Die
Invalidenversicherung
© Informationsstelle AHV/IV 01.01.2005
Übersicht Themen
• Grundidee der Invalidenversicherung
• Invalidität
• Verfahren
• Anspruch
Gesetzliche Grundlagen
• Art. 34 quater (alte BV) Art. 112 (neu)
Volksabstimmung vom 18.04.1999, neue BV in Kraft seit 01.01.2000
• Bundesgesetz IVG und ATSG
Aktuellste Version Ausgabe 2005
• Verordnungen IVV, GgV, HVI, ATSV
Aktuellste Version Ausgabe 2005
• Verwaltungsweisungen
• Rechtssprechung des EVG
Die versicherten Personen
OBLIGATORISCH VERSICHERTE
Personen mit Wohnsitz in CH
Personen mit Erwerb in CH FREIWILLIG VERSICHERTE
Für Staatsangehörige der CH, EU
oder von EWR-Staaten, die ausserhalb dieses Territoriums wohnen
Wie hoch sind die Beiträge?
4,2%
0,7%
0,15%
1,0% 1) 6,05%
353 – 8’400 59 – 1’400
13 – 300 -
425 – 10’100 ARBEIT-
GEBER
ARBEIT- NEHMER
SELB-
STÄNDIGE
NICHTERWERBS- TÄTIGE, IN CHF AHV
IV EO ALV TOTAL
4,2%
0,7%
0,15%
1,0% 1) 6,05%
1) Gilt für Einkommen bis CHF 106’800.-
7,8% 2) 1,4% 2)
0,3% 2) - 9,5% 2)
2) Für Einkommen unter CHF 51’600.- andere Beitragssätze (Skala)
Die Elemente der Invalidität
MEDIZINISCHES ELEMENT
Körperlicher oder geistiger
Gesundheitsschaden
WIRTSCHAFTLICHES ELEMENT
Voraussichtl. bleibende oder längerfristige
Erwerbsunfähigkeit
KAUSAL-ZUSAMMENHANG
Arbeitsunfähigkeit Erwerbsunfähigkeit:
Der Unterschied
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
Aufgrund
Gesundheitsschaden ...
... nicht mehr arbeitsfähig im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich
Grad der
Arbeitsunfähigkeit wird durch den Arzt festgelegt
ERWERBSUNFÄHIGKEIT
Aufgrund
Gesundheitsschaden ...
... keine Erwerbsarbeit auf dem in Betracht
kommenden Arbeitsmarkt mehr möglich
Invaliditätsgrad wird von der IV-Stelle festgelegt
Grundsatz der IV:
„Eingliederung vor Rente“
1 Arbeit, bisherige Tätigkeit
2 Gesundheitsschaden, Invalidität 3 Eingliederung
4 Arbeit in neuem Beruf/Aufgabenbereich 5 Eventuell Rente
Berufliche
Massnahmen
Berufsberatung
Aktive Arbeitsvermittlung
Allenfalls berufliche Eingliederungsmassnahmen (Kurse, Arbeitstrainings, Umschulung)
Umschulung nur bei Erwerbseinbusse von mindestens 20% oder unmittelbar drohender Invalidität
Wenn Anspruch auf berufliche Massnahmen besteht, wird während dieser Zeit auch ein Taggeld
ausgerichtet
Anspruch auf berufliche Massnahmen haben Grenzgänger wenn Sie:
Unmittelbar vor Eintritt des Gesundheitsschadens in der CH erwerbstätig waren, d.h. wenn die Arbeit in der Schweiz wegen Krankheit oder Unfall
aufgegeben werden musste
Sofern noch keine andere Erwerbstätigkeit ausserhalb der CH aufgenommen wurde
Der Invaliditätsgrad bestimmt die Rente
Invaliditätsgrad in % Rente
60 100
50
0 40 70
Ab 40%
Ab 50%
Ab 70%
Ab 60%
Die Arten der
Invaliditätsbemessung
1 Allgemeine Methode
Î Einkommensvergleich Î z.B. bei Angestellten
2 Spezifische Methode
Î Betätigungsvergleich Î z.B. bei Hausfrauen
3 Gemischte Methode
Î Einkommens- und Betätigungsvergleich Î z.B. bei Hausfrauen mit
Teilerwerbstätigkeit
4 Ausserordentliche Methode
Î Betätigungsvergleich mit erwerblicher Gewichtung Î z.B. bei
Selbständigerwerbenden
Beispiel Einkommensvergleich
Erwerbseinkommen ohne Invalidisierung (Valideneinkommen)
Verkäuferin 13 x Fr. 3‘700.-- Fr. 48‘100.-- Erwerbseinkommen mit Invalidisierung
(Invalideneinkommen)
leichte Hilfsarbeiten 13 x Fr. 1‘800.- Fr. 23‘400.--
Erwerbseinbusse Fr. 24‘700.--
Invaliditätsgrad 24‘700 x 100 : 48‘100 = 51 %
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Voraussetzungen für eine IV-Rente
Erfülltes 18. Altersjahr
Mindestens 40% invalid
In der Regel Wartefrist von 1 Jahr
Verfahren / Anmeldung
• Formular „Anmeldung zum Bezug von IV-Leistungen (318.531 d)
• Einreichungsort: Kant. IV-Stelle Arbeitsort
• Wichtig: Frage 4.3 Seite 3 (haben Sie ausserhalb der Schweiz gearbeitet)
• IV leitet Kopie der Anmeldung an Schweiz.
Ausgleichskasse Genf (Internat. Verwaltungshilfe)
• Gleichzeitig Anmeldung bei zuständiger
Sozialversicherung in Deutschland
Was geschieht weiter mit den Anmeldungen?
• Schweiz. Ausgleichskasse Genf sendet Kopien aller Unterlagen an die zuständige Verbindungsstelle (oft Deutsche RE-Versicherung in Karlsruhe)
• Stelle in D leitet zwischenstaatliche Verfahren ein (Formulare E204/205/213)
• Die Sozialversicherungen prüfen die Gesuche unabhängig voneinander nach den jeweiligen nationalen Gesetzen
• Die Renten werden anschliessend getrennt
ausbezahlt
Rentenberechnung:
Vollrente (Rentenskala 44)
Mindestrente Maximalrente
Fr. 1‘075.-
Fr. 2‘150.-
bis Fr. 12‘900.- ab Fr. 77‘400.-
Massgebliches durchschnittliches Jahreseinkommen
Rentenberechnung:
Kürzung einer IV-Rente
ANNAHME: 4 JAHRE BEITRAGSLÜCKE
Mindestrente Maximalrente
Bis CHF 12‘900.- Ab CHF 77‘400.-
Fr. 1‘075.-
Fr. 2‘150.- Fr. 1‘955.-
Fr. 977.-
Massgebliches durchschnittliches Jahreseinkommen
Noch Fragen?
Wir sind für Sie da!
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