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Schuldrecht Allgemeiner Teil

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Academic year: 2022

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(1)NomosLehrbuch. Schuldrecht Allgemeiner Teil. Bearbeitet von Prof. Dr. Frank Weiler. 3. Auflage 2015. Buch. 458 S. Kartoniert ISBN 978 3 8487 2198 6 Gewicht: 674 g. Recht > Zivilrecht > BGB Allgemeines Schuldrecht. schnell und portofrei erhältlich bei. Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, eBooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte..

(2) NomosLehrbuch. NomosLehrbuch. Schuldrecht Allgemeiner Teil 3. Auflage. 3. Auflage. Schuldrecht | Allgemeiner Teil. Weiler. Weiler. ISBN 978-3-8487-2198-6. Nomos BUC_Weiler_2198-6_3A.indd 1. 01.09.15 13:29.

(3) http://www.nomos-shop.de/25105. NomosLehrbuch. Prof. Dr. Frank Weiler, Universität Bielefeld. Schuldrecht Allgemeiner Teil 3. Auflage. Nomos. BUT_Weiler_2198-6_3A.indd 3. 01.09.15 13:28.

(4) http://www.nomos-shop.de/25105. Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. ISBN 978-3-8487-2198-6 (Print) ISBN 978-3-8452-6513-1 (ePDF). 3. Auflage 2016 © Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2016. Printed in Germany. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten.. BUT_Weiler_2198-6_3A.indd 4. 01.09.15 13:28.

(5) http://www.nomos-shop.de/25105. Vorwort Der Allgemeine Teil des Schuldrechts ist von großer Stofffülle und teils erheblicher Komplexität (insbesondere im Leistungsstörungsrecht) geprägt. Dieses Lehrbuch will vor allem die grundlegenden Strukturen vermitteln, die für die Anwendung der schuldrechtlichen Regelungen auf den Normalfall erforderlich sind. Es richtet sich daher vornehmlich an Studienanfänger. Sie sollen sich mit seiner Hilfe das „Handwerkszeug“ verschaffen, das sie im weiteren Verlauf des Studiums und dann vor allem im Examen brauchen werden, um auch komplizierte und problematische schuldrechtliche Fallgestaltungen erfolgreich lösen zu können. Das kann freilich nur gelingen, wenn dieses Buch nicht nur gelesen, sondern durchgearbeitet und sein Inhalt kritisch reflektiert wird – allein oder besser noch in Lerngemeinschaften. Das gilt auch für die zahlreichen Fallbeispiele, die nicht einfach konsumiert, sondern möglichst selbstständig gelöst werden sollten. Damit wird zugleich trainiert, was für den Erfolg des Studiums von entscheidender Bedeutung ist – nämlich die Umsetzung des abstrakt Gelernten in die Lösung eines konkreten Falles. Hierzu mögen auch die immer wieder eingestreuten Hinweise zur Fallbearbeitung Hilfe leisten. Im weiteren Verlauf des Studiums und für die Examensvorbereitung kann das Lehrbuch vor allem der Wiederholung jenes Stoffs dienen, auf den die examensrelevanten Probleme aufbauen, die hier nur teilweise und überwiegend kurz angesprochen sind. Weiterführende Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur finden sich in den Fußnoten. Die dritte Auflage berücksichtigt Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Literatur bis August 2015. Das Kapitel zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (§ 18) konnte verschlankt werden, da mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie auf die Darstellung des früheren Rechtszustandes verzichtet wurde. Zu berücksichtigen waren ferner die am 22. Juli 2014 in Kraft getretenen Änderungen durch das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug. Auch sonst wurde der gesamte Text durchgesehen, aktualisiert, korrigiert und teilweise neugefasst. Hinzugekommen ist ein Paragrafenverzeichnis, das die Nutzung des Buchs erleichtern soll. In die Neuauflage eingeflossen sind wieder zahlreiche Anregungen, die sich aus Diskussionen, Fragen und Antworten der Studierenden in meiner Schuldrechtsvorlesung in Bielefeld ergeben haben. Ihnen sowie den aufmerksamen Lesern, die mir Hinweise haben zukommen lassen, danke ich sehr. Mein Dank gilt außerdem meinen wissenschaftlichen Mitarbeitern Moritz Kaus und Daniel Schmitt-Egner sowie den studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vincent Bölting, Franziska Busse, Lena Dams, Gesa Modersohn und Dominik Soppe. Sie haben bei der Vorbereitung der Neuauflage in vielfältiger Weise wertvolle Hilfe geleistet. Kritik, Hinweise und Verbesserungsvorschläge (an: frank.weiler@uni-bielefeld.de) sind mir nach wie vor sehr willkommen. Bielefeld, im September 2015. 5.

(6) http://www.nomos-shop.de/25105. Inhalt 5. Vorwort Abkürzungsverzeichnis. 29. Literaturverzeichnis. 33. A. Einführung und Grundlagen §1. Schuldverhältnisse I. Der Begriff Schuldverhältnis II. Arten von Schuldverhältnissen 1. Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse 2. Gesetzliche Schuldverhältnisse a) Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677–687) b) Ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812–822) c) Unerlaubte Handlung (§§ 823–852) d) Geschäftlicher Kontakt (§ 311 Abs. 2, 3) III. Verbindlichkeit und Recht 1. Pflicht und Forderung 2. Durchsetzbarkeit der Verbindlichkeit 3. Unvollkommene Verbindlichkeiten 4. Obliegenheiten IV. Relativität des Schuldverhältnisses 1. Relatives Rechtsverhältnis 2. Schuldverhältnisse und Sachenrecht Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. §2. Regelung des Schuldrechts I. Regelungsort und -sytematik II. Geschichte und Zukunft des Schuldrechts. 35 35 36 36 37 37 38 38 38 39 39 39 40 40 41 41 41 43 44 44 45. B. Entstehung von Schuldverhältnissen §3. Entstehung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse I. Begründung durch Rechtsgeschäft 1. Entstehung durch Vertrag 2. Entstehung durch einseitiges Rechtsgeschäft 3. Entstehung durch sozialtypisches Verhalten? 4. Entstehung durch Lieferung unbestellter Waren? 5. Entstehung durch Übernahme einer Gefälligkeit? II. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit 1. Funktion und Inhalt der Vertragsfreiheit 2. Abschlussfreiheit a) Bedeutung und Einschränkungsmöglichkeiten b) Kontrahierungszwang aa) Wirkung und Reichweite des Kontrahierungszwangs bb) Gesetzlicher Kontrahierungszwang. 47 47 47 47 47 48 49 51 51 52 52 53 53 53. 7.

(7) http://www.nomos-shop.de/25105 Inhalt. §4. cc) Allgemeiner Kontrahierungszwang dd) Rechtsgeschäftlicher Kontrahierungszwang ee) Hinweis zur Fallbearbeitung 3. Inhaltsfreiheit a) Bedeutung b) Grenzen der Inhaltsfreiheit aa) Zwingendes Recht bb) Gesetzliche Verbote und Verstoß gegen die guten Sitten cc) Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen dd) Besondere schuldrechtliche Grenzen 4. Formfreiheit a) Bedeutung b) Formzwang c) Verpflichtung zur Übertragung oder zum Erwerb eines Grundstücks, § 311 b Abs. 1 aa) Funktion bb) Voraussetzungen der Formbedürftigkeit (1) Verpflichtungsgeschäft (2) Verpflichtung (3) Übertragung oder Erwerb des Eigentums an einem Grundstück cc) Reichweite des Formerfordernisses dd) Heilung eines Formmangels ee) Hinweis zur Fallbearbeitung d) Verpflichtung zur Übertragung des gegenwärtigen Vermögens, § 311 b Abs. 3 e) Vertrag unter künftigen gesetzlichen Erben, § 311 b Abs. 5. 54 55 55 56 56 56 56 57 57 57 58 58 58. Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 63. Entstehung des gesetzlichen vorvertraglichen Schuldverhältnisses I. Bedeutung des vorvertraglichen Schuldverhältnisses II. Entstehungsvoraussetzungen 1. Entstehung zwischen potenziellen Vertragspartnern, § 311 Abs. 2 a) Vertragsverhandlungen, § 311 Abs. 2 Nr. 1 b) Vertragsanbahnung, § 311 Abs. 2 Nr. 2 c) Ähnlicher geschäftlicher Kontakt, § 311 Abs. 2 Nr. 3 2. Entstehung zu Dritten, § 311 Abs. 3 a) Anwendungsbereich des § 311 Abs. 3 aa) Vorvertragliche Haftung eines Dritten bb) Vorvertraglicher Schutz eines Dritten b) Voraussetzungen der Entstehung zum haftenden Dritten aa) Inanspruchnahme besonderen Vertrauens, § 311 Abs. 3 S. 2 bb) Unmittelbares wirtschaftliches Eigeninteresse des Dritten c) Voraussetzungen der Entstehung zum geschützten Dritten 3. Pflichten aus dem vorvertraglichen Schuldverhältnis 4. Hinweis zur Fallbearbeitung Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 8. 58 58 59 59 59 60 61 61 62 62 63. 65 65 66 66 67 67 68 68 68 69 69 70 70 71 71 72 72 72.

