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58. Joint Degree Programme; Mindestanteil der Universität Wien

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2010/2011 – Ausgegeben am 04.02.2011 – 10. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N 58. Joint Degree Programm; Mindestanteil der Universität Wien

Beschluss der Curricularkommission vom 17. Jänner 2011 (einstimmig) über den Anteil der an der Universität Wien zu erbringenden Studienleistungen in Joint Degree Programmen.

Ein Abschluss der Universität Wien im Rahmen eines Joint Degree Programms ist dann möglich, wenn der Mindestanteil der an der Universität Wien erbrachten Studienleistungen 30 ECTS umfasst.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

N e w e r k l a

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