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Von der Flut betroffene Kliniken benötigen dringend Hilfe und Kulanz bei fristgebundenen Meldepflichten

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P r e s s e m i t t e i l u n g

DKG zur Lage der von der Flut betroffenen Kliniken

Von der Flut betroffene Kliniken benötigen dringend Hilfe und Kulanz bei fristgebundenen Meldepflichten

Berlin, 23. Juli 2021 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) weist auf die besondere Situation einiger Kliniken in den von der Flutwelle betroffenen Gebieten hin. In den besonders betroffenen Gebieten benötigen auch Krankenhäuser kurzfristige unbürokratische Hilfe. Dabei hat die Flutwelle in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nicht nur auf die direkt durch das Hochwasser betroffenen Krankenhäuser Auswirkungen. Auch Kliniken, die beispielsweise Patienten im Zuge von Evakuierungen aufnehmen mussten, sind in ihrer Arbeit massiv beeinflusst und haben deutliche Mehrbelastungen. Die Krankenhäuser müssen jetzt in der Lage sein, sich ausschließlich auf die medizinische Versorgung zu konzentrieren. Deshalb erwartet die DKG Kulanz und Entgegenkommen, so auch bei bürokratischen Erfordernissen und fristgebundenen Meldeplichten. Krankenhäuser und ihre Beschäftigten müssen dringend von überflüssiger Bürokratie, beispielsweise bei den Strukturprüfungen oder den G-BA-Qualitätsprüfungen, entlastet werden, um sich jetzt ausschließlich um die Patienten kümmern zu können.

Wir begrüßen sehr, dass zum Beispiel der Verband der Ersatzkassen schon unbürokratische Regelungen, um die finanzielle Stabilität der betroffenen Krankenhäuser zu sichern, angekündigt hat. Neben kurzfristigen und unbürokratischen finanziellen Hilfen zum schnellen Wiederaufbau der klinischen Infrastruktur benötigen die Einrichtungen auch eine wirtschaftliche Absicherung. Besonders von der Flutkatastrophe betroffene Kliniken, die ihren Betrieb auf absehbare Zeit nicht oder nur eingeschränkt wieder aufnehmen können und mit Erlösverlusten rechnen müssen, benötigen eine außerordentliche finanzielle Hilfeleistung, um für sich und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine wirtschaftliche Perspektive zu erhalten. Diese Hilfeleistung sollte aus den Mitteln des angekündigten Rettungsfonds des Bundes und der Länder gespeist und

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zum Beispiel in Form von Ausgleichszahlungen nach dem Muster der Corona-Ausgleichszahlungen geleistet werden.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.914 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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