(8) http://www.nomos-shop.de/25105 Inhalt. C. Inhalt von Schuldverhältnissen §5. Pflichten aus dem Schuldverhältnis I. Funktion und Abgrenzung schuldrechtlicher Pflichten II. Leistungspflichten 1. Arten der Leistungspflicht a) Hauptleistungspflichten b) Nebenleistungspflichten 2. Der Begriff „Leistung“ 3. Primäre und sekundäre Leistungspflichten III. Schutzpflichten 1. Inhalt von Schutzpflichten 2. Vorvertragliche Schutzpflichten a) Rechtsgüterschutz b) Vermögensschutz aa) Abbruch der Vertragsverhandlungen bb) Abschluss eines unwirksamen Vertrages c) Schutz der Entscheidungsfreiheit 3. Verhältnis zu Leistungspflichten IV. Gesetzliche Pflichten des Unternehmers bei Verbraucherverträgen und im elektronischen Geschäftsverkehr 1. Informationspflichten bei Verbraucherverträgen a) Funktion der Informationspflichten b) Verbraucherverträge c) Allgemeine Informationspflichten, § 312 a Abs. 2 d) Besondere Informationspflichten e) Rechtsfolgen bei Informationspflichtverstößen 2. Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr a) Allgemeine Pflichten b) Besondere Pflichten gegenüber Verbrauchern Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. §6. Treu und Glauben im Schuldverhältnis I. Bedeutung des § 242 II. Anwendung des § 242 1. Anwendungsmöglichkeiten 2. Konkretisierung von Treu und Glauben 3. Hinweis zur Fallbearbeitung III. Fallgruppen 1. Konkretisierung und Ergänzung von Pflichten a) Art und Weise der Leistung b) Nebenleistungs- und Schutzpflichten 2. Beschränkung der Rechtsausübung a) Unredlicher Erwerb einer Rechtsstellung b) Fehlendes Interesse des Gläubigers c) Widersprüchliches Verhalten Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 73 73 73 73 73 74 75 75 76 76 77 77 77 77 78 79 79 80 80 80 80 81 82 82 83 83 83 84 85 85 85 85 85 86 87 87 87 87 87 87 88 88 89. 9.

(9) http://www.nomos-shop.de/25105 Inhalt §7. Bestimmung des Pflichteninhalts I. Gesetzliche Schuldverhältnisse II. Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse 1. Bestimmung durch die Parteien 2. Nachträgliche Bestimmung durch eine Partei a) Entstehungsvoraussetzungen des Leistungsbestimmungsrechts b) Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts c) Maßstab der Leistungsbestimmung d) Rechtsfolgen der Verletzung des Bestimmungsmaßstabs e) Rechtsfolgen der Nichtvornahme der Bestimmung 3. Nachträgliche Bestimmung durch einen Dritten a) Entstehungsvoraussetzungen des Leistungsbestimmungsrechts b) Ausübung und Anfechtung der Leistungsbestimmung c) Maßstab der Leistungsbestimmung d) Rechtsfolgen der Verletzung des Bestimmungsmaßstabs e) Rechtsfolgen der Nichtvornahme der Bestimmung Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. §8. Leistungspflichten mit bestimmbarem Inhalt I. Gattungsschuld 1. Abgrenzung von Stück- und Gattungsschuld 2. Formen der Gattungsschuld 3. Konkretisierung der Gattungsschuld a) Funktion der Konkretisierung b) Konkretisierungsvoraussetzungen c) Wirkungen der Konkretisierung d) Hinweis zur Fallbearbeitung II. Wahlschuld 1. Begriff und Abgrenzung zur Gattungsschuld 2. Ausübung des Wahlrechts 3. Rechtsfolgen der Nichtausübung des Wahlrechts 4. Rechtsfolgen bei Unmöglichkeit III. Ersetzungsbefugnis 1. Begriff und Abgrenzung zur Wahlschuld 2. Ersetzungsbefugnis des Schuldners 3. Ersetzungsbefugnis des Gläubigers Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. §9. 10. Besondere Pflichtinhalte I. Geldschuld 1. Begriff der Geldschuld 2. Rechtliche Einordnung 3. Formen der Geldschuld a) Eigentliche Geldschuld b) Fremdwährungsschuld c) Geldsortenschuld II. Zinsschuld 1. Begriff der Zinsschuld. 90 90 90 90 91 91 92 92 92 93 93 93 94 94 94 95 95 97 97 97 98 98 98 99 99 101 101 101 101 101 102 102 102 103 103 104 105 105 105 105 105 105 106 106 106 106.

(10) http://www.nomos-shop.de/25105 Inhalt. III. IV. V. VI. VII.. 2. Entstehungsvoraussetzungen einer Zinsschuld 3. Höhe des Zinssatzes 4. Zinseszinsen 5. Hinweis zur Fallbearbeitung Schadensersatzpflicht Aufwendungsersatzpflicht Wegnahmerecht Auskunfts- und Rechenschaftspflicht Vertragsstrafe 1. Begriff und Funktion 2. Voraussetzungen der Vertragsstrafe a) Vertragsstrafeversprechen und wirksame Hauptverbindlichkeit b) Verletzung der Hauptverbindlichkeit 3. Auswirkungen auf Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche a) Erfüllungsanspruch b) Schadensersatzanspruch 4. Höhe der Vertragsstrafe. 106 107 107 108 108 108 109 109 110 110 111 111 111 112 112 112 112. Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 113. § 10 Art und Weise der Leistung I. Umfang der Leistung II. Person des Leistenden 1. Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung 2. Leistung durch Erfüllungsgehilfen 3. Leistung durch Dritte a) Voraussetzungen b) Rechtsstellung des Schuldners c) Rechtsstellung des Gläubigers d) Wirkung der Leistung durch einen Dritten 4. Ablösungsrecht des Dritten 5. Person des Leistenden in der Fallbearbeitung III. Leistungsort 1. Leistungsort und Erfolgsort 2. Arten der Schuld 3. Bestimmung des Leistungsorts 4. Leistungsort bei Geldschulden 5. Leistungsort in der Fallbearbeitung IV. Leistungszeit 1. Erfüllbarkeit und Fälligkeit 2. Bestimmung der Leistungszeit 3. Leistungszeit in der Fallbearbeitung Wiederholungs- und Vertiefungsfragen § 11 Inhaltsgestaltung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Nutzen und Gefahren Allgemeiner Geschäftsbedingungen II. Anwendungsvoraussetzungen der §§ 305 ff. 1. Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen a) Vorformulierung. 114 114 114 115 115 115 115 116 116 116 116 117 117 117 117 118 118 120 120 120 120 121 122 123 123 124 124 124. 11.

