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*** Hinweis für das Schuljahr 2021/22 ***

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Academic year: 2022

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Verbindliche Hinweise zu

Schwerpunktsetzungen in den Lehrplänen

Gymnasium, Jahrgangsstufen 5 - 10, Englisch

*** Hinweis für das Schuljahr 2021/22 ***

Fachlehrkräfte sind zu Beginn des Schuljahres 2021/22 möglicherweise in der Situation, dass Lehrplaninhalte aus dem vorhergehenden Schuljahr noch gefestigt oder nachgearbeitet werden müssen. Ein gesteigertes Lerntempo, das zu einer Überforderung der Schülerinnen und Schüler führen könnte, ist auch in dieser Situation dringend zu vermeiden.

Es wird angeraten, in der Spracherwerbsphase einen besonders genauen Abgleich zwischen Lehrplan und verwendetem Lehrwerk durchzuführen und ggf. eine mit Blick auf die individuelle Klassensituation begründete Auswahl von Aufgaben und Themen vorzunehmen. Es darf in diesem Schuljahr, wie im Übrigen auch in anderen Schuljahren, nicht davon ausgegangen werden, dass Lehrwerke zur Gänze bearbeitet werden: Schulbücher bieten in der Regel eine reichhaltige Auswahl an Material, um die individuellen Lernerinteressen und –bedürfnisse hinreichend berücksichtigen zu können.

Eine besonders genaue Dokumentation und ggf. eine fachschaftsintern abgestimmte Übergabe zwischen Fachlehrkräften ist daher, wie schon im vergangenen Schuljahr, bei Wechsel der Lehrkraft grundsätzlich anzuraten.

Die unten angeführten Listen können exemplarisch eine Orientierung für das Schuljahresende bieten.

Stand: November 2021

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Verbindliche Hinweise zu

Schwerpunktsetzungen in den Lehrplänen

Gymnasium, Jahrgangsstufen 6 – 10, Englisch 2. Fremdsprache Stand: April 2021

Seite 2 von 14

In den modernen Fremdsprachen fällt den Lehrwerken die sehr starke Rolle zu, die vor allem an grammatischen Strukturen sichtbare Progression in Bezug auf die im LehrplanPLUS vorgegebenen lebensweltlichen und landeskundlichen Themen mit zuordenbarer Lexik zu konkretisieren. Nachdem die Abfolge der im Lehrplan vorgesehenen Inhalte in den einzelnen Lehrwerken jeweils unterschiedlich ist, kann hier kein lehrplanbezogener Ansatz gewählt werden. Vielmehr ist auf der Grundlage des jeweiligen Lehrwerks darzustellen, welche Lehrwerksinhalte im Schuljahr 2020/21 nicht verpflichtend zu behandeln sind und in das Schuljahr 2021/22 verschoben werden können.

Für alle Jahrgangsstufen in der Spracherwerbsphase (Jgst. 6 mit 10) gilt, dass in der verbleibenden Zeit im Lehrwerk zwar zügig vorangeschritten werden soll, jedoch darf angesichts der Ausnahmesituation, in der sich die Schülerinnen und Schüler befinden, keinesfalls eine Überforderung eintreten. Die weitere Gestaltung des Fern- oder Präsenzunterrichts geschieht in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft der jeweiligen Lerngruppe gegenüber und in angemessenem Tempo, wobei wohl in den meisten Fällen ein Abschluss des Lehrwerks zum Schuljahresende nicht vorausgesetzt werden kann.

Für diesen Fall werden die Lehrkräfte durch Listen unterstützt, die als Orientierung zu ver- stehen sind und die für jedes genehmigte Lehrwerk (Schülerbuch) und für jede Jahrgangsstufe die nicht unbedingt im Schuljahr 2020/21 durchzunehmenden Übungen und Inhalte aufführen. Diese Übungen müssen im kommenden Schuljahr nicht nachgeholt werden. Unabhängig davon ist die Lehrkraft selbstverständlich frei, je nach Leistungsstand der Klasse wie im regulären Unterricht eine Auswahl aus den im Schülerbuch und Arbeitsheft vorgeschlagenen Übungen zu treffen. Dabei ist allerdings einer verlässlichen Durchnahme neuer Strukturen Vorzug vor einem raschen Abschluss des Schülerbuchs einzuräumen.

