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Academic year: 2022

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SÄV aktuell

Eine Veröffentlichung der Sächsischen Ärzteversorgung.

A

usgAbe

2018

Frühzeitige Ruhestandsplanung Jahresergebnis 2017

Ab 2019 mitten ins Herz – der neue Verwaltungssitz der SÄV am Dr.-Külz-Ring 10 in Dresden

Europäische Datenschutzgrundverordnung

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Bilanzsumme +7,8 %

3.902,3 Mio. EUR

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,

punktgenau, klar und ohne Umstände.

So möchten wir Sie informieren. Des- halb haben wir uns dazu entschieden, nach neun Ausgaben auf unsere Mitglie- derbroschüre zu verzichten.

Wegweisend.

Sie dürfen sich aber sicher sein, dass wir die richtigen Wege finden werden, um Sie über unser Versorgungswerk, Ihre Mitgliedschaft und Rente auf dem Laufenden zu halten. Mit der jährlichen Veröffentlichung unseres Geschäftser- gebnisses in den Standesmedien zum Beispiel. Oder über unsere Webseite, die in den nächsten Monaten redaktio- nell und technisch überarbeitet und für die mobile Nutzung optimiert wird. Vor allem aber im telefonischen oder per- sönlichen Gespräch – wie gewohnt auf der Schützenhöhe und ab Herbst 2019 in unserem neuen Verwaltungsgebäude am Dr.-Külz-Ring 10 (Titelbild) im Her- zen Dresdens.

Schnee von gestern.

Planung und Vorausschau sind das A und O der Altersvorsorge – und damit Basis unseres Handelns. Insofern ist der Jahresabschluss 2017, den die Man- datsträger der Erweiterten Kammerver- sammlung im Juni bestätigt haben und den wir Ihnen in Kennziffern auf dieser Doppelseite präsentieren, schon wieder Schnee von gestern.

Verwaltungskostensatz 1,52 %*

36 Mitarbeiter

SÄV aktuell 2018

Für all jene, die im Versorgungswerk im Haupt- und Ehrenamt Verantwor- tung übernehmen, ist das Geschäftser- gebnis dagegen die Spitze des Eisbergs, die Frucht harter Arbeit und eine Ver- dichtung von zukunftsweisenden Ent- scheidungen. Zum Wohle der Solidar- gemeinschaft, zuweilen aber auch zum Unverständnis unserer Mitglieder.

Eiskalt. Nicht lauwarm.

Vor allem der Beschluss, die laufenden Renten und Anwartschaften nicht zu dynamisieren, mag als eiskalte Berech- nung verstanden werden. Das ist er konsequenterweise auch. Weil mir und meinen ärztlichen und tierärztlichen Mitstreitern in den Ausschüssen eine klare Kante lieber ist, als mit lauwarmen Versprechungen zu Lasten künftiger Ge- nerationen zu agieren.

Kopf statt Bauch.

Deshalb kann ich auch nur um Ihr Ver- ständnis für diese Entscheidung bitten.

Ich muss nicht Rentner sein, um zu wis- sen, dass jeder Euro zählt. Damit aber die Rechnung für alle morgen noch aufgehen kann, braucht es neben reich- lich Fingerspitzengefühl vor allem ei- nen kühlen Kopf. Bitte gestehen Sie uns Letzteren zu.

Herzlichst Ihr Dr. med. Steffen Liebscher

*versicherungsmathematische Annahme: 3 %

Leistungsempfänger +6,4 %

Leistungsart Anzahl Altersruhegeld 3.667 Witwen-/Witwergeld 535

Waisengeld 123

BU-Ruhegeld 115

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Bilanzsumme +7,8 %

Mitgliederbestand

01.01. Zu- / Abgänge 31.12.

Ärztinnen 9.591 +692 -413 9.807

Ärzte 7.393 +606 -436 7.563

16.984 +1.235 -849 17.370

Tierärztinnen 871 +91 -54 908

Tierärzte 466 +19 -24 461

1.337 +110 -78 1.369

gesamt 18.321 +1.345 -927 18.739

Beiträge +8,8 %

212,8 Mio. EUR Mitglieder +2,3 %

18.739

57,2 %

42,8 %

Jahresergebnis

per 31. Dezember 2017 Kapitalanlagevolumen

+10,6 % 3.815,0

Mio. EUR

Versorgungsleistungen +10,3 %

Leistungsart Leistungshöhe

Altersruhegeld inkl. Kindergeld 49.107,8 TEUR Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit

inkl. Kindergeld 2.626,9 TEUR

Witwen- / Witwergeld 4.144,6 TEUR

Waisengeld 531,0 TEUR

Altersruhegeld aus Versorgungsausgleich 194,9 TEUR Rehabilitationsleistungen 10,2 TEUR Kosten für Berufsunfähigkeitsgutachten 45,0 TEUR

Gesamtvolumen 56.660,4 TEUR

Rentendirektanlage 45,0 %

Immobilien 23,2 %

Wertpapierfonds 31,8 %

Verteilung Kapitalanlagen

Erträge aus Kapitalanlagen

*versicherungsmathematische Annahme: 3 %

Leistungsempfänger +6,4 %

Leistungsart Anzahl Altersruhegeld 3.667 Witwen-/Witwergeld 535

Waisengeld 123

BU-Ruhegeld 115

130,7 Mio. EUR

Netto-

verzinsung 3,53 %

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Frühzeitige

Ruhestandsplanung

Mit der Planung des wohlverdienten Ruhestandes kann man nicht früh ge- nug beginnen. Das gilt besonders für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1963.