(11) http://www.nomos-shop.de/25105 Inhalt. III.. IV. V. VI.. VII.. b) Vielzahl von Verträgen c) Stellen durch Verwender 2. Sachlicher Anwendungsbereich Einbeziehung in den Vertrag 1. Einbeziehungsvoraussetzungen des § 305 Abs. 2 a) Hinweis durch Verwender b) Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme c) Einverständnis des Vertragspartners 2. Keine überraschende Klausel, § 305 c Abs. 1 3. Rechtsfolgen fehlender Einbeziehung Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang der Individualabrede Inhaltskontrolle 1. Bedeutung der Inhaltskontrolle 2. Voraussetzungen der Inhaltskontrolle 3. Durchführung der Inhaltskontrolle 4. Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1, 2 a) Unangemessene Benachteiligung, § 307 Abs. 1 S. 1 b) Regelbeispiele unangemessener Benachteiligung, § 307 Abs. 2 c) Transparenzgebot, § 307 Abs. 1 S. 2 5. Rechtsfolgen der Unwirksamkeit Prüfungsaufbau AGB-Kontrolle. 124 124 125 126 126 126 126 127 127 127 128 128 129 129 129 130 130 130 131 131 132 132. Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 133. § 12 Recht zur Verweigerung der Leistung I. Überblick II. Einrede des nichterfüllten Vertrages, § 320 1. Dogmatische Grundlage 2. Voraussetzungen a) Gegenseitiger Vertrag b) Leistungspflichten im Gegenseitigkeitsverhältnis c) Fälligkeit des Anspruchs auf Gegenleistung d) Keine vollständige Erfüllung der Gegenleistung e) Eigene Vertragstreue des Schuldners f) Kein Ausschluss der Einrede 3. Rechtsfolgen 4. Hinweise zur Fallbearbeitung 5. Prüfungsaufbau III. Allgemeines Zurückbehaltungsrecht, § 273 1. Dogmatische Grundlage 2. Voraussetzungen a) Wechselseitigkeit der Ansprüche b) Konnexität der Ansprüche c) Fälligkeit des Gegenanspruchs d) Kein Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts 3. Rechtsfolgen. 12. 135 135 136 136 136 136 136 137 137 137 138 138 138 139 139 139 139 139 139 140 141 141.

(12) http://www.nomos-shop.de/25105 Inhalt 4. Hinweise zur Fallbearbeitung 5. Prüfungsaufbau. 141 142. Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 142. D. Erlöschen von Schuldverhältnissen § 13 Die Erfüllung I. Begriff und dogmatische Einordnung II. Voraussetzungen der Erfüllung 1. Bewirken der Leistung 2. Geschuldete Leistung 3. Leistung an Gläubiger a) Empfangszuständiger Gläubiger b) Leistung an Nichtgläubiger III. Rechtsfolgen der Erfüllung 1. Erlöschen der Leistungspflicht 2. Pflichten des Gläubigers IV. Annahme einer anderen als der geschuldeten Leistung 1. Abgrenzungen 2. Leistung an Erfüllungs statt a) Voraussetzungen und Rechtsfolgen b) Haftung für Mängel 3. Leistung erfüllungshalber V. Prüfungsaufbau 1. Erfüllung, § 362 2. Leistung an Erfüllungs statt, § 364 Abs. 1 Wiederholungs- und Vertiefungsfragen § 14 Aufrechnung I. Funktion und Terminologie II. Aufrechnungsvoraussetzungen 1. Aufrechnungslage a) Gegenseitigkeit der Forderungen b) Gleichartigkeit der Forderungen c) Durchsetzbarkeit der Gegenforderung d) Erfüllbarkeit der Hauptforderung 2. Aufrechnungserklärung 3. Kein Ausschluss der Aufrechnung a) Vertraglicher Ausschluss b) Gesetzlicher Ausschluss aa) Beschlagnahmte Hauptforderung, § 392 bb) Hauptforderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, § 393 cc) Unpfändbare Hauptforderung, § 394 III. Wirkung der Aufrechnung IV. Prüfungsaufbau Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 143 143 144 144 144 145 145 145 146 146 147 147 147 148 148 149 150 151 151 151 151 152 152 153 153 153 154 154 155 155 155 155 156 156 156 157 158 158 158. 13.

(13) http://www.nomos-shop.de/25105 Inhalt § 15 Hinterlegung, Erlass und andere Erlöschensgründe I. Hinterlegung 1. Funktion und Verfahren 2. Hinterlegungsvoraussetzungen a) Leistungsberechtigung des Schuldners b) Hinterlegungsfähige Sache c) Hinterlegungsgrund 3. Wirkungen der Hinterlegung II. Erlass III. Negatives Schuldanerkenntnis IV. Konfusion V. Aufhebungsvertrag VI. Unmöglichkeit Wiederholungs- und Vertiefungsfragen § 16 Kündigung I. Begriff und Funktion II. Ordentliche und außerordentliche Kündigung III. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund, § 314 1. Kündigungsvoraussetzungen a) Wichtiger Grund b) Fristsetzung bzw. Abmahnung bei Pflichtverletzung 2. Kündigungserklärung 3. Rechtsfolgen der Kündigung 4. Prüfungsaufbau Wiederholungs- und Vertiefungsfragen § 17 Rücktritt I. Begriff, Funktion und Wirkung II. Rücktrittsvoraussetzungen 1. Rücktrittsrecht 2. Rücktrittserklärung 3. Kein Ausschluss des Rücktritts III. Rechtsfolgen des Rücktritts 1. Erlöschen der Leistungspflichten 2. Rückgewähr empfangener Leistungen 3. Wertersatz statt Rückgewähr empfangener Leistungen a) Problemüberblick b) Anspruchsgrundlagen und -voraussetzungen aa) Ausschluss der Rückgewähr aufgrund der Natur des Erlangten bb) Verbrauch, Veräußerung, Belastung, Verarbeitung oder Umgestaltung cc) Verschlechterung oder Untergang c) Berechnung des Wertersatzes 4. Herausgabe gezogener Nutzungen 5. Wertersatz für nicht gezogene Nutzungen 6. Verwendungsersatz. 14. 160 160 160 160 160 160 160 161 161 161 162 162 162 163 164 164 164 165 165 165 166 167 167 167 168 169 169 169 170 170 170 171 171 171 171 171 172 172 172 173 176 176 176 177.

(14) http://www.nomos-shop.de/25105 Inhalt 7. Schadensersatz 8. Herausgabe des stellvertretenden commodums. 177 178. Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 179. § 18 Widerruf bestimmter Verbraucherverträge I. Überblick 1. Begriff und Funktion 2. Regelungssystematik und Wirkungen II. Widerrufsvoraussetzungen 1. Vertragsabschlusserklärung 2. Widerrufsrecht a) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge aa) Verbrauchervertrag über eine entgeltliche Leistung bb) Situative Voraussetzungen cc) Ausschluss des Widerrufsrechts b) Fernabsatzvertrag aa) Verbrauchervertrag über eine entgeltliche Leistung bb) Ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln cc) Ausschluss des Widerrufsrechts 3. Widerrufserklärung a) Erklärung des Widerrufs b) Form der Widerrufserklärung c) Widerrufsfrist d) Wahrung der Widerrufsfrist III. Rechtsfolgen des Widerrufs 1. Rückgewähr empfangener Leistungen a) Überblick b) Inhalt und Modalitäten des Rückgewähranspruchs c) Rückgewährfrist 2. Wertersatz a) Überblick b) Wertersatz für Wertverlust der Ware c) Wertersatz wegen beschaffenheitsbedingter Unmöglichkeit der Rückgewähr 3. Schadensersatz 4. Nutzungen IV. Verbundene Verträge 1. Problemlagen bei verbundenen Verträgen 2. Anwendungsbereich der §§ 358, 359 a) Verbundene Verträge b) Zusammenhängende Verträge 3. Widerrufsdurchgriff a) Widerruf des finanzierten Vertrages b) Widerruf des Verbraucherdarlehensvertrages c) Rechtsfolgen des Widerrufsdurchgriffs 4. Einwendungsdurchgriff Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 180 180 180 180 181 181 182 182 183 183 185 186 186 186 187 187 187 188 188 190 190 190 190 190 192 193 193 193 194 195 195 195 195 196 196 197 198 198 198 198 199 200. 15.

