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Republik. Deutsche 1 Demokratische. Montage und Reparatur an Gasanlagen .,. 5. Rohrleitungen 9 TGI.. " 5. 10, Betrieb der offenen

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1

.,.

" 5.

10,

73

Deutsche 1

Demokratische .

Montage und Reparatur an Gasanlagen Offene Wasserhaltung für

Republik

Gräben und Gruben

März 1973

TGI..

190-817

Verbindlich ab 1.10.1973

D i e s e T S t a n d a r d g i l t .für Gräben und Gruben bis zu einer Sohlenfläche von 100 m2 •

.,,, __ ... -

Inhaltsverzeichnis Seite

1. Begriffe 2

2. Arbeitsmittel 2

3. Voraussetzungen 3

4 ■ Ausbilden des Grabens oder der Grube 3

5.

Rohrleitungen 9

6. Betrieb der offenen

'

Wasserhaltung 9

7. Abbau der Wasserhaltungsanlage 10

8. Sonderfälle 10

9. Betriebsaufzeichnungen 10

1

o.

Gütemerkmale 10

Fortsetzung Seite 2 bis 11

Bestätigt: 30.3.1973, VVB Energieversorgung, Berlin

748 BG 100/51/,3

(2)

Seite 2 TGL 190-817 1. Begriffe

1.1. Offene Wasserhaltung

ist die Grundwasserabsenkung durch Entnahme des Wassers mittels Pumpen aus offenen Pumpensümpfen oder Dränage-Sammelbrunnen bei freiem Austritt des Wassers in den Berei9h des Grabens oder der Grube. Das Wasser wird den S,ammelanlagen durch offene

Gräben oder Dränleitungen zugeführt.

1.2. Dränage

ist eine Bodenentwässerung unter Verwendung von Dränrohren oder einer oder mehrerer Schichten von wasserdurchlässigem Verfüllmaterial, z.B. Kies, Schotter, Schlacke.

1.3~ Drängraben

ist ein Entwässerungsgraben mit Dränrohren oder wasserdurch- lässigem Verfüllmaterial zur Bodenentwässerung.

2. Arbeitsmittel

Werden andere als die hier aufgeführten Arbeitsmittel einge- setzt, so müssen sie den in diesem Standard angegebenen tech- nischen Parametern, Mindestabmessungen und Schutzgüten ent- sprechen.

Pumpen mit Hand- oder M9torantrieb mit einer maximalen Förder- leistung von 1 bis 20 m /h, z. B,

- Kreiselpumpe nach TGL 17-746 902

- Kreiselpumpe mit Benzinmotor SK 32/3 BM - Schmutzwasser-Kreiselpumpe HSP H 30

- Unterwassermotor-Kreis:elpumpe nach TGL 23 941 Bl. 3 - Unterwassermotor-Kreiselpumpe nach TGL 23 941 Bl. 4 - Söffelpumpe nach TGL 17-746 206

- Membranhandpumpe fahrbar nach TGL 5672 - Membranpumpe fahrbar nach TGL 5672

- Membranhandpumpe stationär nach TGL 5672 - Handflügelpumpe nach TGL 15 237

- Zweizylinder-Kolbenhandpumpe nach TGL 17-749 704

Die folgenden Arbeitsmittel sind in ihren Abmessungen auf die zum Einsatz gelangenden Pumpen abzustimmen.

- Spiralsaugschläuche aus Gummi nach TGL 16 177 - Druckschläuche ,nach TGL 121-811 Bl. 1

- Kupplungen für Saugschläuche nach TGL 121-321 bis TGL 121-323 - Kupplungen für Druckschläuche nach TGL 121-300

bis TGL 121-303 - Filter, Rohrleitungen verschiedener Abmessungen

(3)

Weitere Arbeitsmittel

1 Satz Schraubenschlüssel, Rohrzangen je nach Bedarf - Hilfsgeräte zur Aussteifung für Spundwände

- Steifen und Holzbohlen 50 mm dick nach TGL 18 981 Bl. 2 - Stahlspundbohlen, z.B. System Larssen

- Rammhämmer, Rammhauben - Vibrationsgeräte

3. Voraussetzunge~

Alle Tieferunaße sind auf Oberfläche Gelände=+ O,O zu beziehen.

3.1. Im Projekt müst3en folgende Aussagen und Unterlagen ent- halten sein:

hydrologische und hydrochemische Verhältnisse am Standort, - Bohruntersuchungsergebnisse mit Darstellung des Schichten-

profils,

- Durchlässiglrni tswert k nach Tabelle 1, - maßgebender Ruhewasserstand,

- räumliche Festlegung des Grundwasserabsenkungszieles, - Vorflutverhältnisse nach Art, Lage und maximale Aufnahme-

fähigkeit,

- Maßnahmen bei Veränderung und Ausfall der Wasserhaltungsanlage, - Hinweise über mögliche Beeinflussungen an bestehenden

Wassererfassungsanlagen und mögliche Setzungserscheinungen an vorhandenen Bauwerken innerhalb der Reichweite der Wasser- haltung.

