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Coronabedingte Ausweitung der Bus-Flotte - Stellungnahme des Landesbehindertenbeauftragten

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Academic year: 2022

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Teerhof 59 (Beluga Gebäude) Bus / Straßenbahn

28199 Bremen Haltestelle / Wilhelm-Kaisen-Brücke

Freie

Hansestadt Bremen

Bremen, den 11. November 2020

Antwort des Landesbehindertenbeauftragten auf die Frage, ob private Busunternehmen den öffentlichen Personennahverkehr

aufgrund von Infektionsschutzgründen unterstützen sollen

Der Landesbehindertenbeauftragte verkennt in der aktuellen Debatte nicht die aktuelle Ausnahmesituation. Die Erhöhung der Taktung des ÖPNV hätte einen positiven Effekt auf die stark frequentierten Linien der BSAG und käme auch den sogenannten Risikogruppen zugute.

Dem Landesbehindertenbeauftragten ist nicht bekannt, wie viele nicht barrierefreie Busse zusätzlich zur normalen Flotte eingesetzt werden sollen und wie sich das auf das Verhältnis der barrierefreien zu den nicht barrierefreien Bussen auswirkt.

Um gleichzeitig zu ermöglichen, dass der ÖPNV weiter bedarfsgerecht genutzt werden kann und in der konkreten Nutzung mehr Infektionsschutz zu erreichen - gerade für vulnerable Gruppen und deren Kontaktpersonen - hält der Landesbehindertenbeauftragte den vermehrten Einsatz nicht barrierefreier Busse unter bestimmten Voraussetzungen für einen vorab konkret vereinbarten Übergangszeitraum für zustimmungsfähig.

Dabei ist ein barrierefreier ÖPNV oberste Prämisse. Der derzeitige Fahrplan und die Taktung mit barrierefreien Fahrzeugen müssen erhalten bleiben.

Erst wenn alle barrierefreien Fahrzeuge auf der Straße im Einsatz sind und das Kontingent dennoch nicht ausreicht, darf aus Sicht des Beauftragten über zusätzliche Busangebote nachgedacht werden.

Die Bedingungen für einen konkret vereinbarten Übergangszeitraum sind vor allem umfassende Informationen durch Hinweise, die möglichst für alle Personen wahrnehmbar sind, dass ein Bus nicht barrierefrei ist. Möglichst sollte diese Anzeige auch in der Fahrplan-App erfolgen. Des Weiteren die Gestaltung der Fahrpläne derart, dass niemals auf einer Strecke mehrere nicht barrierefreie Busse nacheinander fahren und die Busse vorwiegend auf Strecken eingesetzt werden, die enge Taktungen aufweisen, um im Bedarfsfall die Wartezeit auf ein barrierefreies Fahrzeug zu verkürzen.

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Der Landesbehindertenbeauftragte weist ausdrücklich darauf hin, dass hier kein Präzedenzfall geschaffen werden darf!

Ganz grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die gesetzlichen Vorgaben vorsehen, den ÖPNV bis Ende 2022 vollständig barrierefrei zu entwickeln und Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen einen Anspruch auf Beförderung haben.

Es ist jetzt allgemein festzustellen, dass barrierefreie Fahrzeuge fehlen. Mittelfristig fordert der Landesbehindertenbeauftragte deshalb, dass mehr barrierefreie Fahrzeuge beschafft werden.

Unter den besonderen Umständen der Pandemie erscheint es dem Landesbehindertenbeauftragte insgesamt geboten zu sein, die Voraussetzungen für ein inklusives, barrierefreies und diskriminierungsfreies Zusammenleben zu schaffen und nicht zu unterminieren.

Der Landesbehindertenbeauftragte

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