(15) http://www.nomos-shop.de/25105 Inhalt. E. Störung von Schuldverhältnissen 201 201 201. § 19 Überblick: Das Leistungsstörungsrecht I. Störungen im Schuldverhältnis II. Leistungsstörungen 1. Die drei großen Fragen (Regelungssystematik des Leistungsstörungsrechts) a) Das Schicksal der Leistungspflicht b) Sekundäransprüche des Gläubigers c) Das Schicksal der Gegenleistungspflicht 2. Die Formen der Leistungsstörung a) Pflichtverletzung als Zentralbegriff b) Störungen der Leistungspflicht aa) Nichtleistung wegen Unmöglichkeit bb) Verzögerung der Leistung cc) Schlechtleistung c) Störung der Schutzpflicht 3. Hinweise zur Fallbearbeitung. 201 201 202 203 203 203 204 204 204 205 205 205. § 20 Wegfall der Leistungspflicht bei Unmöglichkeit I. Regelungsüberblick II. Unmöglichkeit 1. Unmöglichkeitsgründe a) Physische Unmöglichkeit b) Rechtliche Unmöglichkeit c) Absolutes Fixgeschäft 2. Maßgeblicher Leistungsgegenstand 3. Teilweise Unmöglichkeit 4. Vorübergehende Unmöglichkeit III. Unverhältnismäßiger Leistungsaufwand 1. Hintergrund des § 275 Abs. 2 2. Bezugspunkte der Verhältnismäßigkeitsprüfung 3. Verhältnismäßigkeit 4. Rechtsfolge des § 275 Abs. 2 5. Abgrenzung zur wirtschaftlichen Unmöglichkeit IV. Persönliche Unzumutbarkeit 1. Hintergrund des § 275 Abs. 3 2. Abwägungsentscheidung 3. Rechtsfolge des § 275 Abs. 3. 207 207 208 208 208 209 210 211 211 211 212 212 213 214 215 215 216 216 216 217. Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 217. § 21 Überblick: Sekundäransprüche des Gläubigers I. Schadensersatz 1. Funktion von Schadensersatzansprüchen 2. Schadensarten a) Schadensersatz statt der Leistung b) Schadensersatz neben der Leistung 3. Regelungsstruktur der Schadensersatzansprüche II. Aufwendungsersatz. 219 219 219 219 219 221 223 225. 16.

(16) http://www.nomos-shop.de/25105 Inhalt III. Herausgabe des Ersatzes. 225. Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 226. § 22 Die Pflichtverletzung I. Begriff II. Formen der Pflichtverletzung 1. Nichtleistung wegen Unmöglichkeit 2. Verzögerung der Leistung 3. Schlechtleistung 4. Verletzung einer Schutzpflicht. 227 227 228 228 229 229 230. Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 230. § 23 Das Vertretenmüssen I. Begriff und Funktion II. Verschulden des Schuldners 1. Verantwortungsfähigkeit 2. Form des Verschuldens a) Vorsatz b) Fahrlässigkeit 3. Mildere Haftung a) Vertraglich vereinbarte Haftungsmilderungen b) Gesetzliche Haftungsmilderungen aa) Beschränkung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bb) Beschränkung auf eigenübliche Sorgfalt c) Haftungsmilderung aus dem Inhalt des Schuldverhältnisses III. Strengere (verschuldensunabhängige) Haftung des Schuldners 1. Vertragliche und gesetzliche Haftungsverschärfungen 2. Haftungsverschärfung aus dem Inhalt des Schuldverhältnisses a) Geldschulden b) Garantieübernahme c) Beschaffungsrisikoübernahme IV. Zurechnung von fremdem Verschulden 1. Funktion der Verschuldenszurechnung 2. Zurechnungsvoraussetzungen a) Vorrang privatautonomer Regelungen b) Schuldverhältnis c) Hilfsperson aa) Gesetzlicher Vertreter bb) Erfüllungsgehilfe d) Handeln in Erfüllung der Verbindlichkeit e) Verschulden der Hilfsperson 3. Rechtsfolge Wiederholungs- und Vertiefungsfragen § 24 Einfacher Schadensersatz I. Anwendungsbereich II. Anspruchsvoraussetzungen 1. Schuldverhältnis. 231 231 231 231 232 232 233 234 234 235 235 236 237 237 238 238 238 239 239 240 240 241 241 241 241 241 242 243 244 245 245 247 247 247 247. 17.

(17) http://www.nomos-shop.de/25105 Inhalt 2. Pflichtverletzung 3. Vertretenmüssen a) Bezugspunkt b) Vermutung des Vertretenmüssens 4. Schaden a) Integritätsschäden bei Schutzpflichtverletzungen b) Mangelfolgeschäden bei Schlechtleistungen c) Begleitschäden bei Unmöglichkeit III. Prüfungsaufbau Wiederholungs- und Vertiefungsfragen § 25 Verzögerungsschadensersatz und Schuldnerverzug I. Anwendungsbereich und Regelungsstruktur II. Voraussetzungen des Schuldnerverzugs 1. Wirksamer, fälliger und einredefreier Anspruch 2. Mahnung a) Begriff und Anforderungen b) Zeitpunkt der Mahnung c) Entbehrlichkeit der Mahnung aa) Kalendermäßige Bestimmung oder Berechenbarkeit der Leistungszeit, § 286 Abs. 2 Nr. 1, 2 bb) Ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung, § 286 Abs. 2 Nr. 3 cc) Besondere Gründe, § 286 Abs. 2 Nr. 4 d) Verzug ohne Mahnung bei Entgeltforderungen 3. Nichtleistung 4. Vertretenmüssen III. Rechtsfolgen des Schuldnerverzugs 1. Verzögerungsschadensersatz 2. Verschärfung der Schuldnerhaftung 3. Verzugszinsen 4. Verzugspauschale IV. Prüfungsaufbau 1. Verzögerungsschadensersatz, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 2. Verzugszinsen, § 288 Abs. 1 3. Verzugspauschale, § 288 Abs. 5 Wiederholungs- und Vertiefungsfragen § 26 Schadensersatz statt der Leistung I. Anwendungsbereich und Regelungsstruktur II. Schadensersatz statt der Leistung wegen Leistungsverzögerung oder Schlechtleistung 1. Anwendungsbereich 2. Anspruchsvoraussetzungen a) Schuldverhältnis b) Pflichtverletzung c) Fristsetzung aa) Funktion und Anforderungen. 18. 247 248 248 248 249 249 250 252 253 253 254 254 254 255 255 255 256 257 257 258 258 259 259 260 261 261 262 263 264 264 264 265 265 265 266 266 266 266 267 267 267 268 268.

(18) http://www.nomos-shop.de/25105 Inhalt bb) Zeitpunkt der Fristsetzung cc) Entbehrlichkeit der Fristsetzung dd) Abmahnung statt Fristsetzung d) Erfolglosigkeit der Fristsetzung e) Vertretenmüssen f) Schaden 3. Rechtsfolgen a) Wahl zwischen Erfüllung und Schadensersatz b) Schadensersatz statt der Leistung aa) Ersatzfähige Schäden bb) Art des Schadensersatzes cc) Berechnung bei gegenseitigen Verträgen c) Schadensersatz statt der ganzen Leistung aa) Problemüberblick bb) Quantitative Teilleistung cc) Schlechtleistung (qualitative Teilleistung) dd) Rückgewähranspruch des Schuldners 4. Prüfungsaufbau III. Schadensersatz statt der Leistung wegen nachträglicher Unmöglichkeit 1. Anwendungsbereich 2. Anspruchsvoraussetzungen a) Schuldverhältnis b) Pflichtverletzung c) Vertretenmüssen d) Schaden 3. Rechtsfolgen a) Schadensersatz statt der Leistung b) Schadensersatz statt der ganzen Leistung 4. Prüfungsaufbau IV. Schadensersatz statt der Leistung wegen anfänglicher Unmöglichkeit 1. Anwendungsbereich 2. Anspruchsvoraussetzungen a) Vertrag b) Anfängliche Unmöglichkeit c) Vertretenmüssen d) Schaden 3. Rechtsfolgen 4. Prüfungsaufbau V. Schadensersatz statt der Leistung wegen Schutzpflichtverletzung 1. Anwendungsbereich 2. Anspruchsvoraussetzungen a) Schuldverhältnis b) Pflichtverletzung c) Vertretenmüssen d) Unzumutbarkeit 3. Rechtsfolgen a) Wahl zwischen Erfüllung und Schadensersatz statt der Leistung b) Schadensersatz statt der Leistung. 269 269 270 270 271 271 272 272 273 273 274 274 275 275 276 277 278 278 279 279 279 279 280 280 281 281 281 281 282 283 283 283 283 284 284 285 285 286 286 286 287 287 287 287 287 288 288 288. 19.