3.2. Folgende Nachweise sind erforderlich:

·· Theoretisch zu fördernde Wassermenge,

- Erreichung des Grundwasserabsenkungszieles,

Anzahl der Brunnen oder Dränage-Sammelbrunnen oder Pumpensümpfe, Anordnung und Festlegung der Pumpenkennwerte, des Kraftstoff- bedarfes oder des Anschlußwertes,

Dimensionierung der Wasserableitung.

4. Ausbilden des Grabens oder der Grube 4.1. Allgemeine Forderungen

Bereits während des Graben- oder Grubenaushubes muß das zu- strömende Grundwasser abgepumpt werden. ·

Offene Entwässerungsgräben dürfen innerhalb des Bauwerksgrund- risses nicht angeordnet werden.

1

(4)

Seite 4 TGL 190-817

Das Wasser ist der tiefsten Stelle des Grabens oder der Grube zuzuleiten und von dort abzupumpen, z.B. nach Bild 1 und 2.

,;,gesenkter 7?7?)..

ßrundwa.sser-

spieget

/taße in m

abgesenl<ler

6rundwassers;y,,.;~ige1;:r--~~~~7777f77777~~f

.seiffti:he Enfwässerungsgräher, / Mndesttiefe des Grabens

Variante a

ungesenlder

/Jrundwassersiand

Saugschlauch abgesenkter ärundwasser-

.stand

Bild!

/1,ndestaL/schUJtie/e unter tirubensohle .

1/arianle b

Saugl<orh

Bild 2.

Die seitlichen Entwässerungsgräben sind nach Erreichen der end- gültigen Grubensohle anzulegen.

Ist eine offene Wasserhaltung aus der Grube heraus nach Bild 1 Variante a nj_cht _möglich, können im Bedarfsfall in entsprechender Anzahl und entsprechendem Abstand von der Grube Bohrungen oder Sehachtungen für offene Wasserhaltungen,

z.· B. nach Bild 1 Variante b niedergebracht werden, bei denen die Bohr- oder Sehachttiefe mindestens 2 munter die Gruben- sohle hinunterreichen muß.

Der Standort der Pumpe ist entsprechend der Saughöhe und der technischen Parameter festzulegen.

Bei fortschreitendem Grubenaushub ist unter Umständen eine Standortveränderung erforderlich.

Das Grundwasser darf durch mechanische und chemische Bestand- teile, die die Wirksamkeit der Pumpen beeinträchtigen, nicht verunreinigt werden.

(5)

TGL 190-817 Seite 5 Bei Betonierungsarbeiten ist die Wasserhaltung bis zum Erhärten des Be,tons fortzusetzen, bei Rohrgräben bis zum Abschluß der Verfüllung,.

4.2. Graben- oder Grubensohle

Auf der Sohle kann eine etwa 20 cm dicke Schicht aus Kies, Schotter oder Schlacke aufgebracht werden. Die Wirkung dieser Schicht kann dadurch erhöht werden, daß darin eine Dränrohr- leitung zum Pumpens1.11npf verlegt wird.

Der Aushub von Entwässerungsgräben neben den zu bebauenden Flächen wird empfohlen.

In diese Entwässerungsgräben sind Dränrohre in einer Kies- oder Schotterschicht zu verlegen.

Das zuströmende Wasser ist in die seitlich angeordneten Ent- wässerungsgräben zu leiten.

Pumpensumpf

JJräna.ge

A ·-r

A

J<reiselpu-npe

.llränag:

P1.1rnpensumpf

mit senkrechtem //erbau Schnitt A··A

Bild3

4.3. Seitliche Entwässerungsgräben

Die seitlichen Entwässerungsgräben sind bei geböschten Gruben nach Bild 4 auszubilden.

Bei grobkörnigem, standfestem Baugrund ist die Neigung des Böschungsfußes gleich der Neigung der Böschung nach Bild'4

a

zu wählen.

1

(6)

Seite 6 TGL 190-817

~ei weniger standfestem Baugrund besteht im Bereich des Böschungsfußes die Gefahr des Ausspülens. Zur Verhinderung des Ausspülens muß die Neigung der Böschung nach Bild 4 b verringert werden. Kann aus Platzmangel die Ausbildung nach Bild 4 b nicht erfolgen, so ist die Ausführung nach Bild

4

c zu wählen.

al

bl

c)

4.4.

