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Die Invalidenversicherung Informationsstelle AHV/IV

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Academic year: 2022

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(1)

Die

Invalidenversicherung

© Informationsstelle AHV/IV 01.01.2005

(2)

Übersicht Themen

• Grundidee der Invalidenversicherung

• Invalidität

• Verfahren

• Anspruch

(3)

Gesetzliche Grundlagen

• Art. 34 quater (alte BV) Art. 112 (neu)

Volksabstimmung vom 18.04.1999, neue BV in Kraft seit 01.01.2000

• Bundesgesetz IVG und ATSG

Aktuellste Version Ausgabe 2005

• Verordnungen IVV, GgV, HVI, ATSV

Aktuellste Version Ausgabe 2005

• Verwaltungsweisungen

• Rechtssprechung des EVG

(4)

Die versicherten Personen

OBLIGATORISCH VERSICHERTE

„ Personen mit Wohnsitz in CH

„ Personen mit Erwerb in CH FREIWILLIG VERSICHERTE

Für Staatsangehörige der CH, EU

oder von EWR-Staaten, die ausserhalb dieses Territoriums wohnen

(5)

Wie hoch sind die Beiträge?

4,2%

0,7%

0,15%

1,0% 1) 6,05%

353 – 8’400 59 – 1’400

13 – 300 -

425 – 10’100 ARBEIT-

GEBER

ARBEIT- NEHMER

SELB-

STÄNDIGE

NICHTERWERBS- TÄTIGE, IN CHF AHV

IV EO ALV TOTAL

4,2%

0,7%

0,15%

1,0% 1) 6,05%

1) Gilt für Einkommen bis CHF 106’800.-

7,8% 2) 1,4% 2)

0,3% 2) - 9,5% 2)

2) Für Einkommen unter CHF 51’600.- andere Beitragssätze (Skala)

(6)

Die Elemente der Invalidität

MEDIZINISCHES ELEMENT

Körperlicher oder geistiger

Gesundheitsschaden

WIRTSCHAFTLICHES ELEMENT

Voraussichtl. bleibende oder längerfristige

Erwerbsunfähigkeit

KAUSAL-ZUSAMMENHANG

(7)

Arbeitsunfähigkeit Erwerbsunfähigkeit:

Der Unterschied

ARBEITSUNFÄHIGKEIT

„ Aufgrund

Gesundheitsschaden ...

„ ... nicht mehr arbeitsfähig im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich

„ Grad der

Arbeitsunfähigkeit wird durch den Arzt festgelegt

ERWERBSUNFÄHIGKEIT

„ Aufgrund

Gesundheitsschaden ...

„ ... keine Erwerbsarbeit auf dem in Betracht

kommenden Arbeitsmarkt mehr möglich

„ Invaliditätsgrad wird von der IV-Stelle festgelegt

(8)

Grundsatz der IV:

„Eingliederung vor Rente“

1 Arbeit, bisherige Tätigkeit

2 Gesundheitsschaden, Invalidität 3 Eingliederung

4 Arbeit in neuem Beruf/Aufgabenbereich 5 Eventuell Rente

(9)

Berufliche

Massnahmen

„ Berufsberatung

„ Aktive Arbeitsvermittlung

„ Allenfalls berufliche Eingliederungsmassnahmen (Kurse, Arbeitstrainings, Umschulung)

„ Umschulung nur bei Erwerbseinbusse von mindestens 20% oder unmittelbar drohender Invalidität

„ Wenn Anspruch auf berufliche Massnahmen besteht, wird während dieser Zeit auch ein Taggeld

ausgerichtet

(10)

Anspruch auf berufliche Massnahmen haben Grenzgänger wenn Sie:

„ Unmittelbar vor Eintritt des Gesundheitsschadens in der CH erwerbstätig waren, d.h. wenn die Arbeit in der Schweiz wegen Krankheit oder Unfall

aufgegeben werden musste

„ Sofern noch keine andere Erwerbstätigkeit ausserhalb der CH aufgenommen wurde

(11)

Der Invaliditätsgrad bestimmt die Rente

Invaliditätsgrad in % Rente

60 100

50

0 40 70

Ab 40%

Ab 50%

Ab 70%

Ab 60%

(12)

Die Arten der

Invaliditätsbemessung

1 Allgemeine Methode

Î Einkommensvergleich Î z.B. bei Angestellten

2 Spezifische Methode

Î Betätigungsvergleich Î z.B. bei Hausfrauen

3 Gemischte Methode

Î Einkommens- und Betätigungsvergleich Î z.B. bei Hausfrauen mit

Teilerwerbstätigkeit

4 Ausserordentliche Methode

Î Betätigungsvergleich mit erwerblicher Gewichtung Î z.B. bei

Selbständigerwerbenden

(13)

Beispiel Einkommensvergleich

Erwerbseinkommen ohne Invalidisierung (Valideneinkommen)

Verkäuferin 13 x Fr. 3‘700.-- Fr. 48‘100.-- Erwerbseinkommen mit Invalidisierung

(Invalideneinkommen)

leichte Hilfsarbeiten 13 x Fr. 1‘800.- Fr. 23‘400.--

Erwerbseinbusse Fr. 24‘700.--

Invaliditätsgrad 24‘700 x 100 : 48‘100 = 51 %

====

(14)

Voraussetzungen für eine IV-Rente

„ Erfülltes 18. Altersjahr

„ Mindestens 40% invalid

„ In der Regel Wartefrist von 1 Jahr

(15)

Verfahren / Anmeldung

Formular „Anmeldung zum Bezug von IV-Leistungen (318.531 d)

Einreichungsort: Kant. IV-Stelle Arbeitsort

Wichtig: Frage 4.3 Seite 3 (haben Sie ausserhalb der Schweiz gearbeitet)

IV leitet Kopie der Anmeldung an Schweiz.

Ausgleichskasse Genf (Internat. Verwaltungshilfe)

Gleichzeitig Anmeldung bei zuständiger

Sozialversicherung in Deutschland

(16)

Was geschieht weiter mit den Anmeldungen?

Schweiz. Ausgleichskasse Genf sendet Kopien aller Unterlagen an die zuständige Verbindungsstelle (oft Deutsche RE-Versicherung in Karlsruhe)

Stelle in D leitet zwischenstaatliche Verfahren ein (Formulare E204/205/213)

Die Sozialversicherungen prüfen die Gesuche unabhängig voneinander nach den jeweiligen nationalen Gesetzen

Die Renten werden anschliessend getrennt

ausbezahlt

(17)

Rentenberechnung:

Vollrente (Rentenskala 44)

Mindestrente Maximalrente

Fr. 1‘075.-

Fr. 2‘150.-

bis Fr. 12‘900.- ab Fr. 77‘400.-

Massgebliches durchschnittliches Jahreseinkommen

(18)

Rentenberechnung:

Kürzung einer IV-Rente

ANNAHME: 4 JAHRE BEITRAGSLÜCKE

Mindestrente Maximalrente

Bis CHF 12‘900.- Ab CHF 77‘400.-

Fr. 1‘075.-

Fr. 2‘150.- Fr. 1‘955.-

Fr. 977.-

Massgebliches durchschnittliches Jahreseinkommen

(19)

Noch Fragen?

Wir sind für Sie da!

© Informationsstelle AHV/IV 01.01.2005

(20)

Bei Fragen finden Sie Merkblätter auf:

http://www.sva-ag.ch

Merkblätter

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