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Ausschreibung. YCSO Langstrecke für Katamarane. Lübecker Bucht. 08. Juni Yacht Club Scharbeutz/Ostsee e.v.

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Academic year: 2022

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Notice of Race

ycso

Ausschreibung

YCSO Langstrecke für Katamarane Lübecker Bucht

08. Juni 2019

Yacht Club Scharbeutz/Ostsee e.V.

Yacht Club Scharbeutz/Ostsee e.V.

www.ycso.de

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Ausschreibung

YCSO Langstreckenregatta für Katamarane Am 08. Juni 2019

Veranstalter:

Yacht Club Scharbeutz/Ostsee e.V.

Strandallee 98 a, 23683 Scharbeutz

Wettfahrtleiter: Markus Weber

Obmann Protestkomitee: Ole Franzen 1 Regeln

 Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind.

 Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein,

Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes.

 Jedes Mannschaftsmitglied muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Verbandes sein. Für Mitglieder eines deutschen Vereins wird Registrierung auf der Internetseite des DSVs empfohlen.

 Jury Hearings können nach der Arbitration System verhandelt werden.

2 Werbung

 Boote können aufgefordert werden, Bugnummern und durch den Veranstalter ausgewählte und bereitgestellte Werbung zu zeigen. Siehe dazu die Segelanweisungen.

3 Zulassungskodex und Meldung

 Meldeberechtigt sind alle Katamaran Klassen ab 16 Fuß. Es gilt der ISAF Zulassungskodex.

 Zulassungsberechtigte Boote können melden:

◦ per Internet: Die Meldung über das Internet ist nur gültig, wenn das offizielle Meldeformular benutzt wird. Adresse: www.ycso.de

◦ per Post: Senden einer formlosen Meldung mit Unterschrift an die Clubanschrift.

4 Meldegebühr

Meldegeld, zahlbar beim Check-in im Regattabüro

YCSO Langstrecke € 70,- Zweimannboot, € 60,- Einmannboot

Ostseepokal: € 65,- Zweimannboot, € 50,- Einmannboot

Kombimeldung € 110,- Zweimannboot, € 85,- Einmannboot

 Es gilt ein maximales Meldelimit. Es können über alle Klassen nur 100 Boote teilnehmen.

 Das Meldegeld wird nicht zurückerstattet.

 Eine Nachmeldung kann bis zum Tage der Regatta angenommen werden. Es wird ein Aufschlag von 10,- € pro Boot berechnet.

 Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nicht zurückerstattet. Minderjährige Teilnehmer unter 18 Jahre müssen eine vom Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung vorlegen.

Im Meldegeld enthalten:

◦ Abendessen im Clubhaus am 08. Juni 2019 für alle Segler.

◦ Coupons für Gäste sind im Clubhaus zu erwerben.

 Frühstück kann an allen Wettfahrttagen ab 8:00 im Clubhaus für je € 6,00 erstanden werden.

5 Zeitplan

Anmeldung:

Das Regattabüro befindet sich auf dem Gelände des YSCO und ist wie folgt geöffnet:

◦ Freitag 07. Juni 2019, 18:00 – 20:00

◦ Samstag, 08. Juni 2019, 9:00 – 9:30

Datum der Wettfahrt:

◦ Samstag, 08. Juni 2019 geplanter Start 11:00

Anzahl der Wettfahrten: 1 Langstrecke

Letzte Möglichkeit Ankündigungssignal: Samstag, 08. Juni 2019, Uhr 14:00

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6 Skippers’ Meeting

 Samstag, 08. Juni 2019, 09:30, vor der Terrasse auf dem Clubgelände.

7 Segelanweisungen und Bahnskizze

 Segelanweisungen und Bahnskizze sind beim Check-in im Regattabüro erhältlich.

8 Vermessungen:

 In Ergänzung der WR 78.2 muss jedes Boot den gültigen Messbrief bereithalten.

 Alle Teilnehmer von Vermessungsklassen haben nach Aufforderung den Messbrief vorzulegen. Eine Erstvermessung kann auf der Regatta nicht durchgeführt werden.

