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niemals in (ehemalige) Lebensmittelbehältnisse umfüllen - Behältnisse zum Aufbewahren von Lebensmitteln und Verpackungsmaterial müssen le- bensmittelgeeignet sein - Wasser muss Trinkwasserqualität haben

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MFB-05-188-00

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Lebensmittelhygiene in der Kindertages- pflege

Erstellt am: 30.09.2014 Geprüft am: 01.06.2015 Freigabe am: 10.06.2015 Dokument.: MFB-05-188-00 durch: VG durch: QMB-L durch: Steuerungs-

kreis

Version: 1.0

Seite 1/1

Tagesmütter dürfen nur sichere Lebensmittel an die ihnen anvertrauten Kinder verabreichen. Um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen, müssen sie folgende lebensmittelhygienische Mindestanfor- derungen einhalten:

Personalhygiene:

- Hände immer in einem Handwaschbecken, nicht im Spülbecken waschen

- Ausstattung des Handwaschbeckens mit Warmwasseranschluss, Flüssigseifenspender - ein Händedesinfektionsmittel sollte zur Verfügung stehen

- eine Gesundheitsbescheinigung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz muss vorliegen

Küche

- Kücheneinrichtung aus glattem, leicht zu reinigendem und desinfizierbarem Material - die Küche muss sauber und instand gehalten sein

- separates Becken zum Waschen von Lebensmitteln oder Nutzung eines Siebeinsatzes - Ausstattung von Kühl- und Tiefkühlmöbel mit einem Thermometer

- Reinigungs- und Desinfektionsmittel in Originalverpackungen getrennt von Lebensmitteln la- gern; niemals in (ehemalige) Lebensmittelbehältnisse umfüllen

- Behältnisse zum Aufbewahren von Lebensmitteln und Verpackungsmaterial müssen le- bensmittelgeeignet sein

- Wasser muss Trinkwasserqualität haben; Wasserprobe bei Brunnenwasser erforderlich;

- Haustiere sollten sich nicht in der Küche aufhalten

Lebensmittel

- Einhaltung der Kühlkette; leicht verderbliche Lebensmittel bei maximal 7 °C, Geflügel- und Kaninchenfleisch 4 °C, Frischfisch 2 °C, tiefgekühlte Lebensmittel -18 °C lagern

- angeliefertes Mittagessen muss bis unmittelbar vor der Mahlzeit eine Temperatur von min- destens 65 °C haben

- Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum einhalten

- Verzicht auf die Abgabe von roheihaltigen Speisen, rohem Hackfleisch, Rohmilch, Roh- milchprodukten, frischer Mettwurst, Zwiebelmettwurst, Teewurst

- Honig nur für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr

- tiefgeforene Lebensmittel unter Kühlung auftauen; Auftauflüssigkeit auffangen - tiefgefrorene Beeren für Kompott vor der Verwendung durcherhitzen

- für die Zubereitung von Tee immer sprudelnd heißes Wasser verwenden - Gläschenkost und Säuglingsmilchnahrung direkt vor dem Füttern zubereiten

- erwärmte Gläschenkost und Reste von Säuglingsmilchnahrung dürfen nicht wieder aufge- wärmt werden.

- nach dem Öffnen von Originalverpackungen muss die weitere Lagerung der Lebensmittel in geschlossenen, für Lebensmittel geeigneten Behältnissen erfolgen

- täglich frische Geschirr- und Spültücher verwenden

Dokumentation

- Temperaturen der Kühlmöbel sollten schriftlich nachgewiesen werden - bei Anlieferung von Mittagessen ggf. Nachweis der Anlieferungstemperatur - Aufbewahrung der Einkaufsbelege für Lebensmittel

- diese Dokumente sollten mindestens drei Monate aufbewahrt werden

- beim gleichzeitigen Auftreten von zwei oder mehr Magen-Darm-Erkrankungen → Meldung an das Gesundheitsamt

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