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A N T R A G auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der speziellen Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von MRSA

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Academic year: 2022

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genehmigung@kv-rlp.de 06131 326-327 06131 326-326 www.kv-rlp.de/386108

KV RLP / SQS-ANTRAG / 386108 / OKTOBER 2018 Seite 1 von 3

KV RLP | HV Mainz | Postfach 2567 | 55015 Mainz Abteilung Qualitätssicherung

A N T R A G

auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der

speziellen Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von MRSA

Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA gemäß § 135 Abs. 2 SGB V

I. Angaben zum Leistungserbringer

...

ggf. Titel Vorname, Name geb. am

...

Wohnungsanschrift (falls die vertragsärztliche Tätigkeit noch nicht aufgenommen wurde) Telefon ...

E-Mail-Adresse Telefon mobil

...

Betriebsstätte (PLZ Ort, Straße, Hausnummer) Telefon

...

Nebenbetriebsstätte (PLZ Ort, Straße, Hausnummer) Telefon

...

weitere Nebenbetriebsstätte

Im Bereich der KV RLP tätig ab/seit: ...

LANR (falls bekannt): ...

 Einzelpraxis

 Berufsausübungsgemeinschaft

 Ermächtigter Krankenhausarzt

 Angestellter Arzt

(2)

KV RLP / SQS-ANTRAG / 386108 / OKTOBER 2018 Seite 2 von 3

II. Leistungsumfang

30940 Erhebung des MRSA-Status eines Risikopatienten bis sechs Monate nach Entlassung aus einer stationären Behandlung

30942 Behandlung und Betreuung eines Risikopatienten der Träger von MRSA ist oder einer positiv nachgewiesenen MRSA-Kontaktperson gemäß der GOP 30946

30944 Aufklärung und Beratung eines Risikopatienten der Träger von MRSA ist oder einer positiv nachgewiesenen MRSA-Kontaktperson gemäß der GOP 30946 im Zusammen- hang mit der Durchführung der Leistung der GOP 30942

30946 Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson nach erfolgloser Sanierung eines MRSA-Trägers

30948 Teilnahme an einer MRSA-Fall- und/oder regionalen Netzwerkkonferenz gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA nach § 135 Abs. 2 SGB V

30950 Bestätigung einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e) 30952 Ausschluss einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e)

III. Fachliche Anforderungen

Die Berechtigung zur Ausführung von MRSA-Leistungen wurde bereits von einer Kassenärzt- lichen Vereinigung erteilt:

 ja (bitte Bescheid beifügen)  nein

Falls ja. Wurde diese Berechtigung bislang zurückgenommen, zurückgegeben oder widerrufen?

 ja  nein

Die fachliche Befähigung wird nachgewiesen durch:

 Zusatzweiterbildung „Infektiologie“

und/oder

 MRSA-Zertifizierung

 Fortbildungsseminar „Ambulante MRSA-Versorgung“ (Dauer mindestens 3 Stunden) oder

 Online-Training mit abschließendem Fragebogen-Test

Bitte Urkunde bzw. Nachweis beifügen, sofern diese der KV RLP noch nicht vorliegen!

(3)

KV RLP / SQS-ANTRAG / 386108 / OKTOBER 2018 Seite 3 von 3

IV. Allgemeines

MRSA-Leistungen dürfen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erst ab dem Zeitpunkt abge- rechnet werden, wenn hierfür die erforderliche schriftliche Genehmigung zur Ausführung und Abrech- nung von MRSA-Leistungen durch die KV RLP erteilt wurde.

Für Ärzte, die eine Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung beantragt haben, wird eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von MRSA-Leistungen nur im Rahmen des ausgesprochenen Ermächtigungsumfanges wirksam.

V. Erklärung

Ich / Wir erkläre/n mein / unser Einverständnis zur Durchführung von Überprüfungen der Gegebenheiten in der Praxis durch die KV RLP.

Ich / Wir werde/n die KV RLP über alle Änderungen informieren, welche die Erfüllung der in dieser Vereinbarung genannten Anforderungen betreffen.

Ich / Wir werde/n die Vorgaben der Dokumentation nach § 6 der Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA einhalten.

Der / Die Unterzeichner versichern die Richtigkeit der vorstehend gemachten Angaben.

________________________ ____________________________________

Datum

Unterschrift/Stempel des ausführenden Arztes

________________________ ____________________________________

Datum Unterschrift/Stempel des Vertragsarztes bzw. der

abrechnenden Stelle (anstellender Vertragsarzt, MVZ, Institut)

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