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- Artikel 5 und 49a des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992 des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992 Vortrag

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Der Regierungsrat des Kantons Bern

Le Conseil

du canton de Berne

Letzte Bearbeitung: / Version: 5 / Dok.- Nicht klassifiziert

12|00|O|2

Vortrag

Datum RR-Sitzung: 5. Februar 2014 Direktion: Erziehungsdirektion Geschäftsnummer: 650992

Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Produktgruppe Kindergarten und Volkschule; Saldoüberschreitung 2013.

Nachkredit

Inhaltsverzeichnis

1 Zusammenfassung

2 Rechtsgrundlagen ...

3 Beschreibung des Geschäfts 4 Herleitung des Saldoüberschusses 5 Auswirkungen auf Finanzen

6 Auswirkungen auf die Gemeinden 7 Antrag ...

1 Zusammenfassung

Für das Jahr 2013 wird für die Produktgruppe Kindergarten und Volkschule ein Nachkredit benötigt. Dies ist zur Hauptsache

durch die Einführung des neuen Finanzierungssystems „Neue Finan

(NFV)“ zurückzuführen. Hinzu kommt nicht budgetierter Mehraufwand für Schülertranspor kosten.

2 Rechtsgrundlagen

- Artikel 5 und 49a des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992

- Artikel 57 Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen (FLG)

- Artikel 160 Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Lei tungen (FLV)

Le Conseil-exécutif du canton de Berne

-Nr.: 4810.100.100.13/7 / Geschäftsnummer: 650992 5. Februar 2014

Erziehungsdirektion Nicht klassifiziert

Produktgruppe Kindergarten und Volkschule; Saldoüberschreitung 2013.

...

...

bung des Geschäfts ...

Herleitung des Saldoüberschusses ...

Auswirkungen auf Finanzen ...

Auswirkungen auf die Gemeinden ...

...

2013 wird für die Produktgruppe Kindergarten und Volkschule ein Nachkredit benötigt. Dies ist zur Hauptsache auf die Nicht-Erreichung der budgetierten Einsparungen durch die Einführung des neuen Finanzierungssystems „Neue Finanzierung Volkschule (NFV)“ zurückzuführen. Hinzu kommt nicht budgetierter Mehraufwand für Schülertranspor

des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992

Artikel 57 Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen

Artikel 160 Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Lei

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Produktgruppe Kindergarten und Volkschule; Saldoüberschreitung 2013.

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2013 wird für die Produktgruppe Kindergarten und Volkschule ein Nachkredit Erreichung der budgetierten Einsparungen

zierung Volkschule (NFV)“ zurückzuführen. Hinzu kommt nicht budgetierter Mehraufwand für Schülertransport-

Artikel 57 Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen Artikel 160 Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leis-

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Der Regierungsrat des Kantons Bern

Letzte Bearbeitung: / Version: 5 / Dok.-Nr.: 4810.100.100.13/7 / Geschäftsnummer: 650992 Seite 2 von 3 Nicht klassifiziert

3 Beschreibung des Geschäfts/Vorhabens

Der grössere Teil der Saldoüberschreitung ist auf das Nichterreichen des budgetierten Ein- sparungseffekts durch die „Neue Finanzierung Volksschule (NFV)“ zurückzuführen, wie dies bereits das letzte Jahr der Fall war. In den Gemeinden wurden demnach noch nicht so viele Klassen aufgrund der Einführung von NFV geschlossen wie in der Planung seit 2011 ange- nommen:

Gerechnet wurde mit knapp 140 zusätzlichen Klassenschliessungen (neben den rund 25 Klassenschliessungen, welche aufgrund des natürlichen Schülerrückgangs prognostiziert wurden). Tatsächlich sind rund 20 Regelklassenschliessungen zu verzeichnen, welche auf die NFV zurückgeführt werden können. Die Abgrenzung zwischen Klassenschliessungen auf- grund des Schülerrückgangs und NFV kann jedoch nicht exakt ausgewiesen werden.

