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1. Resonanz bei den Jobcenter-Kunden

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Academic year: 2022

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Berliner Arbeitslosenzentrum

evangelischer Kirchenkreise in Berlin e. V.

Ergebnisse der Jobcenter-Tour 2008

Bericht für den Ausschuss für Integration, Arbeit, Berufliche Bildung und Soziales des Abgeordnetenhauses von Berlin

Im Spätsommer 2008 war das Berliner Arbeitslosenzentrum (BALZ) mit dem Beratungsbus der Wohlfahrtsverbände auf Jobcenter-Tour. Motto der Aktion: „Irren ist amtlich – Beratung kann helfen“. Im Vorjahr hatte es schon einmal eine mobile Beratung zu Hartz IV vor den Jobcentern Berlins gegeben. Wegen des großen Erfolgs wurde die Aktion in 2008 wiederholt und von drei auf sechs Wochen ausgedehnt. Neben den Beratungen wurde diesmal auch eine Umfrage unter den Jobcenter-Kunden durchgeführt. Die Aktion wurde erneut von den Wohlfahrtsverbänden und der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt unterstützt.

1. Resonanz bei den Jobcenter-Kunden

Das Beratungsangebot wurde von den Jobcenter-Kunden überwiegend sehr gut aufgenommen.

Viele der Ratsuchenden reagierten positiv überrascht. „Dass es so eine tolle Hilfe gibt, wusste ich gar nicht“, war ein nicht selten gehörter Kommentar am Bus. Insgesamt wurden 913 (Vorjahr:

317) Beratungen durchgeführt. Die Inhalte umfassten die gesamte Palette von Fragen zum Alg II. Auffällig oft ging es um Unterkunftskosten und das Thema Umzug. Zu den Beratungen kamen noch zahlreiche Kurz-Auskünfte und sehr viele Gespräche hinzu, in denen die Kunden ihrem Ärger mit der Arbeit der Jobcenter Luft machten.

Auf die Umfrage wurde ebenfalls durchgängig positiv reagiert. Am Ende der Aktion waren 857 Fragebögen beantwortet. Der Fragebogen war auf elf Fragen begrenzt. Häufig ergaben sich beim Ausfüllen längere Gespräche.

Vor Ort wurden außerdem 3 500 Infos „Ausgewählte Beratungsangebote zum Arbeitslosen- geld II in Berlin“ und 3 000 Infos „Wie kann ich meine Rechte gegenüber dem Jobcenter durch- setzen“ an Ratsuchende abgegeben. Die für die Aktion eingerichtete Internetseite verzeichnete im Aktionszeitraum mehr als 22 000 Seitenaufrufe, darunter 2 700 Mal die Seite mit Adressen von Beratungsstellen.

… und Reaktionen der Jobcenter-Leitungen

Drei Wochen vor der Aktion wurden alle Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen der Jobcen- ter über den Zeitplan und die Gründe der Beratungsaktion schriftlich informiert. Das Jobcenter Marzahn-Hellersdorf reagierte mit der Bitte um Zusendung von Plakaten, um die Kunden in Kenntnis setzen zu können. Pankow stellte klar, dass der Bus nicht auf Jobcenter-Gelände ste- hen dürfe. Lichtenberg erlaubte am ersten Tag ausnahmsweise die Nutzung eigener Fläche, am zweiten Tag wegen versicherungsrechtlicher Bedenken nicht mehr. In Spandau war der Jobcen- ter-Leiter an beiden Tagen am Bus. Nach anfänglicher Skepsis wegen des Mottos der Aktion bekamen wir am Ende der Gespräche von ihm das Angebot zur Unterstützung, falls wir auf krasse Fehler in Bescheiden oder klar berechtigte Beschwerden stoßen sollten. Der Geschäfts- führer des Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf begrüßte uns persönlich am Bus und lud uns am zweiten Beratungstag zu einem ausführlichen Gespräch ein. Im Oktober empfingen uns der Leiter des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg sowie leitende Mitarbeiter aus der Leistungsab- teilung und der Arbeitsvermittlung zu einem zweieinhalb Stunden dauernden Gespräch.

2. Umfrage-Ergebnisse

Die Umfrage ist nicht repräsentativ. Unsere Beratung haben vor allem die Kunden in Anspruch genommen, die Schwierigkeiten mit den Jobcentern haben. Gleichwohl sind die Ergebnisse

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ernst zu nehmen. Sie entsprechen in Vielem den am Bus geführten Gesprächen und den Erfah- rungen aus der Beratungsarbeit.