Pumpensumpf

8rundwasser-

abgesenkter Brundwasser- spiegel

·=---1-

abgesenkter /Jrundwasser- 5f'"efle/

/Nüll~-Jlränage

Bild 4

4.4.1. Der Pumpensumpf ist außerhalb des Bauwerksgrundrisses an der tiefsten Stelle des Grabens oder der Grube anzuordnen.

Bei größerer Ausdehnung des Grabens oder der Grube oder bei starkem Wasserandrang können mehrere Pumpensümpfe· angeordnet werden.

Die Dränrohre sind in einer Schicht aus Kies oder Schotter zu verlegen. Bei geringem Wasserandrang genügen mit Schotter verfüllte Gräben. Die während der Ausführung des Drängrabens benötigte Schalung ist später wieder zu entfernen.

Die zulässige Fließgeschwindigkeit des Wassers in den Gräben hängt von der anstehenden Erdart ab. Das Längsgefälle der Gräben ist in den Grenzen von 1:100 bis 1:500 zu wählen.

Die Tuündesttiefe der Gräben muß 014 m betragen. Die größte Länge eines Grabenabschnittes darf 100 m nicht überschreiten.

1

(7)

Tabelle 1 Durchlässigkeitsbeiwert k Bodenart k in m/s grobkörniger Sand 10-3

feinkörniger Sand 2,9 10-5

fetter Ton 10-11

Bentonitton 10-13

Die Durchlässigkeitsbeiwerte gleich Filtergeschwindigkeit stellen maximale Werte dar.

Die Fließgeschwindii;keit des Grundwassers oder die Grundwasser- bewegung ist abhängig vom Strömungsfeld und der freigelegten Fläche des Einzugsbereiches des Grabens oder der Grube.

Sie kann mit genügender Genauigkeit nach dem.Gesetz von Darcy

Q 1c·

V = A = l

ermittelt)werden und ist proportional dem Gefälle. 1

4.4.2. Pumpensümpfe n.ach Tabelle 2

sie erzeugenden

Die :Mindesttiefe des Pumpensumpfes unterhalb des Wasserspiegels hängt von der Konstruktion des Saugkorbes der Pumpe ab.

Tabelle 2 Mindesttief'en für Pum.pensiirnpf'e

Art des Saugkorbes oder der Pumpe Mindesttiefe

m

~augkorb mit seitlichen

0ffnungen Ab 0,8

Saugkorb mit Öffnungen in der

Bodenfläche ' Rb 0,5

bei Kreiselpumpen

=

2,0

1) v Fließgeschwindigkeit des Grundwassers

Q in der Zeiteinheit durch die Fläche A.des Grund- wasserträgers strömende Vlassermenge

k Durchlässigkeitsbeiwert i hydraulisches Gefälle

1

(8)

• ' ',

Seite 8 TGL 190-817

4.4.3.

Die Sohlenfläche des Pumpensumpfes ist so groß zu wählen, daß im Pumpensumpf bequem eine Person arbeiten kann.

4.4.4.

Pumpensümpfe und Dränage-Sammelbrunnen sind neben dem Graben oder der Grube anzuordnen. Sie sind so anzulegen, daß sie nicht versanden, ein kontinuierlicher Hasserzufluß und ein störungsfreier Pumpenbetrieb möglich ist.

4.4.5. Pumpensümpfe nach Bild 5 sind auszusteifen, z. B. mit Bohlen, wenn kein standfester Boden vorhanden oder dieses durch gesetzliche Bestimmungen bei entsprechender Tiefe vorgeschrie- b~n ist •

B

j_ __

:sz

\~

ungeser,i!er lirundwas-

sersland

Schnitt A-A

abgesenkter arund- wasser.stand

1-<.--- - - schnitt B- B

/

B1/d5

Pumpensümpfe für Gruben sind sinngemäß nach Bild 5 auszu- führen.

(9)

TGL 190-817 Seite 9 -4.5. Hangentwässerung

Liegt ein Graben oder eine Grupe am Hang, so kann die Ent- wässerung z.B. nach Bild 6 mit entsprechendem Gefälle nach

dem Hang erfolgen,

/

Schnlft A-A

- -

- -

- 7

1

T.

A Grundriß

A

Blid6

4,6, Quellen

Quellen und quellartige Austritte sind gesondert zu fassen.

Ist ihr unmittelbares Ableiten nicht möglich, so muß das

Wasser in Sammelbrunnen geleitet und von dort gefördert werden.