Sollte es bereits jetzt abzusehen sein, dass es erfreulicherweise möglich sein wird, das Lehrwerk noch in diesem Schuljahr abzuschließen, soll der Unterricht wie von der Lehrkraft geplant weitergeführt werden, ohne die vorgenommenen Reduktionen zu berücksichtigen.

Für die weiteren Planungen sind die folgenden grundlegenden Parameter des Unterrichts in modernen Fremdsprachen wegweisend:

In jeder Jahrgangsstufe werden dieselben Kompetenz- bzw. Lernbereiche in der Umsetzung aufsteigender Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) entwickelt, d. h.

1. dass in den Fremdsprachen der Kompetenzerwerb kumulativ erfolgt und Grundlegende Kompetenzen (4. Ebene des LehrplanPLUS für das neue neunjährige Gymnasium) bzw. das Grundwissen (vorangestellter Kasten im jeweiligen Jahrgangsstufenlehrplan für das achtjährige Gymnasium) jeweils als Mindestanforderung für das Weiterlernen in den nachfolgenden Jahrgangsstufen gelten.

2. dass die Orientierung an den GeR-Stufen erfolgt.

Englisch als 2. Fremdsprache

Jahrgangsstufen 6-10

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Verbindliche Hinweise zu

Schwerpunktsetzungen in den Lehrplänen

Gymnasium, Jahrgangsstufen 6 – 10, Englisch 2. Fremdsprache Stand: April 2021

Seite 3 von 14

Diese Kompetenz- und Lernbereiche gründen auf den folgenden Inhalten:

1. sprachliche Mittel, die dienende Funktion für die Kommunikation als dem Hauptziel des Fremdsprachenunterrichts haben: Diese Inhalte haben keinen Selbstzweck, sind aber besonders in der Spracherwerbsphase (Jgst. 5-10, GeR-Niveaustufen A1/A2/B1-B1+) eine sehr wichtige Grundlage.

o Wortschatz: Hier gibt es keine Kürzungsmöglichkeiten. Ausnahme hierbei ist der in manchen Schulbüchern ausgewiesene fakultative Wortschatz.

o Grammatik: Hier ist keine Kürzung möglich.

2. kommunikative Fertigkeiten als Bestandteil der kommunikativen Kompetenz: Diese Inhalte sind zentral, lassen sich aber in der aktuellen Lage nicht immer so entwickeln wie im regulären Präsenzunterricht. Anhaltspunkte für die Gewichtung:

o Berücksichtigung aller Fertigkeiten (ggf. mit Ausnahme des (dialogischen) Sprechens); wenn möglich Fokus auf diejenigen Fertigkeiten, die im Schuljahr 2020/21 noch nicht in einer großen Leistungserhebung berücksichtigt wurden o Training rezeptiver Fertigkeiten auch im Lernen zuhause gut möglich; Be-

rücksichtigung produktiver Fertigkeiten inkl. Sprachmittlung durch Einsenden von geschriebenen/eingesprochenen Texten durch die Lernenden und Ko r- rektur/Feedback durch die Lehrkraft

o Berücksichtigung der unterschiedlichen Lernertypen, der individuellen Stärken und Schwächen der Lernenden, des bisherigen Unterrichtsstils der Lehrkraft sowie der örtlichen und technischen Möglichkeiten

3. zielkulturelle Sachinhalte als Themen, anhand derer die kommunikativen Fertigkei- ten trainiert werden und die als soziokulturelles Orientierungswissen dienen: Allen- falls hier sind inhaltliche Kürzungen möglich, indem fakultative bzw. zusätzliche Angebote des Schulbuchs weggelassen werden.

Reihung der Lehrplaninhalte nach ihrer Gewichtung

1 Methodische Kompetenzen werden integriert in kommunikativen Aufgabenformen trainiert. Bei jüngeren Lernenden kommt ihnen etwas größere Bedeutung zu als später im Lehrgang.