Unverständliche Bescheide

Nur 47 Prozent der befragten Jobcenter-Kunden geben an, ihren letzten Bescheid zum Ar- beitslosengeld II verstanden zu haben. Ob der Bescheid rechtlich korrekt ist, kann sogar nur jeder Vierte mit Ja beantworten.

Schwer erreichbare Sachbearbeiter

Weniger als drei Prozent der Befragten stimmen der Aussage zu, dass die Sachbearbeiter in den Leistungsabteilungen der Jobcenter telefonisch gut erreichbar seien. Auch die persönli- che Erreichbarkeit empfinden die Kunden als ungenügend. Die Erreichbarkeit der Sachbear- beiter ist für die Kunden wichtig, weil viele von ihnen Fragen zu ihren Leistungsbescheiden haben. Von Seiten der Arbeitsverwaltung wird auf die Service-Hotline der Jobcenter verwie- sen, wo sich die Kunden telefonisch jederzeit informieren könnten. Bei der Hotline, die kos- tenpflichtig ist, bleiben aber viele in der Warteschleife hängen. Wenn sie durchkommen, er- reichen sie Mitarbeiter, die zu ihrer Akte entweder keinen Zugang haben, oder sie müssen erleben, dass die von der Hotline per E-Mail angeschriebenen Sachbearbeiter sich bei ihnen nicht zurückmelden. Überlegungen, den Zugang zur Hotline kostenlos anzubieten, sind lei- der bis heute nicht umgesetzt worden.

Überwiegend keine klaren Auskünfte

Aus Sicht der Jobcenter-Kunden lässt die Auskunftsfähigkeit der Behörde sehr zu wünschen übrig. Lediglich knapp zehn Prozent der Befragten bejahen die Frage, ob sie von den Sach- bearbeitern der Leistungsabteilung klare Auskünfte erhalten. Mehr als die Hälfte antwortet mit Nein. Besser schneidet die Arbeitsvermittlung der Jobcenter ab. 60 Prozent der Umfrage- teilnehmer stimmen der Aussage „Zu meinen Fragen habe ich klare Auskünfte erhalten“ we- nigstens teilweise zu. „Das stimmt nicht“ erklären aber immerhin noch 29 Prozent. Die Um- frageergebnisse bestätigen die Erfahrungen von Sozialberatungsstellen, dass die Jobcenter ihrer gesetzlichen Beratungspflicht nur unzureichend nachkommen.

Mehr Freundlichkeit im Kundenumgang gewünscht

Bereits vor dem Umbau der Arbeitsämter zu Agenturen und Jobcentern wurden Arbeitsu- chende als Kunden bezeichnet. Die Klagen über unfreundliche Mitarbeiter nehmen aber nicht ab. 20 Prozent der Kunden erklären in der Umfrage, dass bei ihrem letzten Kontakt zum Arbeitsvermittler keine freundliche Gesprächsatmosphäre geherrscht habe. Knapp ein Drittel fühlt sich mit dem eigenen Anliegen nicht ernst genommen und die Hälfte zumindest teilweise abgewimmelt. Die Ergebnisse wären vermutlich noch schlechter ausgefallen, wenn die Frage sich auf die gesamte Behörde und nicht allein auf die Arbeitsvermittlung bezogen hätte. Die Kunden haben häufig den Eindruck lästig zu sein. Nicht selten empfinden sie den Umgang mit ihnen als entwürdigend. Einzelne Jobcenter-Leiter geben unumwunden zu, dass an dem Kundenbild in der Arbeitsverwaltung gearbeitet werden müsse. In vielen Job- centern herrscht Personalnot. Die Mitarbeiter stehen enorm unter Druck. Für Freundlichkeit ist dann oft kein Raum mehr. Die Folge sind emotionale Aufladungen auf beiden Seiten.

Eigene Wünsche in Eingliederungsvereinbarungen unberücksichtigt

Zwischen dem Arbeitsuchenden und dem Jobcenter soll laut Gesetz eine Eingliederungs- vereinbarung abgeschlossen werden. In der Vereinbarung wird geregelt, welche Leistungen zur Eingliederung in Arbeit der Erwerbsfähige von der Behörde erhält und welche Bemühun- gen er unternimmt, um nicht länger staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. In der Theorie

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sehen ihre Wünsche in der Eingliederungsvereinbarung berücksichtigt. Nach Kenntnis des BALZ werden den Vereinbarungen häufig standardisierte Texte zugrunde gelegt, die die Be- sonderheiten des Einzelfalls nicht berücksichtigen. Eingliederungsvereinbarungen werden überdies häufig ohne ausreichende Beratung und unter Druck abgeschlossen.