(19) http://www.nomos-shop.de/25105 Inhalt c) Schadensersatz statt der ganzen Leistung 4. Prüfungsaufbau. 288 289. Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 289. § 27 Aufwendungsersatz I. Ersatzfähigkeit nutzloser Aufwendungen 1. Aufwendungsersatz als Teil des Schadensersatzes statt der Leistung 2. Aufwendungsersatz nach § 284 bzw. § 311 a Abs. 2 3. Aufwendungsersatz oder Schadensersatz statt der Leistung II. Anwendungsbereich des § 284 und § 311 a Abs. 2 III. Voraussetzungen des § 284 bzw. § 311 a Abs. 2 1. Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung 2. Aufwendungen 3. Zweckverfehlung IV. Rechtsfolgen des § 284 bzw. § 311 a Abs. 2 V. Prüfungsaufbau 1. Aufwendungsersatz nach §§ 280 Abs. 1, 3, 281–283, 284 2. Aufwendungsersatz nach § 311 a Abs. 2 S. 1 Wiederholungs- und Vertiefungsfragen § 28 Herausgabe des Ersatzes I. Funktion und Anwendungsbereich II. Anspruchsvoraussetzungen 1. Leistungsbefreiung nach § 275 Abs. 1–3 2. Surrogaterlangung a) Ersatz für die geschuldete Leistung b) Kausalität III. Rechtsfolgen IV. Prüfungsaufbau Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 291 291 291 292 293 293 294 294 294 295 295 296 296 296 296 297 297 297 297 298 298 298 299 299 300. § 29 Überblick: Das Schicksal der Gegenleistung I. Erlöschensgründe 1. Erlöschen der Gegenleistungspflicht kraft Gesetzes 2. Rücktritt vom gegenseitigen Vertrag 3. Schadensersatz statt der Leistung II. Regelungsstruktur der Rücktrittsgründe III. Das Verhältnis von Rücktritt und Schadensersatz. 301 301 301 301 302 302 303. § 30 Erlöschen der Gegenleistungspflicht kraft Gesetzes I. Anwendungsbereich und Funktion II. Voraussetzungen des Erlöschens 1. Gegenseitiger Vertrag 2. Ausschluss der Leistungspflicht 3. Leistungspflicht im Gegenseitigkeitsverhältnis 4. Keine unbehebbare Schlechtleistung. 304 304 304 304 304 305 305. 20.

(20) http://www.nomos-shop.de/25105 Inhalt III. Fortbestand der Gegenleistungspflicht 1. Verantwortlichkeit des Gläubigers a) Alleinige oder weit überwiegende Verantwortlichkeit des Gläubigers b) Beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit 2. Annahmeverzug IV. Rechtsfolgen 1. Erlöschen der Gegenleistungspflicht a) Vollständige Unmöglichkeit der Leistungspflicht b) Teilweise Unmöglichkeit 2. Rückforderung bereits erbrachter Gegenleistung 3. Verhältnis zur Surrogatherausgabe V. Prüfungsaufbau Wiederholungs- und Vertiefungsfragen § 31 Rücktritt vom gegenseitigen Vertrag I. Rücktritt wegen Leistungsverzögerung oder Schlechtleistung 1. Anwendungsbereich 2. Rücktrittsvoraussetzungen a) Gegenseitiger Vertrag b) Nicht- oder Schlechtleistung trotz Leistungsmöglichkeit c) Fristsetzung d) Erfolglosigkeit der Fristsetzung 3. Ausschluss des Rücktrittsrechts a) Unerhebliche Schlechtleistung b) Verantwortlichkeit des Gläubigers c) Annahmeverzug 4. Rechtsfolgen a) Wahlrecht zwischen Erfüllung und Rücktritt b) Rücktritt bei quantitativer Teilleistung aa) Teilrücktritt bb) Rücktritt vom ganzen Vertrag 5. Prüfungsaufbau II. Rücktritt wegen Unmöglichkeit 1. Anwendungsbereich und Funktion 2. Rücktrittsvoraussetzungen und Ausschlussgründe 3. Rechtsfolgen 4. Prüfungsaufbau III. Rücktritt wegen Schutzpflichtverletzung 1. Anwendungsbereich 2. Rücktrittsvoraussetzungen 3. Rechtsfolgen 4. Prüfungsaufbau Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 306 306 306 307 308 308 308 308 308 309 309 310 310 311 311 311 311 311 311 312 313 314 314 315 315 316 316 316 316 317 317 317 317 318 318 319 319 319 319 319 320 320. 21.

(21) http://www.nomos-shop.de/25105 Inhalt § 32 Annahmeverzug I. Begriff und Bedeutung II. Voraussetzungen des Annahmeverzugs 1. Möglichkeit der Leistung 2. Erfüllbarkeit der Leistung 3. Angebot der Leistung a) Tatsächliches Angebot b) Wörtliches Angebot c) Entbehrlichkeit des Angebots 4. Nichtannahme der Leistung III. Rechtsfolgen des Annahmeverzugs 1. Fortbestand der primären Leistungspflicht 2. Sekundäransprüche des Schuldners 3. Privilegierungen des Schuldners a) Veränderter Haftungsmaßstab b) Wegfall der Verzinsungspflicht c) Herausgabe gezogener Nutzungen d) Recht zur Besitzaufgabe 4. Gefahrübergang a) Leistungsgefahr bei Gattungs- und Geldschulden b) Gegenleistungsgefahr IV. Prüfungsaufbau Wiederholungs- und Vertiefungsfragen § 33 Störung der Geschäftsgrundlage I. Problemstellung und Lösungsansatz des § 313 II. Subsidiarität des § 313 III. Voraussetzungen 1. Geschäftsgrundlage a) Objektive und subjektive Geschäftsgrundlage b) Regelung der Geschäftsgrundlage in § 313 Abs. 1, 2 2. Wegfall oder Fehlen der Geschäftsgrundlage a) Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 1) b) Fehlen der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 2) 3. Unzumutbarkeit a) Kriterien der Unzumutbarkeit b) Unzumutbarkeit bei Äquivalenzstörungen c) Unzumutbarkeit bei Verwendungszweckstörungen IV. Rechtsfolgen 1. Anspruch auf Vertragsanpassung 2. Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 321 321 321 321 322 322 322 322 323 323 324 324 324 325 325 325 325 326 326 326 327 328 328 329 329 330 330 330 330 332 332 332 332 333 333 334 334 335 335 336 336. F. Einbeziehung Dritter in das Schuldverhältnis § 34 Vertrag zugunsten Dritter I. Zulässigkeit und Formen des Vertrages zugunsten Dritter 1. Möglichkeit eines Vertrages zugunsten Dritter. 22. 337 337 337.

(22) http://www.nomos-shop.de/25105 Inhalt. II.. III.. IV.. V.. 2. Echter und unechter Vertrag zugunsten Dritter 3. Vertrag zugunsten Dritter und mit Schutzwirkung zugunsten Dritter Rechtsbeziehungen der Beteiligten 1. Deckungsverhältnis 2. Valutaverhältnis 3. Vollzugsverhältnis Die Rechtsstellung des Dritten 1. Erwerb des Forderungsrechts 2. Ansprüche und Rechte bei Leistungsstörungen Rechtsstellung des Versprechenden 1. Einwendungen 2. Ansprüche und Rechte bei Leistungsstörungen Rechtsstellung des Versprechensempfängers 1. Eigener Anspruch auf Leistungserbringung 2. Ansprüche und Rechte bei Leistungsstörungen. 337. Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 343. § 35 Schuldverhältnis mit Schutzwirkung zugunsten Dritter I. Überblick 1. Begriff und Funktion 2. Rechtsgrundlage 3. Abgrenzungen II. Einbeziehungsvoraussetzungen 1. Gefahrennähe des Dritten 2. Einbeziehungsinteresse des Gläubigers 3. Erkennbarkeit für den Schuldner 4. Schutzbedürftigkeit des Dritten III. Rechtsfolgen der Einbeziehung 1. Entstehung von Schutzpflichten 2. Anspruch auf Schadensersatz bei Pflichtverletzung Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 338 339 339 339 340 340 340 341 341 341 342 342 342 342. 344 344 344 345 346 346 346 347 348 348 349 349 349 350. G. Veränderung der Beteiligten des Schuldverhältnisses § 36 Überblick: Gläubiger- und Schuldnerwechsel I. Auswechslung des Gläubigers 1. Möglichkeiten eines Gläubigerwechsels 2. Abgrenzungen a) Vertragsübernahme b) Einziehungsermächtigung II. Auswechslung des Schuldners 1. Möglichkeiten eines Schuldnerwechsels 2. Abgrenzungen a) Vertragsübernahme b) Schuldbeitritt c) Erfüllungsübernahme Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 351 351 351 351 351 351 352 352 352 352 352 353 353. 23.