5. Rohrleitungen

Rohrlei ttmgen sind an Kreuzungen mit Verkehrswegen zusätzlich vor Beschädigungen aller Art zu schützen,

6. Betrieb der offenen W<;isserhaltung

6,1. Der Grundwasserstand ist, wenn erforderlich, in beson- deren Beobachtungsrohren oder in Brunnen zu kontrollieren und wie festgelegt zu halten.

6.2. Das Grundwasser ist solange auf dem festgelegten Stand zu halten, wie es der Bauablauf erfordert,

Die Außerbetriebsetzung darf nur mit Zustimmung des zustän- digen Bauleiters erfolgen,

1

(10)

Seite 10 TGL 190-817

7. Abbau der Wasserhaltup,gsanlage

Nach Abbau der Wasserhaltungsanlage sind Dränage-Sammelbrunnen, Pumpensümpfe und Gräben lagenweise mit Erdstoff zu verfüllen und zu verdichten.

Der Erdstoff ist nach TGL 11 482 Bl. 2 und 4 zu verdichten.

Einbaustoffe, die der Verrottung unterliegen, sind zu ent- fernen.

8. Sonderfälle

Wassermengen, die die Fördermöglichkeit der betrieblicherseits vorhandenen Fördermittel übersteigen, können durch Anwendung des Injektions- oder des Gefrierverfahrens durch Spezialfirmen von den Bauobjekten ferngehalten werden.

9. Betriebsaufzeichnunge~

Betriebsaufzeichnungen sind nur auf ausdrückliches Verlangen der wasserwirtschaftlichen Organe zu führen, soweit sie nicht für betriebliche Zwecke benötigt werden.

10. Gütemerkmale

10.1. Der abgesenkte Grundwasserspiegel muß bei Gruben etwa 0,2 bis 0,4 m unterhalb der Grubensphle liegen.

In Rohrgräben muß der Grundwasserspiegel unterhalb der Graben- sohle liegen.

10.2. Erdarbeiten dürfen keine Auflockerungen des Baugrundes hervorrufen, die bestehende Bauwerke gefährden können.

10.3. In Drän- und offenen Entwässerungsgräben darf die Grabensohle weder durch Erosion noch durch Ablagerungen ver- ändert werden. ·,

10.4. Das Grundwasser darf bei Erd- und Pumparbeiten nicht verunreinigt werden.

Hinweise:

Trockenhaltung von Baugruben;

Wasserhaltungen siehe TGL 22 738 Bl.

Erdarbeiten; zusätzliche Forderungen

im Verkehrsbau siehe TGL 11 482 Bl.

-; zusätzliche Forderungen Tief- und Industriebau

im Hoch-,

siehe TGL 11 482 Bl.

Filtersande, Filterkiese siehe TGL 22 964 Brunnenfilterrohre, Fallfilterrohre

und Formstücke aus Steinzeug siehe TGL 117-0670 1

2 4

Brunnenausbaurohre siehe TGL 168-6401 Bl.

Baugrubenverkleidungen und

Fangdämme siehe TGL 22 237

1

1

(11)

~chutzgüte der Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren

Technische Sicherheit ~n Bohr- und Förderbetrieben (Bohrordnung)

Hoch-, Tief- und Ausbauarbeiten Brunnenbau und Bohrungen für Bau- grunduntersuchungen und Pfahl- gründungen

Grundsätze für Maschinen und Triebwerke

Herstellen von Baugruben, Leitungs- gräben und Verlegen von Leitungen in die Erde

Gesetz über den Schutz, die

Nutzung und die Instandhaltung der Gewässer und den Schutz vor Hoch- wassergefahren vom 17.4.1963 1. Durchführungsbestimmung zum Wassergesetz vom 17.4.1963

Grundlagen für die Anwendung von Montage- und Bedienungsanweisungen;

Voraussetzungen für Montagen und Reparaturen

-; Montagedurchführung

herausgegeben von der VVB Energie- versorgung, 102 Berlin, Karl-

Liebknecht-Str. 3.2 Berechnungen '

TGL 190-817 Seite 11

siehe ABA0 3/1 siehe ABA0 126/1 siehe ASA0 331/2

siehe ASA0 337/1 siehe ASA0 530/1

siehe ASA0 631/2

siehe GBl. I Nr. 5/1963

s.

77

siehe GBl. II Nr. 43/63

s.

281

siehe PTu!A 200 Bl.3 siehe PMA 200 Bl. 4

1) Fuchs, Erwin

Baugrund und Bodenmechanik 6. Auflage 1972

VEB Verlag für Bauwesen, Berlin

2 ) ·Fuchs , Erwin

Baugrube und Wasserhaltung 3. Auflage 1972

VEB Verlag für Bauwesen, Berlin

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Referenzen

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