3. Vorschläge zur Verbesserung der Situation für Berlins Jobcenter-Kunden

In Gesprächen mit den an der Aktion beteiligten Sozialberaterinnen und Sozialberatern wurden einige Vorschläge zur Verbesserung der Situation in den Jobcentern zusammengetragen. Sie sind nicht alle vor Ort umsetzbar, sondern setzen zum Teil Änderungen auf Bundesebene vor- aus.

Beratungspflicht wahrnehmen

Die Berliner Jobcenter sind personell unterbesetzt. Der Betreuungsschlüssel von einem Mit- arbeiter zu 150 Kunden im Bereich der Über-25-jährigen wird nirgends erreicht. Das führt auf Seiten der Mitarbeiter zu einer hohen Belastung, ja Überlastung, mit der Folge, dass die An- tragsbearbeitung nur verzögert erfolgt und die Betreuung und Beratung der Kunden unter großem Zeitdruck steht. Weiterhin sind mehr als 20 Prozent des Berliner Jobcenter- Personals befristet angestellt, in einzelnen Jobcentern, wie beispielsweise Steglitz-

Zehlendorf, sogar ein Drittel. Es ist zu vermuten, dass gerade bei befristet angestelltem Per- sonal nicht im nötigen Umfang in dessen Qualifizierung investiert wird. Eine der Hauptforde- rungen ist daher, dass die Jobcenter personell endlich so ausgestattet werden, dass die Betreuungsschlüssel erreicht und befristete in unbefristete Arbeitsverhältnisse überführt werden.

Viele Widersprüche und Klagen könnten vermieden werden, wenn die Sachbearbeiter die gesetzlichen Bestimmungen, die dazu erlassenen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit und die Vorschriften des Landes Berlin berücksichtigen würden. Qualifizierungsmängel auf Seiten der Jobcenter-Mitarbeiter sind nicht zu übersehen. Fundierte und regelmäßige Fort- bildungen für die Mitarbeiter sind unerlässlich.

Die Mitarbeiter der Jobcenter sollten außerdem regelmäßig freie Zeit für telefonische und persönliche Erreichbarkeit in dringenden Angelegenheiten bekommen. Dazu gehört auch die Möglichkeit zur Terminvereinbarung mit den zuständigen Sachbearbeitern der Leistungsab- teilung. Hilfreich wäre es auch, wenn die Sozialberatungsstellen telefonischen Zugang zu Ansprechpartnern in den jeweiligen Jobcentern hätten.

Mit diesen Maßnahmen ließe sich vermutlich auch die Zahl der Klageverfahren gegen Be- scheide der Ämter deutlich verringern.

Bescheide verständlich machen

Legt man die Maßstäbe des Sozialgesetzbuches (hier: SGB X) an, dann müssen Verwal- tungsakte bestimmt und begründet sein. Das heißt, der Bürger muss aus dem Bescheid die Entscheidung der Behörde nachvollziehen können. Nur so ist er in der Lage, seine Rechte sachgemäß wahrnehmen zu können. Diesem Anspruch werden die Alg-II-Bescheide nicht gerecht. So wird beispielsweise bei der Anrechnung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit nur das Ergebnis angegeben. Wie das Einkommen im Einzelnen angerechnet wird, bleibt unklar. Bei Erstattungen des Jobcenters, zum Beispiel infolge von anerkannten Widersprü- chen, lässt sich selbst für Fachleute kaum überprüfen, wie sich der Erstattungsbetrag zu- sammensetzt. Zu Zeiten des Bundessozialhilfegesetzes war es möglich, Bescheide heraus- zugeben, die für die Hilfebedürftigen transparent waren, auch hinsichtlich der Anrechnung von Einkommen und der Erstattung von Leistungen.

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Zugang zum Jobcenter verbessern

Es ist nicht zu akzeptieren, dass fast vier Jahre nach der Einführung des SGB II sich in den Jobcentern noch immer Wartezeiten von zum Teil mehreren Stunden ergeben. Einige Job- center sind so organisiert, dass stundenlanges Warten selbst für Erstanträge nötig werden kann. Das Sozialgesetzbuch verpflichtet den Leistungsträger darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Leistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält und dass die Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind.

