicht als gemeinnützig im Sinne der Lotteriegesetzgebung angesehen werden können, verbleiben anrechenbare Kosten in der Höhe von ca. 41.9 Millionen, die einen Beitrag aus dem Sportfonds von 10'470'000 Franken auslösen.
Rechtsgrundlagen
Artikel 37 Absatz 1, Artikel 38 Absatz 2, Artikel 42 Absatz 2, Artikel 52 Absatz 2 Buchstabe a des Lotteriegesetzes vom 4. Mai 1993 (BSG 935.52)
Artikel 3 Buchstabe a, Artikel 5 Buchstabe b, Artikel 6 Absatz 2, Artikel 9 bis 11, Artikel 17 Absätze 1 und 2 der Sportfondsverordnung vom 29. Oktober 2003 (BSG 437.63) (gültig bis 30.06.2010)
Artikel 18 der Sportfondsverordnung vom 24. März 2010 (BSG 437.63)
3 Kosten, Finanzierung, Kreditsumme 3.1 Kosten
Anlageteile Baukosten anrechenbar
Anteil LOS 1: Fussballstadion Anteil LOS 2: Eisstadion
Anteil LOS 4: Fussball-Trainingsfelder Total
Beitrag aus dem Sportfonds
22'500'000 45'500'OuO Q'OOO'OOO 77'000'000
13'547'233 20'340'311 7'991'744 41'879'288
Beitrag Sportfonds
3'386'808 5'085'078 1 '997'936 10'469'822 10'470'000
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3.2 Finanzierung
Stadt Biel CHF 66'530'000 Sportfonds CHF 10'470'000 Total CHF 77'000'000
3.3 Kreditsumme
Der beantragte einmalige Beitrag des Kantons Bern unterliegt der Finanzkompetenz des Grossen Rates.
Beitrag aus dem Sportfonds CHF 10'470'000 Massgebliche Kreditsumme für das fmanzkompetente Organ CHF 10'470'OOD
4 Kreditart, Rechnungsjahr, Konto
Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit mit voraussichtlicher Auszahlung in den Jah- ren 2013 bis 2015.
Konto (Fibu): 206000 / SF 2060-01 Zuwendungsbereich Bau und Unterhalt von Sportanlagen
KLER-Kreis: 1299 Generalsekretariat POM / 23784 Sportfonds
5 Bedingungen
a) Die Auszahlung des Beitrags findet nicht vor dem Jahr 2013 statt. Sie erfolgt gestaffelt unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Sportfonds, wenn möglich in drei Raten in den Jahren 2013-15.
b) Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Sportfonds die detaillierte Schlussabrechnung vorzule- gen.
c) Falls die Stadt Biel an einem Vorabzug der Mehrwertsteuer beteiligt wird und weniger als 77 Millionen an HRS bezahlen muss oder eine nachträgliche Rückvergütung erhält, muss sie dies mit der Einreichung der Schlussabrechnung offen legen. Der Sportfonds-Beitrag ist entsprechend zu kürzen.
d) Bei Minderkosten wird der Beitrag anteilsmässig gekürzt.
e) Mehrkosten (inkl. Teuerung) können unter keinen Umständen berücksichtigt werden.
f) Der zugesicherte Beitrag darf nur für direkt sportliche Anlageteile verwendet werden.
g) Die Beitragszusicherung erlischt nach fünf Jahren. Sie kann auf Gesuch hin einmalig um maximal fünf Jahre verlängert werden.
h) Der Sportfonds behält sich vor, das Bauvorhaben während und/oder nach der Erstellung vor Ort zu prüfen.
i) Werden Auflagen oder Bedingungen verletzt oder subventionierte Anlagen zweckentfremdet, ist der Beitrag samt Zinsen dem Sportfonds zurückzuerstatten.
j) Die Einwohnergemeinde Biel ist verpflichtet, dem Sportfonds für die ersten 10 Betriebsjahre eine Abrechnung der Betriebskosten vorzulegen. Allfällig aus dem Betrieb erwirtschaftete Gewinne sind in den Unterhalt der Sportanlage zu reinvestieren.
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6 Fakultatives Referendum
Dieser Beschluss untersteht gemäss Artikel 62, Absatz 1 Buchstabe c der Kantonsverfassung vom 6. Juni 1993 dem fakultativen Referendum.
An den Grossen Rat