• Keine Ergebnisse gefunden

Die Finanzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Die Finanzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung"

Copied!
15
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Annelie Buntenbach

Vorsitzende des Bundesvorstandes

der Deutschen Rentenversicherung Bund

Bundesvertreterversammlung der

Deutschen Rentenversicherung Bund

in der gesetzlichen

Rentenversicherung

(2)

Jährliche Veränderung der Pflichtbeiträge im Lohnabzugsverfahren (in Prozent)

5,2%

4,0%

0,3%

2,3%

4,4%

4,0% 3,8% 4,0% 4,1% 4,1%

4,4%

2,4%

0,2%

3,0%

4,6%

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Q I - Q III umgerechnet auf einheitlichen Beitragssatz originäre Werte (falls abweichend)

(3)

Fortschreibung der Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten 2018

Faktoren:

Entwicklung der Anzahl der

unter Dreijährigen in der Bevölkerung,

Zeitverzögerung drei Jahre 1,063 (+6,3%) Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter

je Arbeitnehmer,

Zeitverzögerung zwei Jahre 1,023 (+2,3%) Veränderung des Beitragssatzes vom Vorjahr

zum laufenden Kalenderjahr 0,995 (

-

0,5%) Ergebnis (Produkt der Faktoren) 1,082 (+8,2%) Anstieg 2018: 1,1 Mrd. Euro (8,2%)

Beiträge für Kindererziehungszeiten: 14,3 Mrd. Euro

(4)

Finanzsituation 2018

Bundeszuschüsse in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2018 (in Mrd. Euro)

Bundeszuschüsse insgesamt 69,5

davon:

Allgemeiner Bundeszuschuss

(Kürzung um 1,25 Mrd. EUR ausgelaufen) 44,6 Zusätzlicher Bundeszuschuss, refinanziert aus der

Mehrwertsteuer (seit 1998)

11,8

Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen

Bundeszuschuss, ursprünglich refinanziert aus der Ökosteuer

(seit 2000)

13,1

(5)

in Mrd. Euro

Veränderung zu 2017 in %

Einnahmen insgesamt 306,3 4,3

darunter:

Beitragseinnahmen darunter:

235,8 5,0

- Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit 212,4 4,5 - Beiträge der Bundesagentur für Arbeit 3,2 -1,0

- Beiträge der Krankenversicherung 2,9 5,5

- Beiträge der Pflegeversicherung 2,2 40,4

- Beiträge des Bundes für

Kindererziehungszeiten 14,3 8,2

Bundeszuschüsse 69,5 2,5

Voraussichtliche Einnahmen der allgemeinen

Rentenversicherung (Schätzung Herbst 2018)

(6)

Jährliche Veränderung der Rentenausgaben (in Prozent)

3,5%

2,2%

3,5%

3,1%

3,5%

2,7%

1,3%

0,7%

0,3%

0,6%

1,2%

2,2%

1,6%

0,5%

1,8%

1,4%

3,0%

4,6%

4,0%

3,8%

3,2%

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Veränderung Rentenausgaben darunter: Wirkung der Rentenanpassungen

(7)

in Mrd. Euro

Veränderung zu 2017 in %

Ausgaben insgesamt 302,3 3,1

darunter:

- Renten 263,0 3,2

- Krankenversicherung der Rentner 18,6 3,2

- Leistungen zur Teilhabe 6,5 4,3

- Erstattungen an die Knappschaft 10,1 2,4

- Verwaltungs- und Verfahrenskosten 3,9 –1,5

Voraussichtliche Ausgaben der allgemeinen

Rentenversicherung (Schätzung Oktober 2018)

(8)

Finanzsituation 2018

Geschätztes Rechnungsergebnis der allgemeinen Rentenversicherung

Einnahmen 306,34 Mrd. Euro

Ausgaben 302,29 Mrd. Euro

Haushaltssaldo + 4,05 Mrd. Euro

Nachhaltigkeitsrücklage 38,0 Mrd. Euro

in Monatsausgaben 1,77

(9)

3,1 3,1 3,0 3,0 3,0

1,1

0,9

-0,1 -0,1 -0,1

2019 2020 2021 2022 2023

Anstieg der

Durchschnittslöhne je Beitragszahler

Veränderung der Zahl der Beitragszahler

Eckwerte der Bundesregierung (Oktober 2018):

Arbeitsmarkt- und Lohnentwicklung

- Veränderung in Prozent gegenüber dem Vorjahr -

(10)

Maßnahmen im LVStabG und ihre Finanzwirkungen (ohne Haltelinien)

Maßnahme Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen laut Gesetzentwurf in Mrd. EUR

2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

„Mütterrente II“ 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8

Verlängerung der Zurechnungszeit bei

Erwerbsminderungsrenten

0,1 0,3 0,5 0,7 0,8 0,9 1,0

„Übergangsbereich“ (Aus- weitung der „Gleitzone“ für Niedrigverdiener bei vollen Rentenanwartschaften)

0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2

Summe 4,1 4,3 4,5 4,7 4,8 4,9 5,0

(11)

Beitragssatz maximal 20%

(minimal 18,6%)

Nettorentenniveau vor Steuern mindestens 48%

setzen automatische

Belastungsverteilung außer Kraft

reißen evtl. Finanzierungslücke

(12)

Finanzierung der Haltelinien

Sonderzahlungen des Bundes von jährlich 500 Mio.

EUR 2022 bis 2025 (Verwendung 2025)

Bei Bedarf zusätzliche Bundesmittel bis 2025:

Wenn

1. der Beitragssatz von 20 Prozent erreicht ist und

2. die Nachhaltigkeitsrücklage am

Jahresende voraussichtlich unter 20% einer Monatsausgabe fällt

dann

wird der zusätzliche Bundeszuschuss so

weit angehoben, dass die Mindestrücklage

erreicht wird.

(13)

durch Maßnahmen des LVStabG

* Bundeszuschüsse, Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten, Sonderzahlungen und Beitragssatzgarantie

(14)

Weitere Entwicklung

Beitragssatz und Nettorentenniveau vor Steuern bis 2030

(15)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

in der gesetzlichen

Rentenversicherung

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Nur so kann vermieden werden, dass der Si- cherungsumfang der Erwerbsminderungsrente im Vergleich zur Altersrente (bei Zu- gang mit 67 Jahren) noch weiter zurückgeht. - dass

Die Öffnung der Rentenversiche- rung für Selbständige wird für die Ärzteschaft insgesamt von relativ geringer Bedeutung sein, da es der Ärzteschaft gelungen ist, sich eige-

Für den Fall der Integration aller Soloselbständigen unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 53 Jahren auf Basis einer Beitragsbemessungsgrundlage in Höhe

Die Erwerbsbeteiligung von Männern und Frauen weist erhebliche Un- terschiede auf, zudem muß gegenwärtig noch zwischen dem früheren Bun- desgebiet und den neuen

134 Dies lässt sich dadurch erklären, dass Werding (2006) mit den ökonomischen und demographischen Annahmen der „Rürup-Kommission„ rechnet und diese weitestgehend

von Diamond (1997) noch vor demografischen und ökonomischen Risiken als Hauptquelle von Unsicherheit in einem umlagefi- nanzierten Alterssicherungssystem gesehen. In

Da aber ein Zuschuß nur bei der Kompensation der versicherungs- fremden Leistungen zu einer Verwirklichung der Gruppenäquivalenz und damit des

Für alle Mitglieder, die mit uns das Lastschriftverfahren vereinbart haben, erfolgt der Lastschrifteinzug 2003 zu den nachfol- gend genannten Terminen. 3 SSÄV werden die Beiträge