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Immatrikulationspflicht bei Studienleistungen und Prüfungen

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Academic year: 2022

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Immatrikulationspflicht bei Studienleistungen und Prüfungen

1. Rektoratsbeschluss vom 13. November 2007

Das Rektorat hat mit Beschluss vom 13. November 2007 die von der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) in der Plenarsitzung vom 8./9. März 2007 erlassenen Regelungen betreffend Ter- mine für Studienleistungen und Prüfungen vor/unmittelbar nach dem Semesterende für die Universität Basel mit Gültigkeit ab Herbstsemester 2007 als verbindlich erklärt. Durch den Zusatz „[oder Einzelperso- nen]“ unter Buchstaben c hat sich die Universität Basel für eine grosszügigere Lesart entschieden.

a. Studienleistungen (inkl. Abschlussprüfungen auf Bachelor- und Masterstufe und Bachelor- und Masterarbeiten) sind immer auf ein bestimmtes Semester bezogen.

b. Studienleistungen müssen grundsätzlich vor Semesterende (31.7. bzw. 31.1.) erbracht werden können und bestätigt sein.

c. Prüfungen, die aufgrund des Studienaufbaus für eine ganze Kohorte [oder Einzelpersonen] später angesetzt werden, müssen vor der Woche 38 bzw. 8 abgelegt und bestätigt worden sein. Das Gleiche gilt für Wiederholungsprüfungen.

d. Studierende müssen bis zum Abschluss der Prüfungen bzw. bis zum Erwerb noch fehlender Kre- ditpunkte an der betreffenden Universität immatrikuliert sein.

e. Ab Woche 38 bzw. 8 können noch fehlende Kreditpunkte nur von Studierenden erworben werden, die für das betreffende Semester eingeschrieben sind und Gebühren bezahlt haben.

2. Umsetzung und Praxisbeispiele

Sofern ab 21.02.2022 (Vorlesungsbeginn Frühjahrsemester 2022 = 21.02.2022) noch fehlende Kredit- punkte erworben respektive Leistungsüberprüfungen abgelegt werden oder schriftliche Arbeiten noch nicht bewertet sind, ist eine weitere Einschreibung für das Frühjahrsemester 2022 (CHF 850.-) zwingend.

Die folgende Tabelle gibt Auskunft darüber, bis wann Leistungsüberprüfungen (Bachelorprüfungen, Mas- ter-/Diplomarbeiten etc.) absolviert und bewertet sein müssen, damit für das Folgesemester keine weitere Einschreibung mehr erforderlich ist:

Eingeschrieben im Vorlesungsbeginn

im Folgesemester Prüfungsergebnis/

Bewertung liegt vor Einschreibung im Folgese- mester erforderlich?

HS 2021 21.02.2022 bis 20.02.2022 NEIN

ab 21.02.2022 JA

FS 2022 19.09.2022 bis 18.09.2022 NEIN

ab 19.09.2022 JA

HS 2022 20.02.2023 bis 19.02.2023 NEIN

ab 20.02.2023 JA

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