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Kosten der Unterkunft 2020

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Bericht zu den

Kosten der Unterkunft 2020

Jobcenter Trier Stadt

(2)

Inhaltsverzeichnis:

Kurzfassung

1. Einleitung

2. Kosten der Unterkunft – eine kurze gesetzliche Einordnung 3. Entwicklung der Richtwerte in der Stadt Trier 2016 - 2020 4. Ausgaben für Kosten der Unterkunft

5. Bedarfsgemeinschaften

6. Die tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft 2019 und 2020 7. Entwicklung der Quadratmeterzahlen in der Stadt Trier im Jahresverlauf Detailinfo und Blick zu anderen Jobcentern

Fazit

Glossar

(3)

1 Kurzfassung

 In 2020 ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften in der Stadt Trier im Vergleich zu 2019 um 10,72 % gestiegen.

 Trotz der gestiegenen Fallzahlen und der gesetzlichen Änderung bzgl. der befristeten Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, kam es in 2020 nicht zu einem überproportionalen Anstieg der Ausgaben für Kosten der Unterkunft im Vergleich zu 2019, der Anstieg betrug 12,18%.

 Der durchschnittlich anerkannte Quadratmeter-Preis blieb in 2020 mit 9,8111 Euro im Vergleich zu 2019 mit 9,8103 Euro fast identisch.

 Die Erhöhung der prozentualen Kostenbeteiligung des Bundes auf 80,5% in 2020 hat die Ausgaben für die Kommune abgefedert.

 Die steigenden Zahlen an zugezogenen Bürgerinnen und Bürgern und die steigenden Mieten in der Stadt Trier lassen die Prognose zu, dass auch in den kommenden Jahren mit steigenden Kosten der Unterkunft zu rechnen ist.

(4)

2 1. Einleitung

Das Jahr 2020 wird Menschen weltweit als das Pandemie-Jahr in Erinnerung bleiben. Es war ein Jahr unglaublicher Herausforderungen und Sorgen für jeden einzelnen, für die Gesellschaft, für die Politik und Wirtschaft.

In diesem besonderen Jahr kam den sozialen Sicherungssystemen eine grundlegende Bedeutung zu.

Unter dem Leitmotiv „Der Sozialstaat ist für alle da. Gerade jetzt“1 hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen - Sozialschutz-Pakete - auf den Weg gebracht, mit denen sichergestellt werden sollte, dass „niemand aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in existenzielle Not“2 gerät und die die „Abfederung sozialer und wirtschaftlichen Folgen aufgrund der Corona-Pandemie“ sicher stellen sollten3.

Zu diesen Maßnahmen gehörte u.a. auch der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme, welcher zuletzt im Rahmen des Sozialschutzpakets III bis zum 31.12.2021 verlängert wurde.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Pakete war von Beginn an die Angemessenheitsfiktion der Kosten für Unterkunft und Heizung. Und auch wenn das Jahr 2020 eine unglaubliche Belastung für die öffentlichen Haushalte darstellte4, kann schon an dieser Stelle gesagt werden, dass die o.g. gesetzliche Änderung bzgl. der Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten zumindest in der Stadt Trier nicht zu einem sprunghaften Anstieg der Zahlen geführt hat.

Doch wie hat sich die Wohn- und Kostensituation im Jobcenter Trier Stadt im Jahr 2020 insgesamt entwickelt? Ist etwas Besonderes hervorzuheben im Vergleich zu den Vorjahren und wie steht das Jobcenter im Vergleich zu anderen Jobcentern da? Diesen Fragen wollen wir uns hier widmen.

2. Kosten der Unterkunft – eine kurze gesetzliche Einordnung

Kosten der Unterkunft oder auch Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind neben dem Regelbedarf und den Mehrbedarfen ein konstitutiver Bestandteil des Arbeitslosengeldes II (§ 19 Abs. 1 Satz 3 SGB II). Das bedeutet, dass sie nicht im Regelbedarf enthalten sind und im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zusätzlich zum Regelbedarf und möglichen Mehrbedarfen berücksichtigt werden. Hervorzuheben ist, dass die Leistungen für den Bedarf für Unterkunft und Heizung auch dann gewährt werden können, wenn anzurechnendes Einkommen, welches immer zunächst für die Deckung des Regelbedarfs und der Mehrbedarfe berücksichtigt wird, dazu führt, dass für diese Bedarfe kein Leistungsanspruch mehr besteht (§ 19 Abs. 3 Satz 2 SGB II).

1 Quelle: https://www.bmas.de/DE/Corona/corona.html#doc866034bodyText10

2 Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/sozialschutz-paket-1733494

3 Quelle: https://www.bmas.de/DE/Corona/sozialschutz-paket.html

4 Lt. der Pressemitteilung des statistischen Bundesamts betrug das öffentliche Finanzierungsdefizit im Jahr 2020 189,2 Milliarden Euro, Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/04/PD21_169_711.html

Regelbedarf Mehrbedarf Kosten der Unterkunft

Arbeitslosengeld II

(5)

3

Der § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II besagt, dass die kreisfreien Städte und Kreise die Leistungsträger für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind, soweit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird. Die Kosten für diese Leistungen tragen grundsätzlich die Kommunen. Sie werden bei dieser Aufgabe durch den Bund unterstützt, welcher sich an den Kosten beteiligt (§ 46 Abs. 5 ff. SGB II).

