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Das See- und Flussufergesetz konnte bisher mit Ausnahme des zum Teil überbauten Inselraines angemessen umgesetzt werden

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I 201/2003 BVE 11. Februar 2004 49C

Interpellation

0428 Wasserfallen, Hinterkappelen (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 28.08.2003

Wohlensee und seine Zukunft

Der Wohlensee ist der viertgrösste See im Kanton, liegt im Naherholungsgebiet der Stadt Bern, ist ein künstlicher See, wohl aber der natürlichste heute.

Der Wohlensee ist mit seiner Sanierung durch die Klärung der Abwässer zum idyllischen Erholungs- und Naturerlebnisgebiet geworden. Unter seiner Oberfläche verändert sich aber die Topografie rasant. Die häufigen Hochwasser der Aare lagern grosse Mengen an Schwemmstoffen aller Art im Seebecken ab (von der Halenbrücke bis zur Staumauer). In strömungsgeschützten Bereichen und in Widerwassern wachsen Sandbänke zum Teil rasant, die Schifffahrt ist stark behindert, selbst Ruderer machen sich Sorgen um den mittelfristigen Bestand ihres Erholungs- und Trainingsgebietes. Der sportliche Grossanlass

„Armadacup“ wird durch die Veränderung des Seegrundes stark beeinflusst und wird je länger je mehr kanalisiert, was die grosse Fairness dieses einmaligen Sportereignisses (auf der Welt, mit grosser internationaler Beteiligung) zu verunmöglichen droht.

Der vor ein paar Jahren neu erstellte Stegmattsteg musste mit einer beachtlichen lichten Höhe gebaut werden, damit auch eine Schifffahrt, die wesentlich über die heutigen Möglichkeiten hinausginge, sichergestellt bleibt.

Vereinigungen, die den Schutz und die Erhaltung des Sees zum Ziel haben (wie etwa der Schutzverband Wohlensee) leisten grosse, meist freiwillige, Arbeit um den Naturraum Wohlensee zu verbessern, was zum grossen Teil auch gelingt.

Das See- und Flussufergesetz konnte bisher mit Ausnahme des zum Teil überbauten Inselraines angemessen umgesetzt werden. Am Inselrain hat die Planung praktisch denselben Stand wie bei der Inkraftsetzung des Gesetzes vor 22 Jahren.

Die „natürlichen“ Veränderungen an diesem künstlichen See lassen zum Teil dringende Fragen aufkommen, um deren Beantwortung der Regierungsrat hiermit gebeten wird.

1. Was gedenkt der Kanton zu unternehmen, um die Schifffahrt auf dem See auch schon kurzfristig aufrechterhalten zu können, welches ist die langfristige Strategie um die Schifffahrt auf dem See?

2. Wie beurteilt der Kanton die Qualität des abgelagerten Materials im See bezüglich Schadstoffen als Bestand im See und wie wäre allfällig auszubaggerndes Material umweltgesetzgemäss zu behandeln?

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3. Welche Absichten bestehen bezüglich Attraktivierung des Sees zu einem allfälligen intensiver genutzten Naherholungsraum und wie ist in diesem Kontext das Seebecken als Naturraum in seinem Bestand zu beurteilen.

4. Was hat der Regierungsrat bezüglich Uferwegrealisierung im Sinne des Uferschutzgesetzes im Sinn und in welcher Zeit sind Massnahmen zu erwarten?

5. Wie wird der See von seinem Fischbestand und dessen Entwicklung beurteilt?

Antwort des Regierungsrates

Zu Frage 1

Der Wohlensee ist seit 1921 nach dem Bau der Staumauer entstanden. Somit liegt der See mit seinen Ufern in der Konzessionsstrecke der BKW. Ihr obliegt primär die Unter- haltspflicht der Ufer gemäss Konzessionsurkunde. Die Verlandung des Sees findet in den seichten Zonen statt, während die Bereiche mit stärkerer Strömung kaum verlanden. Somit bleibt der See auf seiner ganzen Länge auch in absehbarer Zukunft für die Kleinschifffahrt befahrbar. Der Verlandungsprozess ist jedoch ein natürlicher Vorgang, der mit einem ver- nünftigen Aufwand nicht aufgehalten werden kann, da Aufwand und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis stehen.

