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Academic year: 2022

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Termin: 1. März 2021

Sächsische Landesärztekammer Beitragswesen

Postfach 10 04 65 01074 Dresden

Bitte Zutreffendes ankreuzen:

Ärztin/Arzt mit ärztlicher Tätigkeit in 2021 & Einkünften in 2019

Einstufung nach & Nachweis durch:

Einkommensteuerbescheid 2019 (Kopie)

aus dem sämtliche Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit hervorgehen

schriftliche Bestätigung des Steuerberaters (siehe Anlage) Lohnsteuerbescheinigung 2019 & Eigenbestätigung:

„Ich bestätige, keine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 beim Finanzamt abzugeben und keine weiteren als die nachgewiesenen Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im Jahr 2019 erzielt zu haben.“

Ärztin/Arzt mit ärztlicher Tätigkeit in 2021, aber keine Einkünfte in 2019

Einstufung nach & Nachweis durch:

Einkommensteuerbescheid 2020 (Kopie)

aus dem sämtliche Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit hervorgehen

schriftliche Bestätigung des Steuerberaters (siehe Anlage) Lohnsteuerbescheinigung 2020 & Eigenbestätigung:

„Ich bestätige, keine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 beim Finanzamt abzugeben und keine weiteren als die nachgewiesenen Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im Jahr 2020 erzielt zu haben.“

Ärztin/Arzt mit ärztlicher Tätigkeit in 2021, aber keine Einkünfte in 2019 und 2020 Beitragsstufe 1 / Kammerbeitrag 15 EUR

Ärztin/Arzt ohne ärztliche Tätigkeit in 2021 (z. B. Arbeitslosigkeit, berufsfremde Tätigkeit)

Beitragsstufe 1 / Kammerbeitrag 15 EUR  Bitte Nachweis beilegen!

Ärztin/Arzt in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit in 2021

Beitragsstufe 1 / Kammerbeitrag 15 EUR  Bitte Nachweis beilegen!

Stipendiat(inn)en, bundesfreiwilligendienstleistende Ärztinnen/Ärzte o.ä. in 2021

(z. B. Gastärztin/Gastarzt ohne Vergütung)

Beitragsstufe 1 / Kammerbeitrag 15 EUR  Bitte Nachweis beilegen!

Bitte wenden!

Selbsteinstufung zum Kammerbeitrag 2021

Online ausfüllen: https://portal.slaek.de/

Barcode

Arzt-Nr.:

Name:

(2)

- 2 -

Ärztin/Arzt im Ruhestand oder BU-/EU-Rentner(in) in 2021 & ohne ärztliche Tätigkeit in 2021

 Falls noch nicht erfolgt:

Bitte Rentenbescheid (& KV-Abmeldung bei niedergelassenen Ärzten) beilegen!

beitragsbefreit / Kammerbeitrag 0 EUR

Ärztin/Arzt im Ruhestand oder BU-/EU-Rentner(in) in 2021 & mit gelegentlicher ärztlicher Tätigkeit in 2021

 Falls noch nicht erfolgt:

Bitte Rentenbescheid (& KV-Abmeldung bei niedergelassenen Ärzten) beilegen!

Einkünfte bis 5.000 EUR in 2021: Kammerbeitrag 0 EUR Einkünfte über 5.000 EUR bis 15.000 EUR in 2021: Kammerbeitrag 25 EUR Einkünfte über 15.000 EUR bis 25.000 EUR in 2021: Kammerbeitrag 70 EUR Einkünfte über 25.000 EUR bis 50.000 EUR in 2021: Kammerbeitrag 120 EUR Ärztin/Arzt im Ruhestand oder BU-/EU-Rentner(in) in 2021 & mit Einkünften

über 50.000 EUR in 2021

Einstufung nach Einkünften des vorletzten Jahres (unabhängig von Rente)

___________________________________________________________________________________

SELBSTEINSTUFUNG ZUM KAMMERBEITRAG 2021

Beitragsstufe: Kammerbeitrag:

Möchten Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen oder selbst überweisen?

Ich erteile ein SEPA-Lastschriftmandat für den Kammerbeitrag.

Bitte beiliegendes Formular ausfüllen und mit Unterschrift an uns per Post, Fax oder E-Mail senden.

Ich überweise den Kammerbeitrag 2021.

siehe beiliegende Überweisungsdaten

Ich möchte 2022 die Selbsteinstufung online ausführen (und keine Unterlagen mehr per Post erhalten).

Ja Nein

Meine Angaben sind vollständig und richtig.

Ort / Datum Stempel / Unterschrift

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