 Die Wettfahrtleitung kann durch Beauftragte Kontrollvermessungen an Booten vornehmen und die Einhaltung der Regeln und Sicherheitsbestimmungen überprüfen.

9 Wertung

 Es wird das Low-Point-System angewendet.

Verrechnungsklassen:

◦ Starten über 10 Boote einer Klasse, erhalten sie eine eigene Wertung.

◦ Die Boote, die nicht in einer eigenen Klasse starten, segeln in einer offenen Klasse bzw. in einer offenen Klasse mit Spi mit Verrechnung. Die Grundlage für die Verrechnung ist der aktuelle Texel Yardstick. Sollte ein Boot in der Tabelle nicht hinterlegt sein, entscheidet die Regattaleitung über den Verrechnungswert. Die Teilnehmer sind angehalten den Veranstalter bei der Bestimmung des Verrechnungswertes zu unterstützen.

◦ Die Zuweisung von Verrechnungswerten oder die Gruppeneinteilung wird von der Regattaleitung vorgenommen und kann keine Grundlage für einen Protest oder einen Antrag auf

Wiedergutmachung sein.

10 Liegeplätze

 Boote müssen den ihnen zugewiesenen Platz an Land / im Wasser behalten.

 Die Slipbahnen zum Wasser sind freihalten, links am Strand stehen ausreichend Plätze zur Verfügung.

11 Funkverkehr

 Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.

12 Haftungsausschluss

 Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing, die Klassenregeln sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.”

 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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13 Sicherheit:

 Für die YCSO Langstreckenregatta werden Sicherheitsmarken gegen 10,- € Deposit ausgegeben. Die Sicherheitsmarke muss direkt nach der Rückkehr im Regattabüro abgegeben werden. Zusätzlich müssen auf dieser Wettfahrt 1 Kompass, 1 Schleppleine, 1 Paddel, ein funktionsfähiges und

eingeschaltetes Mobiltelefon, sowie eine Signalstift für jedes Mannschaftsmitglied mitgeführt werden.

Nichtbeachten dieser Regel führt zur Disqualifikation.

14 Versicherung

 Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen € pro Veranstaltung oder dem Äquivalent davon haben.

 Der Versicherungsnachweis ist unaufgefordert im Regattabüro vorzulegen.

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Weitere Informationen

 Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Yacht Club Scharbeutz/Ostsee e.V.

Urheber- und Bildrechte

 Die Daten der Regattateilnehmer/in (Name, Verein, Platzierung) kann der ausrichtende Verein in Aushängen sowie auf seiner Internetseite veröffentlichen. Der ausrichtende Verein behält sich außerdem die Weitergabe der oben angegebenen Daten an Presse, Print- oder Telemedien vor. Dies gilt gleichermaßen für Fotos und sonstige digitale Daten der Teilnehmer/in, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden sind.

 Boote können täglich aufgefordert werden, Kameras, Mikrofone und/oder GPS-Positionierungssysteme zu installieren und zu bedienen.

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Parken & Unterbringung

 Alle Regattateilnehmer erhalten Parkmarken im Regattabüro für den ausgewiesenen Bereich des Parkplatzes an der Pönitzer Chaussee. Das Parken auf dem Veranstaltungsgelände und den Zufahrtswegen ist nicht erlaubt.

 Für Wohnmobile / Wohnwagen stehen auf dem Parkplatz Pönitzer-Chaussee gegenüber dem YCSO Clubgelände in begrenzter Anzahl Stellplätze zur Verfügung.

 Zelten ist nur auf den offiziellen Campingplätzen gestattet.

 Informationen für weitere Unterkünfte:

Ostseestrand Campingplatz Scharbeutz GmbH (in direkter Nähe) Strandallee 98 b, 23683 Scharbeutz

Telefon: +49 (0) 4503 / 779 47 55 http://ostseestrand-campingplatz.de

Eine Voranmeldung beim Betreiber ist unbedingt notwendig.

Unbedingt nach “Sonderkonditionen für Regattateilnehmer” fragen.