2 Diese Inhalte werden immer bei der Arbeit an und mit Texten konkretisiert.

LehrplanPLUS Lehrplan für das G8

Kommunikative Fertigkeiten und Verfügen über sprachliche Mittel Methodische Kompetenzen1

Text- und Medienkompetenzen Interkulturelle Kompetenzen sowie Themengebiete2

Kommunikative Fertigkeiten und Sprachliche Mittel

Umgang mit Texten und Medien Lernstrategien und Methoden selbst- ständigen Arbeitens1

Interkulturelles Lernen und Landes- kunde sowie Sprachreflexion2 Schulart- und fächerübergreifende

Bildungs- und Erziehungsziele

Fächerverknüpfende und fächerüber- greifende Unterrichtsvorhaben

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Verbindliche Hinweise zu

Schwerpunktsetzungen in den Lehrplänen

Gymnasium, Jahrgangsstufen 6 – 10, Englisch 2. Fremdsprache Stand: April 2021

Seite 4 von 14

In diesem Zusammenhang kommt einer Dokumentation des Vorgehens innerhalb der Schule und der differenzierten Information über den in diesem Schuljahr erreichten Stand an die im nächsten Schuljahr unterrichtende Lehrkraft große Bedeutung zu.

Lehrwerk: Access (G9) – Englisch als 2. Fremdsprache

6. Jahrgangsstufe – Access 6 E2

 Nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Unit: Unit 5

 Weitere nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Übungen bzw. Inhalte:

o Unit 4

 S. 104, Nr. 2

 S. 107, Nr. 3

 S. 108, Background file

 S. 109, Nr. 1 und 3

 S. 112, Nr. 2

 S. 114, Nr. 5 b und c

 S. 120

 S. 121, Nr. 4

 ggf. S. 124/125

 Falls der Lernfortschritt erlaubt, noch mit Unit 5 zu beginnen, so kann auf die Behandlung der folgenden Übungen bzw. Inhalte verzichtet werden:

 S. 133 Background file

 S. 137, Nr. 3 und 4

 S. 144/145

7. Jahrgangsstufe – Access 7 E2

 Nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Units: Unit 6 B, C; Unit 7

 Weitere nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Übungen bzw. Inhalte:

o Unit 4

 S. 78 Background file

 S. 87, Nr. 4

 S. 89, Nr. 5

 S. 91, Nr. 2 und 3

 S. 92

 S. 93, Nr. 3

 S. 95, Nr. 8 o Unit 5

 S. 97, Nr. 2 und 3

 S. 107, Nr. 8

 S. 108/109

 S. 114

 S. 118/119

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Verbindliche Hinweise zu

Schwerpunktsetzungen in den Lehrplänen

Gymnasium, Jahrgangsstufen 6 – 10, Englisch 2. Fremdsprache Stand: April 2021

Seite 5 von 14 o Unit 6 A

 S. 126, Nr. 5

 Falls der Lernfortschritt erlaubt, noch mit Unit 6 B, C und Unit 7 zu beginnen, so kann auf die Behandlung der folgenden Übungen bzw. Inhalte verzichtet werden:

 S. 130, Nr. 8

 S. 132, Nr. 3

 S. 136/137

 S. 142 – 145

 S. 146, Nr. 1

 S. 147, Nr. 3

 S. 152, Nr. 4 a – c

 S. 153, Nr. 7

 S. 156/157

 S. 160, Nr. 2

 S. 162/163

8. Jahrgangsstufe – Access 8 E2

 Nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Units: Unit 6

 Weitere nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Übungen bzw. Inhalte:

o Unit 4

 S. 93, Nr. 4

 S. 95

 S. 96/97, Aufgaben a mit g

 S. 98, Nr. 2

 S. 99

 S. 104 o Unit 5

 S. 111, Nr. 3

 S. 113, Nr. 2 b und c und 4 c

 S. 114, Nr. 2 und 3

 S. 115, Nr. 4, 5 und 6

 S. 117

 S. 124

 S. 125

 S. 128

 S. 131, Nr. 8 und 9

 Falls der Lernfortschritt erlaubt, noch mit Unit 6 zu beginnen, so kann auf die Behandlung der folgenden Übungen bzw. Inhalte verzichtet werden:

 S. 134, Nr. 1b

 S. 135, Nr. 4b

 S. 142 a und b

 S. 143, Nr. 1

 S. 145, Nr. 7 und 8

 S. 150, Nr. 7 und 8

 S. 151

 S. 156, Nr. 5

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Verbindliche Hinweise zu

Schwerpunktsetzungen in den Lehrplänen

Gymnasium, Jahrgangsstufen 6 – 10, Englisch 2. Fremdsprache Stand: April 2021

Seite 6 von 14

Lehrwerk: Green Line New (G8) bzw. Green Line (G9) – Englisch als 2.

Fremdsprache

6. Jahrgangsstufe – Green Line 1 E2

 Nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Unit: Unit 7

 Weitere nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Übungen bzw. Inhalte:

o Unit 5

 S. 86, Nr. 1 b

 S. 87, Nr. 2

 S. 88, Nr. 2

 S. 89, Nr. 3

 S. 90, Nr. 6 und 8

 S. 92, Nr. 11 und 12

 S. 93 Skills 2 und 4

 S. 94/95 Unit Task

 S. 97, Nr. 2 oder 3

 S. 98 Action UK

 S. 100/101 Across cultures Nr. 1, 3 b, 4, 5

 S. 102/103 Focus 2 – Nr. 1, 2 e, 4, 5 o Unit 6

 S. 104, Nr. 2 und 3

 S. 105, Nr. 4 b und 5

 S. 107, Nr. 5

 S. 108, Nr. 7, 8 und 9

 S. 109, Nr. 11 und 12

 S. 111, Nr. 16

 S. 113, Nr. 21

 S. 114, Nr. 23

 S. 115 Skills

 S. 117, Nr. 2 a oder b

 S. 117, Nr. 2 c oder d oder e

 S. 117, Nr. 3

 S. 118 Action UK

 S. 120/121 Across cultures Nr. 1, 5, 6

 S. 122/123 Focus 3, Nr. 1 b, 2, 5

 S. 124 – 127 Revision C

 Falls der Lernfortschritt erlaubt, noch mit Unit 7 zu beginnen, so kann auf die Behandlung der folgenden Übungen bzw. Inhalte verzichtet werden:

 S. 131, Nr. 5

 S. 133, Nr. 12 und 13

 S. 134 – 138

(7)

Verbindliche Hinweise zu

Schwerpunktsetzungen in den Lehrplänen

Gymnasium, Jahrgangsstufen 6 – 10, Englisch 2. Fremdsprache Stand: April 2021

Seite 7 von 14 7. Jahrgangsstufe – Green Line 2 E2

 Nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Unit: Unit 6

 Weitere nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Übungen bzw. Inhalte:

o Unit 4

 S. 72, Nr. 2

 S. 73, Nr. 3 c

 S. 75, Nr. 2 a oder b, 4

 S. 76, Nr. 6

 S. 78, Nr. 11 und 12

 S. 79, Nr. 13

 S. 80 Action UK

 S. 81 Skills

 S. 84, Nr. 1 c

 S. 84, Nr. 2

 S. 85 Check-out, Nr. 2

 S. 86/87 Focus 3, Nr. 3, 4 o Unit 5

 S. 88, Nr. 1 oder 2

 S. 89, Nr. 3

 S. 91, Nr. 4

 S. 92, Nr. 6

 S. 103 Skills

 S. 95, Nr. 10, 11 und 12

 S. 96, Nr. 14

 S. 97 Action UK

 S. 108/109

 S. 102, Nr. 2 oder 3

 S. 104/105

 S. 114 – 119

 Falls der Lernfortschritt erlaubt, noch mit Unit 6 zu beginnen, so kann auf die Behandlung der folgenden Übungen bzw. Inhalte verzichtet werden:

 S. 111, Nr. 3

 S. 112, Nr. 1 a

 S. 119 – 121

 S. 124, Nr. 4 b, c und 5 b, c

8. Jahrgangsstufe – Green Line 3 E2

 Nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Unit: Unit 5

 Weitere nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Übungen bzw. Inhalte:

o Unit 3

 S. 64, Nr. 1 d

 S. 65, Nr. 2 c

 S. 67, Nr. 4 und 5

 S. 71, Nr. 9

 S. 72, Nr. 12

(8)