Der Bootsbestand auf dem Wohlensee von 2000 Booten in den Siebzigerjahren des letz- ten Jahrhunderts hat sich bis heute auf unter 700 Boote zurückentwickelt. Gesamtschwei- zerisch ist das mit rund 200 Booten pro Quadratkilometer immer noch eine der höchsten Bootsdichten. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt nimmt am Wohlensee weiterhin Schiffsprüfungen ab, solange der Bedarf ausgewiesen ist, und unterhält zusammen mit der BKW eine zweckmässige Signalisation. Die Schiffsliegeplätze in der Ey und langfristig gesehen wohl auch in der Talmatt werden sukzessive abgebaut. Bei entsprechendem Bedarf wäre eine Neuanlage im unteren Seebecken grundsätzlich denkbar.

Die BKW Energie AG prüft zurzeit, wie die Sandbank unter dem grossen Bogen der Woh- lenbrücke weggebaggert werden kann. Ebenfalls werden in Zusammenarbeit mit der Kon- zessionärin regelmässig die Schifffahrt störenden Algen- und Seegrasflächen gemäht.

Weitergehende Massnahmen, um die Schifffahrt aufrecht zu erhalten, sind nicht vorgese- hen.

Zu Frage 2

Das kantonale Gewässer- und Bodenschutzlabor hat am 1. Februar 2002 an 10 verschie- denen Stellen zwischen Halenbrücke und Wehr Mühleberg Sedimentproben entnommen und auf Schwermetalle und ausgesuchte organische Schadstoffe untersucht. Die Konzent- rationen in den untersuchten Sedimenten des Wohlensees oberhalb der Einleitstelle des Sickerwassers der Deponie Teuftal sind mit einer Ausnahme kleiner als die Richtwerte der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) und lassen gemäss BUWAL eine Umlagerung von Baggergut innerhalb des Gewässers zu. Auch im Bereich der Bootsplätze Ey und Talmatt liegen die aktuellen Konzentrationen, zum Teil sehr knapp, unterhalb der Richtwerte. Die Sedimente im Mündungsbereich des Gäbelbaches zeigen leicht erhöhte Konzentrationen.

Die Sedimente in der Bucht unterhalb der Deponie Teuftal liegen zum Teil massiv über den Richtwerten und müssen als stark belastet bezeichnet werden. Zur Abklärung der Herkunft der Schadstoffe hat das Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft (GSA)

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weitere Sedimentproben entnommen. Mit datierten Sedimentkernen wird jetzt untersucht, wie sich die Schadstoffkonzentration über die letzten Jahrzehnte hinweg verändert hat.

Belastete Sedimente müssen als stichfestes Material in eine Inertstoff-Deponie überführt werden. Die Kosten für eine derartige Entsorgung wären sehr hoch.

Zu Frage 3

Die Verlandungszonen mit dem rückwärtigen Uferbereich sowie insbesondere die untiefen Wasserflächen sind ökologisch wertvolle Lebensräume für selten gewordene gefährdete Pflanzen und Tiere. Solche Lebensräume sind in unserer Kulturlandschaft nicht mehr häu- fig zu finden. Es gilt diese Naturwerte weiter zu entwickeln und zu bewahren. Das trägt zudem zur Attraktivitätssteigerung des Naherholungsraumes für eine breite Bevölkerungs- schicht bei. Der Verein Region Bern (VRB) ortet im Bereich Wohlen/Frauenkappelen ein Potenzial für die Aufwertung von Naherholung und Landschaft. Im Entwurf des regionalen Teilrichtplanes ist deshalb das Gebiet als „regionaler Entwicklungsraum“ bezeichnet. Hier soll die Naherholung unter Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landwirtschaft gefördert werden. Die neuen Verhältnisse, die aufgrund des Verlandungsprozesses entstehen, sind dabei zu berücksichtigen. Das seit 2001 rechtskräftige nationale Wasser- und Zugvogelreservat zwischen Halen- und Wohleibrücke wird einer allzu intensiven Erholungsnutzung jedoch Grenzen setzen. Der Teilrichtplan des VRB wird demnächst beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Vorprüfung eingereicht.