Die prozentuale Kostenbeteiligung des Bundes unterliegt landesspezifischen Beteiligungsquoten. Im Rahmen der Maßnahmen für die Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung der Folgen der Covid-19-Pandemie wurde die Kostenbeteiligung in 2020 um 25 Prozent erhöht, sodass sich der Bund mit höchstens 74 % an den bundesweiten Ausgaben beteiligt. In 2020 betrug die Kostenbeteiligung des Bundes für Rheinland-Pfalz 80,5 %, in 2021 sind es 78,6 %5.

Der § 22 SGB II normiert den Umfang der anzuerkennenden Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Sie werden in der tatsächlichen Höhe anerkannt, allerdings nur soweit die Aufwendungen angemessen sind. Der Begriff der „Angemessenheit“ ist ein sog. unbestimmter Rechtsbegriff und die Kreise und kreisfreien Städte als Leistungsträger haben die Aufgabe, den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit zu konkretisieren6. Die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes unterliegt der gerichtlichen Kontrolle.

Das Ergebnis einer solchen Konkretisierung ist ein sog. „Schlüssiges Konzept“, welches die Richtwerte für angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung enthält. Der Richtwert „hat dabei nicht den Charakter einer Pauschale, weil er keine – absolute oder relative – Abgeltungswirkung (keine Kappungsgrenze) oder eine die tatsächlichen Unterkunftskosten begrenzende Wirkung hat. Der ermittelte Richtwert soll im Rahmen der Auskunfts- und Beratungspflicht (§§ 13 ff. SGB I) den Leistungsberechtigten zugänglich gemacht werden“7, d.h. eine Einzelfallprüfung wird immer vorausgesetzt.

5 Quelle: § 46 SGB II; Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2020 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2021 - BBFestV 2021)

6 Stadt Trier hat dafür das empirica Institut beauftragt

7 Richtlinie Angemessene Kosten der Unterkunft Jobcenter Trier-Stadt 0,00%

10,00%

20,00%

30,00%

40,00%

50,00%

60,00%

70,00%

80,00%

90,00%

BUNDESBETEILIGUNG IN % 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Berücksichtigung Covid-19 Pandemie Berücksichtigung

Fluchtzuwanderung

(6)

4

3. Entwicklung der Richtwerte8 in der Stadt Trier 2016 - 2020

Sofern also eine hilfebedürftige Person oder Bedarfsgemeinschaft eine neue Wohnung in der Stadt Trier anmieten möchte, wird sie im Rahmen der Beratung über die aktuellen Richtwerte für die Stadt Trier ausführlich informiert. Die aktuellen Richtwerte für die Stadt Trier sind auf der Homepage des Jobcenter Trier Stadt veröffentlicht9.

Reicht eine hilfebedürftige Person oder Bedarfsgemeinschaft einen Entwurf des Mietvertrages zwecks Prüfung der Angemessenheit ein, wird zunächst geprüft, ob die tatsächlichen Mietkosten (Kaltmiete einschl. kalter Nebenkosten) den festgelegten Richtwert übersteigen. Sofern die tatsächlichen Mietkosten den festgelegten Richtwert übersteigen, kommt es zu einer Einzelfallprüfung. Bei der Einzelfallprüfung werden alle Lebensumstände der leistungsberechtigten Person bzw.

Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Besondere Faktoren des Einzelfalls, die eine Überschreitung des Richtwertes rechtfertigen, können beispielsweise sein:

- Alleinerziehende

- lange Wohndauer bei älteren Menschen - schwere chronische Erkrankungen

- Erkrankungen, die die Mobilität erheblich beeinträchtigen 10

Eine Übernahme von unangemessenen Unterkunftskosten kommt beispielsweise dann nicht in Betracht, wenn der Empfänger durch Anmietung einer zu teuren Unterkunft die Hilfebedürftigkeit

„sehenden Auges“ herbeigeführt hat.

Entwicklung und Darstellung der Richtwerte für die gesamten Kosten der Unterkunft (Kaltmiete, kalte Nebenkosten und Heizkosten) 2016 - 202011

1-Personen-

Haushalt Warmmiete (50 Quadratmeter angemessen)

2-Personen- HaushaltBrutto Warmmiete (60Quadratmeter angemessen)

3-Personen- Haushalt Warmmiete (80

Quadratmeter angemessen)

4-Personen- Haushalt Warmmiete (90

Quadratmeter angemessen)

5-Personen- Haushalt Warmmiete (105

Quadratmeter angemessen) Stadt Trier

2018 570 640 850 940 1120

Stadt Trier

2016 550 610 780 890 1030

Steigerung in

%

3,64% 4,92% 8,97% 5,62% 8,74%

1-Personen-

Haushalt Quadratmeter - Warmmiete Preis12

2-Personen- Haushalt Quadratmeter - Warmmiete Preis

3-Personen- Haushalt Quadratmeter - Warmmiete Preis

4-Personen- Haushalt Quadratmeter - Warmmiete Preis

5-Personen- Haushalt Quadratmeter - Warmmiete Preis

Durchschnitt Quadratmeter - Warmmietenpreis Stadt Trier

2018 11,40 10,67 10,63 10,44 10,67

10,76 € Stadt Trier

2016 11,00 10,17 9,75 9,89 9,81 10,12 €

8 Richtwerte 2018 galten bis 31.03.2021. Ab 5 Personen, Einzelfallberechnung

9 https://www.jobcenter-trier-stadt.de/leistungsabteilung/kosten-der-unterkunft

10 Richtlinie „Leistungen der Unterkunft und Heizung“ Jobcenter Trier-Stadt

11 Richtwert für die Heizkosten wurde erst seit 2016 festgeschrieben

12 Richtwert im Verhältnis zur angemessenen Größe

(7)