Verbindliche Hinweise zu

Schwerpunktsetzungen in den Lehrplänen

Gymnasium, Jahrgangsstufen 6 – 10, Englisch 2. Fremdsprache Stand: April 2021

Seite 8 von 14

 S. 73 Skills

 S. 74 Unit task

 S. 75 Action UK

 S. 78, Nr. 4

 S. 83 Focus 3, Nr. 5

 S. 85 Across cultures, Nr. 3 und 4

 S. 86, 87 Revision o Text smart 2

 S. 88, Nr. 1, 2, 3

 S. 86, Nr. 9c

 S. 93, Nr. 15 o Unit 4

 S. 94, Nr. 1 b und 2

 S. 95, Nr. 3 c und d

 S. 99, Nr. 8b

 S. 107, Nr. 4b und 5

 S. 108 Skills

 S. 109 Unit Task

 S. 110 Action USA

 S. 113 Focus 4, Nr. 3d

 S. 114/115 Across cultures

 S. 116/117 Revision

 Falls der Lernfortschritt erlaubt, noch mit Unit 5 zu beginnen, so kann auf die Behandlung der folgenden Übungen bzw. Inhalte verzichtet werden:

 S. 118, Nr. 2c

 S. 119, Nr. 3

 S. 123, Nr. 7

 S. 125, Nr. 12 und 13

 S. 129, Nr. 3

 S. 130 Skills

 S. 131 Unit Task

 S. 132 Action USA

 S. 134/135 Across cultures, Nr. 1, 2c und 3c

9. Jahrgangsstufe – Green Line New 4 E2

 Nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Unit: Unit 5

 Weitere nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Übungen bzw. Inhalte:

o Unit 4

 S. 69, Nr. 2 b, c

 S. 58, Nr. 4 c

 S. 59, Nr. 7

 S. 76, Nr. 1

 S. 78/79

 S. 83, Nr. 3

(9)

Verbindliche Hinweise zu

Schwerpunktsetzungen in den Lehrplänen

Gymnasium, Jahrgangsstufen 6 – 10, Englisch 2. Fremdsprache Stand: April 2021

Seite 9 von 14

 Falls der Lernfortschritt erlaubt, noch mit Unit 5 zu beginnen, so kann auf die Behandlung der folgenden Übungen bzw. Inhalte verzichtet werden:

 S. 92

 S. 96, Nr. 3

 S. 99, Nr. 2 und 3

 S. 100

 S. 101, Nr. 1

 S. 102 – 105

10. Jahrgangsstufe – Green Line New 5 E2

 Nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Unit: Unit 5

 Weitere nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Übungen bzw. Inhalte:

o Unit 4

 S. 57, Nr. 2 und 3

 S. 59, Nr. 3 und 4

 S. 60

 S. 61, Nr. 2 und 3

 S. 63, Nr. 6

 S. 64

 S. 65

 S. 66, Nr. 1 und 2

 S. 67 – 71

 Falls der Lernfortschritt erlaubt, noch mit Unit 5 zu beginnen, so kann auf die Behandlung der folgenden Übungen bzw. Inhalte verzichtet werden:

 S. 73, Nr. 3 und 4

 S. 74/75

 S. 78, Nr. 4, 5 und 6

 S. 79 – 83

 S. 84

 S. 85, Nr. 2

 S. 86

 S. 87

Lehrwerk: On Track – Englisch als 2. Fremdsprache

6. Jahrgangsstufe – On Track 1 E2

 Nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Unit: Workshop 4

 Weitere nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Übungen bzw. Inhalte:

o Workshop 3

 S. 78, Nr. 2

 S. 79, Nr. 4

 S. 80, Nr. 5

 S. 83, Nr. 5 und 6

(10)

