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Das Europäische Nachlasszeugnis ohne europäischen Entscheidungseinklang

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Academic year: 2022

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Inhalt

Inhalt 1 Vorwort 5

§ 1 Einführung 6

A. Problematik 6 B. Ziel der Arbeit 7

C. Gang der Untersuchung 7

§ 2 Funktionsweise des ENZ 9

A. Probleme bei der internationalen Nachlassabwicklung unter der bisherigen Rechtslage 9 B. Beabsichtigte Lösung durch das ENZ 10

I. Inhalt des ENZ 11 II. Wirkungen des ENZ 11

§ 3 Fehlender europäischer Entscheidungseinklang im Erbrecht unter Geltung der EuErbVO 13 A. Praktische Relevanz eines fehlenden europäischen

Entscheidungseinklangs 13 I. In Erbsachen 14

1. Argumente gegen eine Anwendbarkeit der EuErbVO auf das Erbscheinverfahren 16

2. Argumente für eine Anwendbarkeit der EuErbVO auf das Erbscheinverfahren 20

3. Stellungnahme 21

II. In anderen Verfahren mit erbrechtlichen Vorfragen 25 III. Zwischenergebnis 29

B. Ursachen für das Fehlen eines europäischen Entscheidungseinklangs im Erbrecht 29

I. Vorrang mitgliedstaatlicher Staatsverträge, Art. 75 Abs. 1 EuErbVO 30 1. Verhältnis zur EuErbVO 30

2. Regelungsgehalt der Staatsverträge 32

a) Konsularvertrag zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich vom 28. Mai 1929 32 b) Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem

Kaiserreich Persien vom 17. Februar 1929 33

c) Konsularvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland

und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 25. April 1958 34

3. Auswirkungen auf den europäischen Entscheidungseinklang im Erbrecht und den Inhalt des ENZ 34 II. Das Zusammenspiel von Erb- und Güterrecht 38

1. Berücksichtigung güterrechtlicher Einflüsse auf das Erbrecht im ENZ 39 a) „Informatorischer Hinweis“ auf güterrechtliche Einflüsse 40

b) Wirkungserstreckung auch auf güterrechtliche Einflüsse 41 2. Unterschiedliche Bestimmung des Güterstatuts 43

3. Auseinanderfallen von Erb- und Güterstatut – die Handhabung des § 1371 Abs. 1 BGB in verschiedenen Mitgliedstaaten 46

a) Unterschiedliche Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB 47

b) Unterschiede bei der Substitution und der Anpassung 48 III. Vorfragenanknüpfung 49

1. Verschiedene Möglichkeiten der Vorfragenanknüpfung und herrschende Meinung im nationalen und europäischen (Erb-) Kollisionsrecht 50

2. Auswirkungen auf den europäischen Entscheidungseinklang im Erbrecht und den Inhalt des ENZ 52 IV. Anpassung unbekannter ausländischer Rechtsinstitute 53

V. Nationaler ordre-public-Vorbehalt 56

VI. Abweichende Rechtsanwendung und von der EuErbVO nicht erfasste erbrechtliche Fragen 59 C. Ergebnis zu § 3 60

§ 4 Die Folgen fehlenden europäischen Entscheidungseinklangs im Erbrecht 62 A. Auswirkungen auf die Funktionsweise des ENZ 62

I. Redlichkeit des Rechtsverkehrs 63 II. Akzeptanz des ENZ im Rechtsverkehr 67 III. Zwischenergebnis 69

B. Auswirkungen auf die unionsweite Nachlassabwicklung unter der EuErbVO 69 I. Verlust der Informationsfunktion 69

II. Unmöglichkeit der Nachlassabwicklung 70

C. Auswirkungen auf die Eigentums- und Vermögensordnungen der Mitgliedstaaten 71 D. Ergebnis zu § 4 72

(2)

§ 5 Möglichkeiten zur Steigerung des europäischen Entscheidungseinklangs im Erbrecht unter Geltung der EuErbVO 74

A. Vorrang mitgliedstaatlicher Staatsverträge, Art. 75 Abs. 1 EuErbVO 74 I. Enge Auslegung des räumlichen Anwendungsbereichs der

staatsvertraglichen Kollisionsnormen 75

1. Konsularvertrag zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich vom 28. Mai 1929 76 2. Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem

Kaiserreich Persien vom 17. Februar 1929 80

3. Konsularvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 25. April 1958 80

4. Zwischenergebnis 81

II. Annahme einer Gesamtverweisung im Anwendungsbereich staatsvertraglicher Kollisionsnormen 81 1. Begründung 82

a) Unmittelbare Anwendung des Art. 34 Abs. 1 EuErbVO 83 b) Analoge Anwendung des Art. 34 Abs. 1 EuErbVO 83 2. Auseinandersetzung mit möglichen Gegenargumenten 85 3. Zwischenergebnis 88

III. „Ein-Stufen-Modell“ 88

IV. Ausschluss der Ausstellung und Wirkungserstreckung eines ENZ im Anwendungsbereich der Staatsverträge 90 1. Begründung 90

2. Stellungnahme 91

V. Kündigung bzw. Neuverhandlung der Staatsverträge 94 VI. Zwischenergebnis 95

B. Das Zusammenspiel von Erb- und Güterrecht 96 I. Europäischer Entscheidungseinklang im Güterrecht 96 II. Erbrechtliche Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB 101

1. Gründe für eine erbrechtliche Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB unter der EuErbVO 102 2. Auswirkungen einer erbrechtlichen Qualifikation des § 1371 Abs. 1

BGB auf den europäischen Entscheidungseinklang im Erbrecht 104 3. Stellungnahme 107

III. Zwischenergebnis 108 C. Vorfragenanknüpfung 108

I. Steigerung des europäischen Entscheidungseinklangs im Erbrecht durch unselbstständige Vorfragenanknüpfung 109 II. Argumentative Auseinandersetzung 111

1. Argumente für eine unselbstständige Vorfragenanknüpfung unter der EuErbVO 111 2. Argumente für eine selbstständige Vorfragenanknüpfung unter der EuErbVO 116 a) Die (fehlende) gesetzliche Regelung 116

b) Ausschluss des Renvoi sowie der Gleichlauf von forum und ius 120

c) Effiziente Rechtsanwendung, Nähe des entscheidenden Gerichts sowie Vertrauen in die Rechtsordnungen der anderen Mitgliedstaaten 121

d) Geltungsanspruch der lex fori 123 III. Zwischenergebnis 125

D. Anpassung unbekannter ausländischer Rechtsinstitute 125

I. Anwendungsbereich der EuErbVO an der Schnittstelle zwischen Erb- und Sachenrechtsstatut 127 1. Reichweite des Art. 1 Abs. 2 lit. k EuErbVO 128

2. Reichweite des Art. 1 Abs. 2 lit. l EuErbVO 130 II. Anpassung über Art. 31 EuErbVO 136

III. Praktische Hindernisse 139 IV. Zwischenergebnis 141

E. Nationaler ordre-public-Vorbehalt 142 I. Anwendungsbereich der Norm 143

II. Steigerung des europäischen Entscheidungseinklangs im Anwendungsbereich der Vorbehaltsklausel 144 III. Überwiegendes Interesse an Wahrung des ordre public 148

§ 6 Gesamtergebnis und Schlussbemerkung 150 Literaturverzeichnis 153

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