5 Entwicklung der Richtwerte: Ausblick

Seit dem 01.04.2021 gelten für die Stadt Trier neue Richtwerte:

Angemessene Bruttokaltmieten (Euro/Wohnung) 1-Personen-

Haushalt

2-Personen- Haushalt

3-Personen- Haushalt

4-Personen- Haushalt

5-Personen- Haushalt

Stadt Trier 530 600 790 870 1020

Angemessene Heizkosten (Euro/Wohnung) 1-Personen-

Haushalt

2-Personen- Haushalt

3-Personen- Haushalt

4-Personen- Haushalt

5-Personen- Haushalt

Stadt Trier 100 100 130 140 150

Die Richtwerte orientieren sich an der Realität und den tatsächlichen Mietpreisen in der Stadt Trier.

Aufgrund der angestiegenen Mietpreisen sind auch die Richtwerte nach oben angepasst worden.

Für die Aktualisierung von Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft in der Stadt Trier hat die Stadt Trier das empirica Institut beauftragt. Das empirica Institut wertet für die Herleitung der Richtwerte die aktuellen Mieten verfügbarer Wohnungen in Trier aus. Im Fokus steht dabei, dass „zu den ermittelten Mietobergrenzen auch wirklich bedarfsgerechte Wohnungen des einfachen Standards aktuell vor Ort anmietbar sind“13. Das Ergebnis der Untersuchung ist zum Einem, dass die Bruttokaltmiete gestiegen ist. Zum Anderen zeigt sich jedoch, dass die Nebenkosten nicht gestiegen sind, sodass die Werte für die angemessenen Heizkosten für die meisten Haushaltsgrößen unverändert geblieben sind.14

1-Personen-

Haushalt Warmmiete (50 Quadratmeter angemessen)

2-Personen- HaushaltBrutto Warmmiete (60

Quadratmeter angemessen)

3-Personen- Haushalt Warmmiete (80

Quadratmeter angemessen)

4-Personen- Haushalt Warmmiete (90

Quadratmeter angemessen)

5-Personen- Haushalt Warmmiete (105

Quadratmeter angemessen) Stadt Trier

2021 630 700 920 1100 1170

Stadt Trier

2018 570 640 850 940 1120

Steigerung in

% 10,53% 9,38% 8,24% 17,02% 4,46%

1-Personen-

Haushalt Quadratmeter - Warmmiete Preis

2-Personen- Haushalt Quadratmeter - Warmmiete Preis

3-Personen- Haushalt Quadratmeter - Warmmiete Preis

4-Personen- Haushalt Quadratmeter - Warmmiete Preis

5-Personen- Haushalt Quadratmeter - Warmmiete Preis

Durchschnitt Quadratmeter - Warmmietenpreis Stadt Trier

2018 11,40 10,67 10,63 10,44 10,67

10,76 € Stadt Trier

2021 12,60 11,67 11,50 12,22 11,14

11,83 €

13 Ergebnisbericht empirica Institut: Herleitung von Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft gemäß § 22 SGB II und § 35 SGB XII in der Stadt Trier

14 Ergebnisbericht empirica Institut

(8)

6 4. Ausgaben für Kosten der Unterkunft

Ebenso wie die Richtwerte sind auch die Ausgaben für die Kosten der Unterkunft seit 2016 in der Stadt Trier kontinuierlich gestiegen. Der Anstieg betrifft sowohl die Kosten der Unterkunft inkl. Nebenkosten und Heizkosten als auch die Wohnungsbeschaffungskosten. Die Kosten für die Erstausstattung der Wohnung sind in 2020 im Vergleich zu 2016 gesunken.

Gleichzeitig stieg auch, wie bereits dargestellt, die Kostenerstattung durch den Bund.

Von 2016 zu 2020 betrug die Steigerung 35 % bei den reinen Kosten der Unterkunft, 27 % bei den Wohnungsbeschaffungskosten. Die Kosten für die Erstausstattung der Wohnung sanken um 28 %.

Die Steigerung bei der Bundeszuweisung betrug rund 107,65 % von 2016 zu 202015.

Die auffälligen Steigerungen in den Jahren 2016 zu 2017 insb. bei den Wohnungsbeschaffungskosten und den Kosten für die Erstausstattung der Wohnung (49,08 % und 45,29 %) sind primär auf die Aufnahme von Flüchtlingen im Jahr 2015 zurückzuführen. In 2016 bis 2018 endeten nach und nach die Asylverfahren und die Personen beantragten SGB II-Leistungen. In diesem Zusammenhang kam es verstärkt zum Familiennachzug und zum Umzug der Familien aus den Gewährleistungswohnungen in selbst angemieteten Wohnraum, für welchen sowohl Wohnungsbeschaffungskosten als auch die Erstausstattung benötigt wurden.

Die Steigerung von 2019 zu 2020 bei den Ausgaben für die Kosten der Unterkunft um 12,18 % ist wiederum alleine auf die durch Corona bedingte Erhöhung der Fallzahlen zurückzuführen.