Zu Frage 4

Die Anliegergemeinden Bern, Wohlen, Frauenkappelen und Mühleberg sind im Besitz von genehmigten Uferschutzplänen gemäss See- und Flussufergesetz(SFG). Gemäss Inventar SFG beträgt die Weglänge (bestehend und geplant) um den Wohlensee insgesamt 22,3 km. Davon sind 18,3 km bestehend, zu verbessern sind 0,9 km und zu realisieren 3,1 km.

In der Gemeinde Wohlen besteht eine Wanderwegverbindung im Gebiet des Nordufers. Im Gebiet Inselrain/Hinterkappelen entspricht diese Wegführung jedoch nicht der See- und Flussufergesetzgebung (fehlender Uferbezug, Konflikt mit der stark mit Freizeitverkehr belasteten Hofenstrasse). Aus kantonaler Sicht soll diese ausstehende Uferschutzplanung raschmöglichst zu Ende geführt werden. Das revidierte See- und Flussufergesetz lässt einen erweiterten Spielraum zu. Für die Gemeinde Wohlen stehen drei Uferwegvarianten zur Diskussion. Anfangs 2004 wird die Bevölkerung zur öffentlichen Mitwirkung eingeladen. Aufgrund der Resultate wird der Gemeinderat von Wohlen eine Variante auswählen und die Planungsarbeiten zum Abschluss bringen. Aus kantonaler Sicht wird Wert auf eine rasche Umsetzung gelegt.

In der Gemeinde Frauenkappelen ist der Uferweg durchgehend begehbar. Es sind noch lokale Umgestaltungen vorgesehen. Diese sind nicht dringend und werden somit in nächster Zeit auch nicht vorgenommen.

In der Gemeinde Mühlberg ist ein durchgehender Uferweg vorhanden, welcher teilweise auf einer schwach frequentierten Gemeindestrasse verläuft.

In der Gemeinde Bern muss der durchgehende Uferweg auf einer Länge von ca. 200 m vor der Gemeindegrenze Frauenkappelen noch verbessert werden.

Die Ufer entlang dem Wohlensee sind heute grösstenteils natürlich, also unverbaut oder mit naturnahen Massnahmen gesichert. Auch zukünftig sind keine weitergehenden Ufersi- cherungen vorgesehen.

Zu Frage 5

Der Aufstau der Aare hat wie bei jedem Flussstau einschneidende fisch- und gewässerökologische Folgen. Das Gewässer hat nicht mehr die Eigenschaften eines

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Fliessgewässers, aber infolge geringerer Planktonproduktion auch nicht die Produktionskraft eines natürlichen Sees vergleichbarer Grösse. Die Fangerträge der meisten Fischarten (mit Ausnahme des Hechtes) sind seit 1990 stark rückläufig. Die Naturverlaichung der meisten Weissfischarten funktioniert dank den nach wie vor immensen Wasserpflanzenbeständen hervorragend, hingegen fehlt für ein erfolgreiches Aufkommen der Brütlinge die Nahrung. Auch die Zahl der erfolgreichen Angelfischer hat in dieser Zeit markant von ca. 170 um das Jahr 1990 auf heute unter 100 abgenommen.

Der stetige Feststoffeintrag führt zu einer fortschreitenden Verlandung des Wohlensees.

Es handelt sich um einen natürlichen Prozess, der mit technischen Massnahmen nicht aufzuhalten ist. Als einzige Fischart wird die Brachsme in ihren Nahrungsbedürfnissen privilegiert; sie strudelt „stehend“ im Wasser vor allem Würmer und Schnecken aus den Feststoffen. Der Ablagerungsprozess führt jedoch auch wieder zu einer zunehmenden Strukturierung des Lebensraumes; im Bereich der Stauwurzel kommt es zu Geschiebeab- lagerungen. Die langsame Einengung des Fliessquerschnittes erhöht tendenziell die Fliessgeschwindigkeit, was den Lebensraum für strömungsliebende Arten wieder attrakti- ver macht. Dies äussert sich im Wohlensee unter anderem darin, dass vermehrt wieder Fliessgewässerarten wie Äsche und Bachforelle im obersten Teil gefangen werden. Aus fischökologischer Sicht ist die Entwicklung zurück in Richtung eines Fliessgewässers durchaus erwünscht. Eingriffe in diesen Prozess, wie Ausbaggerungen, sind aus Sicht der Fischerei deshalb klar abzulehnen.

An den Grossen Rat

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