• Keine Ergebnisse gefunden

76. 3. Änderung des Curriculums für das Masterstudium Katholische Religionspädagogik

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "76. 3. Änderung des Curriculums für das Masterstudium Katholische Religionspädagogik"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2010/2011 – Ausgegeben am 23.03.2011 – 14. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

76. 3. Änderung des Curriculums für das Masterstudium Katholische Religionspädagogik

Der Senat hat in seiner Sitzung am 17. März 2011 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 07. März 2011 beschlossene 3. Änderung des Curriculums katholische Religionspädagogik, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 17.06.2008, 31. Stück, Nummer 224; 1. Änderung veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 08.07.2009, 27. Stück, Nummer 236, 2. Änderung veröffentlicht am 25.06.2010 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 32. Stück, Nr. 195 in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

§ 3 Zulassungsbedingungen wird wie folgt abgeändert:

bisher (ab 1.10.2008) neu (ab 1.10.2010)

Als Zulassungsvoraussetzungen gelten die Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002. Neben der allgemeinen Universitätsberechtigung ist der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums Katholische Religionspädagogik an der Universität Wien, eines anderen fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder Fachhochschul- Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungs- einrichtung zu erbringen.

Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich ge- geben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zu- sätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30

Als Zulassungsvoraussetzungen gelten die Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002. Neben der allgemeinen Universitätsberechtigung ist der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums Katholische Religionspädagogik an der Universität Wien, eines anderen fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder Fachhochschul- Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungs- einrichtung zu erbringen.

Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich ge- geben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zu- sätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30

(2)

ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Masterstudiums zu absolvieren sind.

ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Masterstudiums zu absolvieren sind.

Es sind Sprachkenntnisse des klassischen oder neutestamentlichen Griechisch im Um- fang von mindestens 9 ECTS nachzuweisen.

Sofern dieser Nachweis nicht erbracht wird, ist dem/der Studierenden die Absolvierung von klassischem oder neutestamentlichem Griechisch im Umfang von 9 ECTS bis zum Ende des zweiten Semesters vorzuschreiben.

§ 10 Inkrafttreten

Abs 2 wird hinzugefügt: Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 23.03.2011, Nr.76, Stück 14, treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

N e w e r k l a

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

theologischen Grundlagen der Bibelauslegung ein und macht mit den wesentlichen Fragen und Erkenntnissen der biblischen Einleitungswissenschaften vertraut.. Es führt in die

Der Senat hat in seiner Sitzung am 20. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 10. Änderung des Curriculums für das

Einführung in das theologische Studium I 6 ECTS 4 SSt Beschreibung Durch das Einführungsmodul werden den Studierenden die.. grundlegenden Inhalte und Methoden

Leistungsnachweise Positive Absolvierung sämtlicher LV Das Modul besteht aus folgender/n LV:. LV Fach Typ ECTS

Änderung des Curriculums für das Masterstudium „Katholische Religionspädagogik“, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 17.06.2008, 31. Stück,

Das Modul vermittelt einen Einblick in die konfessionelle Vielfalt der christlichen Kirchen; ihre Herkunft, ihre heutigen. Erscheinungsformen und ihre aktuellen Verbreitungsgebiete

Das Diplomstudium der Katholischen Fachtheologie dient der theologischen Bildung sowie der wissenschaftlichen Berufsvorbildung, insbesondere für das Priesteramt und

Beschreibung Das Modul ermöglicht den Studierenden mit professionalisiertem Rollenverständnis in der Bildungsarbeit vertraut zu werden, Grundlagen für