15 Quelle: SAP Stadt Trier, eigene Berechnung 0

5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 25.000.000

2016 2017 2018 2019 2020

Kommunale Ausgaben KdU und Kostenerstattung Bund KdU 2016 - 2020

Kosten der Unterkunft Kostenerstattung Bund (Bundeszuweisung)

(9)

7

Den finanziellen Auswirkungen des neuen Schlüssigen Konzeptes und der Anhebung des Richtwertes ab dem 01.04.2021 wird sich der Bericht „Kosten der Unterkunft 2021“ widmen.

5. Bedarfsgemeinschaften

Im Jahr 2020 befanden sich durchschnittlich 435716 Bedarfsgemeinschaften im ALG II-Leistungsbezug im Jobcenter Trier Stadt. Die durchschnittliche Zahl der Leistungsberechtigten betrug 802317 Personen.

Die höchste Zahl an Bedarfsgemeinschaften und auch die höchste Zahl der Leistungsberechtigten sind in den Monaten Mai bis September 2020 zu finden.

Die im Vergleich zu 201918 gestiegenen Fallzahlen sind in erster Linie durch Corona bedingt – und dennoch blieb der Anstieg um 10,72 % bei den Bedarfsgemeinschaften und 10,40 % bei den Leistungsberechtigten hinter den Befürchtungen zu Beginn der Pandemie zurück.

16 Quelle: Kennzahlen 2020 – Datenbasis rev. Kreisreport, Jahresdurchschnittswert (pro Monat), eigene Berechnung

17 Quelle: Kennzahlen 2020 – Datenbasis rev. Kreisreport, Jahresdurchschnittswert (pro Monat), eigene Berechnung

18 Quelle: rev. Kreisreport, eigene Berechnung 0

200.000 400.000 600.000 800.000

2016 2017 2018 2019 2020

Wohnungsbeschaffungskosten und Erstausstattung Wohnung

Wohnungsbeschaffungskosten Erstaustattung Wohnung

3935

7267 4357

8023

0 2000 4000 6000 8000 10000

BEDARFSGEMEINSCHAFTEN LEISTUNGSBERECHTIGTE

Bedarfsgemeinschaften und

Leistungsberechtigte - Vergleich 2019 und 2020

2019 2020

(10)

8

Von den durchschnittlich 4357 Bedarfsgemeinschaften, welche sich 2020 im Leistungsbezug befanden, haben rund 95 %19 laufende Kosten der Unterkunft gehabt. Dieser Wert ist über das ganze Jahr konstant geblieben. Der Wert in 2020 liegt ganz knapp unter dem Wert von 201920.

Die gestiegenen Fallzahlen haben zu einer Erhöhung der Ausgaben für die Sozialleistung geführt und damit auch zu gestiegenen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft. Die in 2020 kurzfristig geschaffene gesetzliche Regelung, wonach die tatsächlichen Unterkunftskosten bei Neuanträgen übernommen werden, hat jedoch nicht zu einem signifikanten Anstieg der Ausgaben für die Kosten der Unterkunft geführt21.

Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften stieg von 2019 zu 2020 um 10,72 %22, die Ausgaben für die Kosten für die Unterkunft um 12,18 %. Die Wohnungsbeschaffungskosten und Erstausstattung stiegen von 2019 zu 2020 um 1,06 % bzw. 1,58 %23.

Vergleich der Ausgaben für die Kosten der Unterkunft, Erstausstattung der Wohnung, Wohnungsbeschaffungskosten 2019 - 2020:

Vergleich Leistungsberechtigte und Bedarfsgemeinschaften 2019 - 2020:

19 Datengrundlage: Wohn- und Kostensituation SGB II; Jobcenter Trier Stadt, Monatszahlen, 2020, eigene Berechnung genauer Wert: 95,18%

20 Datengrundlage: Wohn- und Kostensituation SGB II; Jobcenter Trier Stadt, Monatszahlen, 2019, eigene Berechnung genauer Wert: 95,72%

21 Jobcenter Trier Stadt Tertialbericht III/2020

22 Jahresdurchschnittswerte (eigene Berechnung)

23 Quelle: SAP Stadt Trier, eigene Berechnung

+ 12,18%

+ 1,06%

+ 1,58%

0,00% 2,00% 4,00% 6,00% 8,00% 10,00% 12,00% 14,00%

KOSTEN DER UNTERKUNFT WOHNUNGSBESCHAFFUNGSKOSTEN ERSTAUSSTATTUNG WOHNUNG

Veränderung 2019 zu 2020 Trier

+ 10,72%

+ 10,40%

10,20% 10,30% 10,40% 10,50% 10,60% 10,70% 10,80%

BEDARFSGEMEINSCHAFTEN LEISTUNGSBERECHTIGTE

Veränderung 2019 zu 2020 Trier

(11)

9

6. Die tatsächlichen und anerkannten24 Kosten der Unterkunft 2019 und 2020 – Jobcenter Trier Stadt25

Wie bereits eingangs beschrieben, wird im § 22 SGB II geregelt, im welchem Umfang die Bedarfe für die Unterkunft anerkannt werden. Sie werden lt. § 22 SGB II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, allerdings nur soweit die Aufwendungen angemessen sind (§ 22 SGB II). Diese Unterscheidung führt dazu, dass bei der Bearbeitung von ALG II-Anträgen immer zwei Werte bei den Kosten der Unterkunft hinterlegt werden: die tatsächlichen Kosten und die anerkannten Kosten. Diese können, müssen aber nicht identisch sein. Im Zuge der durch die Pandemie bedingten gesetzlichen Änderung zum SGBII wurde die befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen beschlossen, sodass in 2020 die tatsächlichen Unterkunftskosten – egal in welcher Höhe – auch in derselben Höhe anerkannt wurden, unabhängig davon, ob sie nach dem Schlüssigen Konzept angemessen oder unangemessen waren. Wichtig ist jedoch zu betonen, dass diese Regelung nur für die Bearbeitung der neu gestellten Anträge galt und nur für bereits bewohnten Wohnraum. Für Neuanmietungen und für Kundinnen und Kunden, die bereits vor der gesetzlichen Änderung in einer nicht-angemessenen Wohnung gelebt haben, galt diese Regelung nicht.