(23) http://www.nomos-shop.de/25105 Inhalt § 37 Gläubigerwechsel durch Forderungsabtretung I. Überblick 1. Begriff und Rechtsnatur 2. Wirtschaftliche Bedeutung 3. Anwendungsbereich und Regelungsstruktur II. Voraussetzungen der Abtretung 1. Abtretungsvertrag 2. Bestand der Forderung 3. Forderungsinhaberschaft des Zedenten 4. Abtretbarkeit der Forderung a) Veränderung des Inhalts b) Unpfändbarkeit der Forderung c) Vertraglicher Abtretungsausschluss III. Rechtsfolgen der Abtretung 1. Übergang der Forderung 2. Übergang von Neben- und Vorzugsrechten 3. Pflichten des Altgläubigers IV. Schutz des Schuldners 1. Regelungsfunktion der §§ 404–410 2. Einwendungen gegen die Forderung 3. Einwendungen gegen die Abtretung 4. Rechtshandlungen des unwissenden Schuldners gegenüber dem Altgläubiger a) Leistung an den Altgläubiger b) Rechtsgeschäft mit dem Altgläubiger c) Kenntnis des Schuldners 5. Aufrechnung nach Abtretung a) Aufrechnung gegenüber dem Altgläubiger b) Aufrechnung gegenüber dem Neugläubiger aa) Aufrechnungslage bei Abtretung bb) Späterer Eintritt der Aufrechnungslage 6. Mehrfache Abtretung 7. Abtretungsanzeige 8. Aushändigung der Abtretungsurkunde V. Prüfungsaufbau Wiederholungs- und Vertiefungsfragen § 38 Schuldnerwechsel durch Schuldübernahme I. Überblick 1. Begriff und Rechtsnatur 2. Wirtschaftliche Bedeutung II. Voraussetzungen der Schuldübernahme 1. Vertrag zwischen Neuschuldner und Gläubiger 2. Vertrag zwischen Altschuldner und Neuschuldner III. Rechtsfolgen der Schuldübernahme 1. Schuldnerwechsel 2. Einwendungen des Neuschuldners 3. Schicksal von Neben- und Vorzugsrechten. 24. 354 354 354 354 355 355 355 356 356 357 357 357 358 358 358 359 359 359 359 360 361 361 361 362 362 363 363 363 363 364 365 366 366 366 367 368 368 368 368 368 369 369 370 370 370 372.

(24) http://www.nomos-shop.de/25105 Inhalt IV. Rechtsverhältnis zwischen Alt- und Neuschuldner Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 372 372. H. Gläubiger- und Schuldnermehrheiten § 39 Gläubigermehrheit I. Überblick II. Teilbarkeit der Leistung III. Arten der Gläubigermehrheit 1. Teilgläubigerschaft 2. Gesamtgläubigerschaft 3. Mitgläubigerschaft Wiederholungs- und Vertiefungsfragen § 40 Schuldnermehrheit I. Überblick II. Teilschuld 1. Begriff und Rechtsfolgen 2. Abgrenzung zur Gesamtschuld III. Gesamtschuld 1. Begriff 2. Entstehung der Gesamtschuld a) Gesetzliche Anordnung b) Auslegungsregel des § 427 c) Entstehung nach § 421 3. Rechtsfolgen im Außenverhältnis zum Gläubiger a) Forderungsrecht des Gläubigers b) Wirkung schuldbeeinflussender Umstände 4. Rechtsfolgen im Innenverhältnis der Gesamtschuldner a) Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 b) Forderungsübergang, § 426 Abs. 2 5. Gestörte Gesamtschuld IV. Gemeinschaftliche Schuld Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 373 373 373 374 374 375 376 376 377 377 377 377 377 378 378 378 378 379 379 381 381 381 382 382 383 384 386 387. I. Schadensrecht § 41 Überblick über das Schadensrecht I. Regelungsgehalt der §§ 249–255 II. Regelungsstruktur III. Funktionen des Schadensersatzes Wiederholungs- und Vertiefungsfragen § 42 Der Schaden I. Unfreiwillige Einbuße II. Vermögens- und Nichtvermögensschaden 1. Notwendigkeit der Unterscheidung 2. Ermittlung des Schadens. 388 388 388 389 389 390 390 390 390 391. 25.

(25) http://www.nomos-shop.de/25105 Inhalt III. Normative Korrekturen 1. Abgrenzung von Vermögens- und Nichtvermögensschäden 2. Vermögensschaden trotz fehlender Vermögenseinbuße 3. Kein ersatzfähiger Vermögensschaden trotz Vermögenseinbuße IV. Positives und negatives Interesse V. Eigener und fremder Schaden 1. Eigener Schaden des unmittelbar Geschädigten 2. Geltendmachung fremder Schäden – Drittschadensliquidation a) Dogmatische Grundlage und Rechtsfolgen b) Voraussetzungen der Drittschadensliquidation c) Fallgruppen der Drittschadensliquidation aa) Mittelbare Stellvertretung bb) Obligatorische Gefahrentlastung cc) Obhut für fremde Sachen Wiederholungs- und Vertiefungsfragen § 43 Schadenszurechnung I. Verursachung des Schadens 1. Notwendigkeit und Formen der Kausalität 2. Äquivalenztheorie II. Eingrenzende Zurechnungskriterien 1. Problemstellung 2. Allgemeine Zurechnungskriterien a) Adäquanztheorie b) Schutzzweck der Norm 3. Besondere Zurechnungssituationen a) Reserveursachen b) Rechtmäßiges Alternativverhalten c) Mittelbare Kausalität Wiederholungs- und Vertiefungsfragen § 44 Art und Umfang des Schadensersatzes I. Naturalrestitution 1. Herstellung in Natur 2. Herstellung durch Geldleistung a) Verletzung einer Person oder Beschädigung einer Sache b) Schadensersatz nach Fristsetzung 3. Entgangener Gewinn II. Entschädigung in Geld 1. Regelungsfunktionen und -struktur 2. Unmöglichkeit oder Unzulänglichkeit der Herstellung 3. Unzumutbarkeit der Herstellung III. Geldentschädigung bei immateriellen Schäden 1. Grundsatz und Ausnahmen 2. Funktionen des Schmerzensgeldes 3. Voraussetzungen des Schmerzensgeldes 4. Bemessung des Schmerzensgeldes Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 26. 391 391 393 394 394 395 395 396 396 397 398 398 398 399 400 402 402 402 402 403 403 404 404 405 406 406 408 408 409 410 410 410 410 410 413 413 413 413 414 415 415 415 416 416 417 418.

(26) http://www.nomos-shop.de/25105 Inhalt § 45 Mitverantwortlichkeit des Geschädigten I. Funktion und Rechtsnatur II. Voraussetzungen der Mitverantwortlichkeit 1. Mitwirkung des Geschädigten 2. Obliegenheitsverletzung des Geschädigten 3. Verschulden des Geschädigten a) Verschuldensfähigkeit b) Verschulden III. Verschuldensunabhängige Mitverantwortlichkeit IV. Verantwortlichkeit für Dritte V. Rechtsfolgen Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. 419 419 420 420 420 421 421 422 422 423 424 425. Anhang: Definitionen. 427. Paragrafenverzeichnis. 435. Stichwortverzeichnis. 443. 27.