In diesen Jahrgängen nämlich weichen die Grenzen für die Inanspruchnahme der Regelaltersrente zwischen der Säch- sischen Ärzteversorgung (SÄV) und der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) voneinander ab. So entsteht ein Anspruch auf obligatorisches Altersru- hegeld beim Versorgungswerk maximal bis zu sechs Monate nach dem Renten- beginn bei der DRV. Hintergrund ist die Anhebung der Altersgrenze auf das vollendete 67. Lebensjahr, die SÄV und DRV nicht im Gleichschritt vollziehen.

Alle betroffenen Mitglieder werden von uns angeschrieben. Über die verschie- denen Möglichkeiten zur Gestaltung des Ruhestandes und deren jeweilige Auswirkungen informieren unsere Mit- arbeiter gern telefonisch. Rufen Sie uns einfach an: 0351 / 88 88 6 -300.

Ihre Daten sind bei uns in guten Händen.

Die seit Mai 2018 europaweit geltende Datenschutzgrundverordnung hat reich- lich bürokratischen Staub aufgewirbelt. Sie hat aber auch das Bewusstsein für den Umgang mit schutzbedürftigen Daten geschärft.

SÄV aktuell 2018

Impressum

Sächsische Ärzteversorgung Einrichtung der Sächsischen Landesärztekammer, KdöR Schützenhöhe 20, 01099 Dresden 0351 / 88 88 6 - 0

anfrage@saev.de, www.saev.de Redaktionsschluss: 20. September 2018

© SÄV. Alle Rechte vorbehalten.

Bildnachweis Titel: © Karin Gruner Wir haben das Inkrafttreten der Euro-

päischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zum Anlass genommen, alle Prozesse, in denen wir personenbezo- gene Daten – sei es unserer Mitglieder, unserer Leistungsempfänger oder aber unserer Mitarbeiter – erheben, verarbei- ten und speichern, kritisch auf den Prüf- stand zu stellen.

Grundsätzlich erheben wir nur solche Daten, die wir für die Erfüllung unserer Aufgaben im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft benötigen. Die Verarbei-

tung erfolgt nur dann, wenn dies eine anwendbare Rechtsvorschrift erlaubt oder ein Einverständnis vorliegt. Entfällt die Zweckbindung oder läuft die gelten- de gesetzliche Aufbewahrungsfrist aus, sperren oder löschen wir die Daten. Das gilt auch für Daten, die Sie freiwillig mit- teilen, wie z.B. Kontaktinformationen.

Ausführliche Hinweise rund um die Verarbeitung und den Schutz Ihrer Da- ten sowie zu Ihren Rechten finden Sie je- derzeit auf unseren Internetseiten unter www.saev.de.

Neuer Sitz der Geschäftsstelle ab Herbst 2019

Bis Ende 2019 saniert die SÄV das frühere Stammhaus der Dresdner Bank am Dr.-Külz-Ring 10 in Dresden. Damit findet eines der wenigen Gebäude, die dem verheerenden Bombenangriff 1945 Stand gehalten haben, eine neue Bestimmung.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Bun- desversorgungsgesetzes, das am 25. Juli 2017 in Kraft getreten ist, wurde der

§ 47a SGB VII, in Anlehnung an das Verfahren bei Krankengeldbezug, neu geschaffen. Zukünftig haben auch Bezie- her von Verletztengeld, die wegen einer Pflichtmitgliedschaft in einer berufsstän- dischen Versorgungseinrichtung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, An- spruch auf Übernahme der Rentenversi-

cherungsbeiträge aus diesem Verletzten- geld.

Bei Bezug von Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Abs. 3 SGB XI für bis zu zehn Arbeitstage besteht die Möglichkeit, auf Antrag Beiträge an die zuständige Versorgungseinrichtung zu entrichten.

Voraussetzung ist das Vorliegen einer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten des Versorgungswerks.

Beiträge aus Kranken-, Verletzten- und Pflegeunterstützungsgeld

Gemäß Versorgungsstärkungsgesetz werden seit Mitte 2017 rückwirkend ab Janu- ar 2016 Beiträge aus Krankengeld von der Krankenkasse an das Versorgungswerk übernommen. Dadurch werden Mitglieder im Versorgungswerk den Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) gleichgestellt.

Das markante Gebäude im Herzen der Innenstadt steht seit dem Auszug der Dresdner Bank 2013 leer. Die Sanierung wird von einer Dresdner Architekten- Arbeitsgemeinschaft projektiert und begleitet. In den oberen Geschossen ent-

stehen mehrere Büronutzungseinheiten.

Die beiden Tresore im Keller, Herzstück des früheren Bankhauses, bleiben er- halten. Die ehemalige Kassenhalle im Erdgeschoss wird zu einem multifunk- tionalen Veranstaltungssaal umgestaltet,

der auch einem breiteren Publikum zu- gänglich sein soll.

Ab wann Sie uns in unserer neuen Ge- schäftsstelle erreichen, lassen wir Sie rechtzeitig wissen.

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Referenzen

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