Die Steigerung bei den tatsächlichen Kosten der Unterkunft 2019 zu 2020 betrug 13,08 %. Die Steigerung bei den anerkannten Kosten der Unterkunft 2019 zu 2020 betrug 13,06 %. Auch an dieser Stelle ist festzuhalten, dass die gesetzliche Änderung, wonach die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt werden nicht zu einer signifikanten Steigerung der Kosten geführt hat, sondern dass das Verhältnis der tatsächlichen zu den anerkannten Kosten nahezu gleich zu 2019 geblieben ist. Dies lässt die Schlussfolgerung zu, dass diejenigen, die in 2020 einen Antrag auf ALG II stellten, bereits in günstigem Wohnraum lebten.

24 Nähere Beschreibung „anerkannte Kosten der Unterkunft“ siehe Glossar

25 Datengrundlage: Wohn- und Kostensituation SGB II; Jobcenter Trier Stadt, Monatszahlen, 2019 und 2020, eigene Berechnung. Die Zahlen für die tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft werden von den

Bedarfsgemeinschaften her berechnet, die solche Kosten haben. Diese Zahl weicht in der Regel bei allen Jobcentren von der Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften ab.

1.935.756,70 €

2.189.026,20 €

1.908.729,26 €

2.158.067,03 €

1.700.000,00 € 1.800.000,00 € 1.900.000,00 € 2.000.000,00 € 2.100.000,00 € 2.200.000,00 € 2.300.000,00 €

2019 2020

Tatsächliche und anerkannte Kosten der Unterkunft 2019 und 2020 - JC Trier Stadt

Tatsächliche Kosten der Unterkunft insg. (KdU, NK, HK) - Jahresdurchschnittswerte (pro Monat) Anerkannte Kosten der Unterkunft insg. (KdU, NK, HK) - Jahresdurchschnittswerte (pro Monat)

(12)

10

7. Entwicklung der Quadratmeterzahlen in der Stadt Trier im Jahresverlauf

Anzahl der Quadratmeter (Datengrundlage für Wohnsituation von Bedarfsgemeinschaften mit laufenden Kosten der Unterkunft und sinnvollen Angaben zur Wohnfläche) - Trier26:

(Datengrundlage: Bedarfsgemeinschaften mit laufenden Kosten der Unterkunft und sinnvollen Angaben zur Wohnfläche, Jahresdurchschnittswerte/pro Monat)

Anerkannte Kosten pro Quadratmeter - Trier 27

Die anerkannten Kosten pro Quadratmeter haben sich in 2020 im Vergleich zu 2019 de facto nicht verändert. Des Weiteren ist anzumerken, dass sowohl in 2019 als auch in 2020 die anerkannten Kosten der Unterkunft pro Quadratmeter weit unter dem möglichen Quadratmeterpreis für die Warmmiete lt. dem Schlüssigen Konzept lagen. Auch dies ist ein Beleg, dass die Bedarfsgemeinschaften trotz des angespannten Wohnungsmarktes in Trier günstigen Wohnraum bewohnen.

26Quelle:Wohnsituation von Bedarfsgemeinschaften mit laufenden Kosten der Unterkunft und sinnvollen Angaben zur Wohnfläche, eigene Berechnung. Die Anzahl der Quadratmeter wird von den Bedarfsgemeinschaften her berechnet, die laufende anerkannte Kosten der Unterkunft haben und für welche sinnvolle Angaben zur Wohnfläche vorliegen. Der Bestand an den Bedarfsgemeinschaften mit diesen Merkmalen weicht in der Regel und bei allen Jobcentern von der Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaftenund auch von der Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft ab.

27 Quelle: Wohn- und Kostensituation SGB II; Jobcenter Trier Stadt, Monatszahlen, 2019 und 2020, eigene Berechnung. Kosten pro Quadratmeter: Im Standardprodukt Wohnkosten werden bei den Angaben zu laufenden Kosten der Unterkunft pro Quadratmeter die Bedarfsgemeinschaften unabhängig von ihrer Wohnfläche gleichgewichtet eingerechnet. Es werden die laufenden Kosten pro Quadratmeter jeder betroffenen Bedarfsgemeinschaft errechnet und hierüber der Mittelwert gebildet.

208.316,21

237.712,19

190.000,00 200.000,00 210.000,00 220.000,00 230.000,00 240.000,00

2019 2020

Anzahl der qm - Jahresdurchschnittswert

9,81030 € 9,81112 €

9,50000 € 9,55000 € 9,60000 € 9,65000 € 9,70000 € 9,75000 € 9,80000 € 9,85000 €

2019 2020

Anerkannte Kosten der Unterkunft pro qm -

Jahresdurchschnittswert

(13)

11 Detailinfo und Blick zu anderen Jobcentern

In der folgenden Tabelle sind die Zahlen für die einzelnen Bereiche: Bestand an Bedarfsgemeinschaften, laufende anerkannte Kosten der Unterkunft, Wohnfläche der Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft und anerkannte Kosten pro Quadratmeter mit Jahresdurchschnittswerten für die Jahre 2019 und 2020 dargestellt.

