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Stärkung der Prävention und Rehabilitation

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Academic year: 2022

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arztdichte und der Patientenzufrie­

denheit in den stationären Einrich­

tungen. Mit steigender regionaler Fachinternistendichte in der ambu­

lanten Versorgung verringere sich dagegen die Zufriedenheit der Pati­

enten für die vollstationäre internis­

tische Versorgung.

Unterschiede entstünden auch je nach Siedlungsstruktur. Die Bewer­

tung eines stationären Aufenthaltes hänge demnach nicht allein von der eigentlichen Krankenhausversorgung ab, sondern auch vom jeweiligen Be ­ wertungskontext, also bestimmten patientenassoziierten, krankenhaus­

spezifischen und regionalstrukturel­

len Einflussfaktoren.

Die komplette Studie finden Sie hier:

www.bertelsmann­stiftung.de.

Knut Köhler M.A.

Leiter Presse­ und Öffentlichkeitsarbeit

Gesundheitspolitik

Ärzteblatt Sachsen 2 / 2018 63

Stärkung der Prävention und Rehabilitation

Seit 2017 sind die Leistungen zur Prävention, Kinder­ und Jugendreha­

bilitation und Nachsorge der gesetz­

lichen Rentenversicherung Pflichtleis­

tungen, keine Ermessensleistungen.

Präventionsleistungen der Deut­

schen Rentenversicherung stehen künftig Versicherten offen, bei de nen erste gesundheitliche Beeinträchti­

gungen die ausgeübte Be schäf ti­

gung gefährden.

Auch in der Kinder- und Jugend- rehabilitation hat sich einiges ver­

bessert.

Hier besteht nun unabhängig vom Alter des Kindes ein Anspruch auf Mitaufnahme einer Begleitperson, wenn dies für die Durchführung oder

den Erfolg der Leistung notwendig ist. Außerdem dürfen diese Leistun­

gen jetzt auch ambulant erbracht werden und dauern mindestens vier Wochen.

Ebenso findet der Wiederholungs­

zeitraum von vier Jahren bei der Kin­

der­ und Jugendrehabilitation keine Anwendung mehr.

Auch die Nachsorge im Anschluss an medizinische Rehabilitationsleis­

tungen ist jetzt, sowohl bei Kindern als auch Erwachsenen, eine Pflicht­

leistung der Deutschen Rentenversi­

cherung. Ziel ist und bleibt der nach­

haltige Transfer des in der Rehabili­

tation Gelernten in Alltag und Beruf beziehungsweise Schule.

Wenn Sie oder Ihre Patienten es genauer wissen wollen, besuchen Sie einfach folgende speziell für be ­ handelnde Ärzte eingerichtete Inter­

netseite der Deutschen Rentenversi­

cherung: www.rehainfo­aerzte.de Viele Informationen bietet auch die Sächsische Landesärztekammer unter www.slaek.de.

Ausschuss „Prävention und Rehabilitation“ der Sächsischen Landesärztekammer

© Depositphotos/Katarzyna Bialasiewicz

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