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Ordnung über das Propädeutikum

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Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät

Ordnung über das Propädeutikum

für das Bachelorstudium im Fach Sonderpädagogik mit den

Fachrichtungen Gebärdensprach-

pädagogik/Hören und Kommunikation

Kernfach im Kombinationsstudiengang mit Lehramtsbezug

Herausgeber: Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin

Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 04/2016

Satz und Vertrieb: Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 25. Jahrgang/03. Februar 2016

Amtliches Mitteilungsblatt

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 04/2016

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Ordnung über das Propädeutikum

für das Bachelorstudium im Fach „Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädago- gik/Hören und Kommunikation“

Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat der Fakultätsrat der Kultur-, Sozial- und Bildungs- wissenschaftlichen Fakultät am 13. Januar 2016 die folgende Ordnung erlassen:

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Inhalt des Propädeutikums

§ 3 In-Kraft-Treten Anlage 1: Propädeutikum

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Ordnung regelt das Propädeutikum für das Bachelorstudium im Fach Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation gemäß § 6 der fachspezifischen Studienordnung und der „Anlage: Übersicht über die Prüfungen” der fachspezifischen Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprach- pädagogik/Hören und Kommunikation vom 23. Ok- tober 2015 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 132/2015).

(2) Das Propädeutikum wird für Studierende im Bachelorstudium im Fach Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation angeboten, die nicht über Grundkenntnisse in Deutscher Gebärdensprache (DGS) verfügen und somit nicht die Zulassungsvoraussetzung für das Basismodul Deutsche Gebärdensprache (Modul 5) erfüllen.

§ 2 Inhalt des Propädeutikums

Das Propädeutikum vermittelt Grundkenntnisse in der Deutschen Gebärdensprache (DGS), die als Vorkenntnisse für das Fachstudium benötigt werden.

§ 3 In-Kraft-Treten

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 04/2016

4 Anlage 1: Propädeutikum

Propädeutikum: Grundkenntnisse in der Deutschen Gebärdensprache (DGS) Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden

• können Gebärdenzeichen präzise und differenziert ausführen,

• verfügen über einen grundständigen Gebärdenwortschatz, mit dem sie einfache Sätze bilden können,

• gewinnen erste Einsichten in die Struktur der Gebärdensprache,

• können einfach strukturierte gebärdensprachliche Mitteilungen verstehen,

• können kurze Dialoge in Deutscher Gebärdensprache führen.

Das Propädeutikum vermittelt Grundkenntnisse in Deutscher Gebärdensprache, die im Kernfach als Vorkenntnisse für das Fachstudium der Gebärdensprachpädagogik benötigt werden.

Lehrveran-

staltungsart Präsenzzeit, Workload in Stun- den

Leistungspunkte und Voraussetzung für deren Erteilung

Themen, Inhalte

SK 6 SWS

150 Stunden 70 Stunden Prä- senzzeit, 80 Stunden Vor- und Nachbe- reitung der Lehr- veranstaltung

5 LP,

Teilnahme Grundlagen der DGS

KSK 2 SWS

60 Stunden 25 Präsenzzeit, 35 Stunden Vor- und Nachbe- reitung der Lehr- veranstaltung

2 LP,

Teilnahme DGS-Produktion

SK 2 SWS

30 Stunden 25 Präsenzzeit, 5 Stunden Vor- und Nachbe- reitung der Lehr- veranstaltung

1 LP,

Teilnahme Visuell-gestische Kommunikation (VGK)

Modulab- schlussprü- fung

60 Stunden Mündliche Sprach- prüfung (15 Min.) und multimediale Sprachprüfung (60 Min.) und Vorberei- tung

2 LP, Bestehen

Dauer des

Moduls 1 Semester Beginn des

Moduls Wintersemester

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