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Ergänzung des § 21 Abs. 1 der Prüfungsordnung vom 16. April 1997 (Amtliches Mitteilungsblatt der HU Nr. 24/1997)

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 05/2004

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Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät I Institut für Biologie

Prüfungsordnung

für den Diplomstudiengang Biologie

Ergänzung des § 21 Abs. 1 der Prüfungsordnung vom 16. April 1997 (Amtliches Mitteilungsblatt der HU Nr. 24/1997)

Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 1 Vorläufige Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin (Amtliches Mitteilungsblatt der HU Nr. 08/ 2002) hat der Fakultätsrat der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät I am 22. Oktober 2003 nachfolgende Ergänzung der Prüfungsordnung beschlossen:*1

§ 21 Abs. 1

Das Fach „Theoretische Biologie“ wird als Hauptfach und das Fach „Virologie“ wird als Nebenfach in die Liste der Prüfungsfächer der Diplomprüfung aufgenommen.

In-Kraft-Treten

Die Ergänzung der Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

1 Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat die Ergänzung der Prüfungsordnung am 25. November 2003 bestätigt.

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