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Eine soziologische Studie zur Beratungspraxis von regionalen Arbeitsvermittlungszentren in der Schweiz, Oktober 2003) den RAV eine gute Wirkung

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M 102/2005 VOL 19. Oktober 2005 43C Motion

3014 Kropf, Bern (JA!)

Weitere Unterschriften: 4 Eingereicht am: 26.04.2005

Optimierung der Beratungspraxis in regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)

Der Regierungsrat wird aufgefordert, auf der Basis der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und im Rahmen der bundesgesetzlichen Möglichkeiten Optimierungen bei der Beratungs- und Kontrollpraxis der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu prüfen und zu realisieren. Die Optimierungen dienen der weiteren Professionalisierung des Beratungsangebots der RAV und damit der nachhaltigen Reintegration von stellenlosen Menschen in die Arbeitswelt. Dabei sind namentlich folgende Aspekte zu berücksichtigen:

1. Die (Teil-) Entflechtung der Beratungs- und Kontrollfunktion der RAV, insbesondere für Anspruchsberechtigte in besonders schwierigen und komplexen Situationen.

2. Die Verstärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit mit Einrichtungen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen.

3. Die Absenkung der Eintrittsschwelle für Basiskursangebote/Bildungsmassnahmen (Sprache, Alphabetisierung, Computer etc.) für Personen mit geringen Ausbildungsqualifikationen.

Begründung

Im Rahmen des Nationalfondsprojekts 45 «Probleme des Sozialstaats» ist die Beratungspraxis von regionalen Arbeitsvermittlungszentren in der Schweiz untersucht worden. Insgesamt bescheinigt die Studie (Chantal Magnin, Chance oder Zumutung. Eine soziologische Studie zur Beratungspraxis von regionalen Arbeitsvermittlungszentren in der Schweiz, Oktober 2003) den RAV eine gute Wirkung. Gleichwohl werden Abläufe und Strukturen der Beratungstätigkeit der RAV kritisch beleuchtet. So wird zum Beispiel aufgezeigt, dass aufgrund der engen Verflechtung der Kontroll- und Beratungstätigkeit der RAV der Hauptzweck der aktivierenden Ausrichtung der Arbeitslosenversicherung in vielen Fällen verfehlt wird: Nämlich die vermehrte Wahrnehmung von (Eigen-) Verantwortung durch die betroffenen Personen.

Die sachgerechte Wahrnehmung der Kontrollaufgaben erschwere es den Mitarbeitenden auf den RAV oft, die Beratungstätigkeit mit der angebrachten Intensität sowie der nötigen Offenheit gegenüber den spezifischen Bedürfnissen der Betroffenen wahrzunehmen.

Insbesondere bei Stellenlosen mit besonders komplexen und schwierigen Hintergründen wirke sich dies problematisch aus. Zur Abfederung dieser Problematik sind in Genf und in La Chaux-de-Fonds eigene Abteilungen geschaffen worden, welche bei Bedarf weitergehende Beratungsangebote bereitstellen können.

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Ferner kommt die Studie zum Schluss, dass sich bei den Bildungsmassnahmen oft besonders jene Gruppen einer Kursteilnahme widersetzten, welche diese aufgrund ihrer Ausbildungsqualifikationen besonders benötigen würden. Mit der Absenkung der Eintrittsschwelle für solche Basiskursangebote könnten hier die nötigen Verbesserungen erreicht werden.

Antwort des Regierungsrats

Die in der Motion angesprochene Thematik ist dem Regierungsrat bekannt. Die Studie ist nur eine der zahlreichen Untersuchungen, die sich mit der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit befassen. Neben dem Nationalen Forschungsprogramm Nr. 45 „Probleme des Sozialstaats“ enthält auch das Programm Nr. 43 „Bildung und Beschäftigung“

Untersuchungen zum Thema. Das seco lässt eigene Studien durchführen (z. B. im Jahr 2004 die Studie zur Professionalisierung der arbeitsmarktlichen Massnahmen). Die neuste Studie hat im Jahr 2005 die Forschungsstelle für Arbeitsmarkt- und Industrieökonomik der Universität Basel erarbeitet. Sie weist nach, dass sich die Vermittlungseffizienz aller RAV in der Schweiz von 1998 bis 2003 um 19 Prozent gesteigert hat. Dadurch wurden im Jahr 2003 schweizweit 900 Millionen Franken an Taggeldern eingespart.