Für den Blick zu anderen Jobcentern wurden zum einem die drei Jobcenter der Region: Bernkastel- Wittlich, Bitburg-Prüm und Trier-Saarburg herangezogen und zum anderen die Jobcenter, die zum sog.

Cluster des Jobcenters Trier Stadt gehören. Das Cluster oder auch Vergleichstyp ist eine statische Einordnung der Jobcenter. Dabei spielt in erster Linie die Kundinnen- und Kundenstruktur eine Rolle und nicht die Größe der Stadt oder die Einwohnerzahl. Um die Darstellung in diesem Bericht verständlicher und nachvollziehbarer zu gestalten, wurden aus dem Cluster jedoch nur diejenigen Jobcenter extrahiert, die eine ähnlich hohe Anzahl der Bedarfsgemeinschaften haben bzw. in einem Fall (fast) genau die doppelte als das Jobcenter Trier Stadt28.

Blick in die Region:

2019 –

Jahresdurchschnittswerte (pro Monat)

JC Trier, Stadt JC Bernkastel-

Wittlich JC Bitburg-Prüm JC Trier-Saarburg

Bestand an Bedarfsgemeinschaften 3.935 1.782 1.413 1.927

Laufende anerkannte Kosten der

Unterkunft 1.908.729,26 € 724.736,34 € 582.969,28 € 815.887,20 €

Wohnfläche der

Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft und sinnvollen Angaben zur

Wohnfläche in qm 208.316 110.609 95.464 118.622

Anerkannte Kosten pro qm 9,81 € 7,26 € 6,80 € 7,80 €

2020 –

Jahresdurchschnittswerte (pro Monat)

JC Trier, Stadt JC Bernkastel-

Wittlich JC Bitburg-Prüm JC Trier-Saarburg

Bestand an Bedarfsgemeinschaften 4.357 1.758 1.432 1.854

Laufende anerkannte Kosten der

Unterkunft 2.158.067,03 € 733.015,95 € 615.988,69 € 806.581,06 €

Wohnfläche der

Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft und sinnvollen Angaben zur

Wohnfläche in qm 237.712 109.508 97.200 115.526

Anerkannte Kosten pro qm 9,81 € 7,30 € 7,03 € 7,66 €

Veränderung 2019 zu 2020

in Prozent JC Trier, Stadt JC Bernkastel-

Wittlich JC Bitburg-Prüm JC Trier-Saarburg

Bestand an Bedarfsgemeinschaften + 10,72% -1,33% 1,31% -3,79%

Laufende anerkannte Kosten der

Unterkunft + 13,06% 1,14% 5,66% -1,14%

Wohnfläche der

Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft und sinnvollen Angaben zur

Wohnfläche + 14,11% -1,00% 1,82% -2,61%

Anerkannte Kosten pro qm

keine

Veränderung 0,55% 3,38% -1,79%

28Quelle: Bedarfsgemeinschaften, Leistungsberechtigte, Wohn- und Kostensituation 2019 und 2020, eigene Berechnung

(14)

12

Die Jobcenter Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich hatten in 2020 im Vergleich zu 2019 rückläufige Zahlen bei den Bedarfsgemeinschaften und den Leistungsberechtigten29. Im Gegensatz dazu verzeichnet die Stadt Trier wachsenden Zuzug. Diese Tendenz ist seit Jahren erkennbar - der wachsende Zuzug nach Trier besteht nicht erst seit 2020, bereits in 2019 verzeichnete die Stadt einen starken Zuwachs an zugezogenen Bürgerinnen und Bürgern und verbuchte sogar den Landesrekord – 2019 sind statistisch gesehen pro 1000 Einwohner 9,2 Menschen mehr nach Trier zu- als weggezogen.30 In Trier-Saarburg sind die anerkannten Kosten der Unterkunft und Wohnfläche in Quadratmeter im Vergleich zu 2019 in 2020 im Durchschnitt geringfügig gesunken31. In Bernkastel-Wittlich sind die laufenden anerkannten Kosten und die Kosten pro Quadratmeter gestiegen, trotz gesunkener Bedarfsgemeinschaftszahlen und der gesunkenen Wohnfläche.

Am Beispiel Trier-Saarburg ist auffällig, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 3,79 % zurückgegangen ist, die Kosten der Unterkunft jedoch um 1,14% bei den anerkannten Kosten der Unterkunft zurückgegangen sind.

Bitburg-Prüm verzeichnete wie auch Trier-Stadt steigende Zahlen, sowohl bei den Bedarfsgemeinschaften als auch bei den anerkannten Kosten, den Kosten pro Quadratmeter als auch bei der Wohnfläche. Die Zahlen liegen jedoch in allen vier genannten Bereichen weit unter denen der Stadt Trier.