Verbindliche Hinweise zu

Schwerpunktsetzungen in den Lehrplänen

Gymnasium, Jahrgangsstufen 6 – 10, Englisch 2. Fremdsprache Stand: April 2021

Seite 10 von 14

 S. 84, Nr. 2

 S. 86/87

 S. 91

 S. 93, Nr. 6

 S. 97

 S. 102/103

 Falls der Lernfortschritt erlaubt, noch mit Workshop 4 zu beginnen, so kann auf die Behandlung der folgenden Übungen bzw. Inhalte verzichtet werden:

 S. 108, Nr. 1 und 2

 S. 109, Nr. 1 b

 S. 112, Nr. 2 und 3

 S. 114

 S. 115

 S. 121, Nr. 5 und 6

 S. 123

 S. 124/125

 S. 126/127

 S. 131

 S. 132 – 135

7. Jahrgangsstufe – On Track 2 E2

 Nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Unit: Workshop 4

 Weitere nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Übungen bzw. Inhalte:

o Workshop 3

 S. 76 A – D

 S. 77, Nr. 4

 S. 78, Nr. 4

 S. 79, Nr. 1 und 2

 S. 81, Nr. 4 b, c

 S. 83, Nr. 2

 S. 84/85

 S. 88, Nr. 2

 S. 89

 S. 90, Nr. 3

 S. 94/95

 S. 101

 Falls der Lernfortschritt erlaubt, noch mit Workshop 4 zu beginnen, so kann auf die Behandlung der folgenden Übungen bzw. Inhalte verzichtet werden:

 S. 108, Nr. 1 und 2

 S. 109, Nr. 1 b

 S. 112, Nr. 2 und 3

 S. 114

 S. 115

 S. 121, Nr. 5 und 6

 S. 123

 S. 124/125

(11)

Verbindliche Hinweise zu

Schwerpunktsetzungen in den Lehrplänen

Gymnasium, Jahrgangsstufen 6 – 10, Englisch 2. Fremdsprache Stand: April 2021

Seite 11 von 14

 S. 126/127

 S. 131

 S. 132 – 135

8. Jahrgangsstufe - On Track 3 E2

 Nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Unit: Workshop 4

 Weitere nicht mehr im Schuljahr 2020/21 verpflichtend zu behandelnde Übungen bzw. Inhalte:

o Workshop 3

 S. 76/77

 S. 79, Nr. 4 und 5

 S. 80, Nr. 4 und 5

 S. 85, Nr. 3 und 4

 S. 86/87

 S. 89, Nr. 5

 S. 90, Nr. 3

 S. 91

 S. 94, Nr. 2 (1, 2 und 3)

 S. 95

 S. 96/97

 S. 104/105

 S. 106/107

 Falls der Lernfortschritt erlaubt, noch mit Workshop 4 zu beginnen, so kann auf die Behandlung der folgenden Übungen bzw. Inhalte verzichtet werden:

 S. 113

 S. 117, Nr. 3

 S. 118/119

 S. 120, Nr. 2 und 3

 S. 121, Nr. 4 und 7

 S. 122, Nr. 2

 S. 123, Nr. 2

 S. 128/129

 S. 131, Nr. 5

 S. 136/137

 S. 138-141

(12)

Seite 12 von 14

Verbindliche Hinweise zu

Schwerpunktsetzungen in den Lehrplänen

Gymnasium, Englisch Stand: April 2021

Fachliche Hinweise zur Anpassung des Lehrens und Lernens für die modernen Fremdsprachen für die Jgst. 11/12

Fachspezifische Hinweise für eine Anpassung der im Rahmen der Abiturprüfungen behandelten Themengebiete sind im Fach Englisch nicht notwendig, da die schriftlichen Abiturprüfungen dieser Fächergruppe kein explizites Faktenwissen voraussetzen. Die in den KMS V.5 – BS5500 – 6b.3419 vom 18.01.2021 und V.5 – BS5410 – 6b.9053 vom 13.04.2021 angeführte verbindliche Reihenfolge der Lehrplanthemen berührt daher das Fach Englisch nicht. In Bezug auf die Ausweisung von Themengebieten für die mündliche Abiturprüfung hat die Lehrkraft wie bisher darauf zu achten, dass pro Ausbildungsabschnitt dem Prüfling (mindestens) drei Themengebiete zur Auswahl gestellt werden.

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