Der Regierungsrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Käser, Meienried (I 150/2005, Unterdurchschnittliche Effizienz der Arbeitsvermittlung), ausgeführt, dass sich die Leistungsvereinbarung für die Jahre 2003 bis 2005 bewährt hat. Sie wird deshalb für die Jahre 2006 bis 2009 erneuert. Es gibt keinen Grund, die Verbindung von Beratung und Kontrolle grundsätzlich in Frage zu stellen. Die Verbesserung der Arbeitsweise innerhalb der Vorgaben des Bundes stellt dagegen eine Daueraufgabe dar. Sie ist auf den Grundauftrag der RAV ausgerichtet, Arbeitslose möglichst rasch wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Auch die Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen ist auf dieses Ziel ausgerichtet.

Seit ihrem zehnjährigen Bestehen haben die RAV den Vollzug ihres gesetzlichen Auftrags laufend weiterentwickelt. Die Abläufe sind in Kernprozessen vereinheitlicht und optimiert worden. Seit dem 1. Juli 2005 arbeiten alle RAV des Kantons Bern nach diesen Kernprozessen. Neue Erkenntnisse lassen sich so zeitgleich in allen RAV umsetzen.

Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Harmonisierung des kantonalen Vollzugs geleistet.

Seit 2004 besteht im Kanton Bern in jeder RAV-Region eine Koordination Rechtsgeschäfte (KRG). Diese entlastet die einzelnen Personalberaterinnen und -berater bei der Umsetzung von Sanktionen und stellt eine rechtsgleiche Behandlung sicher.

Die konkreten Anliegen des Motionärs sind im Kanton Bern bereits umgesetzt:

1. Das Anliegen, Beratung und Kontrolle teilweise zu entflechten, ist im Kanton Bern erfüllt. Hilfe suchende Klientinnen und Klienten können sich in den RAV an die Sozialberatung wenden. In dieser sind ausgebildete Sozialberaterinnen und Sozialberater tätig. Eine Berufs- und Laufbahnberatung kann ebenfalls in den RAV in Anspruch genommen werden. Diese Beratungen sind unabhängig von den Personalberaterinnen und -beratern. Die Umsetzung von Sanktionen wird durch die KRG ebenfalls von der Arbeit der Personalberatenden abgekoppelt.

2. Der Kanton Bern hat die interinstitutionelle Zusammenarbeit im Jahr 2005 ausgebaut.

So haben die Erziehungsdirektion, die Gesundheits- und Fürsorgedirektion sowie die Volkswirtschaftsdirektion mit „Plan B“ (www.be.ch/planb) eine Übersicht geschaffen über alle Angebote für Jugendliche ohne Beschäftigung. Die Sozialdienste der Stadt Bern, die Invalidenversicherung und die RAV haben eine gemeinsame Abklärungsstelle zur effizienten Abklärung von Personen, die mit mehreren Problemen belastet sind. Dieses Modell wird bis Ende 2007 auf den ganzen Kanton ausgedehnt werden. Und nicht zuletzt haben die Gesundheits- und Fürsorgedirektion sowie die Volkswirtschaftsdirektion mit den Vormotivationssemestern ein gemeinsames Angebot

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geschaffen für Jugendliche ohne Anspruch auf Leistungen der Arbeits- losenversicherung.

3. Der Kanton Bern kennt bereits unterschiedliche arbeitsmarktliche Massnahmen mit differenzierten Eintrittsschwellen. In der Informatik unterscheidet er zwischen Grundkurs light, Grundkurs, Aufbaukurs und European Computer Driving Licence.

Diese ist ein international anerkanntes Anwender-Zertifikat, das praktische Fertigkeiten in den gebräuchlichsten Computeranwendungen bescheinigt. Bei den Deutschkursen unterscheidet der Kanton Bern zwischen Massnahmen zur Alphabetisierung, Elementarstufe und Basisstufe. Damit steht ein differenziertes Angebot bereit, das auf die unterschiedlichen Bedürfnisse arbeitsloser Personen Rücksicht nimmt.

Antrag: Annahme der Motion und Abschreibung.

An den Grossen Rat

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