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Neulich beim JURI-Committee in Brüssel

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www.b-i-t-online.de 20 (2017) Nr. 2 online

Bibliothek. Information. Technologie.

Hinte BIBLIOTHEKSRECHT 175

❱ Am 22. März fand in Brüs- sel eine reguläre Sitzung des Rechtsausschusses des Europarlaments, des soge- nannten „JURI-Committees“

statt. Ein Tagespunkt der Sit- zung war eine Expertenan- hörung, die unter der Über- schrift „Copyright reform:

the new mandatory excep- tions“ durchgeführt wurde.

Hintergrund der Anhörung war die geplante Reform der sogenannten InfoSoc-Richtli- nie. Die Anhörung umfasste insgesamt fünf Vorträge und Präsentationen. Sie können größtenteils von der Website des Europäischen Parlamen- tes, Rubrik Ausschüsse1, he- runtergeladen werden.

Im Mittelpunkt des Vortrags von Oliver Hinte, der als Sprecher des „Aktionsbündnis Urheberrecht für Bil- dung und Wissenschaft“2 in Brüssel war, stand die Frage, wie die im Richtlinienentwurf vorgesehene Bildungsschranke und die Schranke zum Schutz des kulturellen Erbes unter Berücksichtigung des Reports der Berichterstatterin Therese Comodini Cachia zu beurteilen ist. Hinte verwies in seinem Vortrag im We- sentlichen auf die Stellungnahme des Aktionsbünd- nisses, die diese im Rahmen der Verbändeanhörung3 beim Bundesministerium für Justiz und Verkehr in Berlin (BMJV) eingereicht hat.

Nach Ansicht des Aktionsbündnisses ist es der EU- Kommission mit ihrem Richtlinienentwurf, trotz eini- ger positiv einzuschätzenden, aber doch wieder stark eingeschränkten Weiterentwicklungen, insgesamt nicht gelungen, einen der gegenwärtigen Praxis der Produktion und Nutzung von Wissen und Informa- tion gerecht werdenden Vorschlag oder gar einen in

1 http://www.europarl.europa.eu/committees/en/juri/events-hearings.

html?id=20170320CHE01161 2 http://www.urheberrechtsbuendnis.de/

3 http://bit.ly/2oLDtIh

die Zukunft weisenden Pa- radigmenwechsel für die Urheberrechtsregulierung vorzulegen. Auch die EU- Kommission, wie schon das EU-Parlament und der EU- Rat, sollte nach Ansicht des Aktionsbündnisses die of- fenen, auf freien Zugang zu und freier Nutzung von Wis- sen und Information setzen- den Austauschformen gel- tend machen – nicht nur, aber vor allem auch in Bil- dung und Wissenschaft. Das Interesse von Gesellschaft und Wirtschaft daran muss höher gewichtet werden als der Schutz bestehender Ge- schäftsmodelle und Finan- zierungsformen der Publikationswirtschaft. Der Be- richt von Comodini Cachia enthält unabhängig davon positive Ansätze, da sie beispielsweise den Begriff der Bildung nicht an Institutionen bindet, sondern an die Aufgabe.

Insgesamt konnten sich die Committee-Mitglieder durch die Vorträge ein umfassendes Bild von den un- terschiedlichen Einschätzungen verschaffen, die hin- sichtlich der Überarbeitung des Schrankenkatalogs der Richtlinie bestehen. Die divergierenden Bewer- tungen sind natürlich in den unterschiedlichen Inter- essenlagen der Referenten begründet. Die heteroge- ne Zusammensetzung des Panels vermittelte den Teil- nehmern allerdings einen repräsentativen Überblick.❙

Neulich beim JURI-Committee in Brüssel

Oliver Hinte referierte bei der Expertenanhörung zur Überarbeitung

des Schrankenkatalogs der EU-Urheberrechtsreform, Brüssel, 22. März 2017

Oliver Hinte Geschäftsführer

Fachbibliothek Rechtswissenschaft Rechtswissenschaftliches Seminar Universität zu Köln

Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln ohinte@uni-koeln.de

Referenzen

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