(27) http://www.nomos-shop.de/25105 §2 § 2 Regelung des Schuldrechts I. Regelungsort und -sytematik 1. Das Recht der Schuldverhältnisse ist hauptsächlich, aber nicht ausschließlich im Zweiten Buch des BGB (§§ 241–853) geregelt. Diese Regelung ist zweigeteilt: Die Abschnitte 1 bis 7 (§§ 241– 432) enthalten Vorschriften, die für alle Schuldverhältnisse gelten; sie stellen den Allgemeinen Teil des Schuldrechts dar. Diese Idee des „Vor-die-Klammer-Ziehens“ ist aus dem BGB AT bekannt, wurde aber im Bereich des Schuldrechts nicht ganz durchgehalten: Abschnitt 3 enthält Regelungen, die nur für vertragliche Schuldverhältnisse gelten und die in Abschnitt 2 geregelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen spielen gleichfalls nur bei Verträgen eine Rolle. Hierbei handelt es sich also gleichsam um ein besonderes Schuldrecht AT, während die übrigen Abschnitte das allgemeine Schuldrecht AT darstellen.. 2. Der achte und letzte Abschnitt (§§ 433–853) befasst sich mit einzelnen Schuldverhältnissen. Hier sind in insgesamt 27 Titeln Vorschriften zusammengestellt, die nur für den jeweils geregelten Typ eines vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnisses gelten. Dieser Besondere Teil des Schuldrechts regelt diejenigen Schuldverhältnisse, die dem Gesetzgeber am wichtigsten erschienen. Dies sind überwiegend vertragliche, aber auch einige sehr wichtige gesetzliche Schuldverhältnisse. Die Regelung der vertraglichen Schuldverhältnisse ist nicht abschließend, d.h., die Parteien können den Inhalt des Schuldverhältnisses frei bestimmen (vgl. § 311 Abs. 1) und damit auch neue Schuldverhältnisse kreieren und geregelte Schuldverhältnisse inhaltlich ändern oder kombinieren.. 3. Für die Rechtsanwendung ergibt sich aus der Regelungssystematik, dass zunächst danach zu fragen ist, ob es für das fragliche Schuldverhältnis und das zu bearbeitende Problem eine Regelung im Besonderen Teil des Schuldrechts gibt, da diese Regelungen den allgemeinen Regelungen im Schuldrecht AT und im BGB AT vorgehen und diese verdrängen. Nur wenn dies nicht der Fall ist, kommen die Vorschriften des Allgemeinen Teils des Schuldrechts zur Anwendung. Man muss also von „hinten nach vorne“ gehen.1 Beispiel: Nach § 433 Abs. 1 S. 2 ist der Verkäufer verpflichtet, die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Ist die Sache mangelhaft, so ist der Verkäufer seiner Leistungspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen. Dies ist eine Pflichtverletzung, deren Rechtsfolgen im Schuldrecht AT in §§ 280 ff. geregelt sind. Diese Vorschriften dürfen aber nur angewandt werden, wenn es keine spezielleren und damit verdrängenden Vorschriften im Besonderen Teil gibt. Tatsächlich regelt § 437 die Rechte des Käufers im Fall einer mangelhaften Sache spezieller; §§ 434, 435 bestimmen, wann ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt. Soweit das der Fall ist, sind die §§ 280 ff. daher nicht unmittelbar anwendbar.. 4. Regelungen für Schuldverhältnisse finden sich auch außerhalb des Zweiten Buchs an anderen Stellen im BGB (z.B. § 179, §§ 987 ff.), aber auch in anderen Gesetzen. Zu nennen ist insbesondere das Handelsrecht, das u.a. Regelungen für Rechtsgeschäfte bereithält, die ein Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes abschließt (§§ 343– 475 h HGB). Hinzuweisen ist ferner auf das VVG, das den Versicherungsvertrag regelt, sowie auf zahlreiche Haftungsvorschriften, die das Recht der unerlaubten Handlungen 1 Medicus, BGB AT, Rn. 37. Zur Wiederholung: Schapp, Einführung in das Bürgerliche Recht: Das System des Bürgerlichen Rechts, JA 2003, 125.. 44.

(28) http://www.nomos-shop.de/25105 §2. § 2 Regelung des Schuldrechts. des BGB ergänzen (z.B. Produkthaftung aufgrund des ProdHG; Haftung im Straßenverkehr nach StVG). Für Kaufverträge über Waren, die nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, gilt, sofern die Parteien ihre Niederlassung in verschiedenen Staaten haben, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, UN-Kaufrecht), bei dem es sich um nationales deutsches Recht handelt. II. Geschichte und Zukunft des Schuldrechts Die Geschichte des Schuldrechts ist mit Blick auf die jüngere Zeit vor allem durch die Schuldrechtsreform geprägt, die durch das am 1.1.2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz verwirklicht wurde.2 Es hat eine vollständige Neuregelung des Leistungsstörungsrechts gebracht; außerdem wurden einige wichtige, von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitute kodifiziert (vorvertragliche Schuldverhältnisse in § 311 Abs. 2, 3; Wegfall der Geschäftsgrundlage in § 313; Kündigung von Dauerschuldverhältnissen in § 314) und bislang außerhalb des BGB angesiedelte Vorschriften zum Verbraucherschutz inkorporiert. Das Kauf- und Werkvertragsrecht wurde ebenfalls grundlegend reformiert.. 5. Die jüngste Geschichte des Schuldrechts steht ebenso wie seine Zukunft in steigendem Maße unter dem Einfluss des Rechts der Europäischen Union.3 Diese hat vor allem für eine Reihe einzelner Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher beteiligt sind, Richtlinien geschaffen, die vom nationalen Gesetzgeber umzusetzen sind (Art. 288 Abs. 3 AEUV). So war etwa die Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf,4 die vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden musste, einer der wesentlichen Motoren der Schuldrechtsreform. In keinem anderen Bereich des Bürgerlichen Rechts wirkt sich die Europäisierung so stark aus wie im Schuldrecht. Jüngstes Ergebnis dieser Entwicklung ist die vollständige Neuregelung des Haustürgeschäfts (jetzt: außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag), des Fernabsatzvertrages und des Widerrufsrechts sowie die Schaffung allgemeiner Grundsätze für Verbraucherverträge durch das VerbrRL-UG.5 Dieses Gesetz, das am 13.6.2014 in Kraft getreten ist , setzt die Vorgaben der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (VerbrRL)6 um. Konsequenz dieser Entwicklung ist es, dass bei einer ganzen Reihe von Normen eine richtlinienkonforme Auslegung notwendig ist.7. 6. Die das Schuldrecht betreffenden EU-Richtlinien stellen keinen geschlossenen und in sich stimmigen Regelungskomplex dar, sondern sind eher eine punktuelle Regelung unter dem Blickwinkel des Verbraucherschutzes. Die Schaffung eines kohärenten europä-. 7. 2 Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001, BGBl. I, 3188. Zur Vertiefung: Canaris, Schuldrechtsreform (2002); Schulze/Schulte-Nölke (Hrsg.), Die Schuldrechtsreform vor dem Hintergrund des Gemeinschaftsrechts (2001); Staudenmeyer, Zehn Jahre Schuldrechtsreform, ZJS 2012, 301. 3 Zur Vertiefung: Basedow, Grundlagen des europäischen Privatrechts, JuS 2004, 89; Taupitz/Wille, Die Entwicklung des BGB unter europäischem Einfluss, JA 2005, 385. 4 Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter, ABl. Nr. L 171 v. 7.7.1999, 12 ff. 5 Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20. September 2013, BGBl. I, 3642. 6 Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, ABl. Nr. L 304 v. 22.11.2011. 7 Zur Vertiefung: Herrmann/Michl, Wirkungen von EU-Richtlinien, JuS 2009, 1065; Grundmann, Einwirkung von EG-Richtlinien des Privat- und Wirtschaftsrechts auf nationales Recht – Deckungsgleichheit zumindest im Mindestniveau, JuS 2002, 768.. 45.

(29) http://www.nomos-shop.de/25105 §2. A. Einführung und Grundlagen ischen Vertragsrechts gehört aber zu den erklärten Absichten der EU. Ein erster Schritt ist der im Auftrag der EU geschaffene Entwurf eines gemeinsamen Referenzrahmens (Draft Common Frame of Reference). Er bildet die Grundlage für das 2010 von der EU-Kommission veröffentlichte Grünbuch „Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen“, in dem mehrere Vorschläge für die kohärente Gestaltung des Vertragsrechts gemacht werden. Diese reichen von der Veröffentlichung nicht verbindlicher Mustervertragsklauseln über ein optionales europäisches Vertragsrecht (sog. „28. Rechtsordnung“ wegen der bestehen bleibenden Rechtsordnungen der damals 27 Mitgliedstaaten) bis zur Einführung eines kompletten Europäischen Zivilgesetzbuchs, das an die Stelle des vertraglichen Schuldrechts der Mitgliedstaaten treten würde.8 Im Oktober 2011 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht vorgelegt,9 mit dem eine optionale Rechtsordnung für grenzüberschreitende Kaufverträge bereitgestellt werden soll, für deren Geltung sich die Vertragsparteien selbst entscheiden können. Der Vorschlag versucht, eine möglichst komplette Rechtsordnung für Kaufverträge zu schaffen und enthält daher auch Regelungen zu Fragen, die im Allgemeinen Teil des BGB oder im Schuldrecht AT geregelt sind (z.B. Auslegung, Formbedürftigkeit, Informationspflichten).10 Er ist jedoch wegen des Widerstands einiger Mitgliedstaaten von der Kommission zunächst zurückgezogen worden. Sie hat aber die Absicht, den Vorschlag in veränderter Fassung erneut vorzulegen. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.. 8 Zur Vertiefung: Mittwoch, Die Vereinheitlichung des Privatrechts in Europa – auf dem Weg zu einem Europäischen Zivilgesetzbuch?, JuS 2010, 767; Schulte-Nölke, Arbeiten an einem europäischen Vertragsrecht – Fakten und populäre Irrtümer, NJW 2009, 2161. 9 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht vom 11. Oktober 2011, KOM(2011) 635 endg. 10 Zum Vorschlag z.B. Mansel WM 2012, 1253, 1309; Staudenmeyer, NJW 2011, 3491; v. Westphalen, ZIP 2011, 1985; zur Vertiefung: Rüfner, Sieben Fragen zum EU-Kaufrecht – Oder: Was man heute schon über den Verordnungsvorschlag für ein Gemeinsames Kaufrecht wissen sollte, ZJS 2012, 476.. 46.