29 Quelle: Kreisreport, rev. Daten, eigene Berechnung

30 Quelle: Trierischer Volksfreund, Ausgabe 17.05.2021

31 Quelle: Wohn- und Kostensituation SGB II (Monatszahlen) und Wohnsituation von Bedarfsgemeinschaften mit laufenden Kosten der Unterkunft und sinnvollen Angaben zur Wohnfläche, eigene Berechnung

-5,00%

0,00%

5,00%

10,00%

15,00%

20,00%

JC BERNKASTEL-WITTLICH JC BITBURG-PRÜM JC TRIER, STADT JC TRIER-SAARBURG

Darstellung der Entwicklung in Prozent 2019 - 2020 Region - Jahresdurchschnittswerte

Bestand an Bedarfsgemeinschaften

Laufende anerkannte Kosten der Unterkunft in Euro

Wohnfläche der Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft und sinnvollen Angaben zur Wohnfläche in qm

Anerkannte Kosten pro qm

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13 Blick in das Cluster/ den Vergleichstyp:

2019 – Jahres- durchschnittswerte

(pro Monat) JC Trier, Stadt JC Heidelberg, Stadt

JC Heilbronn, Stadt

JC Karlsruhe, Stadt

JC Regensburg,

Stadt

Bestand an

Bedarfsgemeinschaften 3.935 3.606 4.229 9.314 3.920

Laufende anerkannte Kosten der

Unterkunft in Euro 1.908.729,26 € 1.721.545,34 € 1.834.146,03 € 4.529.541,40 € 1.775.122,96 € Wohnfläche der

Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft und sinnvollen

Angaben zur Wohnfläche in qm 208.316 178.960 206.339 450.951 177.002

Anerkannte Kosten pro qm 9,81 € 10,70 € 10,34 € 10,79 € 10,93 €

2020 – Jahres- durchschnittswerte

(pro Monat)

JC Trier, Stadt JC Heidelberg, Stadt

JC Heilbronn, Stadt

JC Karlsruhe, Stadt

JC Regensburg,

Stadt

Bestand an

Bedarfsgemeinschaften 4.357 3.671 4.359 9.468 4.027

Laufende anerkannte Kosten der

Unterkunft in Euro 2.158.067,03 € 1.805.861,80 € 1.960.610,57 € 4.675.437,73 € 1.922.710,59 € Wohnfläche der

Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft und sinnvollen

Angaben zur Wohnfläche in qm 237.712 177.972 208.261 455.897 181.435

Anerkannte Kosten pro qm 9,81 11,05 10,95 11,11 11,40

Veränderung 2019 zu

2020 in Prozent JC Trier, Stadt JC Heidelberg, Stadt

JC Heilbronn, Stadt

JC Karlsruhe, Stadt

JC Regensburg,

Stadt

Bestand an

Bedarfsgemeinschaften + 10,72% 1,80% 3,07% 1,65% 2,73%

Laufende anerkannte Kosten der

Unterkunft + 13,06% 4,90% 6,90% 3,22% 8,31%

Wohnfläche der

Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft und sinnvollen

Angaben zur Wohnfläche + 14,11% -0,55% 0,93% 1,10% 2,50%

Anerkannte Kosten pro qm

keine

Veränderung 3,27% 5,90% 2,97% 4,30%

Im hier ausgewählten Ausschnitt des Vergleichstyps ist festzustellen, dass alle Jobcenter steigende Bedarfsgemeinschaftszahlen und steigende Zahlen bei den anerkannten Kosten der Unterkunft hatten, jedoch hat auch unter diesen Städten Trier den höchsten Zuwachs an Bedarfsgemeinschaften zu verzeichnen.

(16)

14

Am Beispiel Heidelbergs ist auffallend, dass hier die anerkannten Kosten der Unterkunft und die Kosten pro Quadratmeter gestiegen sind, obwohl es bei der Wohnfläche einen leichten Rückgang gab.

Eine mögliche statistische Verzerrung ist auszuschließen, da wie bereits geschildert der Bestand an Bedarfsgemeinschaften, für welche sinnvolle Angaben zur Wohnfläche vorliegen, in der Regel und bei allen Jobcentern von der Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften und auch von der Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft, abweicht.

Fazit

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass in 2020 die Kosten der Unterkunft wie auch die Fallzahlen und die berücksichtigten Quadratmeterzahlen in der Stadt Trier gestiegen sind. Jedoch kam es trotz der gestiegenen Fallzahlen und der Angemessenheitsfiktion nicht zu einem überproportionalen Anstieg der Kosten der Unterkunft. Der durchschnittlich gezahlte Quadratmeterpreis blieb im Vergleich zu 2019 fast identisch und weiterhin unter dem lt. dem Richtwert für die Stadt Trier möglichem. Dies ist als Hinweis zu deuten, dass diejenigen, die in 2020 einen Antrag auf ALG II stellten, bereits in günstigem Wohnraum lebten und dass in der Stadt Trier günstiger und bedarfsgerechter Wohnraum des einfachen Standards (noch) zu finden ist. Die Erhöhung der prozentualen Kostenbeteiligung des Bundes hat die Ausgaben für die Kommune abgefedert.

Auffallend ist der starke Anstieg der Fallzahlen und die damit verbundenen Kosten der Unterkunft in der Stadt Trier im Vergleich zu den Jobcentern der Region und auch im hier ausgewählten Ausschnitt des Vergleichstyps. Dies deckt sich jedoch mit dem Ergebnis, dass die Stadt Trier bereits für 2019 den Landesrekord bzgl. des starken Zuwachs an zugezogenen Bürgerinnen und Bürgern verbuchen konnte.

Die steigenden Zahlen an zugezogenen Bürgerinnen und Bürgern und die steigenden Mieten in der Stadt Trier lassen die Prognose zu, dass auch in den kommenden Jahren mit steigenden Kosten der Unterkunft zu rechnen ist – auch wenn die Bedarfsgemeinschaften trotz des angespannten Wohnungsmarktes in Trier vergleichsweise günstigen Wohnraum bewohnen.

