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Menschen auf der Flucht

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Academic year: 2022

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kanstaaten. Darunter zahlreiche Familien mit Kindern ebenso wie allein geflüchtete Personen.

Die medizinische Versorgung einer so großen Zahl an Flüchtlingen war jedoch ungeklärt. Vermutlich hatte weder die Landesdirektion Dresden noch das zuständige Ministerium eine Planung dafür vorgesehen. Nur die schnelle Reaktion vieler Freiwilli- ger hat hier bei Temperaturen von über 30 Grad im Dresdner Camp Schlimmeres verhindert. Inzwischen sichern rund 200 freiwillige Pflege- kräfte, Hebammen, Medizinstuden- ten und Ärzte aus allen Dresdner Krankenhäusern sowie niedergelas- sene Ärzte die medizinische Versor- gung ab.

Täglich werden in der Sprechstunde ca. 60 – 90 Patienten jeden Alters behandelt. Für die Versorgung von

Kindern stehen Pädiater und Kinder- krankenschwestern bereit, für Pro- bleme während der Schwanger- schaft Hebammen. Patienten in kriti- schem Zustand und solche, die erweiterter Diagnostik bedürfen (wie Blutentnahmen, Bildgebung), wer- den zu umliegenden Arztpraxen überwiesen oder in Krankenhäuser eingewiesen. Sprachliche Barrieren werden durch den koordinierten Ein- satz von ehren- und hauptamtlichen Dolmetschern verringert.

Die Patienten weisen eine Band- breite an verschiedenen akuten Pro- blemen auf. Dazu gehören diverse akute Gelenkbeschwerden aufgrund monatelangen Durchmarschierens auf der Flucht, Kriegsverletzungen, Traumata sowie Infektionen jeder Art (obere Atemwege, HNO-Bereich, Haut, Blasenentzündungen etc.) und

Gesundheitspolitik

Ärzteblatt Sachsen 9 / 2015 365

Menschen auf der Flucht

Weltweit gibt es über 51 Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg, Folter und Vertreibung (Uno-Flücht- lingshilfe). Das Bundesamt für Mig- ration und Flüchtlinge (BAMF) hat die erwarteten Zahlen für Zuwande- rer nach Deutschland für dieses Jahr auf 800.000 korrigiert. Bevor die Zahlen des BAMF nach oben ange- passt wurden, rechnete das DRK Sachsen mit 30.000 Zuwanderern im Freistaat. Aktuelle Prognosen gehen inzwischen von 40.700 Flüchtlingen nur in diesem Jahr aus. Es wird von der größten humanitären Herausfor- derung seit den Balkankriegen in den 90er-Jahren gesprochen.

Bisher wurde im Freistaat Sachsen die Erstaufnahme der Flüchtlinge durch die Landesdirektion Sachsen in Chemnitz organisiert. Dort war die Aufnahmekapazität zunehmend er - schöpft, sodass sich die Landesdirek- tion Sachsen kurzfristig entschied, Asylsuchende nach Dresden zu verle- gen. Damit sollte vermieden werden, dass Hunderte Menschen in Chem- nitz aufgrund fehlender Unterkünfte die Nächte im Freien verbringen müssen. Das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen erhielt dabei von der Lan- desdirektion Sachsen den Auftrag, gemeinsam mit dem Technischen Hilfswerk ein provisorisches Camp für diese Asylsuchenden zu errichten, was durch die hohe Einsatzbereit- schaft zahlreicher ehrenamtlicher Helfer innerhalb von 48 Stunden ver- wirklicht werden konnte.

Bereits am 24. Juli 2015 erreichten die ersten Flüchtlinge Dresden. Zwei Tage später war das Camp auf der Bremer Straße mit über 800 Perso- nen gefüllt. Innerhalb kurzer Zeit war auch die Kapazität dieses Camps erschöpft, sodass am 6. August eine weitere Unterkunft für 600 Asylsu- chende in den Sportstätten der TU Dresden eröffnet werde musste. In den beiden Dresdner Flüchtlingsun- terkünften befinden sich hauptsäch- lich Asylsuchende aus Syrien, Afgha- nistan, Pakistan sowie aus den Bal-

Erik Bodendieck informiert sich bei Frau Dr. Taché über die medizinische Versorgung

der Flüchtlinge in Dresden. © DRK LV Sachsen e.V.

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akute Verschlechterungen chroni- scher Erkrankungen. Es traten auch Fälle von Scabies („Krätze“) auf. Hier wurde in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt ein Hygieneplan aufgestellt. Die Fallzahlen sind stabil und erfüllen nicht die Kriterien einer Epidemie. Es gab bisher keinen Fall einer offenen Tuberkulose-Erkran- kung. Grundsätzlich be steht derzeit keine Ansteckungsgefahr für Dresd- ner Bürger!

Das Genfer Ärztegelöbnis ist nach dem Hippokratischen Eid das neuver- fasste Gelöbnis für die ärztliche Ethik.

Es wurde vom Weltärztebund ver- fasst und lautet unter anderem wie folgt (Auszug): „Bei meiner Auf- nahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Die Gesundheit meines Pati- enten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflus- sen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, eth- nische Herkunft, Geschlecht, Staats- angehörigkeit, politische Zugehörig- keit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung. Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbrin- gen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Wider- spruch zu den Geboten der Mensch- lichkeit anwenden. Dies alles ver- spreche ich feierlich und frei auf meine Ehre. (…)“

Nach diesem Gelöbnis sollte die ärzt- liche Hilfe für Flüchtlinge gerade in Deutschland eine Selbstverständlich- keit sein. Ein Urteil über die Recht- mäßigkeit seines Aufenthaltes kann und sollte dabei nicht von Ärzten getroffen werden. Dies obliegt den zuständigen Behörden.

Kollegen aus dem niedergelassenen Bereich, die Englisch, Arabisch, etc.

sprechen und Flüchtlinge daher besonders gut behandeln können, möchten sich unter der E-Mail:

ausschuesse@slaek.de mit ihren jeweiligen Sprachkenntnissen mel- den. Die Sächsische Landesärtzekam- mer wird die Kontaktdaten weiterge- ben.

Für die medizinische Versorgung von Asylsuchenden in Sachsen besteht weiter dringender Handlungsbedarf:

1. Vordringlich ist der Aufbau einer koordinierten, zentralisierten und langfristig etablierten Struktur, um eine Sicherstellung der medi- zinischen Versorgung der täglich eintreffenden Flüchtlinge nicht nur in Dresden zu gewährleisten.

2. Damit eine strukturierte und effi- ziente Kommunikation und Koor- dination möglich wird, muss ein Steuerungsgremium mit Vertre- tern des Landes, der Stadt, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenkassen, der Sächsischen Landesärztekammer, des DRK und ungebundenen Helfern imple- mentiert werden.

3. Und es muss grundsätzlich eine Klärung der langfristigen medizi- nischen Versorgung von Flüchtlin- gen und Asylbewerbern in Sach- sen erfolgen.

Umfangreiche Informationen zur

„Medizinischen Versorgung von Asyl- suchenden“ finden Sie unter www.

slaek.de

Uta Katharina Schmidt-Göhrich Allgemeinmedizinerin und Vorsitzende der

Kreisärztekammer Dresden

Gesundheitspolitik

366 Ärzteblatt Sachsen 9 / 2015

Asylsuchende in der Erstaufnahmeeinrichtung in Dresden © DRK LV Sachsen e.V.

Referenzen

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