Vorgeschlagen werden Empfangsbereiche mit jeweils eigenen Schaltern zur Ausgabe von Formularen und Ausfüllhinweisen, zur Abgabe von Anträgen und nachzureichenden Unterla- gen, Schaltern zur Ausstellung von Bescheinigungen für die GEZ und ggf. Berlinpass sowie zur Vergabe von Terminen beim jeweils zuständigen Ansprechpartner.

Auszahlung von Einmalleistungen und die Anrechnung von Erwerbseinkommen verbessern

Die Einmalleistung aus Anlass der Geburt eines Kindes sollte deutlich früher ausgezahlt werden. Die Jobcenter stehen häufig auf dem Standpunkt, das Kind solle erst einmal gebo- ren werden, bevor gezahlt wird. Eine Auszahlung zirka zwei bis drei Monate vor dem Entbin- dungstermin würde auch Anträge auf einstweilige Anordnungen beim Sozialgericht vermei- den.

Handlungsbedarf besteht auch bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen. Hintergrund:

Bei erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird für den ersten Monat der Erwerbstätig- keit die bisherige Hartz-IV-Leistung weitergezahlt. Das Erwerbseinkommen, das Ende des Monats zufließt, wird dann am Anfang des Folgemonats zurückgefordert. Da in dem Folge- monat nur eine gekürzte Leistung gewährt wird, der Lohn aber wieder erst Ende des Monats zufließt, kann es bei den Hilfeempfängern zu finanziellen Problemen kommen. Die Folge:

Leistungsberechtigte stellen einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den Aufhe- bungs- und Erstattungsbescheid.

Dieses Verfahren wäre nicht nötig, wenn das Jobcenter dem Leistungsberechtigten bei Ar- beitsaufnahme mitteilen würde, dass der für den ersten Monat erhaltene Lohn auf das Ar- beitslosengeld II angerechnet wird, die Überzahlung aber in Raten erstattet werden kann.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Jobcenter zu einer Praxis zurückkehren, die vor 2005 bei der Sozialhilfe angewandt wurde: In dem Monat der Aufnahme der Erwerbstätigkeit erhielten die Antragsteller die bisherige Leistung. Angerechnet wurde das Erwerbseinkom- men erst im zweiten Monat der Beschäftigung. Die Ämter forderten die Erstattung im Folge- monat nach der Beendigung der Erwerbstätigkeit.

Bei wechselnden Einkommen wird der Anrechnung für den Bewilligungszeittraum grundsätz- lich das höchste Einkommen zugrunde gelegt, das zuletzt erzielt wurde. Dies führt dazu, dass Hilfebedürftige unter ihren Bedarf rutschen können. Eine solche Verwaltungspraxis ist unhaltbar, sie ist mindestens dahingehend zu korrigieren, dass bei der Anrechnung vom Ein- kommensdurchschnitt der letzten Monate ausgegangen wird.

Das „Fördern“ verbessern

Eingliederungsvereinbarungen müssen an den individuellen Stärken und Potenzialen und dem jeweils vorhandenen Hilfebedarf der Kunden ansetzen. Standardtexte, die dann auch noch „mal eben“ unterschrieben werden sollen, sind für ernsthafte Eingliederungsbemühun- gen ungeeignet. Eingliederungsvereinbarungen verlieren überdies ihren Zweck, wenn sie an Sanktionen gekoppelt sind. Es daher ein richtiger Schritt, wenn die Jobcenter die Weigerung

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Unabhängige Sozialberatung sichern

Der Gesetzgeber entwickelt im Sozialrecht in einem hohen Tempo immer komplizierter wer- dende Regelungen. Das Sozialgesetzbuch II wurde seit seiner Einführung bereits 30 Mal (an mehr als 190 Stellen) geändert. Die Rechtsunsicherheit wächst nicht nur bei den Betroffe- nen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern sehen nicht immer durch.

Hinzu kommt, dass die Berliner Amtsgerichte die Beratungshilfe für die außergerichtliche Vertretung durch Anwälte nur noch eingeschränkt gewähren. Immer öfter verweisen die Amtsgerichte stattdessen an Sozialberatungsstellen. Allerdings sind die Zuwendungen des Landes und der Bezirke für die Sozialberatung erheblich gekürzt worden. Dies hat trotz ge- stiegenen Bedarfs zu einer deutlichen Einschränkung des Beratungsangebots geführt. Teil- weise mussten Beratungsstellen sogar schließen. Eine wichtige abschließende Forderung daher: Die Finanzierung unabhängiger Sozialberatung muss im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden.