Kurverwaltung Tourismus-Service Scharbeutz Strandallee 134, 23683 Scharbeutz

Tel. +49 4503 7709-64

E-Mail: scharbeutz@luebecker-bucht-ostsee.de http://www.luebecker-bucht-ostsee.de

Jugendherberge Scharbeutz (50 m vom Gelände des YCSO entfernt) Strandallee 98, 23683 Scharbeutz / Ostsee

Tel: 04503 72090

E-Mail: scharbeutz-strandallee@jugendherberge.de

Datenschutzhinweise

Der Veranstalter wird die mit der Meldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern. Der Anhang „Datenschutzhinweise“ enthält die diesbezüglichen Informationen.

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Anhang „Datenschutzhinweise“

Datenschutzhinweise gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die Durchführung der YCSO Langstreckenregatta für Katamarane

Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung ihrer

personenbezogenen Daten durch uns als ausrichtendem Verein und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht.

1. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist der Yacht Club Scharbeutz/Ostsee e.V.

Strandallee 98 a, 23683 Scharbeutz

2. Zur Organisation der Regatta verarbeiten wir die personenbezogenen Daten, die uns die

Regattateilnehmenden mit ihrer Meldung zur Regatta übermitteln. Es sind dies Name, Anschrift, E-Mail- Adresse, Verein, Bootstyp, Segelnummer und bei Regatten mit Alterswertungen der Geburtsjahrgang.

Im Rahmen der Durchführung der Regatta werden zudem Ergebnisse, rechnerische und optische Auswertungen, Positionsnachverfolgungen, auch in Form von Wettfahrtanalysen, den Teilnehmenden zugeordnet und öffentlich zugänglich gemacht, z.B. in Form von Start-/Teilnehmer- und Ergebnislisten in Aushängen an der Tafel für Bekanntmachungen, www.ycso.de .

Im Rahmen der Durchführung und Abwicklung der Regatta werden die erforderlichen Daten insbesondere in Form von Ergebnislisten vom Verein an für uns tätige Dienstleister sowie an die zuständige

Klassenvereinigung zur Erstellung der Rangliste und zur Auswertung und Kontrolle der Meldungen und Ergebnisse an den Deutschen Segler-Verband e.V., Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg übermittelt. Der Deutsche Segler-Verband veröffentlicht bei Meisterschaften die Namen, Vereine und Platzierungen der besten sechs Teilnehmer/innen auf seiner Webseite. Unser Dienstleister und der DSV sind bzw. werden verpflichtet, Ihre Daten nur für die Veranstaltung und dessen Vor- und Nachbereitung einschließlich Ranglisten und übergreifender Wertungen zu verwenden. Eine kommerzielle Nutzung ist untersagt.

Im Zusammenhang mit seinem Satzungszweck (Förderung des Segelsports) veröffentlicht der Verein im Rahmen einer Berichterstattung über die Regatta personenbezogene Daten, Texte, Fotos und Filme der Regattateilnehmenden in seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage, in sozialen Medien und übermittelt diese Daten zur Sportberichterstattung ggf. an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Dies betrifft insbesondere Start-, Teilnehmer- und Ergebnislisten der Regatta. Die

Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei neben Fotos und Filmen auf Name, Vereinszugehörigkeit und - soweit aus sportlichen Gründen erforderlich - Alter oder Geburtsjahrgang.

3. Die Teilnehmenden können jederzeit gegenüber dem ausrichtenden Verein der Veröffentlichung von Einzelfotos ihrer Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die

Veröffentlichung/Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage und aus den sozialen Medien.

Durch ihre Meldung zur Regatta und die damit verbundene Anerkennung der Regeln und dieser Datenschutzhinweise stimmen die Regattateilnehmenden der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige Datenverwendung ist dem ausrichtenden Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

Jede/r Regattateilnehmende hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der EU-Datenschutz-

Grundverordnung und des Bundesdatenschutz-gesetzes das Recht auf Auskunft über die zu seiner/ihrer Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung dieser Daten. Zudem hat er oder sie das Recht, die Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen sowie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein zu wenden. Nach vollständiger Abwicklung der Regatta werden die personenbezogenen Daten wieder gelöscht. Die Ergebnislisten der Regatta werden zu sportfachlichen Zwecken archiviert.

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