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Hintergrundinformation der BPtK: Befristet unbeschränkte Zulassung auch für Psychotherapeuten - BPtK-Forderung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz"

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Hintergrundinformation

21. August 2018

Der Gesetzgeber plant, mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), vorüberge- hend die Höchstgrenzen für die Zulassung von solchen Arztgruppen aufzuheben, bei denen besonders große Versorgungs- und Terminschwierigkeiten bestehen. Dazu gehören Innere Medizin und Rheumatologie, Psychiatrie und Kinderheilkunde. Diese Regelung soll gelten, bis der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag zur Weiterentwicklung der Bedarfspla- nung umgesetzt hat. Dafür wurde dem G-BA erneut eine Frist gesetzt, der 31. Juli 2019.

Versorgungs- und Terminschwierigkeiten auch in der Psychotherapie

Nicht nachvollziehbar ist, dass die psychotherapeutische Versorgung nicht berücksichtigt wurde. Psychisch kranke Menschen warten überdurchschnittlich lange auf eine psychothera- peutische Behandlung und erheblich länger als auf eine psychiatrische Behandlung, die schwerpunktmäßig pharmakologisch ausgerichtet ist. Bei fast allen psychischen Erkrankungen gehört jedoch Psychotherapie unverzichtbar zur Behandlung.

Nach dem jüngsten Gutachten des Sachverständigenrats zur Beurteilung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2018) sind die Wartezeiten auf eine ambulante psychotherapeutische Be- handlung doppelt so lang wie auf eine ambulante psychiatrische Behandlung. Auf eine Be- handlung beim Psychiater müssen Patienten im Durchschnitt zwei, auf eine psychotherapeu- tische Behandlung vier Monate warten. Auch auf eine stationäre Behandlung warten psy- chisch kranke Menschen mit ein bis zwei Monaten im Mittel deutlich kürzer als auf eine am- bulante Psychotherapie (vgl. Abbildung 1). Darüber hinaus spielen psychotherapeutische Ter- mine eine große Rolle bei der Vermittlung durch die Terminservicestellen. Sie machen mehr als 40 Prozent aller Anfragen aus (Deutsches Ärzteblatt, 2018).

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Lange Wartezeiten auf dem Land und im Ruhrgebiet

Die Versorgungs- und Terminschwierigkeiten in der psychotherapeutischen Versorgung be- stehen im besonderen Maße außerhalb von Ballungszentren. So zeigt eine aktuelle Befragung der BPtK (2018), dass Menschen außerhalb von Ballungszentren im Durchschnitt fünf bis sechs Monate auf den Beginn einer Psychotherapie warten. Die Wartezeiten in Großstädten liegen bei durchschnittlich vier Monaten.

Ein Sonderfall in der Bedarfsplanung ist das Ruhrgebiet. Dort können sich entgegen der allge- meinen Systematik der Bedarfsplanung deutlich weniger Psychotherapeuten niederlassen als in anderen Großstädten. Darum sind in der Region zwischen Duisburg und Dortmund die War- tezeiten auf eine ambulante Psychotherapie noch länger als auf dem Land. Sie betragen dort mehr als sieben Monate.

Unterschiedliche Psychotherapeutendichte in Stadt und Land

Die besonders langen Wartezeiten außerhalb von Ballungszentren sind darauf zurückzufüh- ren, dass dort entsprechend der Bedarfsplanungs-Richtlinie deutlich weniger Psychotherapeu- ten vorgesehen sind als in den Großstädten. Dagegen erkranken Menschen in der Stadt und auf dem Land ungefähr gleich häufig an psychischen Erkrankungen. Die Unterschiede in der

1

2 1,5

2 2

4

0 1 2 3 4

Stationäre psychiatrische Behandlung (nicht Notfall) Stationäre psychosomatische Behandlung (nicht

Notfall)

Tagesklinische psychiatrische Behandlung Tagesklinische psychosomatische Behandlung Ambulante psychiatrische Behandlung Ambulante psychotherapeutische Behandlung

Monate

Abbildung 1: Durchschnittliche Wartezeit auf unterschiedliche psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgungsangebote

Quelle: Daten aus SVR-Gutachten, 2018; eigene Darstellung der BPtK Quelle: BPtK, 2018

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Bedarfsplanung lassen sich also nicht mit einer unterschiedlichen Morbidität bei psychischen Erkrankungen begründen.

In Großstädten (Kreistyp 1) soll ein Psychotherapeut rund 3.000 Einwohner versorgen, außer- halb von Ballungszentren (Kreistyp 2 bis 5) schwankt die geplante Versorgung zwischen rund 6.000 und 9.000 Einwohnern je Psychotherapeut und im Ruhrgebiet (Kreistyp 6) sind es rund 5.500 Einwohner je Psychotherapeut (vgl. Abbildung 2).

3079

7496

9103 8587

5953 5435

0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 9000 10000

Kreistyp 1 Kreistyp 2 Kreistyp 3 Kreistyp 4 Kreistyp 5 Kreistyp 6 Allgemeine Verhältniszahl (Einwohner je Psychotherapeut)

Abbildung 2: Geplante Anzahl von Einwohnern je Psychotherapeut in den unterschiedlichen Kreistypen

Quelle: BPtK, 2018

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Unterschiede zwischen Stadt und Land bei Psychotherapeuten besonders groß Die Unterschiede zwischen den Verhältniszahlen der verschiedenen Kreistypen sind bei den Psychotherapeuten deutlich größer als bei allen anderen Arztgruppen – mit Ausnahme der Nervenärzte, bei der die Spreizung in etwa der bei den Psychotherapeuten entspricht (vgl.

Abbildung 3).

Forderungen der BPtK

Die BPtK fordert, die besonders unzureichende psychotherapeutische Versorgung außerhalb von Ballungszentren und im Ruhrgebiet kurzfristig zu verbessern und die extreme Spreizung der Verhältniszahlen bei den Psychotherapeuten zumindest auf das Niveau der anderen Arzt- gruppen zu verringern. Deshalb schlägt sie vor, im geplanten TSVG befristet bis zur Weiterent- wicklung der Bedarfsplanung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss für die Arztgruppe der Psychotherapeuten die Zulassungsbeschränkungen in den Planungsbereichen der Kreisty- pen 2 bis 6 aufzuheben.

2,1

2,4 2,3 2,3 2,3

2,4

3,0

2,8

1,9

1,8 1,5

1,9 1,8

1,7

1,5

KREISTYP 2 KREISTYP 3 KREISTYP 4 KREISTYP 5 KREISTYP 6

Abbildung 3: Relation der Verhältniszahl der Kreistypen 2 bis 6 zur Verhältniszahl des Kreistyps 1 für unterschiedliche Arztgruppen

Nervenärzte Psychotherapeuten

Durchschnitt aller anderen Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung

Quelle: BPtK, 2018

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Quellen

SVR-Gutachten (2018). Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung – Gutachten 2018. Abrufbar unter: www.svr-gesundheit.de

Deutsches Ärzteblatt (2018). Terminservicestellen stärker nachgefragt. Abrufbar unter:

www.aerzteblatt.de

BPtK (2018). Ein Jahr nach der Reform der Psychotherapierichtlinie – Wartezeiten 2018. Ab- rufbar unter: www.bptk.de

Ihr Ansprechpartner:

Kay Funke-Kaiser

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 030. 278 785 - 21 E-Mail: presse@bptk.de

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