Doppelhaushalt 2015/2016 in den Stadtrat eingebracht
Volltext
(2) wichtige Investitionsbereiche des städtischen Lebens nannte Dr. Lohse unter anderem Kindergärten und Schulen, die Stadtbibliothek, die Weiterentwicklung der Innenstadt sowie die Verkehrsinfrastruktur. Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes ab 1. Januar 2015 Zum 1. Januar 2015 ist die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes von derzeit 375 Prozent auf 405 Prozent geplant. Dies entspricht einer Erhöhung von acht Prozent für Kapitalgesellschaften nach drei Jahren eines konstanten Hebesatzes. Das zukünftige Hebesatzniveau wird damit im rheinland-pfälzischen Landesdurchschnitt liegen, aber immer noch deutlich unter dem Durchschnitt der Städte über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner ohne Ludwigshafen. "Vor dem Hintergrund der hier im Stadtrat oft diskutierten, besonderen Situation der Stadt Ludwigshafen haben wir diesen Vorschlag intensiv geprüft und diskutiert", erklärte Feid. "Wir glauben mit einer Hebesatzerhöhung auf 405 Prozent einen verantwortungsvollen Weg zu gehen, der die knapp 2.200 Gewerbesteuer zahlenden Personen- und Kapitalgesellschaften in Ludwigshafen nicht überfordert und gleichzeitig einen spürbaren Beitrag dazu leistet, unsere Einnahmensituation nachhaltig zu verbessern. " Neujustierung der Finanzströme durch Bund und Länder gefordert Trotz dauerhafter, intensiver Spar- und Konsolidierungsanstrengungen gehört die nach wie vor wirtschaftsstarke Stadt Ludwigshafen seit vielen Jahren zu den zwanzig am höchsten verschuldeten Städten in Deutschland. Diese Entwicklung ist das Ergebnis einer mittlerweile in die Jahre gekommenen Finanzverfassung in der sich Ausgleichssysteme viel zu sehr an der Finanzkraft beziehungsweise an den Einnahmen und viel zu wenig an den Bedarfen beziehungsweise an den notwendigen Ausgaben orientiert. "Es geht vor allem darum, den im Grundgesetz verankerten Prinzipien der kommunalen Selbstverwaltung und der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse wieder nachhaltig Geltung zu verschaffen", erklärte Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse. Die gesamte investive und konsumtive Verschuldung Ludwigshafens steigt bis Ende 2016 voraussichtlich auf circa 1,3 Milliarden Euro an. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von knapp 8.000 Euro. Neben der Höhe bleibt aus ökonomischer Sicht besonders die Zusammensetzung der Gesamtverschuldung – voraussichtlich rund 421 Millionen Euro Investitionskreditschulden und rund 877 Millionen Euro Liquiditätskreditschulden – besorgniserregend. Die geplante Neuverschuldung für die Jahre 2015 und 2016 in Höhe von insgesamt 138 Millionen Euro muss voraussichtlich zu mehr als 80 Prozent durch die Aufnahme neuer Liquiditätskredite finanziert werden. Angesichts dieser Zahlen forderte Kämmerer Feid eine Neuorganisation der Finanzen. "Nur wenn Strukturen und Finanzströme grundlegend neu justiert werden, können Städte wie Ludwigshafen einen mittel- und langfristig tragfähigen Ausweg aus der derzeitigen ,Verschuldungsfalle‘ erhalten", betonte Feid. Um der Forderung nach einer besseren finanziellen Ausstattung Ludwigshafen noch mehr Nachdruck zu verleihen, schlug Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, die auch Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages ist, dem Aktionsbündnis "Raus aus den Schulden – für die Würde der Städte" beizutreten, das am 21. November 2014 in Kaiserslautern gegründet werden soll. "Es ist ein Zusammenschluss auf Zeit von hoch verschuldeten Städten mit hohen strukturellen Defiziten, die auf diese Art und Weise gemeinsam auf ihre spezifischen Probleme aufmerksam machen wollen", führte sie weiter aus. Hinweis: Die Haushaltsreden der Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse und des Kämmerers Dieter Feid stehen nach 16 Uhr auf der Internetseite der Stadt Ludwigshafen als Download zur Verfügung..
(3)
(4)
ÄHNLICHE DOKUMENTE
Stadtverwaltung Neckarsulm Planjahr
Stadtverwaltung Neckarsulm Planjahr
Grundsteuern Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der EKSt Gemeindeanteil an
[r]
Zuweisung nach der mangelnden Steuerkraft Sonstige Zuweisungen vom Bund und Land Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge. Entgelte für öffentliche Leistungen
Sofern die Zustellung nicht binnen eines Monats nach Eingang des Schrift- stücks durchgeführt werden konnte, ist dies der Übermittlungsstelle unter Verwendung des Formblatts im
Wird die land- wirtschaftliche Fläche eines Betriebs auch für nichtlandwirtschaftliche Tätigkei- ten genutzt, so gilt diese Fläche als hauptsächlich für eine landwirtschaftliche
Engagement, Kommune und Betrieb auseinandersetzen (Expertenworkshop, Bearbeitung in einer neu zu gründenden UAG, Vernetzung relevanter Akteure aus dem Bereich); sie könnte sich