-10,00%

0,00%

10,00%

20,00%

JC TRIER, STADT JC HEIDELBERG, STADT

JC HEILBRONN, STADT

JC KARLSRUHE, STADT

JC REGENSBURG, STADT

Darstellung der Entwicklung in Prozent 2019 - 2020 - Cluster

Bestand an Bedarfsgemeinschaften

Laufende anerkannte Kosten der Unterkunft in Euro

Wohnfläche der Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft und sinnvollen Angaben zur Wohnfläche in qm

Kosten pro qm

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15 Glossar

Leistungsberechtigte Die Gruppe der Leistungsberechtigten (LB) unterteilt sich in die beiden Gruppen der Regelleistungsberechtigten (RLB) und der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB).

Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten den Status Regelleistungsberechtigte. Dazu zählen Personen, die Anspruch auf Regelbedarf, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft oder den Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld (bis Ende Dezember 2010) haben. Sie können darüber hinaus ggf. auch einmalige Leistungen beanspruchen.

Die Regelleistungsberechtigten sind untergliedert in erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF).

Sonstige Leistungsberechtigte zeichnen sich dadurch aus, dass sie eben keinen Anspruch auf Gesamtregelleistung (GRL) haben, sondern lediglich einmalige Leistungen bzw. Leistungen in besonderen Lebenssituationen (Leistungen für Auszubildende, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit) beanspruchen.

Darüber hinaus gibt es auch nicht leistungsberechtigte Personen (NLB) innerhalb von Bedarfsgemeinschaften. Sie beziehen individuell keine Leistungen, werden aber als Personen einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Dabei handelt es sich einerseits um Personen, die vom Leistungsanspruch ausgeschlossen sind (AUS), z. B. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bezieher von Altersrente. Andererseits handelt es sich um minderjährige Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL), die in der Bedarfsgemeinschaft der Eltern leben und deren eigenes Einkommen ihren Bedarf übersteigt.

Bedarfsgemeinschaft Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Von jedem Mitglied der BG wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der BG einsetzt (Ausnahme:

Kinder).

Es besteht eine sog. bedingte Einstandspflicht.

Eine BG (gem. § 7 SGB II) hat mindestens einen Leistungsberechtigten (LB).

Des Weiteren zählen dazu:

· die im Haushalt lebenden Eltern, der im Haushalt lebende Elternteil

und/oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils des LB, sofern der LB das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

· als Partner des LB

o der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, o der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,

o eine Person, die mit dem LB in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,

· die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder des LB, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.

Bedarfsgemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-BG und sonstiger BG.

(18)

16

Vom Begriff der BG abzugrenzen sind Haushaltsgemeinschaften und Zweckgemeinschaften (wie z. B. Studenten-WGs).

Heizkosten Heizkosten sind die notwendigen Zahlungen für Heizungsenergie.

Kosten der Unterkunft Die Kosten der Unterkunft setzen sich aus monatlich anfallenden (laufenden) und einmaligen Kosten zusammen. Die Kosten werden nur in angemessener Höhe vom Jobcenter gezahlt werden. Dabei werden die regionalen Richtlinien bei der Prüfung der Angemessenheit herangezogen. Leben in einer Unterkunft neben den Bedarfsgemeinschaftsmitgliedern noch weitere Personen, so werden nur die anteiligen Kosten der Unterkunft für die

Bedarfsgemeinschaftsmitglieder übernommen.

Zu den laufenden Kosten der Unterkunft gehören

· die Unterkunftskosten (z.B. Miete),

· die Heiz- und Betriebskosten sowie

· einmalige Nachzahlungen für Heiz- und Betriebskosten.

Als einmalige Kosten der Unterkunft werden

· Wohnungsbeschaffungskosten (z.B. Umzugskosten, Mietkaution),

· Mietschulden und

· Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei selbst bewohntem Wohneigentum

zusammengefasst.

Tatsächliche Kosten der Unterkunft

Die tatsächlichen Kosten der Unterkunft sind die Kosten, die für die Wohnung bzw. für den von der Bedarfsgemeinschaft bewohnten Wohnungsanteil anfallen.

Die geltend gemachten tatsächlichen Kosten der Unterkunft können höher sein als die vom Jobcenter anerkannten Kosten der Unterkunft. Die jeweiligen Ursachen für die Differenz von tatsächlichen und anerkannten Kosten können vielfältig sein und mit den Mitteln der Statistik nicht identifiziert werden. Neben der ggf. nicht vollständigen Übernahme der Wohnkosten durch das Jobcenter kommen dafür auch andere, in der operativen Erfassung liegende Gründe in Frage. Kommt es z.B. im Rahmen von Nebenkostenabrechnungen zu Rückerstattungen, werden diese häufig über die Reduzierung der anerkannten Kosten der Unterkunft verrechnet, ohne die tatsächlichen Kosten der Unterkunft ebenfalls anzupassen. Zudem dürfte die Erfassungspraxis im Rahmen des Bewilligungsverfahrens aufgrund regional unterschiedlicher Gegebenheiten nicht in allen Jobcentern gleich sein.

Anerkannte Kosten der Unterkunft

Die anerkannten Kosten der Unterkunft bilden die Grundlage für den Bedarf der BG. Unter Berücksichtigung anrechenbarer Einkommen in der BG ergibt sich der Leistungsanspruch bzw. der ggf. durch Sanktionen geminderte Zahlungsanspruch.

Referenzen

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