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Erlass vom 13. März 2020

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Academic year: 2022

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Der Staatssekretär

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen , 40190 Düsseldorf

An die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen über die Bezirksregierungen

Arnsberg, Detmold, Düsseldorf , Köln und Münster

Notwendige Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus und zur Behandlung von COVID-19-Patientinnen und Patienten

Sehr geehrte Damen und Herren ,

angesichts der Entwicklung in der Corona -Krise kommen in den nächsten Tagen und Wochen außergewöhnliche Belastungen auf die Krankenhäuser zu.

Daher ist es notwendig , Maßnahmen zu ergreifen , um sowohl die allgemeine Notfallversorgung als auch die Behandlung der COVID-19- Patientinnen und Patienten sicher zu stellen.

Wir bitten Sie , die Krankenhäuser in Ihrem zuständigen Bereich darüber unverzüglich schriftlich und elektronisch zu informieren.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt den Krankenhäusern, folgende Maßnahmen dringend durchzuführen:

Datum: 13. März 2020 Seite 1 von 3

Aktenzeichen IV A 2 - G.1263 (Runderlasse)

bei Antwort bitte angeben

Telefon 0211 855- Telefax 0211 855-

Dienstgebäude und Lieferan schrift:

Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 Telefax 0211 855-3683 poststelle@mags.nrw.de www.mags.nrw

Öffentl iche Verkehrsmittel:

Rheinbahn Linie 709 Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 708, 732 Haltestelle: Polizeipräsidium

(2)

- Aktivierung der Krankenhausalarmpläne und tägliche Analyse der Versorgungssituation mindestens in Bezug auf die Notfallversorgung und COVID-19.

- Planbare Aufnahmen, Eingriffe und Operationen sind nach Möglichkeit zu verschieben. Die Entscheidung obliegt selbstverständlich ausschließlich den behandelnden Ärztinnen und Ärzten vor Ort. Dadurch werden zusätzliche Kapazitäten für COVID-19-Patientinnen und Patienten gewährleistet.

- Die Krankenhäuser unternehmen alles Notwendige , um ihre Beatmungskapazitäten zu erhöhen und deren Funktionsfähigkeit zu sichern. Die von den Krankenhäusern bereits identifizierten Aufwuchsmöglichkeiten für die Beatmungskapazitäten sollen sofort aktiviert werden.

- Jedes Krankenhaus ergreift Maßnahmen , um den Eintrag von Corona-Viren zu erschweren , Patienten und Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen. Dazu gehören z.B .:

Besuche werden auf das Notwendigste eingeschränkt.

• Schließung von Kantinen oder Cafeterien für die Öffentlichkeit (Patienten und Besucher). Für das Personal werden sie offengehalten.

Beendigung aller öffentlicher Veranstaltungen (Vorträge , Lesungen, Informationsveranstaltungen etc.).

Die täglich steigende Anzahl von infizierten Personen fordert alle Akteure des Gesundheitssystems und insbesondere die nordrhein-westfälischen Krankenhäu ser.

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(3)

Eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen , muss höchste Priorität haben, um Zeit zu gewinnen, damit wir unser Gesundheitswesen bestmöglich vorbereiten und die medizinische Versorgung aufrechterhalten. Deshalb müssen wir alles daran setzen, die Ausbreitung so gut wie möglich zu verzögern.

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