(30) http://www.nomos-shop.de/25105 §3. B. Entstehung von Schuldverhältnissen § 3 Entstehung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse I. Begründung durch Rechtsgeschäft 1. Entstehung durch Vertrag Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse erfordern nach § 311 Abs. 1 einen Vertrag zwischen den Beteiligten. Dies entspricht dem Prinzip der Privatautonomie, demzufolge jeder selbst über seine privaten Rechtsverhältnisse entscheiden soll. Deshalb ist ein Vertrag, durch den ein Schuldverhältnis zu einem Dritten begründet werden soll, im Grundsatz nicht möglich. Das gilt uneingeschränkt für den Vertrag zulasten Dritten, mit dem eine Verbindlichkeit eines Dritten begründet werden soll. Demgegenüber kennt das BGB den Vertrag zugunsten Dritter, aufgrund dessen der Dritte unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung vom Schuldner zu fordern (§ 328 Abs. 1, siehe § 34 Rn. 2). Doch auch hier gilt: Jeder kann selbst bestimmen, ob und mit wem er eine private Rechtsbeziehung eingeht. Deshalb kann der Dritte das aus dem Vertrag zugunsten Dritter erworbene Recht zurückweisen; nach § 333 gilt es dann als nicht erworben.. 1. Der Abschluss eines Vertrages setzt bekanntlich zwei übereinstimmende und mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen voraus.1 Die Entstehungsvoraussetzungen für vertragliche Schuldverhältnisse ergeben sich deshalb aus dem Allgemeinen Teil des BGB. Das Schuldrecht ergänzt diese Regelungen nur punktuell, z.B. durch Formerfordernisse für bestimmte Schuldverhältnisse (z.B. § 311 b Abs. 1, siehe Rn. 38) oder eine Bestimmung, wonach durch die unverlangte Warenzusendung an einen Verbraucher kein Vertrag zustande kommt (§ 241 a, siehe Rn. 6 ff.).. 2. 2. Entstehung durch einseitiges Rechtsgeschäft Die Grundregel des § 311 Abs. 1 gilt nicht, soweit das Gesetz etwas anderes bestimmt. Durch einseitiges Rechtsgeschäft kommt insbesondere das Schuldverhältnis der Auslobung zustande (§ 657, siehe § 1 Rn. 7).. 3. 3. Entstehung durch sozialtypisches Verhalten? Da Verträge durch Willenserklärungen zustande kommen, setzt die Entstehung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse einen auf die Begründung von Rechten und Pflichten gerichteten Willen voraus. An diesem Rechtsbindungswillen scheint es zu fehlen, wenn jemand eine erkennbar entgeltlich angebotene Leistung in Anspruch nimmt und dabei zugleich erklärt, keinen Vertrag abschließen zu wollen. Beispiel (BGHZ 21, 319 – Hamburger Parkplatzfall): Autofahrer F fährt auf einen erkennbar gebührenpflichtigen Parkplatz und erklärt schon bei der Einfahrt gegenüber dem Parkwächter, er wolle keine Bewachung seines Fahrzeugs und werde daher auch kein Entgelt zahlen. Der Parkplatzbetreiber verlangt dennoch das in der aushängenden Gebührenordnung ausgewiesene Entgelt.. 1 Zur Wiederholung: Faust, BGB AT, § 3 Rn 1.. 47. 4.

(31) http://www.nomos-shop.de/25105 §3 5. B. Entstehung von Schuldverhältnissen Nimmt man an, in solchen Fällen fehle es mangels Rechtsbindungswillens an einer Willenserklärung, so scheidet ein vertragliches Schuldverhältnis aus und der Leistungserbringer ist auf Ansprüche aus gesetzlichen Schuldverhältnissen (z.B. § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.) beschränkt. Der BGH und Teile der Lehre haben jedoch früher angenommen, im Massenverkehr komme es zumindest bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Daseinsfürsorge (öffentlicher Nahverkehr, Wasser- und Energieversorgung) durch sozialtypisches Verhalten zu einem faktischen Vertragsverhältnis, das einem durch Willenserklärung begründeten Vertragsverhältnis gleichstehe.2 Diese Idee eines nicht durch Willenserklärung begründeten Vertrages, für die es im BGB keine Stütze gibt, gilt heute mit Recht als Irrweg. Bei einer Auslegung vom objektiven Empfängerhorizont erklärt derjenige, der eine erkennbar entgeltlich angebotene Leistung in Anspruch nimmt, konkludent die Annahme des Angebots. Es liegt eine Willenserklärung vor, sodass es eines Rückgriffs auf ein sozialtypisches Verhalten nicht bedarf. Für den Zugang dieser Willenserklärung kann ggf. auf § 151 S. 1 zurückgegriffen werden. Das Problem des ausdrücklich erklärten gegenteiligen Willens, der auch bei einer Auslegung vom objektiven Empfängerhorizont erkennbar ist, kann mit der h.M. durch Anwendung des § 242 gelöst werden. Die ablehnende ausdrückliche Erklärung steht im Widerspruch zum tatsächlichen Verhalten (protestatio facto contraria) und ist wegen eines Verstoßes gegen Treu und Glauben unbeachtlich.3 4. Entstehung durch Lieferung unbestellter Waren?. 6. Versendet jemand eine Ware, die vom Empfänger nicht bestellt wurde und wird aus der Zusendung deutlich, dass der Versender sie verkaufen will, dann liegt in diesem Verhalten ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages. Allein durch die Warenzusendung kann ein Schuldverhältnis noch nicht zustande kommen; erforderlich ist nach § 311 Abs. 1 ein Vertrag. Dieser setzt eine zweite Willenserklärung, die Annahme des Angebots voraus. Diese kann allerdings konkludent erfolgen, etwa durch Ingebrauchnahme oder Verbrauch der Sache; für den Zugang der Annahmeerklärung kommt § 151 S. 1 zur Anwendung. Die bloße Entgegennahme der Ware mit anschließender Aufbewahrung genügt jedoch nicht, weil dieses Verhalten nicht mit hinreichender Deutlichkeit zeigt, dass der Empfänger einen Kaufvertrag schließen, d.h. einen Anspruch auf Übereignung der Ware gegen Zahlung des Kaufpreises begründen will.. 7. Der Grundsatz, dass allein durch unbestellte Warenlieferung kein vertragliches Schuldverhältnis zustande kommt, gilt selbstverständlich auch dann, wenn der Versender Unternehmer (§ 14 Abs. 1) und der Empfänger Verbraucher (§ 13) ist. Jedoch darf in diesem Fall auch ein Vertragsschluss durch konkludentes Verhalten des Verbrauchers (Ingebrauchnahme oder Verbrauch der Sache) nicht angenommen werden. Denn nach § 241 a Abs. 1 wird durch die Lieferung unbestellter beweglicher Sachen oder die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher kein Anspruch gegen den Verbraucher begründet. Soweit es um Ansprüche aus einem vertraglichen Schuldverhältnis geht, stellt § 241 a Abs. 1 eine zwingende Auslegungsregel dar. Erforderlich ist daher eine ausdrückliche Annahmeerklärung (z.B. Kaufpreiszahlung). Abweichende vertragliche Vereinbarungen zum Nachteil des Ver2 BGHZ 21, 319, 333; BGHZ 23, 175, 177 ff.; LG Bremen, NJW 1966, 1360; Haupt, Über faktische Vertragsverhältnisse (1941); Larenz, Die Begründung von Schuldverhältnissen durch sozialtypisches Verhalten, NJW 1956, 1897 ff. 3 Faust, BGB AT, § 3 Rn. 2; Joussen, Schuldrecht AT, Rn. 84; krit. Medicus/Petersen, Bürgerliches Recht, Rn. 189 ff.. 48.

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