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Bachelorstudium Architektur

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Academic year: 2022

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Bachelorstudium Architektur

Für Studierende, die im Studienjahr 2019/2020 erstmalig zum Bachelorstudium Architektur zugelassen worden sind, gelten, abweichend von den Regelungen im Studienplan, bis 30.9.2020 folgende Bestimmungen:

Für die Absolvierung der folgenden Lehrveranstaltungen ist abweichend von den Regelungen im Studienplan die positive Absolvierung der StEOP nicht

Voraussetzung:

1. VO Hochbau 1, die Inhalte der VO Hochbau Einführung werden vorausgesetzt 2. VU Zeichnen und visuelle Sprachen 2, die Inhalte der VU Zeichnen und

visuelle Sprachen 1 werden vorausgesetzt

3. VU CAAD 1, die Inhalte der VO Hochbau Einführung werden vorausgesetzt 4. VU CAAD 2, die Inhalte der VU CAAD 1 werden vorausgesetzt

5. VO Dreidimensionales Gestalten, die Inhalte der VU Zeichnen und visuelle Sprachen 1 und der VU Gestaltungslehre werden vorausgesetzt

6. UE Dreidimensionales Gestalten, die Inhalte der VU Zeichnen und visuelle Sprachen 1 werden vorausgesetzt

7. VO Baugeschichte 1 8. VO Architekturtheorie 1 9. VO Technischer Ausbau

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