Neben dieser Budgetüberschreitung sind zusätzliche Schülertransportkostenbeiträge an Ge- meinden in der Höhe von CHF 2‘025‘549.00 angefallen. Diese Überschreitung der eingestell- ten Mittel für Schülertransportkostenbeiträge hat insbesondere zwei Gründe: Einerseits blieb aufgrund einer kurzfristigen Kündigung der zuständigen Sachbearbeiterin im Jahr 2012 eine grössere Anzahl Beitragsgesuche im Umfang von rund CHF 1.7 Mio. unbearbeitet liegen und eine periodengerechte Abgrenzung wurde nicht vorgenommen, weshalb die Kosten für diese 2012 eingereichten Gesuche dem Rechnungsjahr 2013 belastet wurden. Andererseits wurde 2013 neu eine Verwirkungsfrist für die Einreichung von Beitragsgesuchen eingeführt, weshalb erstmalig alle Gesuche für das abgelaufene Schuljahr (2012/2013) und zudem auch noch al- lerletzte Gesuche für frühere Schuljahre eingereicht wurden. Bei den Schülertransportkosten handelt es sich um neue wiederkehrende Ausgaben, deren Bewilligung gemäss Art. 49a VSG in der Kompetenz des Regierungsrates liegt. Da die Leistungen für die Schülertransportkosten für die betreffenden Schuljahre von den Gemeinden bereits erbracht wurden und der Kanton in den letzten Jahren eine feste Praxis für die Beitragsbemessung im Rahmen der Regelun- gen der Volksschulgesetzgebung entwickelt hat, bestand kein Handlungsspielraum für eine Reduktion der üblicherweise gewährten Rückerstattungen.

Der Mehraufwand konnte teilweise mit Minderaufwand aufgrund grösserer Rotationsgewinne und Vakanzen kompensiert werden. Zur Berücksichtigung dieser Effekte und zur Erhöhung der Budgetgenauigkeit in der Personalkostenplanung wird seit dem Voranschlag 2004 bei sämtlichen Gehaltskonti (Kontengruppen 300 bis 305) eine lineare Kürzung (sog. Korrektur- faktor) vorgenommen. In der jüngeren Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass der Kor- rekturfaktor oft eher zu hoch ausfällt und in der Folge von den Direktionen nicht vollständig kompensiert werden kann. Ferner haben personalpolitische Überlegungen (Einsatz der frei werdenden Mittel für Lohnmassnahmen) den Regierungsrat bewogen, den Korrekturfaktor bis 2015 gestaffelt vollständig aufzuheben (vgl. RRB 0961/2011 vom 1. Juni 2011; Ziff. 6f.). Im Voranschlag 2013 betrug der Korrekturfaktor für die Erziehungsdirektion noch 0.75 Prozent.

Im Jahre 2013 fiel in der Produktgruppe Kindergarten und Volkschule der effektiv erzielte Minderaufwand aufgrund von Rotationsgewinnen und Vakanzen (rund CHF 9.3 Mio.) grösser aus als die Budgetkorrektur (rund CHF 5.6 Mio.). Per Saldo verbleibt damit infolge Rotations- gewinne und Vakanzen ein Minderaufwand von rund CHF 3.7 Mio.

4 Herleitung des Saldoüberschusses

Voranschlag 2013 CHF 760‘485‘699.18

Nichterreichung des budgetierten NFV-Einsparungseffektes CHF +11‘500‘000.00 durch Klassenschliessungen (netto, ohne Gemeindeanteile)

Budget-Korrekturfaktor von 0.75% (netto, ohne Gemeindeanteile) CHF + 5‘600‘000.00

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Der Regierungsrat des Kantons Bern

Letzte Bearbeitung: / Version: 5 / Dok.-Nr.: 4810.100.100.13/7 / Geschäftsnummer: 650992 Seite 3 von 3 Nicht klassifiziert

Mehraufwand für Schüler-Transportkosten CHF + 2‘025‘549.00 Weniger Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen CHF - 1‘500‘000.00 Weniger Aufwand Hochbegabtenförderung CHF - 1‘800‘000.00 Weniger Aufwand vor allem aufgrund grösserer Rotations- CHF - 9‘257‘794.69 gewinne und Vakanzen

Rechnung 2013 CHF 767‘053‘453.49

Überschreitung DB III CHF + 6‘567‘754.31

5 Auswirkungen auf Finanzen

Der Nachkredit wirkt sich voll auf die Finanz- und Betriebsbuchhaltung aus.

6 Auswirkungen auf die Gemeinden

Die für den Lastenausgleich relevanten Personalkosten werden den einzelnen Gemeinden mit der Schlussabrechnung des Schuljahres 2013/2014 (Differenz zu Vorberechnung) verrechnet.

7 Antrag

Gestützt auf die Erläuterungen beantragt die Erziehungsdirektion dem Regierungsrat, den Nachkredit dem Grossen Rat zur Genehmigung zu unterbreiten.

Referenzen

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