Weitere Informationen auf unserer Internetseite: www.beratung-kann-helfen.de

Kontakt:

Frank Steger

Tel. (0 30) 8 01 40 61

vorstand@berliner-arbeitslosenzentrum.de www.berliner-arbeitslosenzentrum.de

Anlage: Fragebogen

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Berliner Arbeitslosenzentrum

Vorstand, Kirchstraße 4 in 14163 Berlin Tel. 8 01 40 61 / Fax 8 02 63 07

Elf Fragen zu Ihren Erfahrungen mit dem Jobcenter

(Ihre Angaben sind anonym)

O Charlottenburg-Wilmersdorf O Friedrichshain-Kreuzberg O Lichtenberg

O Marzahn-Hellersdorf O Mitte

O Neukölln O Pankow O Reinickendorf O Spandau

O Steglitz-Zehlendorf O Tempelhof-Schöneberg O Treptow-Köpenick 1. Welches Jobcenter ist für Sie zuständig?

2. Haben Sie Ihren letzten ALG II-Bescheid

verstanden? O Ja

O Nein

O Zunächst nicht, wurde mir aber erklärt von O Jobcenter

O Beratungsstelle O Freunde/Bekannte O Rechtsanwalt O Internetforum O sonstige 3. Glauben Sie, dass Ihr (letzter) Bescheid den

gesetzlichen Bestimmungen entsprechend korrekt ist?

O Ja

O ich weiß nicht O Nein

4. Wie beurteilen Sie die Arbeit der "Leistungsabteilung" in Ihrem Jobcenter?

(Die Leistungsabteilung bearbeitet die ALG-II-Anträge und erstellt die Bescheide.)

das

stimmt das stimmt

teilweise Das stimmt

nicht damit keine Erfahrung Wenn man Fragen zu den Anträgen oder

Bescheiden hat, ist der/die zuständige Sachbearbeiter/-in telefonisch gut erreichbar

O O O O

Wenn man Fragen zu den Anträgen oder Bescheiden hat, ist der/die zuständige

Sachbearbeiter/-in persönlich gut erreichbar O O O O

Wenn man Fragen hat, bekommt man klare

Auskünfte O O O O

mein/e Sachbearbeiter/-in bemüht sich um eine

zügige Antragsbearbeitung O O O O

5. Kennen Sie eine Beratungsstelle, die Ihnen hilft,

O Ja

(7)

6. Welche Unterstützung bei der Arbeitsuche

durch das Jobcenter wünschen Sie sich? O keine

O passende Stellenangebote

O Beratungsgespräch zu meinen beruflichen Möglichkeiten

O eine Ausbildung oder Umschulung 7. Wissen Sie, wer Ihr Ansprechpartner oder

Arbeitsvermittler ist, wenn es um Fragen der beruflichen Förderung und

Arbeitsvermittlung geht?

O Ja, wir hatten persönlichen Kontakt O Ja, schriftlichen Kontakt

O Nein, ich weiß nicht, wer mein Ansprechpartner ist

8. Wie häufig hatten Sie, seit Sie ALG II beziehen, ein Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler/ persönlichen Ansprechpartner?

O kein eingehendes Gespräch

O kein eingehendes Gespräch, bin auch nicht daran interessiert

O Anzahl der Gespräche O ein Gespräch O zwei Gespräche O drei Gespräche

O mehr als drei Gespräche 9. Wie beurteilen Sie das - letzte - Gespräch, das Sie hatten:

das stimmt das stimmt

teilweise das stimmt nicht Es herrschte eine freundliche

Gesprächsatmosphäre O O O

Ich habe mich mit meinem Anliegen ernst

genommen gefühlt O O O

Zu meinen Fragen habe ich klare Auskünfte

bekommen O O O

Ich habe mich abgewimmelt gefühlt O O O

10. Haben Sie und Ihr Arbeitsvermittler/

persönlicher Ansprechpartner eine schriftliche Eingliederungsvereinbarung geschlossen?

O Ja O Nein 11. Wurden in der Eingliederungsvereinbarung

auch Ihre Wünsche berücksichtigt? O Ja O Nein

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!

Das Ergebnis der Umfrage können Sie nachlesen unter:

www.beratung-kann-helfen.de

Referenzen

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